Am Dienstagnachmittag (02. April) kam es gegen 15:00 Uhr auf der Bensberger Straße im Stadtteil Heidkamp zu einem Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen, bei dem zwei Personen verletzt wurden. Besonders brisant: Einer der Unfallbeteiligten entfernte sich unerlaubt vom Unfallort – nun ermittelt das Verkehrskommissariat.

Auffahrunfall im zähfließenden Verkehr
Ein roter Pkw musste auf der Bensberger Straße in Richtung Bergisch Gladbach verkehrsbedingt abbremsen. Die dahinter fahrende 23-jährige Fahrerin eines Ford aus Odenthal bemerkte dies rechtzeitig und bremste ebenfalls ab.
Doch die nachfolgende 63-jährige Fahrerin eines Skoda aus Neunkirchen-Seelscheid reagierte offenbar zu spät und fuhr auf den Ford auf. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Ford in das Heck des vorausfahrenden roten Pkw geschoben.
Zwei Verletzte, hoher Sachschaden
Die Skoda-Fahrerin wurde bei dem Unfall leicht verletzt, die junge Ford-Fahrerin erlitt schwere Verletzungen. Beide wurden mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
An den beiden beschädigten Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt rund 20.000 Euro.
Fahrer des roten Pkw flüchtet
Der Fahrer des roten Pkw, der als erster in den Unfall verwickelt war, entfernte sich direkt nach dem Aufprall unerlaubt vom Unfallort und fuhr in Richtung Innenstadt davon. Dabei soll es sich laut Zeugen um einen Citroen-Van mit Chromelementen handeln.
Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Identifizierung des flüchtigen Fahrers. Laut Beschreibung handelt es sich um einen circa 70-jährigen Mann, etwa 170 bis 180 cm groß, mit schlanker Statur, kurzen grauen Haaren und Halbglatze. Das Kennzeichen konnte bislang nicht abgelesen werden.
Hinweise erbeten
Wer Angaben zum Fahrer oder Fahrzeug machen kann oder den Unfall beobachtet hat, wird gebeten, sich beim Verkehrskommissariat der Polizei Rhein-Berg unter der Telefonnummer 📞 02202 205-0 zu melden.
Die Polizei weist zudem darauf hin, dass Unfallflucht eine Straftat darstellt, die nicht nur mit Bußgeld, sondern auch mit Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe geahndet werden kann.





