Trotz der Reform des deutschen Sorgerechts bleiben unverheiratete Väter Eltern zweiter Klasse. Gegen diese „Diskriminierung – Made in Germany“ ruft der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) zu einer Protestaktion am 31. Januar 2013 auf – dem Tag, an dem der Bundestag die Pseudoreform verabschieden will. Angesichts der europäischen Dimension des Skandals lädt der VAfK außer den nationalen auch Pressevertreter aus ganz Europa ein, über die Kundgebung zu berichten. Der Väteraufbruch vermittelt vor Ort interessierten Medien Gesprächspartner für Interviews in Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch.
Die Protestaktion beginnt um 12 Uhr in Berlin auf dem Pariser Platz und en- det gegen 12.30 Uhr mit Seifenblasen, um die zerplatzten Hoffnungen vieler Väter auf eine faire Sorgerechtsregelung zu symbolisieren. Anschließend stehen Vertreter des VAfK den Medien Rede und Antwort.
Am 3. Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, eine Einrichtung des Europarats, die deutsche Sorgerechtsregelung für unverheiratete Väter als menschenrechtswidrig verurteilt. Begründung der Richter: Sie diskriminiert nichteheliche Väter und verletzt das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf ein Familienleben. Nach über drei Jahren – allein schon das ein Skandal – wollen die Regierungsparteien des Bundestags eine Neuregelung verabschieden, die diese Diskriminierung in zentralen Teilen aufrecht erhält.
Sofern die Mutter nicht einer gemeinsamen Sorge zustimmt, erhalten unverheiratete Väter nun ein Klagerecht. Ein Gericht soll ihnen das Sorgerecht gewähren, wenn dieses „dem Kindeswohl nicht widerspricht“. Somit müssen die Väter weiter die Familiengerichte bemühen. Zudem können sie das Sorge- recht frühestens sechs Wochen nach der Geburt ihres Kindes erlangen. Bis dahin bleiben sie von wichtigen, identitätsstiftenden Entscheidungen ausge- schlossen, wie Namensgebung, Konfession, Beschneidung, Umzug, Elternzeit, sowie medizinische Eingriffe.
Mit dieser „Reform“ bleibt Deutschland weiter Schlusslicht in Europa. Viele Staaten des Europarats haben längst eine weit modernere Sorgerechtspraxis:
In Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Malta, Monaco, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Ukraine, Ungarn und Zypern erhalten nichteheliche Väter mit der Anerkennung ihrer Vaterschaft ohne weitere Prüfung das gemeinsame Sorgerecht. Die Regelung bewirkte etwa in Belgien, dass gerichtliche Auseinandersetzungen getrennter Eltern um ihre Kinder spürbar zurückgegangen sind.
„Deutschland sollte beim Sorgerecht von den positiven Erfahrungen seiner Nachbarn lernen, statt sie zu ignorieren“, fordert der Bundesvorsitzende des Väteraufbruch für Kinder, Rainer Sonnenberger. Nur eine echte Gleichstellung der Eltern wird die Diskriminierung unverheirateter Väter beenden. „Diese Reform wird erneut vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg landen“, so Sonnenberger.
Weitere Informationen:
- Väteraufbruch für Kinder e.V.: www.vaeteraufbruch.de
Der Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste bundesweit vertretene Interessenverband für Väter-, Kinder- und Familienrechte mit über 100 Kreisvereinen und lokalen Ansprechpartnern und rd. 3.300 Mitgliedern, darunter 5 % Frauen.
- zum Thema: www.vaeteraufbruch.de/Sorgereform Kontakt:
- Rainer Sonnenberger , Bundesvorsitzender , sonnenberger@vafk.de, Tel.: 0172 – 2 81 24 07
- Dietmar Nikolai Webel, stellv. Bundesvorsitzender, webel@vafk.de, Tel.: 034602 – 4 89 11 oder 0151 – 41 41 69 26
- Bundesgeschäftsstelle:
Rüdiger Meyer-Spelbrink, Bundesgeschäftsführer, meyer-spelbrink@vafk.de, Tel.: 06627 – 91 50 434 oder 0162 – 83 99 123