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Rösrath: Betrunkener Autofahrer verliert Führerschein – Lachgas-Kartusche im Fahrzeug

08 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Am frühen Sonntagmorgen (07. Dezember) kam es in Rösrath zu einem Polizeieinsatz, der für einen 33-jährigen Mann aus Mönchengladbach schwerwiegende Folgen haben dürfte. Beamte der Polizeiwache Overath stoppten kurz vor 7 Uhr einen VW, dessen Fahrer zuvor durch unsichere Fahrweise aufgefallen war. Unter anderem war der Wagen gegen eine Bordsteinkante geprallt.

Symbolbild

Auffällige Fahrweise erregt die Aufmerksamkeit der Polizei

Die Beamten hatten das Fahrzeug bemerkt, weil es sichtbar in Schlangenlinien geführt wurde. Dass der Fahrer offenbar die Kontrolle über den Wagen verloren hatte, zeigte sich spätestens, als die Fahrbahnbegrenzung touchiert wurde. Eine Routinekontrolle sollte schließlich Gewissheit bringen – und brachte tatsächlich Erstaunliches zutage.

Alkoholgeruch und Lachgasfund im Innenraum

Bei der Überprüfung des Fahrers stellten die Polizisten einen deutlichen Alkoholgeruch fest. Außerdem entdeckten sie eine geöffnete Lachgas-Kartusche im Innenraum des Fahrzeugs. Ein Atemalkoholtest, der Klarheit über den Grad der Alkoholisierung hätte geben sollen, konnte vor Ort nicht durchgeführt werden. Deshalb ordnete die Polizei unmittelbar eine Blutprobenentnahme an.

Führerschein beschlagnahmt – Anzeige folgt

Für den 33-jährigen Mönchengladbacher hatte der Vorfall prompt Konsequenzen: Sein Führerschein wurde noch an Ort und Stelle sichergestellt, die Weiterfahrt sofort untersagt. Zudem stellte sich heraus, dass der Fahrer zunächst falsche Personalien angegeben hatte – ein weiteres Vergehen, das strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Ermittlungen laufen

Sollte die Blutprobe den Verdacht bestätigen, muss sich der Mann unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. In einem solchen Fall drohen nicht nur Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot, sondern auch eine empfindliche Geldstrafe. Die Ermittlungen dauern an.

Der Vorfall zeigt erneut, wie gefährlich Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr ist – für Fahrer wie für andere Verkehrsteilnehmer.

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