Am Sonntagmorgen (12.01.) meldete die Polizei zwei Diebstähle aus Pkw, die in Bergisch Gladbach in den Stadtteilen Katterbach und Nußbaum verübt wurden. Die Täter schlugen in der Nacht zuvor zu und entwendeten unter anderem hochwertige Fahrzeugteile.
Diebstahl im Weidenbuscher Weg, Katterbach
Gegen 10:00 Uhr wurde bemerkt, dass ein Mini Cooper in einer Hauseinfahrt Ziel eines Diebstahls wurde. Die Täter gelangten ohne sichtbare Aufbruchspuren ins Fahrzeuginnere und bauten mehrere Teile aus: Armaturenbrett, Navigationsgerät, Tacho und Mittelkonsole. Der Besitzer hatte den Wagen zuletzt am Samstagmittag (11.01.) ordnungsgemäß verschlossen abgestellt.
Einbruch im Hufer Weg, Nußbaum
Nur kurze Zeit später, um 10:45 Uhr, entdeckte ein weiterer Fahrzeugbesitzer, dass sein BMW angegangen worden war. Die Täter schlugen eine Seitenscheibe ein und entwendeten das Sportlenkrad sowie zwei Sonnenbrillen aus dem Innenraum. Auch dieses Fahrzeug war nach Angaben des Halters am Samstag noch unbeschädigt.
Polizei bittet um Hinweise
In beiden Fällen nahm die Polizei Strafanzeigen auf und führte Spurensicherungen durch. Die Polizei Rhein-Berg bittet um Mithilfe: Wer Hinweise zu den Vorfällen oder verdächtige Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02202 205-0 beim Kriminalkommissariat 3 zu melden.
Schutz vor Pkw-Diebstählen
Die Polizei erinnert Fahrzeughalter daran, keine Wertgegenstände sichtbar im Auto zu lassen und Sicherheitsvorkehrungen wie Alarmanlagen oder Lenkradkrallen zu nutzen, um es Dieben schwerer zu machen.
Nach einer mehrstündigen Sperrung ist die Leverkusener A1-Autobahnbrücke wieder für den Verkehr freigegeben. Die Ursache der Sperre waren gefährliche Eis- und Schneemassen, die sich auf den Pylonen der Brücke gebildet hatten. Um diese zu entfernen, kam neben einem Hubschrauber auch die Werksfeuerwehr von RWE zum Einsatz.
Feuerwehr im Höheneinsatz
Die RWE-Werksfeuerwehr rückte mit einem speziellen Hubfahrzeug an. Feuerwehrleute wurden in einem Korb auf die Pylone der Brücke gehoben, um Eis und Schnee manuell zu beseitigen. Diese Methode erwies sich als erfolgreich, sodass nach weiteren Aufräumarbeiten die Autobahn gegen 18 Uhr wieder freigegeben werden konnte.
Hubschrauber-Einsatz ohne Erfolg
Am Mittag hatte die Autobahn GmbH versucht, die Vereisungen mit Hilfe eines Rettungshubschraubers zu entfernen. Der erzeugte Luftdruck reichte jedoch nicht aus, um die Schneemassen von den Querbalken zu lösen. Dies machte den Einsatz der Feuerwehr und ihrer Spezialausrüstung notwendig.
Sperrung sorgte für Verkehrschaos
Die Brücke war seit dem Mittag vollständig gesperrt, nachdem bereits am Vorabend herabfallende Eiszapfen zwei Fahrzeuge beschädigt hatten. Die Sperrung betraf zunächst die äußeren Fahrspuren und den Fuß- und Radweg, wurde jedoch später auf die gesamte Brücke ausgeweitet. Auf den Ausweichstrecken kam es zu erheblichen Staus, und auch die Schifffahrt auf dem Rhein wurde für die Dauer des Helikopter-Einsatzes vorübergehend gestoppt.
Zukunftssichere Lösungen geplant
Die Autobahn GmbH Rheinland prüft nun Maßnahmen, um solche Vorfälle künftig zu vermeiden. Eine bessere Prävention und frühzeitige Sicherung der Brückenstruktur sollen verhindern, dass Eis und Schnee erneut zu gefährlichen Situationen führen.
Die Leverkusener A1-Brücke, eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen der Region, ist nach der erfolgreichen Räumung wieder uneingeschränkt nutzbar.
Ein bedeutendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die von der Stadt Bergisch Gladbach eingerichtete Fußgängerzone in der Schloßstraße im Stadtteil Bensberg für rechtswidrig erklärt. Die Stadt wird angewiesen, die entsprechenden Verkehrszeichen umgehend zu entfernen und die Fußgängerzone abzubauen. Der Beschluss bringt nicht nur Erleichterung für die betroffenen Geschäftsleute, sondern eröffnet auch Handlungsoptionen für Bürgerinnen und Bürger, die im Zusammenhang mit der Maßnahme Bußgelder erhalten haben.
Das Gericht stellte fest, dass die Fußgängerzone ohne die notwendige rechtliche Grundlage eingerichtet wurde. Dies betrifft auch die auf Grundlage der rechtswidrigen Regelung ausgestellten Knöllchen und Bußgeldbescheide. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die während der Geltungsdauer der Fußgängerzone Bußgelder zahlen mussten, sollten nun aktiv werden.
Rechtsanwälte empfehlen, dass sich Betroffene schriftlich an die Stadt Bergisch Gladbach wenden und unter Verweis auf das Urteil eine Rückerstattung der gezahlten Beträge fordern. Bereits ausgestellte Bußgeldbescheide könnten ebenfalls angefochten werden, da sie auf einer Maßnahme basieren, die das Verwaltungsgericht als nicht rechtens eingestuft hat.
Frank Samirae, ein Unternehmer aus der betroffenen Schloßstraße, der das Urteil erwirkt hat, äußerte sich erleichtert über den Beschluss: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Erfolg für mich, sondern für alle Händler und Geschäftsleute in Bensberg. Der Zugang unserer Kunden und die Freiheit unserer wirtschaftlichen Betätigung dürfen nicht durch willkürliche Maßnahmen eingeschränkt werden.“
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hebt die Bedeutung rechtsstaatlicher Grundsätze im Verwaltungshandeln hervor. Es ist nun an der Stadt, auf berechtigte Rückforderungen zu reagieren und ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachzukommen.
Betroffene können sich an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung wenden und das Urteil (Aktenzeichen 18 L 2487/24) als Grundlage für ihre Forderungen anführen. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt zeitnah eine unbürokratische Lösung für die betroffenen Bürger findet.
Hierzu gibt es einen Musterbrief der per E-Mail zur Adresse u.unrau@stadt-gl.dean die Leiterin der Ordnungsbehörde in Bergisch Gladbach geschickt werden kann.
Betreff: Rückerstattung von Bußgeldern aufgrund rechtswidriger Fußgängerzone in der Schloßstraße
hiermit fordere ich die Rückerstattung des von mir gezahlten Bußgeldes, das im Zusammenhang mit der rechtswidrig eingerichteten Fußgängerzone in der Schloßstraße in Bensberg erhoben wurde.
Wie dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Januar 2025 (Aktenzeichen 18 L 2487/24) zu entnehmen ist, wurde die Fußgängerzone als rechtswidrig eingestuft. Damit sind auch sämtliche darauf basierenden Maßnahmen, einschließlich der ausgestellten Bußgeldbescheide, nichtig.
Ich bitte Sie daher, den von mir gezahlten Betrag in Höhe von [Betrag einfügen] unverzüglich auf folgendes Konto zu erstatten:
Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC, falls erforderlich]
Alternativ bin ich bereit, den Betrag auf anderem von Ihnen genannten Wege erstattet zu bekommen.
Für den Fall, dass meiner Forderung nicht entsprochen wird, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Ich danke Ihnen für Ihre Bearbeitung meines Anliegens und bitte um eine Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen.
Dieser Brief kann direkt per E-Mail an u.unrau@stadt-gl.de gesendet werden. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen vollständig und korrekt einzutragen.
Bergisch Gladbach – Zwei Einbrüche in Büroräume in Gronau sorgen für Aufregung. Am Dienstagmorgen (09.01.) wurde die Polizei zu einem Wohn- und Geschäftsgebäude an der Ferdinandstraße gerufen. Gegen 06:30 Uhr entdeckten Mitarbeiter dort einen Einbruch. Die Täter hatten die Eingangstür gewaltsam aufgebrochen und aus den Büroräumen eine Bargeldsumme im unteren vierstelligen Bereich entwendet. Der letzte Kontrollgang fand am Vorabend gegen 17:30 Uhr statt.
Zweiter Einbruch in derselben Nacht
Nur wenige Stunden später, gegen 09:35 Uhr, wurde in der nahegelegenen Straße Am Kuhlerbusch ein weiterer Einbruch festgestellt. Auch hier verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt, indem sie die Eingangstür eines Bürogebäudes aufbrachen. Aus einem der Büros wurde ebenfalls ein unterer vierstelliger Betrag entwendet. Der Einbruch ereignete sich zwischen dem Abend des 8. Januar (21:00 Uhr) und dem Morgen des 9. Januar.
Ermittlungen und Spurensicherung
In beiden Fällen hat die Polizei eine Strafanzeige aufgenommen und Spurensicherungsmaßnahmen durchgeführt. Es wird vermutet, dass ein Zusammenhang zwischen den Taten bestehen könnte, da die Vorgehensweise der Täter ähnlich war und die beiden Tatorte in geringer Entfernung zueinander liegen.
Polizei bittet um Hinweise
Die Polizei Rhein-Berg sucht nun Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge in der Umgebung der Ferdinandstraße oder Am Kuhlerbusch bemerkt haben. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 2 unter der Telefonnummer 02202 205-0 entgegen.
Die Polizei rät Unternehmen und Gewerbetreibenden zudem, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und Einbruchsschutzmaßnahmen zu verstärken.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in Köln den Startschuss für die Pilotphase der elektronischen Patientenakte (ePA) gegeben. Ab dem 15. Januar wird die ePA in über 250 Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken getestet, bevor sie bundesweit eingeführt wird.
Mehr Effizienz und Komfort für Patienten
In der Praxis von Dr. Oliver Pottkämper zeigte sich Lauterbach von den Vorteilen überzeugt. Ärztinnen und Ärzte können künftig mit wenigen Klicks auf wichtige Daten wie Befunde, Medikationslisten oder MRT-Aufnahmen zugreifen. „Wir werden mit der Einführung Zehntausenden das Leben retten“, betonte Lauterbach.
Die ePA soll Behandlungen effizienter und komfortabler machen. Patienten könnten bei einfachen Beschwerden wie Erkältungen digital behandelt werden, ohne eine Praxis aufsuchen zu müssen.
Sicherheitsbedenken und Kritik
Trotz der Vorteile bleibt die ePA umstritten. Kritiker wie der Chaos Computer Club (CCC) warnen vor Sicherheitslücken, die das System „nicht vertrauenswürdig“ machen könnten. Lauterbach versicherte, dass in der Pilotphase alle Daten ausschließlich registrierten Ärzten zur Verfügung stünden. Missbrauch sei „völlig ausgeschlossen“.
Pilotphase beginnt Mitte Januar
Ab dem 15. Januar wird die ePA getestet. Patientendaten bleiben zunächst auf wenige ausgewählte Praxen und Kliniken beschränkt. Lauterbach betonte, dass der bundesweite Start erst erfolgen werde, wenn alle Sicherheitsstandards erfüllt seien.
Die ePA soll langfristig eine modernere, effizientere und sicherere Gesundheitsversorgung ermöglichen – ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Zwei Polizeibeamte stehen im Verdacht, einen Mann in Bergheim-Zieverich misshandelt zu haben, als dieser bereits am Boden lag. Ein Video der Szene sorgt für Entsetzen und führt zu Ermittlungen wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt.
Eskalation vor Wohnhaus
Der Vorfall ereignete sich am 23. Dezember im Wohnpark Bergheim-Zieverich. Anwohner hatten die Polizei gerufen, da ein angetrunkener 40-Jähriger mit seiner Frau in Streit geraten war. Laut Zeugenberichten war die Situation vor dem Eintreffen der Beamten bereits geklärt. Dennoch eskalierte die Lage, als ein 27-jähriger Polizist Pfefferspray und einen Schlagstock gegen den Mann einsetzte.
Ein Zeuge, der ausgebildete Sicherheitsmann Dirk E., zeigte sich schockiert: „Von dem Mann ging keine Gefahr aus, weder für die Beamten noch für andere Personen.“ Mehrere Zeugen bestätigen, dass der 40-Jährige die Beamten weder verbal noch körperlich angegriffen habe.
Gewalt gegen einen am Boden liegenden Mann
Das Video zeigt, wie der Mann, nachdem er über ein Kinderfahrrad gestürzt war, am Boden liegend weiter geschlagen und mit einem Pfefferspray-Gerät attackiert wurde. „Selbst als er auf dem Boden lag, haben die Polizisten weiter auf ihn eingeschlagen“, berichtet Dirk E. Der 40-Jährige erlitt eine Platzwunde am Kopf.
Ermittlungen eingeleitet
Die Polizei Köln hat die Ermittlungen gegen die beiden Beamten aus dem Rhein-Erft-Kreis aufgenommen. Ihnen wird Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft Köln soll der Vorfall im Zusammenhang mit einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte stehen. Details zu diesem angeblichen Widerstand sind bislang nicht bekannt.
Sechs Zeugen, die unabhängig voneinander den Vorfall beobachtet haben, bestreiten, dass der Mann Widerstand geleistet habe. „Die Gewalt ging eindeutig von den Polizisten aus“, so ein weiterer Anwohner.
Reaktionen und Forderungen
Der Vorfall wirft Fragen zur Verhältnismäßigkeit des polizeilichen Handelns auf. Viele Anwohner fordern eine lückenlose Aufklärung. Die Polizei des Rhein-Erft-Kreises hat bisher keine Stellungnahme abgegeben. Die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Köln dauern an.
Dieser Fall lenkt erneut den Blick auf die Bedeutung von Transparenz und Rechenschaftspflicht im Polizeidienst. Die Öffentlichkeit erwartet, dass Vorfälle wie dieser konsequent aufgeklärt und Verantwortlichkeiten geklärt werden.
Die Entscheidung für eine Operation will gut überlegt sein. Gesetzlich Versicherte haben bei bestimmten Eingriffen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Dieses Verfahren hilft, Eingriffe auf Basis aktueller medizinischer Standards zu bewerten und unnötige Operationen zu vermeiden. Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, wie Patient:innen davon profitieren können.
Welche Eingriffe sind abgedeckt?
Die Zweitmeinung gilt derzeit für elf planbare Operationen, darunter:
Mandeloperationen
Gebärmutterentfernungen
Knie- und Hüftgelenkprothesen
Herzschrittmacher
Eingriffe an der Wirbelsäule
Seit Juli 2024 umfasst das Verfahren auch den Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks, eine der häufigsten Operationen in Deutschland.
Wie läuft das Verfahren ab?
Patient:innen erhalten von der behandelnden Praxis oder Klinik alle notwendigen Unterlagen, etwa Berichte oder Röntgenbilder. Qualifizierte Zweitmeinungsärzt:innen prüfen die Befunde unabhängig und dürfen den Eingriff nicht selbst durchführen. Neue Untersuchungen sind in der Regel nicht nötig. Die Ergebnisse helfen, Alternativen abzuwägen und gut informierte Entscheidungen zu treffen.
Warum eine Zweitmeinung einholen?
Gerade bei häufigen Eingriffen wie Knie- oder Hüftoperationen kann eine Zweitmeinung Sicherheit geben. „Das Verfahren sorgt dafür, dass Patient:innen fundierte Entscheidungen treffen können, frei von finanziellen Interessen einer Klinik“, erklärt Wolter.
Zusätzliche Angebote der Krankenkassen
Viele Krankenkassen bieten auch für andere Diagnosen freiwillige Zweitmeinungsprogramme an. Eine Nachfrage lohnt sich, da dies unnötige Operationen vermeiden kann.
Fazit
Die ärztliche Zweitmeinung ist ein wichtiger Schritt für Patient:innen, um sich sicher zu fühlen und die bestmögliche Behandlung zu erhalten. Sie stärkt das Vertrauen in die medizinische Entscheidung und reduziert unnötige Risiken. Betroffene sollten diese Möglichkeit nutzen, um bestens informiert in ihre Behandlung zu gehen.
Im Zeitraum von Mittwochabend, 8. Januar, bis Donnerstagnachmittag, 9. Januar, sorgte die Schneeglätte im Rheinisch-Bergischen Kreis für zahlreiche Verkehrsunfälle. Insgesamt wurden 35 Unfälle gemeldet, bei denen die Polizei zur Unfallaufnahme hinzugezogen wurde. Während es in den meisten Fällen bei Sachschäden blieb, wurden in zwei Fällen Personen leicht verletzt.
Unfälle im gesamten Kreisgebiet
Die Verkehrsunfälle verteilten sich auf die Städte und Gemeinden des Kreises wie folgt: Wermelskirchen (9), Overath (6), Bergisch Gladbach (6), Burscheid (4), Leichlingen (3), Rösrath (3), Kürten (2) und Odenthal (2).
Schwere Kollision in Wermelskirchen
Ein besonders schwerer Unfall ereignete sich um 11:00 Uhr auf der Remscheider Straße (L 409) in Wermelskirchen. Eine 40-jährige Remscheiderin verlor aufgrund der schneebedeckten und glatten Fahrbahn die Kontrolle über ihren Mazda. Ihr Wagen rutschte und prallte frontal mit einem entgegenkommenden MAN-Lkw zusammen, der von einem 52-jährigen Mann aus Erftstadt gesteuert wurde. Nach der Kollision wurde der Pkw in die Leitplanke geschleudert und kam dort zum Stillstand. Die Fahrerin erlitt leichte Verletzungen, während der Sachschaden auf etwa 40.000 Euro geschätzt wurde.
Lkw-Unfall in Overath-Heiligenhaus
Ein weiterer Unfall ereignete sich gegen 12:15 Uhr auf der Durbuscher Straße (L 84) in Overath-Heiligenhaus. Ein 50-jähriger Lkw-Fahrer aus Overath geriet mit seinem Auflieger ins Schleudern, wodurch er mit einem entgegenkommenden Lkw kollidierte. Der 42-jährige Fahrer des zweiten Lkws, ein Mann aus Tschechien, wurde bei der Kollision leicht verletzt. Der Sachschaden bei diesem Unfall beträgt etwa 14.000 Euro.
Polizei warnt vor glatten Straßen
Die Polizei und die Behörden rufen alle Verkehrsteilnehmer dazu auf, bei winterlichen Straßenverhältnissen besonders vorsichtig zu fahren. Insbesondere in den frühen Morgen- und Abendstunden, wenn die Temperaturen sinken, kann es auf den Straßen zu gefährlichen Glatteis-Bedingungen kommen.
Trotz des hohen Einsatzaufkommens dankte die Polizei den Bürgerinnen und Bürgern für die weitgehend umsichtige Fahrweise und wies darauf hin, wie wichtig eine angepasste Geschwindigkeit und ein größerer Sicherheitsabstand bei solchen Witterungsbedingungen sind.
Das frostige Wetter wird in den kommenden Tagen anhalten, sodass Verkehrsteilnehmer weiterhin zu erhöhter Vorsicht aufgerufen sind.
Pendler und Reisende müssen sich auf erhebliche Einschränkungen einstellen: Ab Montagabend (21.00 Uhr) wird die Bahnstrecke zwischen Euskirchen und Nettersheim für fast ein halbes Jahr gesperrt. Der Grund: Die Deutsche Bahn arbeitet an der Elektrifizierung der Eifelbahn und modernisiert die 32 Kilometer lange Strecke.
Wichtige Arbeiten für umweltfreundlicheren Verkehr
Während der Sperrung werden Oberleitungsmasten installiert und neue Bahnschwellen verlegt. Ziel der Arbeiten ist es, die bislang von Dieselfahrzeugen befahrene Strecke auf Elektroantrieb umzustellen. Ab Sommer sollen auf der Eifelbahn umweltfreundlichere Züge im 20-Minuten-Takt verkehren. „Mit der Umstellung schaffen wir einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz“, betont ein Sprecher der Deutschen Bahn.
Ersatzverkehr für Reisende
Während der Bauarbeiten wird ein umfangreicher Ersatzverkehr eingerichtet. Zwischen Euskirchen und Gerolstein verkehren Busse mit Zwischenstopps, während Schnellbusse ohne Unterbrechung zwischen Euskirchen und Trier pendeln. Reisende werden gebeten, längere Fahrtzeiten einzuplanen und sich vorab über die Fahrpläne zu informieren.
Langfristige Modernisierung nach Hochwasserschäden
Die Eifelbahn ist eine wichtige Verbindung für Touristen und Pendler. Allerdings hatte die Strecke in den vergangenen Jahren mit erheblichen Herausforderungen zu kämpfen. Beim Hochwasser im Juli 2021 wurden Brücken und Gleisanlagen stark beschädigt, und die Trasse musste umfangreich saniert werden. Die nun beginnenden Arbeiten sind Teil eines Großprojekts: Bis 2028 soll die gesamte 160 Kilometer lange Strecke zwischen Euskirchen und Trier elektrifiziert werden.
Investition in die Zukunft
Das Elektrifizierungsprojekt der Eifelbahn kostet rund 500 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt durch den Bund sowie die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, die Attraktivität des Bahnverkehrs in der Region zu erhöhen und langfristig klimafreundliche Mobilität sicherzustellen.
Reisende und Anwohner der Region müssen sich bis zum 13. Juni auf Einschränkungen einstellen. Danach soll die Strecke jedoch moderner, nachhaltiger und leistungsfähiger denn je in Betrieb genommen werden.
Die Flüsse und Bäche in Nordrhein-Westfalen steigen nach tagelangem Regen und Schneefall an, und die ersten Auswirkungen sind bereits sichtbar. Fußgängerwege stehen unter Wasser, Straßen sind gesperrt, und Anwohner sowie Kommunen beobachten die Situation aufmerksam. Dennoch beruhigen Experten: Ein gefährliches Hochwasser sei derzeit nicht zu erwarten.
Steigende Pegel: Auswirkungen spürbar
In Duisburg hat der Rhein bereits die Acht-Meter-Marke im Blick. Fußgängerwege hinter den Deichen sind überschwemmt, und in Rheinhausen machen sich die Pferdebesitzer eines Gnadenhofs Sorgen, da das Wasser bedrohlich nah an die Stallungen heranrückt. Auch andere Regionen wie Wuppertal-Beyenburg und Sankt Augustin melden stark gefüllte Flüsse wie die Wupper und die Sieg. Dennoch sei die Lage unter Kontrolle, so die zuständigen Verbände.
Rheinpegel und Maßnahmen
Die größeren Flüsse wie der Rhein spüren die Auswirkungen mit etwas Verzögerung. In Köln wird ein Pegel von 7,50 Metern am Samstag erwartet, was Sperrungen am Deutzer Rheinboulevard und dem Leinpfad nach sich ziehen wird. In Bonn, wo der Pegel derzeit knapp sechs Meter beträgt, spricht man von einem „kleinen Hochwasser“. In Beuel behält der Ordnungsdienst gefährdete Bereiche wie die Promenade im Auge.
Eingestellte Fährverbindungen
Die Fähre zwischen Köln-Langel und Leverkusen-Hitdorf hat ihren Betrieb wegen der Hochwasserlage eingestellt. Treibgut auf dem Wasser stellt eine Gefahr für das Schiff dar, heißt es von der Stadt. Der Fährbetrieb bleibt bis Ende der Woche unterbrochen.
Entwarnung in Sicht
Obwohl die aktuellen Pegelstände für einige Einschränkungen sorgen, gibt es gute Nachrichten: Laut Prognosen werden die Wasserstände ab Anfang nächster Woche wieder sinken. Es bleibt ein „kleines Hochwasser“, das keine kritischen Pegelstände erreicht. Dennoch bleibt der Blick nach oben gerichtet – bis zum nächsten Hochwasser.