Ein 64-jähriger Mann aus Österreich wurde am Freitag vom Amtsgericht Köln zu einer Geldstrafe von 6.300 Euro verurteilt. Der bekennende Abtreibungsgegner hatte auf Flyern eine Ärztin, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt, diffamiert und dabei persönliche Daten von ihr und ihrem Vermieter veröffentlicht.

Flyer mit drastischen Aussagen
Auf den Flyern, die im November 2022 verteilt werden sollten, bezeichnete der Mann die Medizinerin als „Massenmörderin“ und sprach von „industrieller Schlachtung“. Die Praxis wurde als „Abtreibungsindustrie“ dargestellt, in der über 6.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt worden seien. Während das Gericht viele der Äußerungen als von der Meinungsfreiheit gedeckt wertete, zog es bei der Veröffentlichung persönlicher Daten eine klare Grenze.
Veröffentlichung von Daten als Gefahrenquelle
Die Flugblätter enthielten nicht nur die Adresse der Klinik, sondern auch Angaben über die Freizeitgestaltung der Ärztin und den Wohnort ihres Vermieters. Diese Daten könnten die Betroffenen „in Gefahr bringen“, erklärte die Richterin. Sie betonte, dass die Grenze der freien Meinungsäußerung dort überschritten sei, wo personenbezogene Informationen verwendet werden, um gezielt Personen zu gefährden. Der Text des Angeklagten sei keine sachliche Debatte, sondern ein Angriff, der Menschen in ihrem privaten Umfeld bedrohe.
Verteidigung und mögliche Berufung
Der Angeklagte, der sich selbst als investigativer Journalist bezeichnet, ließ über seinen Verteidiger ankündigen, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen. Die Verteidigung argumentierte, dass der Flyer investigative journalistische Arbeit sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und hob hervor, dass die Inhalte auf den Flyern keine journalistische Neutralität erkennen ließen.
Signalwirkung des Urteils
Das Urteil zeigt, dass Meinungsfreiheit Grenzen hat, insbesondere wenn durch die Veröffentlichung persönlicher Daten das Leben und die Sicherheit von Personen gefährdet werden. Es betont zudem, dass die öffentliche Auseinandersetzung mit sensiblen Themen wie Schwangerschaftsabbrüchen sachlich und ohne Diffamierung geführt werden muss.





