Das Umweltministerium gab am 6. Oktober vorab die Jahreszahlen zum Katzenabschuss in NRW bekannt. Die Statistik zum Abschuss von wildernden Katzen ist Teil der jährlichen Jagdbilanz in NRW, die in wenigen Tagen vorgelegt werden soll. Nach dem derzeit gültigen Jagdgesetz dürfen wildernde Katzen, die in einem Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden, erlegt werden.
Die Landesregierung hatte Mitte September den Entwurf für ein neues Ökologisches Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt. In der Vergangenheit hatte es immer wieder starke Kritik an althergebrachten Jagdmethoden gegeben. Hierzu zählten unter anderem die Fallenjagd, der Abschuss von Katzen und Hunden, die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten und die übermäßige Fütterung. Der Gesetzesentwurf sieht ein grundsätzliches Verbot des Abschusses von Katzen vor.
Unberührt hiervon bleiben die bereits bestehenden Ausnahmen nach dem Tierseuchenrecht und aus artenschutzrechtlicher Sicht. Der Abschuss von Hunden soll strenger reglementiert und nur in absoluten Ausnahmen erlaubt sein.
Übersicht (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) (PDF, 14 KB)
Foto: Jagdbereite Katze, commons.wikimedia, User:4028mdk09, CC-BY-SA-3.0
Oktober 21st, 2014 at 15:32
Der Jäger, den ich erwische das er ne Katze, unseren Kater umbringt kann sich warm, sehr warm anziehen.