Im Rösrather Stadtteil Forsbach haben bislang unbekannte Täter am Montagmittag (15. Dezember) gleich zweimal aus geparkten Fahrzeugen gestohlen. In beiden Fällen schlugen die Täter gezielt Seitenscheiben ein und entwendeten jeweils einen im Fahrzeug zurückgelassenen Rucksack. Die Polizei geht aufgrund der zeitlichen und örtlichen Nähe von einem möglichen Zusammenhang zwischen den Taten aus.
Symbolbild
Einbruch auf Wanderparkplatz
Der erste Diebstahl ereignete sich auf einem Wanderparkplatz im Brück-Forsbacher-Weg. Zwischen 11.45 Uhr und 12.15 Uhr wurde dort die Seitenscheibe eines Mercedes-Benz eingeschlagen. Aus dem Innenraum des Fahrzeugs stahlen die Täter einen Rucksack, in dem sich unter anderem Bargeld, Ausweisdokumente und eine Debitkarte befanden. Im Anschluss versuchten Unbekannte offenbar noch, mit der gestohlenen Karte Bargeld an einem Geldautomaten abzuheben – allerdings ohne Erfolg.
Zweiter Fall nahe Friedhof
Nur wenig später kam es zu einem ähnlichen Vorfall auf einem Parkplatz an einem Friedhof in der Straße Am Sommerberg. Auch hier schlugen die Täter zwischen 11.30 Uhr und 12.15 Uhr die Seitenscheibe eines geparkten VW ein und entwendeten einen Rucksack aus dem Fahrzeug. In diesem Fall befanden sich nach ersten Angaben jedoch keine wertvollen Gegenstände im Inneren.
Zeugenhinweis auf dunklen Audi
An beiden Tatorten nahm die Polizei Strafanzeigen wegen Diebstahls aus Kraftfahrzeugen auf. Ein Zeuge berichtete zudem, in Tatortnähe einen dunklen Audi gesehen zu haben, in dem zwei Männer saßen. Ob das Fahrzeug oder die Insassen mit den Taten in Verbindung stehen, ist derzeit noch unklar und Gegenstand der Ermittlungen.
Polizei warnt und bittet um Hinweise
Die Polizei Rhein-Berg warnt in diesem Zusammenhang erneut davor, Rucksäcke, Taschen oder andere Wertgegenstände sichtbar im Auto zurückzulassen, auch wenn das Fahrzeug nur für kurze Zeit abgestellt wird. Gerade Wander- und Friedhofsparkplätze gelten als beliebte Tatorte, da Fahrzeuge dort häufig unbeaufsichtigt sind.
Zeuginnen und Zeugen, die am Montagmittag verdächtige Personen oder Fahrzeuge in den Bereichen Brück-Forsbacher-Weg oder Am Sommerberg beobachtet haben oder weitere Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Kriminalkommissariat 3 der Polizei Rhein-Berg unter der Telefonnummer 02202 205-0 zu melden.
In Bergisch Gladbach-Bensberg haben Unbekannte am vergangenen Wochenende ein Handwerkerfahrzeug aufgebrochen und hochwertige Arbeitsgeräte entwendet. Die Tat ereignete sich zwischen Freitag, 12. Dezember, 16 Uhr, und Montag, 15. Dezember, 9.30 Uhr in der Straße Burggraben, an der Ecke zur Wipperfürther Straße.
Symbolbild
Der betroffene weiße Ford Transit war während dieses Zeitraums am Straßenrand abgestellt. Als der Besitzer am Montagmorgen zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, stellte er den Einbruch fest und alarmierte umgehend die Polizei. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten fanden deutliche Beschädigungen an der Schiebetür des Transporters, die darauf hindeuten, dass die Täter mit erheblicher Gewalt vorgegangen sind.
Hochwertige Werkzeuge gestohlen
Aus dem Innenraum des Fahrzeugs entwendeten die Täter zahlreiche Arbeitsgeräte und Maschinen namhafter Hersteller. Nach ersten Schätzungen beläuft sich der Wert der gestohlenen Werkzeuge der Marken Hilti, Bosch und Makita auf einen oberen vierstelligen Betrag. Für den betroffenen Handwerker bedeutet der Diebstahl nicht nur einen erheblichen finanziellen Schaden, sondern auch mögliche Einschränkungen bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit.
Ermittlungen laufen – Zeugen gesucht
Die Polizei Rhein-Berg hat eine Strafanzeige aufgenommen und die Ermittlungen aufgenommen. Der Tatzeitraum erstreckt sich über das gesamte Wochenende, weshalb bislang unklar ist, wann genau der Einbruch stattgefunden hat. Aus diesem Grund setzen die Ermittler auf Hinweise aus der Bevölkerung.
Zeuginnen und Zeugen, die zwischen Freitag und Montag verdächtige Personen, Fahrzeuge oder Geräusche im Bereich Burggraben/Wipperfürther Straße wahrgenommen haben, werden gebeten, sich zu melden. Auch scheinbar nebensächliche Beobachtungen könnten für die Ermittlungen von Bedeutung sein.
Polizei gibt Präventionstipps
In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut darauf hin, dass Handwerkerfahrzeuge häufig gezielt von Dieben ausgespäht werden. Wertvolle Werkzeuge sollten möglichst nicht über Nacht im Fahrzeug verbleiben. Zudem können zusätzliche Sicherungen wie verstärkte Schlösser, Alarmanlagen oder eine gut ausgeleuchtete Abstellfläche das Risiko eines Einbruchs verringern.
Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 3 der Polizei Rhein-Berg unter der Telefonnummer 02202 205-0 entgegen.
Janbernd Oebbecke (* 1950) ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er war langjähriger Geschäftsführender Direktor des Freiherr-vom-Stein-Instituts und hat sich als Experte in Kommunalrecht, Denkmalschutzrecht sowie Rechtsfragen des Islam in Deutschland etabliert.
Anlass für ein Interview mit ihm war sein Rechtsgutachten, in dem er die rechtliche Stellung und Gleichbehandlung von Gruppen und Fraktionen in den Räten Nordrhein-Westfalens einordnet. Wir haben die Gelegenheit genutzt, um mit dem renommierten Verfassungsrechtler über die aktuellen Implikationen dieses Gutachtens für die kommunale Demokratie in NRW zu sprechen.
Sie lehrten ab 1991 an der Universität Münster, von 1994 bis 1997 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von 1997 bis 2018 Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität Münster. Sie waren Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität. Sie waren Erster Beigeordneter des Landkreistages NRW und von 1997 bis 2018 der Geschäftsführende Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Münster und des Freiherr-vom-Stein-Instituts, der wissenschaftlichen Forschungsstelle des Landkreistages NRW. Sie sind Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Das ist bei Weitem noch nicht alles. Hat man bei so vielen Funktionen eigentlich noch ausreichend Zeit für Familie und Hobbys?
Zeitweise war es sicher herausfordernd; es hat aber nie Beschwerden gegeben.
Am 14. September 2025 wurde in Nordrhein-Westfalen, mit 18 Millionen Menschen das bevölkerungsreichste Bundesland in Deutschland, die Räte in 396 Gemeinden (darunter 272 mit Stadtrechten) und in 31 Kreisen für fünf Jahre neu gewählt. Wie viele Menschen in NRW wurden 2025 Mandatsträger? Ist diese Arbeit ehrenamtlich?
Wir haben in NRW in den Gemeinden, Kreisen, Landschaftsverbänden und beim RVR sicher mehr als 20.000 Mandatsträger. Genau wird Ihnen das wohl niemand sagen können. Sie alle werden ehrenamtlich tätig. Sie werden für ihre Arbeit also nicht bezahlt, sondern erhalten nur eine Aufwandsentschädigung, so ähnlich wie zum Beispiel die ehrenamtlichen Trainer im Sport oder die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.
Ein Ratsmitglied, ein Mitglied einer Bezirksvertretung oder ein Mitglied eines Ausschusses hat unter bestimmten Umständen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles, der ihm durch die Mandatsausübung entsteht. Warum ist das wichtig?
Ohne den Ersatz des Verdienstausfalls könnten nur Menschen ein Mandat übernehmen, die für ihren Lebensunterhalt nicht auf Arbeit angewiesen sind oder deren Arbeitgeber sie für die Kommunalpolitik freistellen, vielleicht auch noch die aus den Informationen oder der Bekanntheit, die mit Kommunalpolitik verbunden sind, wirtschaftlichen Nutzen ziehen können. Die finanziellen Leistungen für Mandatsträger sollen sicherstellen, dass das passive Wahlrecht nicht von der wirtschaftlichen Lage abhängt.
Können Sie uns den Unterschied zwischen Fraktionen und Gruppen in den Räten erläutern? Was besagt § 56 Abs. 2 Satz 2 GO NRW? Wie oft wurde er neu gefasst oder geändert?
Gruppen haben weniger Mitglieder und weniger Rechte als Fraktionen. Nach § 56 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss eine Gruppe nur zwei Mitglieder haben. Fraktionen haben in größeren Räten dagegen mindestens drei Mitglieder, in den großen Städten sogar mindestens vier oder fünf. Die Gruppen sind vor einigen Jahren als Reaktion darauf eingeführt worden, dass nach der Streichung der 5%-Sperrklausel mehr und damit auch kleinere politische Parteien und Wählervereinigungen in die Vertretungen gewählt wurden. Die Gemeinden sollten eine Rechtsgrundlage haben, wenn sie deren Arbeit in den Vertretungen finanziell unterstützen. Mit Wirkung vom 1. November dieses Jahres sind die Mindestzahlen für die Fraktionen angehoben worden; das hat dazu geführt, dass die Anzahl der Gruppen deutlich gestiegen ist.
Was sind Fraktionssitzungen und Gruppensitzungen? Unterscheiden sich die Sitzungen einer politischen Gruppe von denen einer Fraktion im Hinblick auf den Aufwand des einzelnen Mandatsträgers?
In solchen Sitzungen stimmen sich Fraktionen und Gruppen politisch ab und bereiten Sitzungen der Vertretung, der Ausschüsse und anderer Gremien vor. Weil die Gruppen kleiner und nicht in allen Ausschüssen vertreten sind, kann man vermuten, dass weniger Sitzungen stattfinden und die Sitzungen im Durchschnitt auch etwas kürzer sind.
Im November 2025 schlossen Sie ein Gutachten zur Zulässigkeit von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen von Gruppen ab. Wer war ihr Auftraggeber? Was war der Anlass?
Auftraggeber war in diesem Fall die Vereinigung liberaler Kommunalpolitiker NRW. Anlass war, dass hier und da die Rechtsauffassung vertreten wurde, die Vorschrift der § 45 Abs. 1 GO NRW über die Entschädigung von Ratsmitgliedern sei auf Gruppensitzungen nicht anwendbar. Das hätte die betroffenen Ratsmitglieder deutlich schlechter gestellt.
War es eine Intention des Gesetzgebers, dass Gruppen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 13. April 2022 in eine schwache Position geraten?
Es ist immer schwer festzustellen, was die an der Gesetzgebung Beteiligten mit einer Regelung erreichen wollten. Soweit ich sehe, gibt es in den Materialien zum Änderungsgesetz aber keinen Anhaltspunkt dafür, dass Landesregierung oder Landtag eine solche Absicht verfolgt haben.
Ihre Kernaussage ist, dass die Kommunen zur Gewährung der Leistungen nach § 45 Abs. 1 GO verpflichtet sind, und zwar auch für Gruppensitzungen. Wie leiten Sie diese Verpflichtung aus dem Gesetz ab, obwohl hier nur von Fraktionen die Rede ist?
Der § 45 Abs. 1 GO gilt für die gesamte Mandatstätigkeit, also auch für Gruppensitzungen. Dass es keine erläuternde Vorschrift gibt, die wie für Fraktionssitzungen klarstellt, wann es sich um eine Gruppensitzung handelt, ändert daran nichts.
Der Städte- und Gemeindebund NRW und auch der Landkreistag NRW vertreten die Auffassung, Zahlungen seien unzulässig, unter Berufung auf eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKDB). Ist das nur eine rechtliche Aussage, oder auch ein inhaltliches Statement?
Mir ist eine schriftliche Stellungnahme des MHKBD nicht bekannt. Maßgeblich ist jedenfalls das Gesetz.
Sie argumentieren verfassungsrechtlich mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und dem freien Mandat. Würde ein Ausschluss von Gruppen somit verfassungswidrig sein?
Bei § 45 Abs. 1 GO NRW geht es nicht um Fraktionen oder Gruppen, sondern um den Aufwand der einzelnen Vertretungsmitglieder, der ihnen durch die Mandatstätigkeit entsteht. Die Vertretungsmitglieder entscheiden in Ausübung ihres freien Mandats, ob sie sich einer Partei oder Gruppe anschließen. Eine unterschiedliche Behandlung wäre mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.
Welche Konsequenzen hätte es für das kommunale Ehrenamt, wenn Gruppensitzungen dauerhaft schlechter gestellt würden als Fraktionssitzungen? Berührt das die Chancengleichheit politischer Minderheiten in Kommunalparlamenten?
Die Arbeit in den kommunalen Vertretungen hat Auswirkungen auf die nächste Wahl, denn die Wähler reagieren darauf, wie die gewählten Vertreter der Parteien oder Gruppen arbeiten. Der Verzicht auf die Abstimmung untereinander wirkt sich auf den Erfolg der Arbeit und damit auf die Wahlchancen aus.
Wie können die Kommunen das Problem lösen? Müssen sie ihre Hauptsatzungen oder Entschädigungsregelungen ändern?
Nach meiner Rechtsauffassung müssen sie festlegen, für wie viele Gruppensitzungen Leistungen nach § 45 Abs. 1 GO NRW gezahlt werden. Solche Regelungen gibt es schon. Meines Wissens sind weitere in Vorbereitung:
Glauben Sie, dass es ansonsten zu Klagen kommen wird?
Das kann man nicht ausschließen. Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass die Kommunen die Leistungen nach § 45 Abs. 1 GO NRW auf Dauer verweigern.
Wenn der Gesetzgeber an Sie herantreten würde: Welche Nachbesserungen der Gemeindeordnung für NRW würden Sie ihm empfehlen?
Änderungen sind nicht notwendig. Montesquieu hat zu Recht gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für uns so viel Zeit genommen und uns diesen schwierigen Sachverhalt so gut erklärt haben!
Die Stadt Köln stellt ihre Finanzplanung für die kommenden Jahre neu auf. In dieser Woche informiert die Stadtverwaltung die politischen Gremien über eine aktualisierte Prognose der Haushaltsentwicklung. Auf dieser Grundlage läuft die seit längerem bestehende Haushaltssperre zum 31. Dezember 2025 aus. Ab dem Jahr 2026 kehrt die Stadt jedoch zu einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung zurück.
Symbolbild
Deutliche Haushaltsverschlechterungen absehbar
Die aktuellen Berechnungen zeigen, dass sich die finanzielle Situation der Stadt Köln in den kommenden Jahren weiter zuspitzen dürfte. Bereits für das Jahr 2026 wird mit einer zusätzlichen Belastung des Haushalts in Höhe von rund 78 Millionen Euro gerechnet. Hinzu kommt ein globaler Minderaufwand von 45 Millionen Euro, der ebenfalls erwirtschaftet werden muss.
In der mittelfristigen Finanzplanung fallen die Prognosen noch deutlich negativer aus: Für 2027 werden Verschlechterungen von rund 182 Millionen Euro erwartet, für 2028 etwa 256 Millionen Euro und für 2029 rund 259 Millionen Euro.
Keine formale Haushaltssperre für 2026
Trotz der angespannten Lage verzichtet die Stadt für das Jahr 2026 zunächst auf eine erneute formale Haushaltssperre. Ausschlaggebend dafür sind zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen, die kurzfristig eingeleitet wurden. Dazu zählen unter anderem eine dem Rat separat vorgeschlagene Grundsteuererhöhung, eine strikte Priorisierung von Investitionen sowie eine weiterhin enge Ausgabenkontrolle in den städtischen Dienststellen.
Statt einer Haushaltssperre greift ab 2026 wieder das Instrument der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung, das bereits vor Einführung der Sperre angewendet wurde.
Strenge Kontrolle, aber Spielräume für wichtige Bereiche
Im Rahmen der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung werden alle Ausgaben weiterhin laufend auf ihre rechtliche und zeitliche Notwendigkeit überprüft. Die bestehenden Konsolidierungsvorgaben für die Dienststellen bleiben bestehen. Gleichzeitig sollen jedoch freiwillige Förderungen, die für den Erhalt wichtiger Strukturen notwendig sind, weiterhin möglich sein.
Eine deutliche Entlastung gibt es für die Bezirksvertretungen: Die bezirksorientierten Mittel, über die die neun Bezirksvertretungen verfügen, sollen im Jahr 2026 nicht mehr beschränkt werden.
Finanzielle Herausforderung bleibt bestehen
Trotz des Auslaufens der Haushaltssperre bleibt die finanzielle Lage der Stadt äußerst angespannt. Die Stadtspitze betont, dass es sich lediglich um eine begrenzte Entlastung handelt und Köln weiterhin weit von einer stabilen Haushaltslage entfernt ist. Die kommenden Jahre werden daher von weiteren Sparanstrengungen und schwierigen Entscheidungen geprägt sein.
Information der politischen Gremien
Der Finanzausschuss wird am Montag, 15. Dezember 2025, über die neue Bewirtschaftungsverfügung informiert. Am Dienstag, 16. Dezember 2025, folgt die Unterrichtung des Stadtrats. Die entsprechenden Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einsehbar.
Mit dem Schritt zurück zu einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung versucht die Stadt Köln, trotz wachsender finanzieller Belastungen handlungsfähig zu bleiben und zentrale Strukturen zumindest vorerst zu sichern.
Ein besonderes Zeichen der Mitmenschlichkeit macht sich am Mittwoch, 17. Dezember 2025, von Bergisch Gladbach aus auf den Weg: Um 17 Uhr startet an der Britanniahütte 14 ein Transporter, der bis unter das Dach mit Weihnachtspäckchen beladen ist. Ziel ist die ukrainische Partnerstadt Butscha.
Symbolbild
Drei Mitglieder des Städtepartnerschaftsvereins Bergisch Gladbach – Butscha e.V. begleiten den Hilfstransport persönlich. An Bord befinden sich zahlreiche liebevoll gepackte Geschenke, die Bürgerinnen und Bürger aus Bergisch Gladbach in den vergangenen Wochen zusammengestellt haben. Die Päckchen sind für Kinder bestimmt, die in Butscha ohne ihre Eltern aufwachsen und für die ein Geschenk zu Weihnachten weit mehr bedeutet als nur eine kleine Überraschung.
Hilfe, die ankommt
Mit der Aktion möchte der Verein nicht nur materielle Unterstützung leisten, sondern vor allem Hoffnung und Nähe vermitteln. Die Weihnachtspäckchen stehen symbolisch für Solidarität, Mitgefühl und die Gewissheit, auch in schwierigen Zeiten nicht allein zu sein. Gerade für die betroffenen Kinder soll die Unterstützung aus der Partnerstadt ein Zeichen der Verbundenheit über Ländergrenzen hinweg sein.
Einladung zur gemeinsamen Verabschiedung
Der Städtepartnerschaftsverein lädt Medien sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger ein, die Abfahrt des Transporters zu begleiten. Die Verabschiedung bietet die Gelegenheit, den Engagierten persönlich gute Wünsche mit auf den Weg zu geben und die Städtepartnerschaft ganz konkret zu erleben.
Dank an die Unterstützerinnen und Unterstützer
Der Verein bedankt sich ausdrücklich bei allen, die durch Spenden, Organisation und persönliches Engagement dazu beigetragen haben, diesen Weihnachtshilfstransport möglich zu machen. Die Aktion zeigt, wie stark das bürgerschaftliche Engagement in Bergisch Gladbach ist und wie lebendig die Partnerschaft mit Butscha gelebt wird.
Abfahrt des Hilfstransports: 📍 Britanniahütte 14, 51469 Bergisch Gladbach 📅 Mittwoch, 17. Dezember 2025 ⏰ 17:00 Uhr
Nach den Schüssen vor einer Bar im Düsseldorfer Medienhafen in der Nacht zu Sonntag haben Polizei und Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter beantragt. Zwei Männer wurden bei dem Vorfall schwer verletzt, einer von ihnen schwebt weiterhin in Lebensgefahr.
Streit eskaliert vor Restaurant
Nach bisherigen Erkenntnissen kam es kurz nach Mitternacht vor einem Restaurant im Medienhafen zu einem Streit zwischen einem Türsteher und einer Personengruppe. Im Verlauf der Auseinandersetzung eskalierte die Situation, woraufhin mehrere Schüsse abgegeben wurden. Der 49-jährige Türsteher steht im Verdacht, die Schusswaffe eingesetzt zu haben.
Die Polizei nahm den Mann noch in der Nacht vorläufig fest. Im Laufe des Tages soll er einem Haftrichter vorgeführt werden.
Zwei Männer schwer verletzt
Durch die Schüsse wurden zwei Männer im Alter von 19 und 54 Jahren schwer verletzt. Rettungskräfte versorgten die Opfer zunächst vor Ort und brachten sie anschließend in umliegende Krankenhäuser. Beide Verletzten befinden sich weiterhin in stationärer Behandlung, bei einem der Männer besteht nach Angaben der Ermittlungsbehörden nach wie vor Lebensgefahr.
Mordkommission eingesetzt
Am Tatort stellten die Einsatzkräfte neben der Schusswaffe auch ein Messer sicher. Aufgrund der Schwere der Tat wurde eine Mordkommission eingerichtet. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen eines versuchten Tötungsdelikts.
Die genauen Hintergründe der Tat sowie der Auslöser des Streits sind derzeit noch unklar und Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Beim Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf kommt es zu einem weiteren personellen Umbruch. Sportvorstand Klaus Allofs hat den Verein mit sofortiger Wirkung verlassen. Sein Nachfolger steht bereits fest: Sven Mislintat übernimmt die sportliche Verantwortung und erhält einen Vertrag über drei Jahre.
Symbolbild
Reaktion auf sportliche Krise
Mit dem Wechsel reagiert die Fortuna auf die anhaltend schwierige sportliche Situation. Nach einem holprigen Saisonverlauf hatte der Verein bereits während der Hinrunde den Trainer ausgetauscht. Nun folgt der nächste Schritt auf Führungsebene. Als Aufstiegsanwärter gestartet, befindet sich die Mannschaft inzwischen in akuter Abstiegsgefahr.
Klaus Allofs, dessen Vertrag ohnehin im kommenden Sommer ausgelaufen wäre, hatte zuletzt angekündigt, diesen nicht verlängern zu wollen. Trotz des ursprünglich geplanten Verbleibs bis zum Saisonende entschied sich der Aufsichtsrat nun für einen sofortigen Neuanfang.
Mislintat soll neue Impulse setzen
Mit Sven Mislintat holt Fortuna Düsseldorf einen erfahrenen Sportmanager, der insbesondere für seine Expertise in der Kaderplanung und Talententwicklung bekannt ist. Der 53-Jährige machte sich unter anderem als Chefscout von Borussia Dortmund einen Namen und war maßgeblich an der Verpflichtung späterer internationaler Topspieler beteiligt. Weitere Stationen führten ihn unter anderem zum FC Arsenal, VfB Stuttgart und Ajax Amsterdam.
Seine zweite Tätigkeit bei Borussia Dortmund endete im Frühjahr 2025 nach kurzer Zeit. Nun soll Mislintat in Düsseldorf für Stabilität sorgen und vor allem mit Blick auf die anstehende Wintertransferperiode neue Impulse setzen.
Fokus auf Kader und Winterpause
Der Aufsichtsrat entschied sich nach intensiven Beratungen für Mislintat, da er bereits konkrete Ansätze für notwendige Veränderungen im Kader aufgezeigt haben soll. Ziel ist es, den sportlichen Abwärtstrend zu stoppen und den Verein nachhaltig neu auszurichten.
Zukunft des Trainers offen
Unklar bleibt, welche Auswirkungen der Führungswechsel auf die Zukunft von Trainer Markus Anfang haben wird. Allofs hatte Anfang erst im Oktober verpflichtet. Die bisherige Bilanz fällt ernüchternd aus: In neun Pflichtspielen gelang lediglich ein Sieg bei sieben Niederlagen.
Mislintat übernimmt sofort
Sven Mislintat wird am Montag offiziell vorgestellt und nimmt seine Arbeit umgehend auf. Für Fortuna Düsseldorf beginnt damit eine entscheidende Phase, in der sportliche Weichenstellungen über den weiteren Verlauf der Saison entscheiden dürften.
In der Nacht zu Samstag ist es im Düsseldorfer Stadtteil Benrath zu einem schweren Unfall mit einer Straßenbahn gekommen. Eine 23-jährige Person wurde an der Haltestelle Schloss Benrath von einer Bahn erfasst und über eine Strecke von rund 300 Metern mitgeschleift. Die Person erlitt dabei glücklicherweise nur leichte Verletzungen.
Symbolbild
Unfall beim Versuch, die Bahn zu erreichen
Nach bisherigen Erkenntnissen war die Person zu Fuß an der Haltestelle unterwegs und versuchte offenbar, noch eine abfahrbereite Straßenbahn zu erreichen. Dabei soll sie zwischen zwei Wagen über die Kupplung geklettert sein, um auf der anderen Seite eine offene Tür zu erreichen. In diesem Moment setzte sich die Straßenbahn in Bewegung.
Die Bahn erfasste die Person und schleifte sie über eine längere Strecke mit. Einsatzkräfte der Feuerwehr mussten die 23-jährige Person schließlich aus der gefährlichen Lage befreien.
Leichte Verletzungen – Fahrer unter Schock
Die verletzte Person wurde mit einer leichten Beinverletzung in ein Krankenhaus gebracht. Nach Angaben der Polizei bestand keine Lebensgefahr. Der Fahrer der Straßenbahn erlitt einen Schock und wurde ebenfalls betreut.
Ermittlungen laufen
Die Polizei hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen. Unklar ist unter anderem, wie es zu der gefährlichen Situation an der Kupplung der Straßenbahn kommen konnte. Zunächst war von einem Mann die Rede, inzwischen spricht die Polizei allgemein von einer Person.
Der Vorfall verdeutlicht erneut die erheblichen Risiken im Bereich von Straßenbahnen und Haltestellen, insbesondere beim Versuch, noch kurzfristig ein Fahrzeug zu erreichen.
Seit Sonntag gilt bei der Bahn ein neuer Fahrplan. Für Reisende in Nordrhein-Westfalen bringt er sowohl Verbesserungen im Angebot als auch spürbare Einschränkungen durch umfangreiche Bauarbeiten im Schienennetz. Besonders Fernreisende profitieren von zusätzlichen Direktverbindungen, während Pendler sich vielerorts auf Geduld und Alternativen einstellen müssen.
Symbolbild
Mehr Direktverbindungen aus NRW
Mit dem neuen Fahrplan baut die Bahn ihr Fernverkehrsangebot aus. Abends gibt es zusätzliche Direktverbindungen von NRW nach Brüssel und Frankfurt. Ab dem Sommer sollen zudem der Flughafen Brüssel sowie die belgische Hafenstadt Antwerpen direkt mit ICE-Zügen aus Deutschland erreichbar sein.
Auch innerdeutsch erweitert die Bahn ihr Angebot: Auf Verbindungen nach Hamburg und in den Süden Deutschlands werden mehr Züge eingesetzt.
Komfortablere Reisen Richtung Alpen
Reisende in Richtung Alpen profitieren von durchgehenden ICE-Verbindungen. Einige Züge aus Münster und dem Ruhrgebiet, die bislang in Basel endeten, fahren nun weiter bis nach Bern, Zürich, Chur und Brig. Dadurch entfallen für viele Fahrgäste zusätzliche Umstiege.
Einschränkungen in Ostwestfalen
Nicht überall gibt es Verbesserungen. In Ostwestfalen halten abends die späten ICE-Verbindungen aus Berlin und Hannover künftig nicht mehr in Minden, Herford und Gütersloh. Im Gegenzug verkürzt sich die Fahrzeit nach Düsseldorf um rund 25 Minuten.
Großbaustellen prägen das Jahr 2026
Neben dem neuen Fahrplan müssen sich Bahnreisende auf zahlreiche Baustellen einstellen. Besonders betroffen ist das Ruhrgebiet: Ab 9. Januar wird die wichtige Strecke zwischen Duisburg und Essen für sieben Wochen komplett gesperrt. Grund sind Bauarbeiten am Autobahnkreuz Kaiserberg, unter dem mehrere Bahngleise verlaufen.
Eine weitere massive Einschränkung steht auf der Strecke Köln–Wuppertal–Hagen bevor. Von 6. Februar bis 10. Juli 2026 kommt es dort zu Umleitungen, Ausfällen und Ersatzverkehren mit Bussen. Die Arbeiten sind Teil der bundesweiten Generalsanierung des Schienennetzes.
Weitere Sperrungen rund um Köln
Auch der Kölner Hauptbahnhof wird im Frühjahr erneut zeitweise gesperrt, um ein neues Stellwerk in Betrieb zu nehmen. Zusätzlich wird von Juli bis Dezember auf der rechtsrheinischen Strecke von Troisdorf über Bonn und Koblenz bis nach Wiesbaden gebaut, was ebenfalls zu Umleitungen und längeren Fahrzeiten führt.
Fazit
Der neue Bahnfahrplan bringt für NRW mehr Direktverbindungen und neue internationale Ziele, geht jedoch mit erheblichen Einschränkungen durch Bauarbeiten einher. Für viele Reisende bedeutet das: bessere Perspektiven im Fernverkehr, aber zugleich ein Jahr voller Baustellen, Umleitungen und Ersatzverkehre im Regional- und Pendlerverkehr.
Für die rund 1.880 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter im Rheinisch-Bergischen Kreis bedeutet der Winter keine Existenzsorgen. Trotz Schnee, Frost und witterungsbedingter Baustopps gelten ihre Arbeitsplätze als „winterfest“. Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld, mit dem Beschäftigte auch in der kalten Jahreszeit im Job bleiben und weiterhin Einkommen erhalten.
Symbolbild
Arbeiten ruhen – Verträge laufen weiter
In den Wintermonaten können viele Arbeiten auf dem Bau nicht ausgeführt werden: Fundamente lassen sich nicht ausheben, Straßen nicht asphaltieren, Leitungen nicht verlegen. Dennoch bleiben Arbeitsverträge bestehen und Löhne gesichert. Das Saison-Kurzarbeitergeld – früher als Schlechtwettergeld bekannt – greift von Dezember bis März und sorgt dafür, dass Baubeschäftigte nicht entlassen werden müssen, wenn das Wetter Außenarbeiten unmöglich macht.
Die Arbeitsagentur übernimmt in dieser Zeit einen Teil des Lohnausfalls. Je nach Situation erhalten Beschäftigte bis zu 67 Prozent des Nettolohns als Ausgleich.
Vorteile für Betriebe und Beschäftigte
Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es rund 262 Baubetriebe, die von dieser Regelung profitieren können. Für Unternehmen bedeutet das Planungssicherheit: Fachkräfte bleiben im Betrieb, und aufwendige Neueinstellungen im Frühjahr entfallen. Gleichzeitig haben Beschäftigte eine ganzjährige Perspektive und stabile Einkünfte.
Das Saison-Kurzarbeitergeld lässt sich dabei flexibel einsetzen. Betriebe können es für die gesamte Belegschaft oder nur für einzelne Teams beantragen. Auch eine nachträgliche Meldung bei der Arbeitsagentur ist möglich, wenn Aufträge wetterbedingt nicht ausgeführt werden konnten. Der bürokratische Aufwand gilt als überschaubar.
Auch andere Branchen profitieren
Nicht nur klassische Bauunternehmen können das Saison-Kurzarbeitergeld nutzen. Auch Dachdecker-, Gerüstbau- sowie Garten- und Landschaftsbetriebe zählen zu den Branchen, die im Winter häufig von witterungsbedingten Ausfällen betroffen sind und deshalb auf diese Unterstützung zurückgreifen können.
Voraussetzungen vor Antragstellung
Bevor ein Betrieb Saison-Kurzarbeitergeld beantragt, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen geprüft werden. Dazu gehört, ob Beschäftigte in der wetterbedingt arbeitsfreien Zeit andere Aufgaben im Betrieb übernehmen können, etwa in der Halle oder im Lager. Zudem sind vorhandene Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben zu berücksichtigen.
Insgesamt sorgt das Saison-Kurzarbeitergeld dafür, dass Bauarbeitsplätze im Rheinisch-Bergischen Kreis auch in der kalten Jahreszeit gesichert bleiben – ein wichtiger Stabilitätsfaktor für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen.