Wer frühzeitig Vorsorge treffen möchte für den Fall, dass persönliche Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst geregelt werden können, erhält im Rheinisch-Bergischen Kreis auch im Januar 2026 umfassende Unterstützung. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Betreuungsvereinen bieten die Kommunen wieder kostenlose Beratungsangebote rund um das Betreuungsrecht an. Das Angebot richtet sich sowohl an Bürgerinnen und Bürger, die vorsorgen möchten, als auch an Menschen, die bereits eine rechtliche Betreuung übernommen haben oder vor dieser Aufgabe stehen.

Beratung und Information vor Ort
Die Beratungen informieren unter anderem zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen sowie zu Aufgaben und Rechten rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer. Ergänzt werden die Sprechstunden durch Informationsveranstaltungen in den jeweiligen Städten und Gemeinden.
Bürgerinnen und Bürger aus Bergisch Gladbach wenden sich direkt an die Betreuungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach unter der Telefonnummer 02202 / 14-2639.
Beratungstermine im Januar 2026
In den übrigen Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises finden die Beratungsangebote an folgenden Terminen statt:
- Burscheid:
Donnerstag, 15. Januar 2026, 12–14 Uhr
Rathaus Burscheid, Höhestraße 7–9, Raum 0.01
Terminvereinbarung: 02171 75041-14 - Kürten:
Dienstag, 13. Januar 2026, 9–12 Uhr
Bürgerhaus Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
Terminvereinbarung: 02171 49030 - Leichlingen:
Donnerstag, 15. Januar 2026, 14.30–17 Uhr
Quartiersbüro Leichlingen, Kirchstraße 6–8
Terminvereinbarung: 02171 75041-14 - Odenthal:
Donnerstag, 8. Januar 2026, 14–17 Uhr
Rathaus Odenthal, Altenberger-Dom-Straße 31 (Trauzimmer)
Terminvereinbarung: 02171 49030 - Overath:
Dienstag, 13. Januar 2026, 10–13 Uhr
Caritas Rhein-Berg, Wiesenauel 36a
Terminvereinbarung: 02205 8950680 - Rösrath:
Donnerstag, 15. Januar 2026, 9–12 Uhr
Lebenshilfe Rösrath, Hauptstraße 71
Terminvereinbarung: 02205 8950680 - Wermelskirchen:
Montag, 12. Januar 2026, 14.30–17 Uhr
Haus der Begegnung, Schillerstraße 6
Terminvereinbarung: 02171 75041-14
Flexible Terminvereinbarung möglich
In allen genannten Kommunen – mit Ausnahme von Bergisch Gladbach – können auch individuelle Termine außerhalb der festen Sprechzeiten vereinbart werden. Zudem sind Hausbesuche möglich, wenn persönliche Gründe dies erforderlich machen.
Mit den regelmäßigen Beratungsangeboten möchten Kreis und Betreuungsvereine dazu beitragen, rechtliche Vorsorge frühzeitig zu klären und Bürgerinnen und Bürger bei verantwortungsvollen Aufgaben rund um Betreuung und Selbstbestimmung kompetent zu unterstützen.





