Archiv | März 27th, 2023

Führerscheintausch: Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 betroffen

Führerscheintausch: Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 betroffen

27 März 2023 von Darian Lambert

In der Europäischen Union soll es ab dem Jahr 2033 einen einheitlichen Kartenführerschein geben. Aus diesem Grund werden sukzessive die alten Führerscheine gegen neue Kartenführerscheine ausgetauscht. Fahrerinnen und Fahrer, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren sind, müssen ihren alten Papierführerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen.

Der Rheinisch-Bergische Kreis rät betroffenen Personen, bereits im Sommer vor Ablauf der Tauschfrist einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Personen, deren Papierführerschein nicht durch den Rheinisch-Bergischen Kreis oder den ehemaligen Rhein-Wupper-Kreis ausgestellt wurde, sollten vor Antragstellung Kontakt mit der Ausstellungsbehörde aufnehmen, um eine schnellere Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen.

Der Umtausch betrifft nicht nur Papierführerscheine, sondern auch alte Kartenführerscheine. Letztere müssen jedoch erst ab dem Jahr 2026 umgetauscht werden. Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben sogar bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch, sofern kein früheres Ablaufdatum auf ihrem Führerschein vermerkt ist.

Insgesamt müssen im Rheinisch-Bergischen Kreis bis zum Jahr 2033 rund 150.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Führerscheine umtauschen. Um das Verfahren möglichst reibungslos ablaufen zu lassen und die Anträge rechtzeitig bearbeiten zu können, wurden die Fristen gestaffelt. Bürgerinnen und Bürger können ihren Umtauschantrag entweder in der Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus oder in den lokalen Bürgerbüros stellen.

Weitere Informationen zu Fristen, Anträgen und Kontaktdaten finden Interessierte auf der Website https://t1p.de/id7a. Der Umtausch der alten Führerscheine ist bundesweit verpflichtend und betrifft alle Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis.

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20-Jähriger unter Alkohol- und Drogeneinfluss versucht sich Polizeikontrolle auf E-Scooter zu entziehen

20-Jähriger unter Alkohol- und Drogeneinfluss versucht sich Polizeikontrolle auf E-Scooter zu entziehen

27 März 2023 von Darian Lambert

In der Nacht vom Montag, den 27. März, gegen 04:00 Uhr, versuchte ein 20-jähriger Mann aus Bergisch Gladbach sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, während er auf einem E-Scooter unterwegs war. Eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiwache Bergisch Gladbach wollte den Mann aufhalten, weil er den Gehweg der Mülheimer Straße befuhr, was verboten ist. Jedoch ignorierte der Fahrer die Anhaltezeichen der Polizei und fuhr auf die Fahrbahn, wo er unmittelbar vor dem Streifenwagen abbremsen musste, um eine Kollision zu vermeiden. Die Polizisten nahmen daraufhin fußläufig die Verfolgung auf und forderten weitere Unterstützung an. Der 20-Jährige konnte schließlich auf der Gierather Straße gestoppt werden, nachdem er erneut die Anhaltezeichen missachtet hatte.

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand. Ein Alkoholvortest ergab einen Wert von über 0,4 Promille. Der Mann wurde daraufhin zur Blutprobe gebeten und sein E-Scooter wurde sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde eingeleitet.

Der Vorfall zeigt erneut, wie gefährlich es ist, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Steuer zu sitzen. Auch wenn es sich hierbei um einen E-Scooter handelte, ist es wichtig zu betonen, dass alle Fahrzeuge im Straßenverkehr eine potenzielle Gefahr darstellen können, wenn sie nicht ordnungsgemäß und verantwortungsvoll gefahren werden. Die Polizei wird weiterhin ihre Bemühungen verstärken, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und Verstöße gegen die Verkehrsregeln zu ahnden.

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