Für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren werden Mahnbescheide nun online angeboten. Bei Rotemahnung.de können die Mahnbescheide für das Arbeitsgericht einfach und unbürokratisch erstellt werden.
Die Handhabung ist leicht zu verstehen. Nutzer bekommen eine ausführliche Onlinehilfe zum Ausfüllen. Man findet ein vollständiges Verzeichnis der zuständigen Arbeitsgerichte, an die das ausgefüllte Formular gesendet werden muß. Außerdem werden Informationen zur Rechtslage angeboten.
Bei arbeitsrechtlichen Forderungen (z.B. über ausstehenden Lohn) kann man so zeitgemäß seine Forderung geltend machen. Typische Forderungen, die im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, sind:
– Arbeitsentgelt
– Gratifikationen
– Bewerbungskosten
– Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
– Schadenersatz im Rahmen eines Arbeitsverhältnis
– Ansprüche aus Lohnüberzahlung
Daneben können vorgerichtliche Kosten (z.B. für die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Antragsgegners) sowie Auslagen des Antragstellers (Porto etc.) eingefordert werden.
Als Grundlage für die Forderung muss ein Arbeitsvertrag zwischen einem abhängig Beschäftigten und einem Arbeitgeber besteht. Forderungen von Selbständigen gegenüber Auftraggebern aus Dienstverträgen können im arbeitsgerichtliche Mahnverfahren nicht geltend gemacht werden.