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Die falsche Seite ist gefährlich – Radfahrer (37) leicht verletzt

20 August 2014 von Darian Lambert

Erneut ist einem Radfahrer die Entscheidung für die falsche Seite des Radweges zum Verhängnis geworden. Vorgestern (18.08.14) gegen 15:45 Uhr fuhr ein 37-jähriger Bergisch Gladbacher die Frankenforster Straße bergab in Richtung Köln – allerdings auf der falschen -auf der linken- Seite. Eine 49-jährige Pkw-Führerin aus Bergisch Gladbach bog zur selben Zeit aus einer Grundstückszufahrt auf die Frankenforster Straße ein. Dabei orientierte sie sich zunächst nach links und übersah so den von rechts kommenden Radfahrer. Bei der Kollision stürzt der 37-Jährige auf die Motorhaube und von dort auf den Gehweg. Er verletzte sich glücklicherweise nur leicht.

Das Phänomen der falschen Radwegbenutzung tritt häufig auf.

Viele Radfahrer sind sich gar nicht bewusst, welchen Gefahren sie sich damit aussetzen. Kommt es zu einem Unfall, bleibt es häufig nicht bei Sachschäden, sondern führt in fast 90% aller Fälle zu teilweise auch schweren Verletzungen der Radfahrer. „Jeder vierte verletzte Unfallbeteiligte in unserem Kreis ist ein Fahrradfahrer“, sagt Polizeihauptkommissar Ulrich Schramm, Leiter der Verkehrsunfallprävention der Polizei RheinBerg.

„Wir stellen immer wieder fest, dass die verunfallten Radfahrer auf der falschen Seite unterwegs waren; sie befuhren verbotswidrig den linken Geh- oder Radweg. Unfallgegner waren dann Autofahrer, die aus einer Zufahrt, einem Parkplatz oder einer Einmündung kamen. Viele von ihnen schauen zuerst nach links und erkennen den ankommenden Radfahrer von rechts sehr spät oder gar nicht. Aber auch entgegenkommende Radfahrer oder Fußgänger wurden zum Unfallgegner, weil der vorhandene Platz nicht mehr ausreichte und es auf einmal zu eng war.“

Die Folgen: beschädigte Fahrräder, Verletzungen, Krankenhausaufenthalte, langwierige Heilungsprozesse, ein Verwarnungsgeld und eine nicht unerhebliche Mitschuld an den Kosten.

Die Polizei RheinBerg möchte hier aufklären: „Jeder Radfahrer kann viel für seine eigene Sicherheit tun und Gefahren minimieren. Das Befahren der falschen Radwegseite ist objektiv gefährlich. Linke Geh-bzw. Radwege sind grundsätzlich tabu; es sei denn, es ist mit Schildern ausdrücklich erlaubt. Diese Erlaubnis erfolgt entweder durch die blauen, runden Verkehrszeichen ‚Radweg‘, ‚gemeinsamer oder getrennter Geh-/Radweg‘ oder durch das Zeichen ‚Radfahrer frei‘. Fehlen diese, gilt für den Radfahrer – wie für alle anderen Fahrzeugführer – das Rechtsfahrgebot. Der Radfahrer gehört daher entweder auf die rechte Fahrbahn oder auf einen rechten Radweg. Dort fährt er sicherer!“

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