Ab sofort müssen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach beim Gassi gehen mit ihren Vierbeinern Hundekotbeutel mitführen. Dies wurde in der letzten Ratssitzung Ende März beschlossen und ist nun Teil der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Verunreinigung durch Hinterlassenschaften der Hunde ist seit langem ein Ärgernis, insbesondere auf Spielplätzen und Grünanlagen. Obwohl die Stadt keine Garantie für Sauberkeit durch die neue Regelung erwartet, erhofft sie sich dennoch eine deutliche Verbesserung der aktuellen Situation. In der Vergangenheit hatten von der Stadt aufgestellte Beutelspender nur wenig Erfolg gezeigt.
Zudem wurden weitere Änderungen in der Ordnungsbehördlichen Verordnung vorgenommen. So wird die Straßenmusik, vor allem in Fußgängerzonen, insofern reguliert, dass Verstärkeranlagen generell verboten sind. Dies gibt den Ordnungskräften die Möglichkeit, zu laute Darbietungen vor Ort zu untersagen.
Die Vorschriften für Hausnummern an städtischen Gebäuden wurden ebenfalls konkretisiert. Größe und Voraussetzungen zur leichten Erkennbarkeit der Hausnummern sollen nun geregelt sein, um den Einsatzkräften von Polizei und Rettungsdiensten bei Notfällen eine schnellere Reaktion zu ermöglichen.
Die städtische Ordnungsbehörde erinnert Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer daran, bei künftigen Spaziergängen mit ihren Hunden im Stadtgebiet entsprechende Vorsorge für das Aufsammeln der Hinterlassenschaften zu treffen.