Kategorien | Politik, Wirtschaft

Berater zur Neuausrichtung der Energieversorgung ausgewählt

04 März 2013 von Darian Lambert

Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Neuausrichtung der Energieversorgung für Bergisch Gladbach ist gemacht. Es wurden die Berater ausgewählt, die bei der Suche nach einer optimalen Lösung helfen sollen. Das komplizierte Vergabeverfahren, das nun zu einem positiven Ergebnis kam, dauerte mehrere Monate. „Wir haben sehr viel Zeit und Energie in die rechtssichere europaweite Ausschreibung zur Auswahl der Berater gesteckt. Und wir haben die Fachleute gefunden, die uns im weiteren Verfahren am besten unterstützen können“, sagte Bürgermeister Lutz Urbach.
Anfang 2012 hatte der Rat der Stadt Bürgermeister Lutz Urbach in einem einstimmigen Beschluss beauftragt, alle nötigen Schritte für die Ausrichtung der Energieversorgung zu unternehmen.

2012 wurde vorsorglich bereits der Gesellschaftszweck der Bädergesellschaft geändert. Dort könnten künftige Stadtwerke gesellschaftsrechtlich angesiedelt werden, um so Gewinne aus den Stadtwerken steuerlich mit Verlusten aus dem Betrieb der Schwimmbäder verrechnen zu können. Gleichzeitig verfügt die Bädergesellschaft über die zwei Fonds, in denen die seinerzeitigen Verkaufserlöse der BELKAW-Anteile angelegt wurden. Erträge aus diesem Geld werden bislang zur Begleichung der Verluste aus dem Betrieb der städtischen Bäder eingesetzt.

Eigentümer des Leitungsnetzes
Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Gas stehen im Eigentum von Monopolisten. Es macht keinen Sinn, dass jeder Anbieter eigene Leitungen legt. Ohne Regulierung hätte deswegen der Eigentümer der Leitungen einen Monopolstellung – Konkurrenten kommen mit ihrer Ware Strom/Gas/Wasser einfach nicht bis zum Endkunden. Deswegen wurde der „Wettbewerb um das Netz“ eingeführt. Die Lieferanten konkurrieren um das Netz. Würde die Stadt Bergisch Gladbach beispielsweise eigene Stadtwerke gründen, könnte sie das Leitungsnetz  – vereinfacht – zu einem durch einen Gutachter festzulegenden Preis übernehmen.
Konzessionsverträge:
Versorgungsleitungen wie beispielsweise für Strom, Gas und Wasser liegen unter den Straßen. Diese gehören der Stadt, weswegen das Energieunternehmen, das seine Leitungen in den städtischen Boden legt, dafür zahlen muss. Nach mehreren Jahren muss diese Leistung neu ausgeschrieben und vergeben werden. Dies steht in Bergisch Gladbach in den kommenden Jahren ebenfalls an.
Der Städte- und Gemeindebund schreibt dazu: „Mit einer zweiten Gesetzesnovelle wurde 2005 eine weitergehende Verpflichtung zur Öffnung der Energiemärkte eingeführt. Parallel wurde das so genannte informatorische, gesellschaftliche und organisatorische Unbundling vorgeschrieben, also die Trennung des reinen Netzbetriebs von den wettbewerblich organisierten Bereichen der Erzeugung und des Vertriebs von leitungsgebundener Energie.
Im gleichen Jahr wurde die Bundesnetzagentur (ergänzt durch  Landesregulierungsbehörden) mit der Regulierung der Netze beauftragt. Die Bundesnetzagentur wacht darüber, dass die Vorschriften zur Entflechtung der Netzbetriebe von den anderen Geschäftsfeldern (Erzeugung, Vertrieb) eingehalten werden und dass unabhängigen Lieferanten ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Netzinfrastrukturen und die Belieferung von Endkunden über das Versorgungsnetz gewährt wird. Auch die Höhe der Durchleitungsgebühren (die so genannten Netzentgelte) wird behördlich kontrolliert.“

Kommentar schreiben

Advertise Here
Advertise Here
April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930