Ein brisanter Vorgang wirft schwere Fragen zur Neutralität der Stadtverwaltung im Kommunalwahlkampf 2025 auf. Interne E-Mails belegen: Die SPD Bergisch Gladbach hat sich offenbar mithilfe des städtischen Ordnungsamts besonders attraktive Plätze für ihre Wahlkampfstände gesichert – und dies selbst schriftlich bestätigt.

In einer E-Mail vom 21. Juli 2025 schreibt SPD-Stadtmitte-Chef und stellvertretender Ortsvereinsvorsitzender Dominik Klaas unmissverständlich:
„Als SPD haben wir die benannte Fläche meines Kenntnisstandes nach für nahezu jeden Samstag bis zur Wahl. (…) wird bei einer Partei bei Anzeige eines Infostandes ein Platz zugewiesen.“
Nach Recherchen bezieht sich diese „benannte Fläche“ auf einen Bereich am Eingang zur Fußgängerzone am Konrad Adenauer Platz – einer der begehrtesten Standorte für Wahlkampfstände in der Innenstadt, mit hoher Passantenfrequenz und unmittelbarer Sichtachse in die Einkaufszone.
Diese Aussage steht im direkten Widerspruch zu den geltenden Regeln der städtischen Sondernutzungssatzung, wonach Wahlkampfstände politischer Parteien lediglich anzeigepflichtig sind – ohne jede Möglichkeit einer exklusiven Reservierung. Im Normalfall gilt das „Windhundprinzip“: Wer zuerst kommt, darf zuerst werben.
Bürgermeister beschwichtigt – und widerspricht eigenen Leuten
Der Vorwurf wiegt schwer, denn Bürgermeister Frank Stein (SPD) versuchte wenige Tage später, die Angelegenheit herunterzuspielen. In einem Schreiben vom 28. Juli 2025 erklärte er, es gebe „weder eine (…) Zuweisung noch eine Bevorzugung einzelner Parteien“ und die parteipolitische Neutralität sei gewahrt.
Doch die eigenen Verwaltungsmitarbeiter senden ein anderes Signal:
- Ute Unrau, Leiterin der Allgemeinen Ordnungsbehörde, deutete in ihrer Korrespondenz an, dass Infostände ohne vollständige Anzeige „leider“ abgebaut werden müssten – eine Drohung, die in der Praxis vor allem kleinere Parteien treffen könnte.
- Frank Bodengesser, Leiter des Wahlbüros, bestätigte dagegen in einer E-Mail vom 21. Juli, dass es keine Genehmigungen oder Regelungen gebe und sich Parteien selbst einigen müssten.
Die widersprüchlichen Aussagen innerhalb der Verwaltung und die schriftliche Bestätigung der SPD lassen für Beobachter nur zwei Schlüsse zu: Entweder wurden der SPD tatsächlich exklusive Nutzungsrechte eingeräumt – oder sie handelte im Vertrauen auf interne Absprachen, die anderen Parteien verwehrt blieben.
Politischer Sprengstoff vor der Wahl
Die Bürgerpartei GL, deren Infostand am 19. Juli genau an diesem zentralen Standort von SPD-Vertretern beanstandet wurde, spricht von einem „klaren Bruch der Neutralitätspflicht“ und hat beim Bürgermeister Akteneinsicht beantragt, um den Vorgang vollständig aufzuklären. Auch die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde eingeschaltet.
„Wenn sich bestätigt, dass hier unter der Hand exklusive Plätze verteilt wurden, ist das ein Skandal, der das Vertrauen in die Fairness des Wahlkampfs massiv erschüttert“, so ein Parteisprecher.
Ob der Bürgermeister tatsächlich nichts von den mutmaßlichen Absprachen wusste – oder die SPD im Rathaus einen Wettbewerbsvorteil genießen konnte – dürfte nun nicht nur die Stadtpolitik, sondern auch die Öffentlichkeit beschäftigen.





