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Finanznot: Stadt Bergisch Gladbach kündigt neue Verordnungen an

02 November 2014 von B. J.

Rettungsring (Achim Hering CC3.0)

Rettungsring-Pflicht

Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin: Ab dem 01. Januar 2015 ist es Bürgerpflicht, einen Rettungsring (mit Leuchtboje) im Fahrzeug mitzuführen. Ein Zuwiderhandeln wird bis zum 01. März 2015 nur verwarnt, danach mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet.

 

Fischkutter Bergisch Gladbach

Kutter GL in Not

Nur ein knappes halbes Jahr nach der Kommunalwahl sieht Bürgermeister Lutz Urbach die Finanzen in Not und statt eines ordentliches Doppelhaushaltes liegt nur ein  Hilfshaushalt bis Ende 2015 vor. Für Lutz Urbach ist Bergisch Gladbach ein kleiner Fischkutter geworden, vom Untergang bedroht, dessen Lecks nur noch notdürftig geflickt werden (siehe seine fulminante Rede auf der Ratssitzung am 24. Oktober).

Achtung Knoten Geschwindigkeitsbegrenzung Radarkontrolle

Achtung Knoten!

Die Stadtverwaltung hat bereits adäquate Maßnahmen ergriffen. Auf Verkehrschildern wird nicht mehr die Geschwindigkeitseinheit Kilometer (km) pro Stunde verwendet, sondern in Knoten (sm). Anstatt eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gilt in Bergisch Gladbach ab sofort die Begrenzung von 27 Knoten. Weitere Umrechnungen wird die Stadt in Kürze bekannt geben.

 

Fotos:
„Rettungsring“ Orig. Achim Hering CC3.0 commons.wikimedia
„Kutter“ Orig. Leif Poulsen PD-1923 commons.wikimedia
„Verkehrschild“ Orig. Moros CC3.0 commons.wikimedia

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