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Mehr Sicherheit und zahlreiche Baustellen: Stadt Köln setzt Maßnahmen in den Stadtteilen um

19 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Die Stadt Köln startet zu Beginn des neuen Jahres eine Reihe von Bau- und Verkehrsmaßnahmen in mehreren Stadtteilen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für den Rad- und Fußverkehr, sowie wichtige Infrastrukturen instand zu halten oder weiterzuentwickeln. Einige Projekte beginnen bereits Anfang Januar 2026, andere laufen schon seit Monaten und werden fortgeführt.

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Sicherer Radverkehr auf der Jahnstraße

In der Kölner Innenstadt wird die Jahnstraße zwischen Mauritiuswall und Humboldtstraße für den Radverkehr deutlich sicherer gestaltet. Die Strecke ist eine wichtige Verbindung zwischen Zülpicher Platz und Neumarkt. Bisher mussten Radfahrende hier zwischen Stadtbahnschienen und parkenden Autos fahren – eine Situation mit erhöhtem Unfallrisiko. Als kurzfristige Maßnahme werden ab der Woche vom 5. Januar 2026 die Beschilderung angepasst und die Fahrbahn freigeräumt. Rund zehn Längsparkplätze entfallen, sodass Radfahrende künftig ausreichend Platz haben, um sicher neben den Schienen zu fahren.

Norbertstraße: Mindestfahrbahnbreite wird umgesetzt

Im Gereonsviertel wird die Norbertstraße angepasst, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfahrbahnbreite von 3,05 Metern sicherzustellen. Parkende Fahrzeuge hatten die Straße bislang teilweise stark eingeengt. Ab dem 12. Januar 2026 werden Markierungen entfernt und die Beschilderung geändert. Insgesamt fallen 21 Parkplätze weg. Um den Parkdruck für Anwohnende abzufedern, werden die verbleibenden Stellplätze ausschließlich als Bewohnerparkplätze ausgewiesen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich fünf Werktage.

Tunnel Gulliver: Sperrung wegen Instandhaltungsarbeiten

In der Altstadt/Nord kommt es ab dem 7. Januar 2026 zu Einschränkungen im Tunnel Gulliver/Bahndamm/Domhof. Aufgrund von Abbrucharbeiten am Gewölbe über dem Rheinufertunnel wird die Tunnelröhre in Fahrtrichtung Nord gesperrt. Die Arbeiten dauern bis zum 30. Januar 2026. Der Verkehr in Richtung Süden bleibt möglich, eine Umleitung nach Norden wird ausgeschildert.

Große Infrastrukturprojekte laufen weiter

Parallel zu den neuen Maßnahmen setzt die Stadt zahlreiche bereits angekündigte Bauprojekte fort. Dazu zählen unter anderem:

  • der Umbau des Dellbrücker Marktplatzes und die Sanierung der Straße „An der Kemperwiese“ bis Sommer 2026,
  • die Neugestaltung mehrerer Kreuzungen an der Weißer Straße in Rodenkirchen,
  • der Bau eines Kreisverkehrs an der Sürther Straße/Grüngürtelstraße,
  • die Sanierung der Ufermauer an der Unteren Groov in Zündorf,
  • sowie der Neubau von Fuß- und Radwegbrücken, etwa an der Escher Straße in Bilderstöckchen.

Auch kleinere Maßnahmen wie die Erneuerung von Gehwegbelägen am Ebertplatz oder Restarbeiten an der Ampelanlage Zülpicher Straße/Sülzgürtel werden im neuen Jahr abgeschlossen.

Stadt bittet um Verständnis

Die Stadt Köln weist darauf hin, dass Baustellen und Sperrungen unvermeidbar sind, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Infrastruktur zukunftsfähig zu gestalten. Verkehrsteilnehmenden wird empfohlen, die ausgeschilderten Umleitungen zu nutzen und zusätzliche Fahrzeiten einzuplanen. Aktuelle Informationen zu allen Baustellen sind im städtischen Verkehrskalender abrufbar.

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Keine Vorverlegung der Wochenmärkte an den Feiertagen – Neue Sportförderung startet in Porz

19 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Zum Jahresende informiert die Stadt Köln über wichtige Regelungen rund um die Feiertage sowie über neue Fördermöglichkeiten im Sportbereich. Während sich Marktbesucherinnen und -besucher auf Ausfälle einstellen müssen, eröffnet das Sportentwicklungsprogramm „Sport in Metropolen“ ab 2026 neue Chancen für Vereine und Initiativen im Stadtbezirk Porz.

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Wochenmärkte an Weihnachten und Neujahr entfallen

An den diesjährigen Feiertagen werden die Kölner Wochenmärkte nicht vorverlegt. Das betrifft alle Markttage, die regulär auf Donnerstag oder Freitag fallen und mit den Feiertagen zusammenfallen. Konkret finden am Donnerstag und Freitag, 25. und 26. Dezember 2025 (1. und 2. Weihnachtstag), sowie am Donnerstag, 1. Januar 2026 (Neujahr), keine Wochenmärkte statt. Marktbesucherinnen und -besucher werden gebeten, ihre Einkäufe entsprechend zu planen.

„Sport in Metropolen“: Neues Förderprogramm für Porz

Ab Januar 2026 wird das Sportentwicklungsprogramm „Sport in Metropolen“ im Stadtbezirk Porz umgesetzt. Ziel des Programms ist es, die Sportaktivität in der Bevölkerung zu erhöhen und Bewegung stärker im Alltag der Menschen zu verankern. Bewerben können sich Sportvereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, kirchliche Träger sowie Einzelpersonen mit Sitz in Köln.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung des vereinsorientierten Sports und auf Kooperationen mit Schulen, Kindertagesstätten, sozialen Einrichtungen und Seniorennetzwerken. Gemeinsam sollen neue, niedrigschwellige Sport- und Bewegungsangebote entstehen, die möglichst viele Menschen erreichen.

Voraussetzungen für eine Förderung

Die finanzielle Unterstützung wird als Anteils- und Anschubfinanzierung gewährt. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der Projektkosten. Die genauen Förderkriterien sind in der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung festgelegt. Projektanträge können über das Online-Förderportal der Stadt Köln eingereicht werden.

In den vergangenen Jahren wurden durch das Programm unter anderem Übungsleiterschulungen, Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Sportvereinen sowie Ferien- und Bewegungsangebote ermöglicht. Nach dem Abschluss der Förderphase im Stadtbezirk Kalk wird das erfolgreiche Programm nun in Porz fortgeführt.

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Belastetes Trinkwasser in Willich: Der lange Kampf gegen PFAS

19 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Sauberes Trinkwasser gilt als Selbstverständlichkeit – doch in Willich ist genau dieses Vertrauen ins Wanken geraten. Seit rund zwei Jahren steht das Trinkwasser der Stadt unter besonderer Beobachtung, nachdem bei routinemäßigen Kontrollen erhöhte Konzentrationen von PFAS im Grundwasser festgestellt wurden. Die sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ stellen Kommunen, Wasserversorger und Politik vor große Herausforderungen.

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Alarmierende Messwerte aus dem Grundwasser

Das Trinkwasser in Willich wird überwiegend aus Grundwasser gewonnen und nach geltenden Standards aufbereitet. Im Jahr 2023 zeigten Kontrollmessungen erstmals auffällige Werte von PFAS, per- und polyfluorierten Alkylverbindungen. Diese Stoffe sind künstlich hergestellt, extrem langlebig und können sich im menschlichen Körper anreichern. Seit dem Bekanntwerden der Belastung wird das Wasser engmaschig überwacht.

Vermutete Ursache: Illegal entsorgter Feuerlöschschaum

Nach bisherigen Erkenntnissen geht die Belastung vermutlich auf Feuerlöschschaum zurück, der PFAS enthält. Der Verdacht richtet sich auf illegal entsorgte Feuerlöscher, deren Inhalt über Abwasserkanäle in den Boden gelangt sein soll. In diesem Zusammenhang laufen derzeit Gerichtsverfahren in Krefeld gegen mehrere Beschuldigte. Umweltverbände gehen davon aus, dass die Verunreinigungen bereits deutlich länger bestehen könnten als bislang bekannt.

Kritik an Behörden und Versorgern

Umweltschützer werfen den Verantwortlichen vor, zu spät reagiert zu haben. Ihrer Einschätzung nach sei die Problematik möglicherweise über Jahre hinweg unterschätzt worden. Die Stadtwerke Willich weisen diese Vorwürfe zurück und betonen, dass ihnen vor den Messungen im Jahr 2023 keine Hinweise auf PFAS im Grundwasser vorgelegen hätten.

Filtertechnik soll Trinkwasser sichern

Um die Versorgung dauerhaft sicherzustellen, setzen die Stadtwerke nun auf technische Lösungen. Kernstück ist eine neue Aktivkohlefilter-Anlage, die PFAS aus dem Wasser entfernen soll. Der Bau der Anlage kostet rund 1,4 Millionen Euro, hinzu kommen jährliche Betriebskosten von etwa 200.000 Euro. Regelmäßige Wasserproben sollen zudem gewährleisten, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Sauberes Wasser – aber zu welchem Preis?

Auch wenn die bekannten Quellen der Verunreinigung gestoppt werden können, bleibt das Problem langfristig bestehen. PFAS bauen sich nur extrem langsam ab und können das Grundwasser noch über Jahrzehnte belasten. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das zwar weiterhin sauberes Trinkwasser, gleichzeitig aber wohl auch steigende Wasserpreise.

Der Fall Willich zeigt, wie gravierend die Folgen unsichtbarer Umweltbelastungen sein können – und wie langwierig und kostspielig der Weg zurück zu dauerhaft unbelastetem Trinkwasser ist.

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Rostiger Baukran nach Jahren aus dem Kölner Stadtbild verschwunden

19 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Im Kölner Stadtteil Sülz ist ein jahrelanges Ärgernis für die Anwohnenden endlich beseitigt worden: Ein ungenutzter und stark verrosteter Baukran an der Linzer Straße wurde nach 13 Jahren abgebaut. Der Kran stand seit einem gescheiterten Bauvorhaben direkt vor einem Wohnhaus und hatte über Jahre hinweg das Straßenbild geprägt – und belastet.

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Ursprünglich sollte der Kran für den Ausbau von Dachgeschosswohnungen eingesetzt werden. Nachdem die Stadt das Vorhaben wegen Verstößen gegen die Baugenehmigung untersagt hatte, blieb der Kran dennoch stehen. Seit 2019 war er ungenutzt, rostete zunehmend und nahm den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht nur die Sicht, sondern auch das Gefühl von Sicherheit.

Sicherheitsbedenken und wachsender Unmut

Mit der Zeit wuchs die Sorge in der Nachbarschaft. Besonders bei Sturm wurde der Kran als potenzielle Gefahr wahrgenommen, da er offenbar nicht mehr regelmäßig überprüft wurde. Auch die Nähe zu einer Schule am Ende der Straße verstärkte die Bedenken. Viele Anwohnende fühlten sich durch das massive Baugerät in ihrem Alltag eingeschränkt.

Der Unmut mündete schließlich in einer gemeinsamen Initiative: Eine Petition mit mehr als 60 Unterschriften wurde bei der Stadt eingereicht. Damit machten die Anwohnenden deutlich, dass sie den jahrelangen Zustand nicht länger hinnehmen wollten.

Ordnungsamt greift ein – Kran wird entfernt

Nach Prüfung der Situation schaltete sich das Ordnungsamt der Stadt Köln ein und stufte den Kran ebenfalls als Gefahrenquelle ein. Der Eigentümer des Grundstücks wurde aufgefordert, das Baugerät zu entfernen. Anfang Dezember wurde zunächst der Kran eingefahren, nun folgte der vollständige Abbau.

Für die Nachbarschaft bedeutet dies das Ende einer langen Geduldsprobe. Der Blick aus den Fenstern ist wieder frei, und das Sicherheitsgefühl ist zurückgekehrt. Aus dem gemeinsamen Ärger war über die Jahre sogar ein nachbarschaftlicher Zusammenhalt entstanden – nun endet das Kapitel mit einem sichtbaren Erfolg.

Ein Zeichen für Bürgerengagement

Der Abbau des Krans zeigt, dass beharrliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern Wirkung zeigen kann. Nach über einem Jahrzehnt ist der rostige Baukran Geschichte – und die Linzer Straße hat ein Stück Lebensqualität zurückgewonnen.

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Dauerhafte Perspektive für die Großtagespflege „Kleine Helden“

19 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Gute Nachrichten für Familien in Odenthal: Der langfristige Weiterbetrieb der Großtagespflege „Kleine Helden“ ist gesichert. Durch einen Beschluss des Odenthaler Gemeinderats wurden die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um eine unbefristete Baugenehmigung zu ermöglichen. Damit ist auch die dauerhafte Förderung durch den Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger der Jugendhilfe gewährleistet.

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Gemeinderat schafft entscheidende Grundlage

Der Odenthaler Gemeinderat hat am 16. Dezember den bislang geltenden Bebauungsplan angepasst. Dieser hatte eine Kindertagespflege an dem Standort in der Lindenallee ausgeschlossen und damit eine unbefristete Genehmigung verhindert. In den vergangenen Jahren konnten daher nur zeitlich begrenzte Baugenehmigungen erteilt werden, zuletzt mit einer Laufzeit bis Ende Januar 2026. Mit der aktuellen Entscheidung ist dieses Hindernis nun beseitigt.

Unbefristete Genehmigung in Vorbereitung

Der zugehörige Bauantrag befindet sich derzeit in der abschließenden Prüfung. Nach Angaben des Rheinisch-Bergischen Kreises wird mit der Erteilung der unbefristeten Baugenehmigung im Januar 2026 gerechnet. Damit können auch die langfristigen Förderzusagen für die betreuten Kinder verbindlich ausgesprochen werden.

Verlässliche Betreuung für Familien

In der Großtagespflege „Kleine Helden“ werden unter der Woche bis zu neun Kinder professionell betreut. Die Einrichtung ist für viele Familien ein fester Bestandteil der Betreuungslandschaft in Odenthal. Mit der nun geschaffenen rechtlichen Sicherheit können Eltern, Kinder und Betreuungspersonal wieder verlässlich planen.

Stärkung der Kinderbetreuung vor Ort

Mit der Entscheidung des Gemeinderats und den weiteren Schritten des Rheinisch-Bergischen Kreises ist ein wichtiges Signal für die Stabilität und den Ausbau der Kinderbetreuung in Odenthal gesetzt. Die nahtlose Betreuung der Kinder bleibt erhalten – ohne erneute Befristungen oder Unsicherheiten für die Zukunft.

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Rat beschließt nächste Schritte für umfassende Schulbaumaßnahmen in Köln

18 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Dienstag, 16. Dezember 2025, wichtige Weichen für den weiteren Ausbau und die Sanierung der Kölner Schullandschaft gestellt. Im Mittelpunkt stand ein umfangreiches Maßnahmenpaket, mit dem der bauliche Zustand von insgesamt 56 Schulstandorten systematisch untersucht werden soll. Ziel ist es, den konkreten Sanierungs- und Raumbedarf dieser Schulen zu ermitteln und darauf aufbauend tragfähige Konzepte für die kommenden Jahre zu entwickeln.

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Voruntersuchungen als Grundlage für Planung und Finanzierung

Alle 56 ausgewählten Standorte waren bereits 2024 im Rahmen von Standortanalysen bewertet worden. Diese hatten ergeben, dass an sämtlichen Schulen eine Generalsanierung notwendig ist. Nun sollen vertiefende Voruntersuchungen folgen, um den tatsächlichen baulichen Zustand, pädagogische Anforderungen sowie mögliche zusätzliche Raumbedarfe detailliert zu erfassen.

Für diese weitergehenden Untersuchungen hat der Rat 6,6 Millionen Euro freigegeben. Mit dem Geld sollen externe Fachplanungs- und Sachverständigenbüros beauftragt werden, die unter anderem Bauzustände erfassen und bewerten. Erst nach Abschluss dieser Phase können belastbare Kosten- und Zeitpläne erstellt werden.

Konzepte bis Ende 2026 vorgesehen

Auf Basis der Untersuchungsergebnisse soll die Stadtverwaltung bis zum dritten Quartal 2026 konkrete Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung der Sanierungen vorlegen. Dabei werden auch Fragen zur zukünftigen Nutzung der Schulstandorte, mögliche Veränderungen im Schulplatzbedarf sowie Potenziale zur Nachverdichtung geprüft. Eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgt zudem unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des städtischen Haushalts.

Insgesamt verfügt die Stadt Köln über 291 städtische Schulstandorte, sodass das Maßnahmenpaket einen wichtigen, aber ersten Schritt in einer langfristigen Strategie zur Sicherung und Weiterentwicklung der schulischen Infrastruktur darstellt.

Machbarkeitsstudien für fünf weitere Schulen

Parallel dazu hat der Rat die Kölner Schulbaugesellschaft mbH beauftragt, für fünf weitere Schulstandorte Machbarkeitsstudien sowie Stufenpläne für energetische Sanierungen zu erstellen. Betroffen sind:

  • die katholische Hauptschule am Großen Griechenmarkt
  • die Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung an der Zülpicher Straße
  • das Berufskolleg 14 (Außenstelle Perlengraben)
  • die Gemeinschaftsgrundschule an der Adolph-Kolping-Straße
  • das Maximilian-Kolbe-Gymnasium in Köln-Porz

Diese Studien sollen klären, wie die Gebäude baulich und energetisch zukunftsfähig weiterentwickelt werden können.

Langfristige Perspektive für Kölns Schulen

Mit den Beschlüssen setzt die Stadt Köln auf eine strukturierte und vorausschauende Herangehensweise im Schulbau. Ziel ist es, langfristige Lösungen für Sanierung, Nutzung und Finanzierung zu entwickeln und damit die Voraussetzungen für moderne Lernorte und eine stabile Schulentwicklung in allen Stadtteilen zu schaffen.

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Stadt Köln erhöht Parkgebühren in städtischen Tiefgaragen und Parkhäusern

18 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Autofahrerinnen und Autofahrer in Köln müssen sich auf höhere Parkentgelte in mehreren städtischen Tiefgaragen und Parkhäusern einstellen. Der Rat der Stadt Köln hat am Dienstag, 16. Dezember 2025, beschlossen, die Gebühren in neun zentral gelegenen Anlagen anzupassen. Die neuen Tarife sollen nach aktuellem Planungsstand ab dem 1. Februar 2026 gelten.

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Betroffen sind die Tiefgaragen Am Dom, Breslauer Platz/Hauptbahnhof, Groß St. Martin, Philharmonie, Kaiser-Wilhelm-Ring, Mülheim, Kalk und Neptunplatz sowie das Parkhaus Am Zoo.

Parken bleibt günstiger als in privaten Garagen

Bisher lag der durchschnittliche Stundentarif in diesen Parkhäusern bei rund 1,44 Euro. Künftig wird er auf etwa 2,10 Euro pro Stunde angehoben. Nach Angaben der Stadt liegen die neuen Preise weiterhin unter dem Niveau vieler umliegender, nicht städtischer Parkquartiere. Die Erhöhung ist Teil der Haushaltskonsolidierung, die der Rat im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 beschlossen hatte.

Die genannten Parkhäuser befinden sich im Eigentum der Stadt Köln oder – wie die Tiefgarage Groß St. Martin – in Teileigentum. Gemeinsam bilden sie den Betrieb gewerblicher Art „Tiefgaragen und Parkhäuser“.

Abrechnung im 20-Minuten-Takt

Die Parkgebühren werden weiterhin je angefangene 20 Minuten berechnet und sind durch einen Tageshöchstsatz gedeckelt. Je nach Standort steigen sowohl der 20-Minuten-Tarif als auch der maximale Tagespreis. Während in der Tiefgarage Am Dom die Tarife unverändert bleiben, erhöhen sich die Gebühren in den übrigen Anlagen teilweise deutlich.

So steigt beispielsweise der 20-Minuten-Tarif in den Tiefgaragen Breslauer Platz, Groß St. Martin und Philharmonie von 0,60 auf 0,80 Euro, der Tageshöchstsatz von 18 auf 24 Euro. In den Parkhäusern Mülheim, Kalk, Neptunplatz und im Parkhaus Zoo verdoppelt sich der 20-Minuten-Tarif von 0,30 auf 0,60 Euro, während der Tageshöchstsatz künftig bei 18 Euro liegt.

Sondertarife bleiben unverändert

Einige Sonderregelungen bleiben von der Anpassung unberührt. Das Tagesticket für Zoobesucherinnen und -besucher kostet weiterhin vier Euro. Auch der Veranstaltungstarif in der Tiefgarage Philharmonie für Konzertgäste bleibt mit 2,50 Euro bestehen.

Einführung Anfang 2026

Die Stadt plant, die neuen Parkentgelte zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen. Nach derzeitiger Planung sollen die angepassten Tarife ab 1. Februar 2026 gelten. Bis dahin bleiben die bisherigen Gebühren unverändert.

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Pflegeberatung in Burscheid ab 2026 beim Rheinisch-Bergischen Kreis angesiedelt

16 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Für Bürgerinnen und Bürger in Burscheid ändert sich zum 1. Januar 2026 die Zuständigkeit der Pflegeberatung. Nach einer Übergangsphase geht das Angebot von der Stadt Burscheid auf den Rheinisch-Bergischen Kreis über. Ziel der Neuregelung ist es, die wachsenden Anforderungen im Bereich Pflege fachlich gebündelt zu begleiten und das Beratungsangebot vor Ort weiter zu stärken.

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Beratung weiterhin wohnortnah möglich

Auch nach dem Zuständigkeitswechsel bleibt die Pflegeberatung für Burscheiderinnen und Burscheider gut erreichbar. Die Fachkräfte des Rheinisch-Bergischen Kreises beraten weiterhin zu Hause, vor Ort im Rathaus Burscheid, telefonisch oder per Videotelefonie.

Persönliche Beratungstermine im Rathaus werden

  • dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie
  • am ersten, zweiten und vierten Donnerstag im Monat von 14 bis 16 Uhr

angeboten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich und kann telefonisch unter 02202 136543 oder per E-Mail an pflegeberatung@rbk-online.de

erfolgen.

Zusätzlich steht ein Servicetelefon zur Verfügung. Dieses ist erreichbar

  • montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr,
  • mittwochs von 13 bis 16 Uhr,
  • montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises abrufbar.

Senioren- und Wohnberatung bleibt bei der Stadt

Unverändert bei der Stadt Burscheid bleibt die Senioren- und Wohnberatung. Beide Angebote werden weiterhin in gewohnter Qualität fortgeführt und künftig eng mit der Pflegeberatung des Kreises verzahnt. Damit soll ein umfassendes und aufeinander abgestimmtes Unterstützungsangebot für ältere Menschen und ihre Angehörigen sichergestellt werden.

Für Termine in der städtischen Senioren- und Wohnberatung ist eine vorherige Kontaktaufnahme unter 02174 670368 oder per E-Mail an seniorenberatung@burscheid.de

empfehlenswert.

Unterstützung rund um das Thema Pflege

Die Pflegeberatung richtet sich an pflegebedürftige Menschen ebenso wie an ihre Angehörigen. Sie informiert umfassend über Leistungen der Pflegeversicherung, Unterstützungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten. Auch bei der Antragstellung auf Pflegeleistungen wird Unterstützung geleistet.

Darüber hinaus verfolgt die Pflegeberatung einen präventiven Ansatz: Bürgerinnen und Bürger können sich frühzeitig beraten lassen, um sich auf eine mögliche Pflegesituation vorzubereiten. Pflegende Angehörige erhalten Informationen zu Entlastungsangeboten und werden bei Bedarf begleitet. Die Beratung ist kostenlos, trägerneutral und individuell auf die jeweilige Situation abgestimmt.

Mit der neuen Zuständigkeit des Rheinisch-Bergischen Kreises soll die Pflegeberatung in Burscheid künftig noch stärker an die Bedürfnisse der wachsenden älteren Bevölkerung angepasst werden.

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Stadt Köln lockert Haushaltssperre – Finanzlage bleibt angespannt

15 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Die Stadt Köln stellt ihre Finanzplanung für die kommenden Jahre neu auf. In dieser Woche informiert die Stadtverwaltung die politischen Gremien über eine aktualisierte Prognose der Haushaltsentwicklung. Auf dieser Grundlage läuft die seit längerem bestehende Haushaltssperre zum 31. Dezember 2025 aus. Ab dem Jahr 2026 kehrt die Stadt jedoch zu einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung zurück.

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Deutliche Haushaltsverschlechterungen absehbar

Die aktuellen Berechnungen zeigen, dass sich die finanzielle Situation der Stadt Köln in den kommenden Jahren weiter zuspitzen dürfte. Bereits für das Jahr 2026 wird mit einer zusätzlichen Belastung des Haushalts in Höhe von rund 78 Millionen Euro gerechnet. Hinzu kommt ein globaler Minderaufwand von 45 Millionen Euro, der ebenfalls erwirtschaftet werden muss.

In der mittelfristigen Finanzplanung fallen die Prognosen noch deutlich negativer aus:
Für 2027 werden Verschlechterungen von rund 182 Millionen Euro erwartet, für 2028 etwa 256 Millionen Euro und für 2029 rund 259 Millionen Euro.

Keine formale Haushaltssperre für 2026

Trotz der angespannten Lage verzichtet die Stadt für das Jahr 2026 zunächst auf eine erneute formale Haushaltssperre. Ausschlaggebend dafür sind zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen, die kurzfristig eingeleitet wurden. Dazu zählen unter anderem eine dem Rat separat vorgeschlagene Grundsteuererhöhung, eine strikte Priorisierung von Investitionen sowie eine weiterhin enge Ausgabenkontrolle in den städtischen Dienststellen.

Statt einer Haushaltssperre greift ab 2026 wieder das Instrument der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung, das bereits vor Einführung der Sperre angewendet wurde.

Strenge Kontrolle, aber Spielräume für wichtige Bereiche

Im Rahmen der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung werden alle Ausgaben weiterhin laufend auf ihre rechtliche und zeitliche Notwendigkeit überprüft. Die bestehenden Konsolidierungsvorgaben für die Dienststellen bleiben bestehen. Gleichzeitig sollen jedoch freiwillige Förderungen, die für den Erhalt wichtiger Strukturen notwendig sind, weiterhin möglich sein.

Eine deutliche Entlastung gibt es für die Bezirksvertretungen: Die bezirksorientierten Mittel, über die die neun Bezirksvertretungen verfügen, sollen im Jahr 2026 nicht mehr beschränkt werden.

Finanzielle Herausforderung bleibt bestehen

Trotz des Auslaufens der Haushaltssperre bleibt die finanzielle Lage der Stadt äußerst angespannt. Die Stadtspitze betont, dass es sich lediglich um eine begrenzte Entlastung handelt und Köln weiterhin weit von einer stabilen Haushaltslage entfernt ist. Die kommenden Jahre werden daher von weiteren Sparanstrengungen und schwierigen Entscheidungen geprägt sein.

Information der politischen Gremien

Der Finanzausschuss wird am Montag, 15. Dezember 2025, über die neue Bewirtschaftungsverfügung informiert. Am Dienstag, 16. Dezember 2025, folgt die Unterrichtung des Stadtrats. Die entsprechenden Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einsehbar.

Mit dem Schritt zurück zu einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung versucht die Stadt Köln, trotz wachsender finanzieller Belastungen handlungsfähig zu bleiben und zentrale Strukturen zumindest vorerst zu sichern.

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Bauarbeitsplätze im Rheinisch-Bergischen Kreis auch im Winter gesichert

15 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Für die rund 1.880 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter im Rheinisch-Bergischen Kreis bedeutet der Winter keine Existenzsorgen. Trotz Schnee, Frost und witterungsbedingter Baustopps gelten ihre Arbeitsplätze als „winterfest“. Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld, mit dem Beschäftigte auch in der kalten Jahreszeit im Job bleiben und weiterhin Einkommen erhalten.

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Arbeiten ruhen – Verträge laufen weiter

In den Wintermonaten können viele Arbeiten auf dem Bau nicht ausgeführt werden: Fundamente lassen sich nicht ausheben, Straßen nicht asphaltieren, Leitungen nicht verlegen. Dennoch bleiben Arbeitsverträge bestehen und Löhne gesichert. Das Saison-Kurzarbeitergeld – früher als Schlechtwettergeld bekannt – greift von Dezember bis März und sorgt dafür, dass Baubeschäftigte nicht entlassen werden müssen, wenn das Wetter Außenarbeiten unmöglich macht.

Die Arbeitsagentur übernimmt in dieser Zeit einen Teil des Lohnausfalls. Je nach Situation erhalten Beschäftigte bis zu 67 Prozent des Nettolohns als Ausgleich.

Vorteile für Betriebe und Beschäftigte

Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es rund 262 Baubetriebe, die von dieser Regelung profitieren können. Für Unternehmen bedeutet das Planungssicherheit: Fachkräfte bleiben im Betrieb, und aufwendige Neueinstellungen im Frühjahr entfallen. Gleichzeitig haben Beschäftigte eine ganzjährige Perspektive und stabile Einkünfte.

Das Saison-Kurzarbeitergeld lässt sich dabei flexibel einsetzen. Betriebe können es für die gesamte Belegschaft oder nur für einzelne Teams beantragen. Auch eine nachträgliche Meldung bei der Arbeitsagentur ist möglich, wenn Aufträge wetterbedingt nicht ausgeführt werden konnten. Der bürokratische Aufwand gilt als überschaubar.

Auch andere Branchen profitieren

Nicht nur klassische Bauunternehmen können das Saison-Kurzarbeitergeld nutzen. Auch Dachdecker-, Gerüstbau- sowie Garten- und Landschaftsbetriebe zählen zu den Branchen, die im Winter häufig von witterungsbedingten Ausfällen betroffen sind und deshalb auf diese Unterstützung zurückgreifen können.

Voraussetzungen vor Antragstellung

Bevor ein Betrieb Saison-Kurzarbeitergeld beantragt, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen geprüft werden. Dazu gehört, ob Beschäftigte in der wetterbedingt arbeitsfreien Zeit andere Aufgaben im Betrieb übernehmen können, etwa in der Halle oder im Lager. Zudem sind vorhandene Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben zu berücksichtigen.

Insgesamt sorgt das Saison-Kurzarbeitergeld dafür, dass Bauarbeitsplätze im Rheinisch-Bergischen Kreis auch in der kalten Jahreszeit gesichert bleiben – ein wichtiger Stabilitätsfaktor für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen.

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