Ein Sturm der Entrüstung fegt durch Bensberg: Die Stadt Bergisch Gladbach hat im Bereich der Schloßstraße eine Fußgängerzone eingerichtet – offenbar ohne jede rechtliche Grundlage. Gewerbetreibende und Anwohner fühlen sich betrogen, während die Stadtverwaltung bisher hartnäckig schweigt. Unsere Redaktion hat mehrfach versucht, eine Stellungnahme von der Pressestelle der Stadt zu erhalten – bislang vergeblich.
Fußgängerzone ohne Ratsbeschluss?
Die Schloßstraße, einst eine belebte Geschäftsstraße, ist durch die neu aufgestellten Verkehrsschilder faktisch für den normalen Verkehr gesperrt. Einfahrt verboten – so lautete zunächst die Anordnung. Nun wird die Straße als Fußgängerzone ausgewiesen, wobei Lieferverkehr nur zu eng begrenzten Zeiten erlaubt ist: Montag bis Samstag zwischen 6 und 11 Uhr. Besonders brisant: Am Donnerstag wird durch den Wochenmarkt ohnehin jeglicher Lieferverkehr unmöglich gemacht.

Doch ein entscheidendes Detail fehlt: Ein Ratsbeschluss! Nach geltendem Recht, insbesondere § 45 StVO sowie den entsprechenden Landesgesetzen, darf eine Fußgängerzone nicht ohne einen formellen Beschluss des Stadtrates eingerichtet werden. Eine solch gravierende Änderung der Verkehrsführung erfordert nicht nur die Zustimmung der politischen Gremien, sondern auch eine gründliche Abwägung der Interessen aller Betroffenen.
Bußgelder trotz fragwürdiger Rechtslage
Als wäre dies nicht genug, hagelt es Strafzettel für die Gewerbetreibenden der Schloßstraße, die trotz der Beschilderung Waren anliefern oder abholen müssen. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen wurden von der Stadt kategorisch abgelehnt. Händler wie Frank Samirae, Inhaber eines Computerfachgeschäfts mit starkem Außendienst, sind fassungslos.
„Wie sollen wir unsere Geschäfte betreiben, wenn wir nicht einmal Waren anliefern können? Die Stadt bestraft uns für den Zugang zu unseren eigenen Läden!“ erklärt ein verärgerter Gewerbetreibender.
Schweigen der Verwaltung
Unsere Redaktion hat die Pressestelle der Stadt Bergisch Gladbach mehrfach um eine Erklärung gebeten:
- Wann wurde ein Ratsbeschluss zur Einrichtung der Fußgängerzone gefasst?
- Welche Rechtsgrundlage stützt die aktuelle Beschilderung?
- Warum werden Ausnahmegenehmigungen kategorisch abgelehnt?
Doch die Verwaltung schweigt. Statt Klarheit herrscht Chaos – ein Zustand, der immer mehr Fragen aufwirft.
Politischer Sprengstoff im Rathaus
Besonders brisant: Frank Samirae, selbst Mitglied des Rates der Stadt Bergisch Gladbach, hat offiziell Akteneinsicht in alle Beschlüsse und Rechtsgutachten zu diesem Vorgang beantragt. Sollte sich herausstellen, dass es keinen Ratsbeschluss gibt, wäre dies ein handfester Skandal – ein Beispiel für undurchsichtige Verwaltungsentscheidungen, die auf Kosten von Bürgern und Geschäftsleuten gehen.
„Die Einrichtung einer Fußgängerzone ist keine Kleinigkeit, sondern eine weitreichende Entscheidung, die den gesamten Stadtteil betrifft. Ohne Ratsbeschluss ist das schlichtweg illegal“, so ein Insider aus dem Rathaus, der anonym bleiben möchte.
Wirtschaftlicher Schaden und Vertrauensverlust
Während die Stadtverwaltung sich in Schweigen hüllt, leiden die Gewerbetreibenden. Kunden bleiben aus, Lieferungen sind kaum möglich, und die Knöllchen werden zum teuren Dauerärgernis.
„Wahrscheinlich wollen die wieder nur die Autofahrer abkassieren“ – schimpft eine Bensbergerin laut die das Ordnungsamt bei der Arbeit beobachtet.
Dieser Vorfall wirft ein düsteres Licht auf die Entscheidungsprozesse in Bergisch Gladbach. Die Bürger und Gewerbetreibenden verdienen klare Antworten: Wer hat diese Fußgängerzone angeordnet, und warum gibt es keinen Beschluss des Rates?
Wir bleiben dran und fordern weiterhin Aufklärung von der Stadtverwaltung. Der Fall der Schloßstraße ist weit mehr als ein Verwaltungsfehler – es ist ein Skandal, der das Vertrauen in die Stadtpolitik nachhaltig erschüttern könnte.
November 20th, 2024 at 18:14
… eine sehr einseitige Sicht auf die bestehende Situation. Da posaunt der Inhaber von Clubman. Habe eine Petition erwirkt , in der die Mehrheit der Händler gegen eine Fußgängerzone stimmte und das bestärkte seine Ansicht, UNSERE Straße darf keine Fußgängerzone werden! Er übersieht dabei allerdings, dass zwar sein Geschäft sein Besitz oder Eigentum ist, aber nicht die Straße. Diese gehört den Bürger:Innen und der Allgemeinheit und der Wille der Bürger:Innen ist höher zu stellen als die einer handvoll rückwärtsgewandter, radikalisierter Händler. Dies haben Stimmungsmeinungen auf unterschiedlichen Kanälen eindrucksvoll bestätigt.