Archiv | Juli 24th, 2013

Zielvereinbarung – Abbau von Barrieren

24 Juli 2013 von Darian Lambert

Einstimmig hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach in seiner Sitzung am 18. Juli 2013 die zweite „Zielvereinbarung nach § 5 Behindertengleichstellungsgesetz NRW“ beschlossen. Es geht um die Fortführung der guten Zusammenarbeit zwischen dem Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung und der Stadtverwaltung in Sachen Barrierefreiheit. Mit eingebunden sind auch die Behindertenorganisationen in der Stadt. Die Geltungsdauer der neuen Zielvereinbarung ist für den Zeitraum bis zum 31.12.2018 vorgesehen. Thematisch dreht sie sich in erster Linie um die Kommunikation zwischen Menschen mit Behinderung und städtischen Stellen und um die Zugänglichkeit der städtischen Gebäude, insbesondere der Verwaltungs- und Sportgebäude.

Am Mittwoch, dem 24. Juli wurde die Urkunde unterzeichnet. Mit den Unterschriften der Vorsitzenden und eines weiteren Mitglieds des Ausschusses für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Claudia Breuer-Piske und Barbara Gritschneder, sowie der städtischen Behindertenbeauftragten Hildegard Allelein und Stadtbaurat Stephan Schmickler ist die Vereinbarung nun rechtsverbindlich.

Der Inhalt der Zielvereinbarung

Drei große Themenbereiche umfasst die Zielvereinbarung: Im Kapitel „Kommunikation“ geht es um die Teilnahme an Rats-, Ausschuss- und Beiratssitzungen sowie Aufsichtsgremien städtischer Gesellschaften. Diese Sitzungen sollen laut Zielvereinbarung in der Regel im Ratssaal Bensberg stattfinden, der mit einer Kommunikationsanlage (Kopfhörer) ausgestattet ist. Bei Bedarf stellt die Stadt einen Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung. Die Vereinbarungen zum Thema „Akten, Dokumente, Verwaltungsverfahren“ umfassen die Bereitstellung von Schriftstücken bei Bedarf in Braille- oder Großdruck bzw. als elektronische Medien. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger mit Hör- oder Sprachbehinderung bei Bedarf Kommunikationshilfen in Gebärdensprache anfordern, wenn sie z.B. einen Termin bei der Stadtverwaltung wahrnehmen müssen und schriftliche Verständigung nicht möglich ist. In einem dritten Punkt legt die Vereinbarung fest, dass der – bereits heute barrierefreie – städtische Internetauftritt  seine Standards auch bei Ergänzungen oder Änderungen beibehält.

Diese städtischen Dienstleistungen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt, teilweise ist die vorherige Anmeldung erforderlich. Ansprechpartnerin ist die städtische Behindertenbeauftragte Hildegard Allelein, Tel. 02202 142305, E-Mail h.allelein@stadt-gl.de.

Was die Gestaltung städtischer Gebäude angeht, so legt die Zielvereinbarung fest, dass Neubauten grundsätzlich barrierefrei gemäß den aktuell gültigen DIN-Normen erfolgen. Behindertenbeauftragte und Beirat werden an der Planung beratend beteiligt. Für die barrierefreie Umgestaltung bestehender Gebäude stehen jährlich 50.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel können angespart werden; Zuweisungen Dritter erhöhen den Etat. Beirat und Stadtverwaltung stimmen die Maßnahmen regelmäßig untereinander ab.


Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit

Bereits Ende 2007 wurde die erste Zielvereinbarung mit dem Beirat abgeschlossen. Die damals zugrunde gelegte Regelung – Bereitstellung von 50.000 Euro pro Jahr zur Verwendung in einer vom Beirat festgelegten Prioritätenliste – hat sich bewährt. Insbesondere ist erreicht worden, dass der Beirat bzw. die Betroffenen nicht mehr als Bittsteller gegenüber der Stadt auftreten müssen.

Nach Ablauf der Befristung Ende 2011 haben sich die Beteiligten geeinigt, die bisherige gute Zusammenarbeit fortzusetzen und eine neue Zielvereinbarung aufbauend auf der bisherigen abzuschließen. Mit der Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr soll die Möglichkeit geschaffen werden, größere Projekte durch Ansparen der jährlich bereitstehenden Summe realisieren zu können.

Die Verwaltung geht davon aus, dass auf der Grundlage dieser neuen Zielvereinbarung die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat / Beirat für Menschen mit Behinderung fortgesetzt wird, um trotz der weiterhin insgesamt schwierigen Haushaltslage gute Fortschritte in Sachen Barrierefreiheit in Bergisch Gladbach erreichen zu können.

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Wer hat den schönsten Firmengarten im Kölner Land (gestaltet)?

24 Juli 2013 von Darian Lambert

Der Großraum Köln zeichnet sich mit seinen vielen privaten Gärten, Parks und öffentlichen Grünanlagen als eine grüne Region aus, die es sich lohnt in der Freizeit zu erkunden, dort zu entspannen oder Sport zu treiben. Aber auch dann wenn es wieder an die Arbeit geht, haben viele Unternehmen im Großraum Köln schönes Grün in Form eines eigenen Firmengartens oder hochwertiger Außenanlagen zu bieten. Mitverantwortlich für das schöne Grün zeichnen sich in vielen Fällen leistungsstarke Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus.

Das Aktionsbündnis NRW–FirmenGärten hat es sich nun in Form eines Wettbewerbs zur Aufgabe gemacht anhand der Kriterien Ökologie, Gesundheit und Ästhetik den schönsten Firmengarten im Großraum Köln (Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Gummersbach, Bergheim) zu küren. Hierbei hat die Größe der Anlage nur eine nachrangige Bedeutung, vielmehr kommt es darauf an, was mit den verfügbaren Mitteln erreicht wurde.
Alle Unternehmer im Großraum Köln sind dazu eingeladen, Ihren Firmengarten zum Wettbewerb anzumelden.

Das Aktionsbündnis verfolgt mit dem Wettbewerb das Ziel, die besonders gelungenen Firmengärten in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, das Engagement von Unternehmern zu würdigen sowie potentielle Nachahmer zu ermuntern, ihr Arbeitsumfeld grün und kreativ zu gestalten. Eine hochkarätig besetzte Jury wird im Rahmen des Wettbewerbs den schönsten Firmengarten auswählen. Die Jury setzt sich aus Repräsentanten folgender Organisationen zusammen: IHK zu Köln, BDLA NW, Unternehmer NRW, Kölner Grün Stiftung, Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V., der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW, die Städte Köln und Bergisch Gladbach sowie die Region Köln / Bonn e. V. Insgesamt werden Preise im Wert von über 6.000,00 Euro ausgelobt.
Anmeldeunterlagen finden Sie auf folgender Internetseite: www.nrw.firmengaerten.de

Ansprechpartner: Karl Jänike (Tel. (02 08) 8 48 30 36 / Mail: k.jaenike@galabau-nrw.de)
Beiträge können ab sofort eingereicht werden.
Einsendeschluss: Freitag, der 6. September 2013
firmengarten

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Alte Kanaldeckel werden ausgetauscht

24 Juli 2013 von Darian Lambert

Im Refrather Weg und in der Ommerbornstraße werden ab Montag, dem 29. Juli die alten Kanaldeckel gegen neue Schachtabdeckungen ersetzt. Die Maßnahme ist notwendig, weil der marode Zustand der inzwischen bis zu 45 Jahre alten Kanaldeckel die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte.

Um den Verkehrsfluss möglichst wenig zu behindern wurde für die Bauausführung der Zeitraum der Sommerferien gewählt. Die Arbeiten werden im Zweischichtbetrieb ausgeführt. Tagsüber werden die Kanaldeckel in der Ommerbornstraße und nachts die auf dem stark befahrenen Refrather Weg ausgetauscht. Die Arbeiten werden voraussichtlich zwei bis drei Wochen andauern.

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Hausnummern können Leben retten

24 Juli 2013 von Darian Lambert

Stadt bittet Hauseigentümer um Kennzeichnung

In Notfällen wird rasche Hilfe benötigt. In den meisten Fällen gelangen die Notarztteams, Feuerwehr oder Polizei nach Angabe des Straßennamens und der Hausnummer zur hilfesuchenden Person. Wenn Hausnummern vor Ort fehlen, im Laufe der Zeit bis zur Unkenntlichkeit veraltet sind oder Hinweise auf den Eingang fehlen, kann es in Notfällen zu Zeitverlusten kommen, die über Leben und Tod entscheiden können.

Nicht nur in Notfällen bringt die ordnungsgemäße Kennzeichnung für die Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden Vorteile. Paketzusteller, Briefträger und auch der Pizzadienst können nur dann pünktlich und zuverlässig liefern, wenn sie die Adresse und den Hauseingang vor Ort ohne Umwege auffinden können.

Die Stadt Bergisch Gladbach (Abteilung Geoservice, Ira Koch, Tel. 02202 / 14 -1230) bittet alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die Kennzeichnung ihrer Gebäude zu überprüfen und gegebenenfalls neue Hausnummern anzubringen. Ortsunkundige sollten die Hausnummer von der Straße aus gut erkennen können. Damit der Hauseingang rasch gefunden werden kann, sind mitunter zusätzliche Hinweise zu geben.  
Nach § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches ist jeder Eigentümer sogar verpflichtet, sein Gebäude mit der von der zuständigen Behörde erteilten Hausnummer zu kennzeichnen.

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