Am Mittwoch (26.04.) gegen 12:55 Uhr erhielt die Polizei einen telefonischen Zeugenhinweis, der zur Entdeckung einer betrunkenen Autofahrerin führte. Laut Zeugenaussage kaufte die offensichtlich alkoholisierte Ford-Fahrerin an einer Tankstelle an der Mülheimer Straße weiteren Alkohol, stieg dann wieder in ihr Auto und fuhr davon.
Dank des Zeugenhinweises und des gemerkten Kennzeichens konnte die 53-jährige Beschuldigte aus Bergisch Gladbach kurz darauf an ihrer Wohnanschrift aufgespürt werden. Die Polizeibeamten stellten bei der Überprüfung verschiedene Auffälligkeiten fest, die auf Alkoholkonsum hindeuteten. Die 53-Jährige machte widersprüchliche Angaben, willigte jedoch in einen freiwilligen Atemalkoholtest ein, der einen Wert von rund 1,8 Promille ergab.
Um sicherzustellen, dass die Beschuldigte nicht erst nach ihrem Tankstellenbesuch Alkohol getrunken hatte, wurden im nahegelegenen Krankenhaus zwei Blutproben entnommen. Während der Befragung durch die Polizei wurde der Frau zudem untersagt, weiter zu trinken, obwohl sie dies ausdrücklich wünschte.
Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt, und das Führen jeglicher fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge wurde ihr untersagt. Die 53-Jährige muss nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Polizei in Bergisch Gladbach dankt dem aufmerksamen Zeugen, dessen Hinweis zur Aufklärung der Trunkenheitsfahrt beitrug.