Wer frühzeitig Vorsorge treffen möchte, um für den Fall gewappnet zu sein, dass eigene Angelegenheiten später nicht mehr selbst geregelt werden können, findet im Rheinisch-Bergischen Kreis umfassende Unterstützung. Auch Menschen, die bereits eine rechtliche Betreuung übernommen haben oder dies künftig in Erwägung ziehen, können auf professionelle Beratung zurückgreifen.

Symbolbild
Kostenlose Beratung rund um Betreuungsrecht
In Zusammenarbeit mit den im Rheinisch-Bergischen Kreis tätigen Betreuungsvereinen bieten die Kommunen regelmäßige örtliche Beratungsangebote an. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Betreuungsrecht, zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und weiteren rechtlichen Regelungen. Ergänzt wird das Angebot durch Informationsveranstaltungen, die wohnortnah stattfinden.
Bürgerinnen und Bürger aus Bergisch Gladbach können sich direkt an die Betreuungsbehörde der Stadt wenden. Diese ist telefonisch unter 02202 / 14-2639 erreichbar und informiert zu individuellen Fragen und Unterstützungsangeboten.
Beratungstermine im Februar 2026
Im Februar 2026 finden in mehreren Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises Beratungssprechstunden statt:
- Burscheid:
Donnerstag, 26. Februar 2026, 12 bis 14 Uhr, Rathaus Burscheid, Höhestraße 7–9, Raum 0.01
Terminvereinbarung erforderlich - Kürten:
Dienstag, 10. Februar 2026, 9 bis 12 Uhr, Bürgerhaus Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
Terminvereinbarung erforderlich - Leichlingen:
Donnerstag, 26. Februar 2026, 14.30 bis 17 Uhr, Quartiersbüro Leichlingen, Kirchstraße 6–8
Terminvereinbarung erforderlich - Odenthal:
Donnerstag, 5. Februar 2026, 14 bis 17 Uhr, Rathaus Odenthal (Trauzimmer), Altenberger-Dom-Straße 31
Terminvereinbarung erforderlich - Overath:
Dienstag, 3. Februar 2026, 10 bis 13 Uhr, Caritas Rhein Berg, Wiesenauel 36a
Terminvereinbarung erforderlich - Rösrath:
Donnerstag, 19. Februar 2026, 9 bis 12 Uhr, Lebenshilfe Rösrath, Hauptstraße 71
Terminvereinbarung erforderlich - Wermelskirchen:
Montag, 23. Februar 2026, 14.30 bis 17 Uhr, Haus der Begegnung, Schillerstraße 6 (1. Etage)
Terminvereinbarung erforderlich
Flexible Unterstützung auch außerhalb der Sprechzeiten
In allen Kommunen – mit Ausnahme von Bergisch Gladbach – können auch Termine außerhalb der regulären Sprechstunden vereinbart werden. Zudem sind bei Bedarf Hausbesuche möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder besonderem Unterstützungsbedarf Zugang zu Beratung erhalten.
Mit den Beratungsangeboten möchten Kreis und Kommunen dazu beitragen, rechtzeitig Klarheit zu schaffen und Sicherheit für die Zukunft zu geben – sowohl für Betroffene selbst als auch für Angehörige und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.





