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Rösrath: 29-Jähriger alkoholisiert am Steuer gestoppt

15 Oktober 2024 von Felix Morgenstern

Rösrath – In der Nacht zum Montag (14.10.) haben Polizisten der Polizeiwache Overath/Rösrath einen 29-jährigen Pkw-Fahrer aus Lohmar gestoppt, der unter Alkoholeinfluss am Steuer saß.

Der Mann wurde kurz nach Mitternacht auf der Hans-Böckler-Straße angehalten, als die Beamten bei der Verkehrskontrolle deutlichen Alkoholgeruch wahrnahmen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,4 Promille, deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille. Der Fahrer wurde daraufhin zur Polizeiwache gebracht, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm.

Der Führerschein des 29-Jährigen wurde sichergestellt, und es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Bis auf Weiteres muss der Lohmarer auf die Nutzung fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge verzichten. Die Polizei weist darauf hin, dass Alkoholkonsum am Steuer zu hohen Bußgeldern, Führerscheinentzug und sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.

Neben den rechtlichen Folgen birgt das Fahren unter Alkoholeinfluss auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Selbst geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen das Reaktionsvermögen, die Konzentration und die Fähigkeit, Distanzen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Dies erhöht die Unfallgefahr und gefährdet nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Bei einem Blutalkoholwert von 1,4 Promille handelt es sich um eine erhebliche Überschreitung des erlaubten Limits, was die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls signifikant erhöht.

Die Polizei nimmt solche Vorfälle sehr ernst und appelliert an alle Autofahrer, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen. Wer alkoholische Getränke konsumiert, sollte alternative Verkehrsmittel in Betracht ziehen oder im Voraus sicherstellen, dass eine Fahrtüchtigkeit zu keinem Zeitpunkt gefährdet ist.

Der 29-Jährige muss sich nun auf rechtliche Konsequenzen einstellen. Neben dem Entzug des Führerscheins drohen ihm hohe Geldstrafen und möglicherweise eine längerfristige Sperrfrist für die Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis. Darüber hinaus könnte es zu einem strafrechtlichen Verfahren kommen, das in schwerwiegenden Fällen sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

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