Mit den warmen Tagen füllen sich die Talsperren im Bergischen Land. Zum Saisonstart ruft der Wupperverband die wichtigsten Baderegeln in Erinnerung – Baden ist nur an vier offiziellen Stellen erlaubt.
Sonne, Hitze, volle Liegewiesen: An den bergischen Talsperren beginnt die Badesaison. Offiziell läuft sie schon seit dem 15. Mai und dauert bis zum 15. September. Zum Start erinnert der Wupperverband an die wichtigsten Regeln – für die eigene Sicherheit und zum Schutz von Gewässer und Natur.

Grundsätzlich gilt: Gebadet werden darf nur an offiziellen Badestellen. Die gibt es an vier Brauchwassertalsperren des Verbands – an der Bever-, Wupper-, Brucher- und Lingese-Talsperre. Alle entsprechen den EU-Vorgaben; die Wasserqualität ist nach Angaben des Verbands sehr gut und wird alle vier Wochen von den Gesundheitsämtern geprüft.
Schwimmen sollte man nur im mit Bojen markierten Bereich – und stets auf eigene Gefahr. Anders als im Schwimmbad gibt es keinen Beckenrand zum Ausruhen; die Talsperren sind unterschiedlich tief, teils wachsen Wasserpflanzen. Der Verband rät, die eigenen Kräfte realistisch einzuschätzen und bei großer Hitze den Kreislauf nicht zu überlasten. Vom Springen von Staumauern, Dämmen und Brücken rät er dringend ab: Der Wasserstand schwankt, am Grund können Steine liegen.
Auch sonst ist Rücksicht gefragt: Wegen der Brandgefahr sind Feuer und Grillen nur auf den offiziellen Campingplätzen erlaubt; Müll soll wieder mitgenommen werden. An der Bever-Talsperre sorgt zudem eine Ordnungspartnerschaft – unter anderem mit dem Oberbergischen Kreis, den Städten Wipperfürth und Hückeswagen sowie dem Forstamt – mit regelmäßigen Kontrollen für Sicherheit und Ordnung.
Neben dem Baden bieten die vier Talsperren weitere Freizeitmöglichkeiten wie Angeln, Tauchen und Bootssport. Weil es an heißen Tagen voll wird, bittet der Wupperverband alle Gäste um gegenseitige Rücksicht.
———
Bild (separat fürs Web): 2026-06-17_Wupperverband_Baderegeln_web.jpg
Bildunterschrift: An vier Talsperren des Wupperverbands ist das Baden an offiziellen Stellen erlaubt – hier die Bever-Talsperre. (Foto: Wupperverband)
Quelle: Wupperverband





