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Wahltrickserei: Wie SPD und Grüne Bergisch Gladbach manipulieren

Wahltrickserei: Wie SPD und Grüne Bergisch Gladbach manipulieren

21 September 2025 von Darian Lambert

Hinter der Fassade demokratischer Transparenz arbeiten SPD und Grüne an Strategien, um unliebsame Stimmen aus dem Wahlkampf zu drängen.

Satirische KI-Karikatur basierend auf eigenem Foto von Ragnar Miganda

Die Stichwahl in Bergisch Gladbach spitzt sich zu. Eigentlich sollten die Bürger frei entscheiden können, welche Informationen sie hören, lesen oder auf Plakaten sehen wollen. Doch die Realität sieht anders aus: Die Stadt Bergisch Gladbach – maßgeblich vertreten durch den Grünen Funktionär bei der Stadt Ragnar Migenda – versucht, die Wahlempfehlung der Bürgerpartei GL zugunsten von Alexander Felsch (CDU/FDP) zu unterdrücken.

Unterdrückung von Wahlwerbung

Am 19. September 2025 ordnete die Stadtverwaltung die Entfernung von Plakaten der Bürgerpartei GL an. Begründung: Die Bürgerpartei sei nicht selbst mit einem Kandidaten in der Stichwahl vertreten und dürfe deshalb keine Wahlwerbung betreiben. Damit wird ein klarer politischer Standpunkt, der vielen Bürgerinnen und Bürgern Orientierung bietet, unterdrückt.

Doch diese Argumentation hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand.

Was die Satzung wirklich sagt

Die Sondernutzungssatzung der Stadt Bergisch Gladbach ist eindeutig:

  • § 3 Abs. 1 lit. b stellt klar: „Das Aufstellen von Informationsständen und -trägern von politischen Parteien im Sinne des Parteiengesetzes sowie von Wählergruppen und Einzelbewerbern bedarf keiner Sondernutzungserlaubnis.“
  • § 3 Abs. 2 lit. b ergänzt: „Wahlsichtwerbung ist bis zu drei Monate vor Wahlen zulässig und bis spätestens zwei Wochen nach der Wahl aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen.“

Wichtig:
Die Satzung unterscheidet nicht, ob eine Partei oder Wählergemeinschaft selbst einen Kandidaten stellt oder lediglich eine Wahlempfehlung ausspricht. Damit gilt das Recht auf Plakatierung auch für die Bürgerpartei GL.

Mitarbeiter des Ordnungsamts entfernen politische Plakate – ein Eingriff, der Fragen nach Meinungsfreiheit und öffentlichem Raum aufwirft.

Ein klarer Rechtsbruch

Indem Migenda und die Stadtverwaltung Plakate der Bürgerpartei entfernen lassen, überschreiten sie ihre rechtlichen Befugnisse. Sie erfinden Vorschriften, die in der Satzung nicht existieren, und greifen so aktiv in den Wahlkampf ein.

Das Schreiben der Bürgerpartei an die Verwaltung bringt es auf den Punkt: „Die Anbringung unserer Plakate ist eine erlaubnisfreie Sondernutzung. Eine Entfernung nach § 22 StrWG NRW scheidet aus.“

Politische Dimension

Es geht hier nicht nur um ein paar Plakate. Es geht darum, dass SPD und Grüne ihre Macht nutzen, um unliebsame Konkurrenz mundtot zu machen. Schon in der Vergangenheit versuchte man, die Bürgerpartei GL durch juristische Tricks aus dem Wahlprozess zu drängen.

Jetzt wird wieder das gleiche Muster sichtbar: Einschüchterung, Anordnungen ohne Rechtsgrundlage und der Versuch, die öffentliche Meinung zu steuern.

Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich selbst ein Bild machen:

  • Die Satzung erlaubt Wahlsichtwerbung ausdrücklich.
  • Eine Einschränkung auf „eigene Kandidaten“ gibt es nicht.
  • Die Entfernung von Plakaten der Bürgerpartei GL ist rechtswidrig und politisch motiviert.

SPD und Grüne zeigen damit erneut, dass sie weniger an fairer Demokratie interessiert sind, sondern vor allem daran, ihre Macht zu sichern – selbst um den Preis rechtlicher Willkür.

Die Bürgerpartei GL wird sich juristisch wehren – und vor allem eines tun: Den Menschen in Bergisch Gladbach die Wahrheit sagen.

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