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Pannen bei Wahlunterlagen vor der Stichwahl in NRW

25 September 2025 von Felix Morgenstern

Am kommenden Sonntag entscheiden die Wählerinnen und Wähler in 147 Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens in Stichwahlen, wer künftig das Bürgermeister- oder Landratsamt übernimmt. Wo im ersten Wahlgang am 14. September keine Kandidatin oder kein Kandidat die notwendige absolute Mehrheit von über 50 Prozent erreichen konnte, treten nun die beiden Erstplatzierten gegeneinander an.

Symbolbild

Doch im Vorfeld der Stichwahlen kam es in mehreren Städten zu Pannen bei den Briefwahlunterlagen – von doppelten Stimmzetteln bis hin zu falsch adressierten Wahlbriefen.

Doppelte Stimmzettel in Hagen

In Hagen erhielten mehrere Hundert Briefwählerinnen und -wähler gleich zwei Stimmzettel für die Wahl des Oberbürgermeisters. Die Stadt geht von etwa 300 bis 400 Betroffenen aus. Ein Stadtsprecher betonte, es handele sich um einen bedauerlichen Fehler. Die Empfehlung lautet klar: Nur einen Stimmzettel ausfüllen und zurücksenden. Wer beide Stimmzettel unterschiedlich ausgefüllt einreicht, riskiert, dass seine Stimme für ungültig erklärt wird.

Postkiste voller Wahlbriefe in Köln

Für Verwunderung sorgte auch ein Vorfall in Köln. Dort erhielt eine Bürgerin an ihrer Adresse nicht nur die erwarteten Unterlagen für sich und ihren Sohn, sondern zusätzlich 171 weitere Wahlbriefe. Diese waren allerdings auf den Muster-Namen „Max Mustermann“ ausgestellt – offenbar ein Druckfehler des beauftragten Dienstleisters. Inzwischen wurden die falschen Unterlagen wieder abgeholt, die regulären Wahlunterlagen konnten regulär abgegeben werden.

Probleme bei Nicht-Briefwählern in Bonn

Auch in Bonn kam es zu Komplikationen. Einige Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme im Rathaus abgeben wollten, stellten fest, dass sie in der Wählerliste als Briefwähler geführt wurden und deshalb nicht regulär wählen konnten. Die Stadt reagierte und eröffnete kurzfristig die Möglichkeit, in den Bezirksrathäusern zu wählen, sofern die zuvor beantragten Briefwahlunterlagen für ungültig erklärt wurden. Damit sollen alle Wahlberechtigten bis zum Stichwahltermin am 28. September ihre Stimme abgeben können.

Pannen als Teil des Wahlalltags

Experten sehen die Probleme zwar kritisch, aber nicht außergewöhnlich. Da zwischen dem ersten Wahlgang und der Stichwahl nur zwei Wochen liegen, sei der logistische Aufwand für Druck und Versand enorm. Kleinere Fehler ließen sich dabei kaum vollständig vermeiden. Sollte es allerdings zu gehäuften oder gravierenden Problemen kommen, die das Wahlergebnis beeinflussen könnten, wäre auch eine Wiederholung einzelner Wahlen nicht ausgeschlossen.

Trotz dieser Zwischenfälle betonen die Wahlämter, dass die ordnungsgemäße Durchführung der Stichwahlen gewährleistet sei.

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