Im Prozess um den brutalen Tod eines 15-Jährigen im Kölner Mülheimer Hafen hat das Landgericht Köln die Angeklagten zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der 19-jährige Haupttäter, der die tödlichen Messerstiche zugegeben hatte, muss neun Jahre nach Jugendstrafrecht in Haft. Sein 27-jähriger Komplize erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zwei weitere Mitangeklagte wurden ebenfalls verurteilt: Einer zu zwei Jahren Haft, der andere muss sich einer Betreuung unterziehen.

Hintergrund: Eskalation im Drogenmilieu
Die Tat ereignete sich im März dieses Jahres und war Teil eines Konflikts im Drogenmilieu. Der 15-Jährige, der laut Aussagen der Angeklagten als „Läufer“ für einen Dealer tätig war, geriet offenbar in Streitigkeiten, nachdem er für einen anderen Dealer gearbeitet hatte. Am Tattag eskalierte die Situation: Zunächst wurde der Jugendliche vor einer Kneipe bedroht, später entführt und an den abgelegenen Mülheimer Hafen gebracht. Dort endete die „Abreibung“ tödlich, als der 19-Jährige mehrfach auf ihn einstach.
Prozess von Emotionen geprägt
Der Prozess war von großer Emotionalität begleitet. Während einer Entschuldigung des 19-jährigen Hauptangeklagten an die Familie des Opfers unterbrach der Vater des Jugendlichen die Verhandlung lautstark und lehnte die Entschuldigung ab. Auch aus dem Zuschauerraum gab es Schreie und Proteste, was zu mehreren Räumungen des Gerichtssaals führte.
Signalwirkung der Urteile
Die Strafen unterstreichen die Entschlossenheit des Gerichts, Gewalt im Drogenmilieu zu ahnden. Der Oberstaatsanwalt bezeichnete die Tat in seinem Plädoyer als „kaltblütigen Mord“. Die verhängten Strafen, insbesondere die lebenslange Haft für den 27-jährigen Komplizen, sollen auch eine abschreckende Wirkung entfalten. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Gefährdung junger Menschen in kriminellen Strukturen und verdeutlicht die Konsequenzen solcher Taten.
Mit dem Urteil endet ein aufwühlender Prozess, der in Köln für Entsetzen und Trauer sorgte.





