Archiv | Wirtschaft

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Stadt Köln erhöht Parkgebühren in städtischen Tiefgaragen und Parkhäusern

18 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Autofahrerinnen und Autofahrer in Köln müssen sich auf höhere Parkentgelte in mehreren städtischen Tiefgaragen und Parkhäusern einstellen. Der Rat der Stadt Köln hat am Dienstag, 16. Dezember 2025, beschlossen, die Gebühren in neun zentral gelegenen Anlagen anzupassen. Die neuen Tarife sollen nach aktuellem Planungsstand ab dem 1. Februar 2026 gelten.

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Betroffen sind die Tiefgaragen Am Dom, Breslauer Platz/Hauptbahnhof, Groß St. Martin, Philharmonie, Kaiser-Wilhelm-Ring, Mülheim, Kalk und Neptunplatz sowie das Parkhaus Am Zoo.

Parken bleibt günstiger als in privaten Garagen

Bisher lag der durchschnittliche Stundentarif in diesen Parkhäusern bei rund 1,44 Euro. Künftig wird er auf etwa 2,10 Euro pro Stunde angehoben. Nach Angaben der Stadt liegen die neuen Preise weiterhin unter dem Niveau vieler umliegender, nicht städtischer Parkquartiere. Die Erhöhung ist Teil der Haushaltskonsolidierung, die der Rat im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 beschlossen hatte.

Die genannten Parkhäuser befinden sich im Eigentum der Stadt Köln oder – wie die Tiefgarage Groß St. Martin – in Teileigentum. Gemeinsam bilden sie den Betrieb gewerblicher Art „Tiefgaragen und Parkhäuser“.

Abrechnung im 20-Minuten-Takt

Die Parkgebühren werden weiterhin je angefangene 20 Minuten berechnet und sind durch einen Tageshöchstsatz gedeckelt. Je nach Standort steigen sowohl der 20-Minuten-Tarif als auch der maximale Tagespreis. Während in der Tiefgarage Am Dom die Tarife unverändert bleiben, erhöhen sich die Gebühren in den übrigen Anlagen teilweise deutlich.

So steigt beispielsweise der 20-Minuten-Tarif in den Tiefgaragen Breslauer Platz, Groß St. Martin und Philharmonie von 0,60 auf 0,80 Euro, der Tageshöchstsatz von 18 auf 24 Euro. In den Parkhäusern Mülheim, Kalk, Neptunplatz und im Parkhaus Zoo verdoppelt sich der 20-Minuten-Tarif von 0,30 auf 0,60 Euro, während der Tageshöchstsatz künftig bei 18 Euro liegt.

Sondertarife bleiben unverändert

Einige Sonderregelungen bleiben von der Anpassung unberührt. Das Tagesticket für Zoobesucherinnen und -besucher kostet weiterhin vier Euro. Auch der Veranstaltungstarif in der Tiefgarage Philharmonie für Konzertgäste bleibt mit 2,50 Euro bestehen.

Einführung Anfang 2026

Die Stadt plant, die neuen Parkentgelte zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen. Nach derzeitiger Planung sollen die angepassten Tarife ab 1. Februar 2026 gelten. Bis dahin bleiben die bisherigen Gebühren unverändert.

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Pflegeberatung in Burscheid ab 2026 beim Rheinisch-Bergischen Kreis angesiedelt

16 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Für Bürgerinnen und Bürger in Burscheid ändert sich zum 1. Januar 2026 die Zuständigkeit der Pflegeberatung. Nach einer Übergangsphase geht das Angebot von der Stadt Burscheid auf den Rheinisch-Bergischen Kreis über. Ziel der Neuregelung ist es, die wachsenden Anforderungen im Bereich Pflege fachlich gebündelt zu begleiten und das Beratungsangebot vor Ort weiter zu stärken.

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Beratung weiterhin wohnortnah möglich

Auch nach dem Zuständigkeitswechsel bleibt die Pflegeberatung für Burscheiderinnen und Burscheider gut erreichbar. Die Fachkräfte des Rheinisch-Bergischen Kreises beraten weiterhin zu Hause, vor Ort im Rathaus Burscheid, telefonisch oder per Videotelefonie.

Persönliche Beratungstermine im Rathaus werden

  • dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie
  • am ersten, zweiten und vierten Donnerstag im Monat von 14 bis 16 Uhr

angeboten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich und kann telefonisch unter 02202 136543 oder per E-Mail an pflegeberatung@rbk-online.de

erfolgen.

Zusätzlich steht ein Servicetelefon zur Verfügung. Dieses ist erreichbar

  • montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr,
  • mittwochs von 13 bis 16 Uhr,
  • montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises abrufbar.

Senioren- und Wohnberatung bleibt bei der Stadt

Unverändert bei der Stadt Burscheid bleibt die Senioren- und Wohnberatung. Beide Angebote werden weiterhin in gewohnter Qualität fortgeführt und künftig eng mit der Pflegeberatung des Kreises verzahnt. Damit soll ein umfassendes und aufeinander abgestimmtes Unterstützungsangebot für ältere Menschen und ihre Angehörigen sichergestellt werden.

Für Termine in der städtischen Senioren- und Wohnberatung ist eine vorherige Kontaktaufnahme unter 02174 670368 oder per E-Mail an seniorenberatung@burscheid.de

empfehlenswert.

Unterstützung rund um das Thema Pflege

Die Pflegeberatung richtet sich an pflegebedürftige Menschen ebenso wie an ihre Angehörigen. Sie informiert umfassend über Leistungen der Pflegeversicherung, Unterstützungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten. Auch bei der Antragstellung auf Pflegeleistungen wird Unterstützung geleistet.

Darüber hinaus verfolgt die Pflegeberatung einen präventiven Ansatz: Bürgerinnen und Bürger können sich frühzeitig beraten lassen, um sich auf eine mögliche Pflegesituation vorzubereiten. Pflegende Angehörige erhalten Informationen zu Entlastungsangeboten und werden bei Bedarf begleitet. Die Beratung ist kostenlos, trägerneutral und individuell auf die jeweilige Situation abgestimmt.

Mit der neuen Zuständigkeit des Rheinisch-Bergischen Kreises soll die Pflegeberatung in Burscheid künftig noch stärker an die Bedürfnisse der wachsenden älteren Bevölkerung angepasst werden.

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Stadt Köln lockert Haushaltssperre – Finanzlage bleibt angespannt

15 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Die Stadt Köln stellt ihre Finanzplanung für die kommenden Jahre neu auf. In dieser Woche informiert die Stadtverwaltung die politischen Gremien über eine aktualisierte Prognose der Haushaltsentwicklung. Auf dieser Grundlage läuft die seit längerem bestehende Haushaltssperre zum 31. Dezember 2025 aus. Ab dem Jahr 2026 kehrt die Stadt jedoch zu einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung zurück.

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Deutliche Haushaltsverschlechterungen absehbar

Die aktuellen Berechnungen zeigen, dass sich die finanzielle Situation der Stadt Köln in den kommenden Jahren weiter zuspitzen dürfte. Bereits für das Jahr 2026 wird mit einer zusätzlichen Belastung des Haushalts in Höhe von rund 78 Millionen Euro gerechnet. Hinzu kommt ein globaler Minderaufwand von 45 Millionen Euro, der ebenfalls erwirtschaftet werden muss.

In der mittelfristigen Finanzplanung fallen die Prognosen noch deutlich negativer aus:
Für 2027 werden Verschlechterungen von rund 182 Millionen Euro erwartet, für 2028 etwa 256 Millionen Euro und für 2029 rund 259 Millionen Euro.

Keine formale Haushaltssperre für 2026

Trotz der angespannten Lage verzichtet die Stadt für das Jahr 2026 zunächst auf eine erneute formale Haushaltssperre. Ausschlaggebend dafür sind zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen, die kurzfristig eingeleitet wurden. Dazu zählen unter anderem eine dem Rat separat vorgeschlagene Grundsteuererhöhung, eine strikte Priorisierung von Investitionen sowie eine weiterhin enge Ausgabenkontrolle in den städtischen Dienststellen.

Statt einer Haushaltssperre greift ab 2026 wieder das Instrument der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung, das bereits vor Einführung der Sperre angewendet wurde.

Strenge Kontrolle, aber Spielräume für wichtige Bereiche

Im Rahmen der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung werden alle Ausgaben weiterhin laufend auf ihre rechtliche und zeitliche Notwendigkeit überprüft. Die bestehenden Konsolidierungsvorgaben für die Dienststellen bleiben bestehen. Gleichzeitig sollen jedoch freiwillige Förderungen, die für den Erhalt wichtiger Strukturen notwendig sind, weiterhin möglich sein.

Eine deutliche Entlastung gibt es für die Bezirksvertretungen: Die bezirksorientierten Mittel, über die die neun Bezirksvertretungen verfügen, sollen im Jahr 2026 nicht mehr beschränkt werden.

Finanzielle Herausforderung bleibt bestehen

Trotz des Auslaufens der Haushaltssperre bleibt die finanzielle Lage der Stadt äußerst angespannt. Die Stadtspitze betont, dass es sich lediglich um eine begrenzte Entlastung handelt und Köln weiterhin weit von einer stabilen Haushaltslage entfernt ist. Die kommenden Jahre werden daher von weiteren Sparanstrengungen und schwierigen Entscheidungen geprägt sein.

Information der politischen Gremien

Der Finanzausschuss wird am Montag, 15. Dezember 2025, über die neue Bewirtschaftungsverfügung informiert. Am Dienstag, 16. Dezember 2025, folgt die Unterrichtung des Stadtrats. Die entsprechenden Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einsehbar.

Mit dem Schritt zurück zu einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung versucht die Stadt Köln, trotz wachsender finanzieller Belastungen handlungsfähig zu bleiben und zentrale Strukturen zumindest vorerst zu sichern.

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Bauarbeitsplätze im Rheinisch-Bergischen Kreis auch im Winter gesichert

15 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Für die rund 1.880 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter im Rheinisch-Bergischen Kreis bedeutet der Winter keine Existenzsorgen. Trotz Schnee, Frost und witterungsbedingter Baustopps gelten ihre Arbeitsplätze als „winterfest“. Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld, mit dem Beschäftigte auch in der kalten Jahreszeit im Job bleiben und weiterhin Einkommen erhalten.

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Arbeiten ruhen – Verträge laufen weiter

In den Wintermonaten können viele Arbeiten auf dem Bau nicht ausgeführt werden: Fundamente lassen sich nicht ausheben, Straßen nicht asphaltieren, Leitungen nicht verlegen. Dennoch bleiben Arbeitsverträge bestehen und Löhne gesichert. Das Saison-Kurzarbeitergeld – früher als Schlechtwettergeld bekannt – greift von Dezember bis März und sorgt dafür, dass Baubeschäftigte nicht entlassen werden müssen, wenn das Wetter Außenarbeiten unmöglich macht.

Die Arbeitsagentur übernimmt in dieser Zeit einen Teil des Lohnausfalls. Je nach Situation erhalten Beschäftigte bis zu 67 Prozent des Nettolohns als Ausgleich.

Vorteile für Betriebe und Beschäftigte

Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es rund 262 Baubetriebe, die von dieser Regelung profitieren können. Für Unternehmen bedeutet das Planungssicherheit: Fachkräfte bleiben im Betrieb, und aufwendige Neueinstellungen im Frühjahr entfallen. Gleichzeitig haben Beschäftigte eine ganzjährige Perspektive und stabile Einkünfte.

Das Saison-Kurzarbeitergeld lässt sich dabei flexibel einsetzen. Betriebe können es für die gesamte Belegschaft oder nur für einzelne Teams beantragen. Auch eine nachträgliche Meldung bei der Arbeitsagentur ist möglich, wenn Aufträge wetterbedingt nicht ausgeführt werden konnten. Der bürokratische Aufwand gilt als überschaubar.

Auch andere Branchen profitieren

Nicht nur klassische Bauunternehmen können das Saison-Kurzarbeitergeld nutzen. Auch Dachdecker-, Gerüstbau- sowie Garten- und Landschaftsbetriebe zählen zu den Branchen, die im Winter häufig von witterungsbedingten Ausfällen betroffen sind und deshalb auf diese Unterstützung zurückgreifen können.

Voraussetzungen vor Antragstellung

Bevor ein Betrieb Saison-Kurzarbeitergeld beantragt, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen geprüft werden. Dazu gehört, ob Beschäftigte in der wetterbedingt arbeitsfreien Zeit andere Aufgaben im Betrieb übernehmen können, etwa in der Halle oder im Lager. Zudem sind vorhandene Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben zu berücksichtigen.

Insgesamt sorgt das Saison-Kurzarbeitergeld dafür, dass Bauarbeitsplätze im Rheinisch-Bergischen Kreis auch in der kalten Jahreszeit gesichert bleiben – ein wichtiger Stabilitätsfaktor für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen.

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Vorsorge fürs Alter: Kostenlose Beratungsangebote im Rheinisch-Bergischen Kreis im Januar 2026

15 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Wer frühzeitig Vorsorge treffen möchte für den Fall, dass persönliche Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst geregelt werden können, erhält im Rheinisch-Bergischen Kreis auch im Januar 2026 umfassende Unterstützung. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Betreuungsvereinen bieten die Kommunen wieder kostenlose Beratungsangebote rund um das Betreuungsrecht an. Das Angebot richtet sich sowohl an Bürgerinnen und Bürger, die vorsorgen möchten, als auch an Menschen, die bereits eine rechtliche Betreuung übernommen haben oder vor dieser Aufgabe stehen.

Beratung und Information vor Ort

Die Beratungen informieren unter anderem zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen sowie zu Aufgaben und Rechten rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer. Ergänzt werden die Sprechstunden durch Informationsveranstaltungen in den jeweiligen Städten und Gemeinden.

Bürgerinnen und Bürger aus Bergisch Gladbach wenden sich direkt an die Betreuungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach unter der Telefonnummer 02202 / 14-2639.

Beratungstermine im Januar 2026

In den übrigen Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises finden die Beratungsangebote an folgenden Terminen statt:

  • Burscheid:
    Donnerstag, 15. Januar 2026, 12–14 Uhr
    Rathaus Burscheid, Höhestraße 7–9, Raum 0.01
    Terminvereinbarung: 02171 75041-14
  • Kürten:
    Dienstag, 13. Januar 2026, 9–12 Uhr
    Bürgerhaus Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
    Terminvereinbarung: 02171 49030
  • Leichlingen:
    Donnerstag, 15. Januar 2026, 14.30–17 Uhr
    Quartiersbüro Leichlingen, Kirchstraße 6–8
    Terminvereinbarung: 02171 75041-14
  • Odenthal:
    Donnerstag, 8. Januar 2026, 14–17 Uhr
    Rathaus Odenthal, Altenberger-Dom-Straße 31 (Trauzimmer)
    Terminvereinbarung: 02171 49030
  • Overath:
    Dienstag, 13. Januar 2026, 10–13 Uhr
    Caritas Rhein-Berg, Wiesenauel 36a
    Terminvereinbarung: 02205 8950680
  • Rösrath:
    Donnerstag, 15. Januar 2026, 9–12 Uhr
    Lebenshilfe Rösrath, Hauptstraße 71
    Terminvereinbarung: 02205 8950680
  • Wermelskirchen:
    Montag, 12. Januar 2026, 14.30–17 Uhr
    Haus der Begegnung, Schillerstraße 6
    Terminvereinbarung: 02171 75041-14

Flexible Terminvereinbarung möglich

In allen genannten Kommunen – mit Ausnahme von Bergisch Gladbach – können auch individuelle Termine außerhalb der festen Sprechzeiten vereinbart werden. Zudem sind Hausbesuche möglich, wenn persönliche Gründe dies erforderlich machen.

Mit den regelmäßigen Beratungsangeboten möchten Kreis und Betreuungsvereine dazu beitragen, rechtliche Vorsorge frühzeitig zu klären und Bürgerinnen und Bürger bei verantwortungsvollen Aufgaben rund um Betreuung und Selbstbestimmung kompetent zu unterstützen.

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Sicherheitskräfte am Flughafen Köln/Bonn bangen um ihre Arbeitsplätze

12 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Am Flughafen Köln/Bonn wächst die Sorge unter den Beschäftigten der Sicherheitskontrollen. Hintergrund ist ein geplanter Personalabbau bei dem Sicherheitsunternehmen Securitas, das derzeit für die Passagierkontrollen zuständig ist. Nach vorliegenden Informationen könnten im kommenden Jahr mehr als 100 Arbeitsplätze wegfallen.

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Lange Wartezeiten trotz Personalknappheit

Bereits seit Wochen kommt es am Flughafen Köln/Bonn immer wieder zu langen Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen. Reisende müssen teils bis zu 40 Minuten einplanen, um die Kontrollstellen zu passieren. Als Gründe gelten Baustellen im Terminalbereich sowie eine angespannte Personalsituation.

Dennoch sollen künftig deutlich weniger Sicherheitskräfte eingesetzt werden. Von aktuell rund 650 Beschäftigten bei Securitas könnten mehr als 100 ihren Arbeitsplatz verlieren. Für viele Mitarbeitende bedeutet das große Unsicherheit.

Neue Technik soll Personal einsparen

Zum 1. Januar übernimmt der Flughafen Köln/Bonn die Organisation der Sicherheitskontrollen. Dabei setzt der Flughafen verstärkt auf moderne Kontrolltechnik. An den Kontrollstellen sollen neue Scanner installiert werden, die es Passagieren ermöglichen, Flüssigkeiten und elektronische Geräte im Gepäck zu belassen. Dadurch sollen Abläufe beschleunigt und der Personalbedarf reduziert werden.

Securitas hat die Belegschaft bereits darüber informiert, dass ein Stellenabbau aus Sicht des Unternehmens nicht zu vermeiden sei. Gleichzeitig zeigen Erfahrungen an anderen Flughäfen, dass moderne Technik allein nicht ausreicht und weiterhin ausreichend Personal benötigt wird, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

Gewerkschaft warnt vor weiteren Problemen

Die Gewerkschaft ver.di zeigt sich besorgt über die Entwicklung. Seit Jahren gibt es am Flughafen Köln/Bonn Schwierigkeiten bei der Personalplanung, die immer wieder zu langen Wartezeiten und verpassten Flügen führen. Ein weiterer Abbau von Kontrollkräften könnte die Situation nach Einschätzung der Gewerkschaft zusätzlich verschärfen.

Zudem wird kritisiert, dass die Belegschaft bislang nur unzureichend über die konkreten Pläne informiert wurde. Die anhaltende Ungewissheit belastet viele Mitarbeitende, die täglich für die Sicherheit der Passagiere verantwortlich sind.

Flughafen sieht Sicherheitsfirma in der Pflicht

Der Flughafen Köln/Bonn weist darauf hin, dass er lediglich die benötigten Kontrollstunden in Abhängigkeit vom Passagieraufkommen und der eingesetzten Technik abruft. Die konkrete Personalplanung liege in der Verantwortung des beauftragten Sicherheitsunternehmens.

Securitas verhandelt derzeit mit dem Betriebsrat über den geplanten Stellenabbau. Wie viele Arbeitsplätze tatsächlich gestrichen werden, sollen die Beschäftigten nach aktuellem Stand erst kurz vor Weihnachten erfahren. Bis dahin bleibt die Unsicherheit für viele Sicherheitskräfte am Flughafen Köln/Bonn bestehen.

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2025-12-08 Schulstraße KGS In der Auen(1)

Mehr Sicherheit vor Schulen: Verkehrsversuch „Schulstraße“ startet in Hand

12 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Im Umfeld der GGS und KGS Hand beginnt am Montag, 12. Januar 2026, ein einjähriger Verkehrsversuch zur Einrichtung einer sogenannten Schulstraße. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und den Bring- und Holverkehr mit dem Auto im unmittelbaren Schulbereich deutlich zu reduzieren.

Zeitlich begrenzte Zufahrtsbeschränkungen

Während des zunächst auf zwölf Monate angelegten Versuchs wird die Einfahrt in die Straßen Im Grafeld, Sankt-Konrad-Straße und Heimstättenweg an Schultagen zu bestimmten Zeiten beschränkt. Die Regelung gilt morgens von 7.30 bis 8.15 Uhr sowie nachmittags von 14.30 bis 15.15 Uhr. In diesen Zeitfenstern dürfen nur Fahrzeuge mit einem Sonderausweis einfahren.

Mit der zeitlich begrenzten Sperrung soll der motorisierte Durchgangsverkehr deutlich verringert werden. Kinder sollen ihren Schulweg sicherer und möglichst autofrei zurücklegen können – zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad.

Anwohnende weiterhin berücksichtigt

Für die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen bleibt der Zugang zu den Grundstücken weiterhin gewährleistet. Alle Haushalte erhalten zwei Sonderausweise, die bei Bedarf auch an Dritte weitergegeben werden können. Diese müssen während der Sperrzeiten gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Das Ausfahren aus der Schulstraße ist jederzeit auch ohne Ausweis erlaubt.

Zweite Schulstraße in Bergisch Gladbach

Mit dem Verkehrsversuch in Hand richtet die Stadt Bergisch Gladbach ihre zweite Schulstraße ein. Die Maßnahme knüpft an bestehende Konzepte an, mit denen Städte den Schulweg sicherer und übersichtlicher gestalten wollen. Die Stadt betont, dass jeder Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen von zentraler Bedeutung ist.

Begleitende Evaluation geplant

Der Verkehrsversuch wird von Beginn an fachlich begleitet. Nach neun Monaten ist eine erste Zwischenbewertung vorgesehen, bei der Erfahrungen, Beobachtungen und Rückmeldungen aus der Praxis ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage soll entschieden werden, ob und in welcher Form die Schulstraße dauerhaft eingerichtet wird.

Hinweise und Informationen

Die Stadtverwaltung bittet Anwohnende und Beteiligte, ihre Hinweise oder Fragen an die Abteilung Mobilität zu richten. Diese ist per E-Mail unter mobilitaet@stadt-gl.de

erreichbar.

Weitere Informationen zum Thema Schulstraßen in Bergisch Gladbach gibt es online unter
www.bergischgladbach.de/schulstrassen.aspx.

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Kontaktloses Parken: Stadt rüstet alle Parkscheinautomaten um

12 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Autofahrerinnen und Autofahrer in Bergisch Gladbach dürfen sich auf eine spürbare Erleichterung einstellen: In den Kalenderwochen 50 und 51 rüstet die Stadt sämtliche 53 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet auf moderne, kontaktlose Bezahlmöglichkeiten um. Künftig können Parkgebühren nicht nur mit Münzen, sondern auch bequem per EC-Karte sowie Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden.

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Schluss mit der Münzsuche

Mit der Umstellung reagiert die Stadt auf die zunehmende Nachfrage nach bargeldlosen Zahlungsoptionen. Das oft mühsame Zusammensuchen von Kleingeld gehört damit der Vergangenheit an. Gleichzeitig reduziert die Stadt durch den Wegfall der regelmäßigen Bargeldleerungen den organisatorischen Aufwand und senkt Kosten.

Alternative für Menschen ohne Karte oder Smartphone

Für Bürgerinnen und Bürger, die weder über eine Bankkarte noch über ein Smartphone verfügen, bleibt das Parken auf städtischen Flächen weiterhin möglich. Hierfür wird das sogenannte Plus-Ticket angeboten.

Vor dem Parken wird auf dem Ticket die Ankunftszeit eingetragen, anschließend muss es gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Das Plus-Ticket ist farbig im DIN-A6-Format gestaltet und je nach Parkdauer in fünf Varianten erhältlich.

Verkauft wird es an folgenden Stellen:

  • Bürgerbüro Stadtmitte, Konrad-Adenauer-Platz 9
  • Bürgerbüro Bensberg, Schlossstraße 59a
  • Bürgerbüro Refrath, Siebenmorgen 45

Die Einführung des Plus-Tickets geht auf einen politischen Beschluss des Ausschusses für Infrastruktur und Umwelt, Sicherheit und Ordnung zurück.

Weiterhin Handy-Parken möglich

Neben der Kartenzahlung bleibt auch das Handy-Parken als komfortable Alternative bestehen. In Bergisch Gladbach wird das sogenannte Smart-Parking aktuell von fünf Anbietern unterstützt:

  • Easypark
  • moBiLet
  • PayByPhone
  • Parkster
  • Swarco

Nach einer kurzen Registrierung in der jeweiligen App können Parkvorgänge minutengenau abgerechnet werden. Die erforderlichen Informationen, wie Einwahlnummern und Standorte, sind direkt an den Parkscheinautomaten auf den Parkflächen angebracht.

Schritt in Richtung digitale und nachhaltige Stadt

Mit der flächendeckenden Umrüstung der Parkscheinautomaten setzt die Stadt Bergisch Gladbach einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung. Gleichzeitig wird durch den Wegfall des Bargeldbetriebs der ökologische Fußabdruck reduziert – ein Gewinn für Verwaltung, Umwelt und Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen.

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2025-12-10 Besuch Großwärmepumpe 1(1)

Großes Interesse am Wärmepumpenmonat 2025 in Bergisch Gladbach

12 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Der Wärmepumpenmonat 2025 im Rheinisch-Bergischen Kreis ist auf große Resonanz gestoßen. Mit einer Vielzahl an Informations- und Austauschformaten bot die kreisweite Veranstaltungsreihe Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie Fachakteuren fundierte Einblicke in klimafreundliche Wärmetechnologien. Organisiert wurde der Wärmepumpenmonat vom Team EKKO des Rheinisch-Bergischen Kreises gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, dem Bergischen Energie- und Ressourcenzentrum (BERZ):metabolon sowie der Verbraucherzentrale NRW.

Wärmepumpenpartys als praxisnahes Angebot

Ein besonderer Schwerpunkt lag in Bergisch Gladbach auf zwei sogenannten Wärmepumpenpartys, die am 25. und 27. November stattfanden. Interessierte konnten dabei direkt in privaten Wohnhäusern erleben, wie Wärmepumpen im Alltag funktionieren. Gastgeberinnen und Gastgeber stellten ihre Anlagen vor, berichteten von ihren Erfahrungen und beantworteten Fragen zu Technik, Kosten und Betrieb.

Die Veranstaltungen waren sehr gut besucht und entwickelten sich schnell zu lebhaften Diskussionsrunden. Das offene Format ermöglichte einen niedrigschwelligen Zugang zum Thema und trug dazu bei, Vorbehalte abzubauen und konkrete Entscheidungsgrundlagen für einen möglichen Umstieg zu liefern.

Fachlicher Austausch bei Exkursion nach Köln

Ergänzt wurde das Programm durch eine Exkursion am 19. November zur Großwärmepumpe im Quartier LÜCK in Köln-Ehrenfeld, die von der Naturstrom AG betrieben wird. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Bauwirtschaft nutzten die Gelegenheit, sich vor Ort über Planung, Technik und den Beitrag solcher Anlagen zur nachhaltigen Quartiersversorgung zu informieren.

Positive Rückmeldungen und klare Signale für die Wärmewende

Die Bilanz des Wärmepumpenmonats fällt aus Sicht der Stadt Bergisch Gladbach durchweg positiv aus. Die Veranstaltungen förderten nicht nur Wissen über energieeffiziente Heizsysteme, sondern stärkten auch den Dialog zwischen Bürgerschaft, Fachwelt und Verwaltung.

Der Wärmepumpenmonat setzte damit ein deutliches Zeichen für den Ausbau klimafreundlicher Heiztechnologien in der Region und zeigte, wie wichtig praxisnahe Informationen und der Austausch realer Erfahrungen für das Gelingen der Wärmewende sind.

Die Stadt Bergisch Gladbach dankt allen beteiligten Partnerinnen und Partnern sowie den engagierten Gastgeberinnen und Gastgebern, die den Wärmepumpenmonat 2025 maßgeblich mitgestaltet haben.

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Interessierte online unter:
www.bergischgladbach.de/kommunale-waermeplanung.aspx

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2025-12-11 Kostenlose Schwimmkurse(1)

Kostenlose Schwimmkurse in Bergisch Gladbach: Starkes Signal für Sicherheit und Chancengleichheit

12 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Mit einem erfolgreichen Angebot kostenloser Schwimmkurse hat die Stadt Bergisch Gladbach in den vergangenen Monaten ein deutliches Zeichen für mehr Sicherheit, soziale Teilhabe und Gesundheitsförderung gesetzt. In Kooperation mit der DLRG-Ortsgruppe Bensberg konnten zwischen Oktober und Dezember Kinder und Jugendliche gezielt beim Schwimmenlernen unterstützt werden.

Hohe Nachfrage und positive Resonanz

Das Angebot stieß auf großes Interesse: 64 Kinder nahmen an den Kursen teil, die sich über 15 Trainingseinheiten erstreckten. Die Schwimmkurse richteten sich gezielt an Kinder aus Familien, für die reguläre Kursgebühren eine finanzielle Hürde darstellen. Ziel war es, ihnen einen sicheren und professionell begleiteten Einstieg ins Schwimmen zu ermöglichen.

Fokus auf Sicherheit, Selbstvertrauen und Bewegung

Unter Anleitung qualifizierter Trainerinnen und Trainer erlernten die Kinder grundlegende Schwimmtechniken oder bauten bereits vorhandene Fähigkeiten weiter aus. Neben der reinen Technik lag ein besonderer Schwerpunkt auf Wassersicherheit, dem Aufbau von Selbstvertrauen sowie der Freude an Bewegung.

Durchgeführt wurden die Kurse in enger Zusammenarbeit mit der DLRG Ortsgruppe Bensberg, dem neuen Mohnwegbad, der Bäderbetriebsgesellschaft Bergisch Gladbach sowie erfahrenem Fachpersonal.

Langfristiges Ziel: Schwimmen für alle Kinder ermöglichen

Die Stadt verfolgt mit dem Projekt das Ziel, allen Kindern in Bergisch Gladbach langfristig einen sicheren Zugang zum Schwimmen zu ermöglichen – unabhängig von Herkunft oder finanziellen Möglichkeiten. Schwimmen wird dabei nicht nur als Sport verstanden, sondern als grundlegende Fähigkeit, die im Ernstfall Leben retten kann.

Finanzierung durch Umschichtung von Projektmitteln

Möglich wurde das Angebot durch die Nutzung von Mitteln aus dem ursprünglich geplanten, jedoch nicht umgesetzten Projekt NarWali. Die Stadt entschied sich bewusst dafür, die verfügbaren Gelder stattdessen in kostenlose Schwimmkurse zu investieren, um einen unmittelbaren und nachhaltigen Nutzen für Kinder und Familien zu schaffen.

Angesichts der positiven Rückmeldungen und der hohen Nachfrage wird deutlich, wie wichtig solche niedrigschwelligen Angebote für die Stadtgesellschaft sind – und welches Potenzial sie für mehr Sicherheit und Chancengerechtigkeit bieten.

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