Kategorien | Aktuelles, Lokal, Wirtschaft

Mehr Geld für Mini-Jobber im Rheinisch-Bergischen Kreis

22 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Zum Jahreswechsel profitieren tausende geringfügig Beschäftigte im Rheinisch-Bergischen Kreis von einer spürbaren Einkommenssteigerung. Rund 24.600 Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber können ab Januar monatlich bis zu 603 Euro verdienen. Möglich wird das durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, der auf 13,90 Euro pro Stunde steigt.

Mindestlohnerhöhung wirkt sich direkt aus

Viele Mini-Jobber arbeiten zum gesetzlichen Mindestlohn. Für sie bedeutet die Anhebung ein konkretes Plus: Wer etwa zehn Stunden pro Woche beschäftigt ist, erhält ab Januar rund 47 Euro mehr im Monat. Damit steigt das verfügbare Einkommen vieler geringfügig Beschäftigter deutlich – gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten ein wichtiger Faktor.

Gleiche Rechte wie andere Beschäftigte

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) weist darauf hin, dass Mini-Jobber rechtlich nicht schlechter gestellt sind als andere Beschäftigte. Auch für sie gelten grundlegende Arbeitnehmerrechte. Dazu zählen unter anderem bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit, sofern diese im Betrieb üblich sind. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dürfen Mini-Jobbern nicht grundsätzlich vorenthalten werden.

Viele Mini-Jobs in der Gastronomie

Besonders verbreitet sind Mini-Jobs im Rheinisch-Bergischen Kreis in der Gastronomie. Allein in Restaurants, Gaststätten und Hotels arbeiten rund 2.930 Menschen auf geringfügiger Basis. Auch im Einzelhandel, in Bäckereien, Kantinen oder bei saisonalen Angeboten wie Weihnachtsmärkten spielen Mini-Jobs eine wichtige Rolle für den laufenden Betrieb vieler Unternehmen.

Kritik an der Verdrängung regulärer Stellen

Trotz der Einkommensverbesserung sieht die NGG die hohe Zahl an Mini-Jobs kritisch. Aus Sicht der Gewerkschaft besteht die Gefahr, dass reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängt werden. Nur Voll- oder Teilzeitstellen mit Sozialversicherung bieten einen umfassenden Schutz, etwa bei Rente, Pflege oder Arbeitslosigkeit.

Frauen besonders betroffen

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die soziale Absicherung von Frauen. Rund 58 Prozent der geringfügig Beschäftigten im Rheinisch-Bergischen Kreis sind weiblich. Häufig nutzen insbesondere junge Mütter Mini-Jobs als Wiedereinstieg in den Beruf. Der Schritt in eine reguläre Beschäftigung gelingt jedoch nicht immer, was langfristig zu Nachteilen führen kann – etwa bei der Altersvorsorge.

Forderung nach Reform der Mini-Jobs

Vor diesem Hintergrund spricht sich die NGG dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form zu reformieren oder abzuschaffen. Ziel sei es, dass jede geleistete Arbeitsstunde vom ersten Moment an vollständig sozialversicherungspflichtig ist. Die aktuelle Mindestlohnerhöhung sei zwar ein wichtiger Schritt, könne aber die strukturellen Probleme geringfügiger Beschäftigung nicht lösen.

Für die Mini-Jobber im Rheinisch-Bergischen Kreis bringt der Jahreswechsel dennoch zunächst eine positive Nachricht: Mehr Geld im Portemonnaie – und zugleich eine neue Debatte über faire Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung.

Kommentar schreiben

Advertise Here
Advertise Here
Januar 2026
M D M D F S S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031