Archiv | Politik

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Russland klagt Düsseldorfer Künstler Jacques Tilly an – Vorverhandlung in Moskau angesetzt

24 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

In Moskau findet an Heiligabend eine erste Vorverhandlung im Strafverfahren gegen den Düsseldorfer Bildhauer und Karnevalswagenbauer Jacques Tilly statt. Russische Behörden werfen dem Künstler vor, aus politischen Motiven heraus falsche Informationen über die russische Armee verbreitet zu haben. Nach Angaben aus russischen Gerichtsunterlagen dient der Termin der Vorbereitung eines möglichen Hauptverfahrens.

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Die Vorverhandlung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dabei sollen organisatorische Fragen geklärt werden, etwa die Festlegung von Verhandlungstagen und die Benennung möglicher Zeugen. Jacques Tilly selbst wird nicht anwesend sein. Nach eigenen Angaben hat er bislang keine offiziellen Dokumente aus Russland erhalten und von dem Verfahren ausschließlich über Dritte sowie Medienberichte erfahren.

Politische Satire als Auslöser des Verfahrens

Jacques Tilly ist bundesweit bekannt für seine satirischen Mottowagen im Düsseldorfer Rosenmontagszug. Seit vielen Jahren greift er darin aktuelle politische Ereignisse auf und setzt sich kritisch mit internationalen Machtverhältnissen auseinander. Auch die russische Führung war in der Vergangenheit mehrfach Thema seiner Arbeiten, die insbesondere den Angriffskrieg gegen die Ukraine thematisierten.

Die nun erhobenen Vorwürfe stützen sich auf einen Paragrafen des russischen Strafrechts, der seit Beginn des Ukraine-Krieges verstärkt angewendet wird und sich gegen angebliche Falschinformationen über das Militär richtet. Das Verfahren reiht sich damit in eine Vielzahl ähnlicher Fälle ein, die auch Personen außerhalb Russlands betreffen.

Unterstützung aus Düsseldorf und darüber hinaus

In Düsseldorf wird das Vorgehen der russischen Justiz überwiegend als politisch motivierter Einschüchterungsversuch bewertet. Aus der Stadtgesellschaft, der Kulturszene und der Politik erhielt Tilly in den vergangenen Tagen breite Unterstützung. Viele sehen die Anklage als Ausdruck dafür, dass politische Satire internationale Aufmerksamkeit erzielt und Wirkung entfaltet.

Der Künstler selbst hat angekündigt, sich durch das Verfahren nicht von seiner Arbeit abbringen zu lassen. Er will weiterhin politische Themen künstlerisch aufgreifen und sieht in der Anklage eher eine Bestätigung seiner kritischen Auseinandersetzung mit autoritären Strukturen.

Wie es nach der Vorverhandlung weitergeht, ist offen. Ob es tatsächlich zu einem Hauptverfahren kommt und welche rechtlichen Konsequenzen dies hätte, bleibt vorerst unklar.

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Stadt Köln tritt europäischer Allianz „Mayors for Housing“ bei

23 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Die Stadt Köln verstärkt ihr Engagement für bezahlbaren Wohnraum auf europäischer Ebene. Oberbürgermeister Torsten Burmester ist der EU-weiten Initiative „Mayors for Housing“ beigetreten. Das Bündnis vereint Bürgermeisterinnen und Bürgermeister großer europäischer Städte und setzt sich dafür ein, Wohnen als soziales Grundrecht zu verankern sowie Städten eine stärkere Rolle in der europäischen Wohnungspolitik und bei der Vergabe von Fördermitteln zu geben.

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Bezahlbarer Wohnraum als zentrales Zukunftsthema

Steigende Mieten und knapper Wohnraum stellen Köln ebenso wie viele andere Metropolen vor große Herausforderungen. Mit dem Beitritt zu „Mayors for Housing“ will die Stadt ihre Interessen gebündelt mit anderen Kommunen auf EU-Ebene vertreten. Der Austausch mit Städten, die vor ähnlichen Problemen stehen, soll dazu beitragen, neue Lösungsansätze zu entwickeln und bewährte Strategien zu teilen, um den Wohnungsmarkt langfristig zu entlasten.

Europäische Zusammenarbeit gewinnt an Bedeutung

Der Schritt Kölns fällt zeitlich mit der Vorstellung des europäischen Plans für mehr erschwinglichen Wohnraum durch die EU-Kommission zusammen. Dieser sieht unter anderem Investitionen in den Wohnungsbau sowie Anpassungen von EU-Beihilferegeln vor. Die Initiative „Mayors for Housing“ bewertet diesen Plan als wichtigen Meilenstein, betont jedoch zugleich, dass die bisherigen Finanzierungsinstrumente nicht ausreichen, um den hohen Investitionsbedarf in den Städten zu decken.

Starkes Netzwerk europäischer Metropolen

Zum Bündnis gehören unter anderem Städte wie Amsterdam, Athen, Dublin, Florenz, Lissabon sowie Kölns Partnerstadt Barcelona. Auch Leipzig ist als weiteres deutsches Mitglied vertreten. Gemeinsam setzen sich die Städte für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit der EU-Kommission ein, um die geplanten Maßnahmen weiter zu konkretisieren und mit verbindlichen Regelungen zu hinterlegen.

Ziel: Entlastung des Wohnungsmarktes in Köln

Für Köln eröffnet die Mitgliedschaft die Chance, europäische Rahmenbedingungen aktiv mitzugestalten und von gemeinsamen Initiativen zu profitieren. Der Fokus liegt darauf, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, den Wohnungsmarkt zu stabilisieren und die Lebensqualität in der Stadt nachhaltig zu sichern.

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NRW senkt Wahlalter auf 16 Jahre – Mehr Demokratie sieht Meilenstein für politische Teilhabe

18 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Der nordrhein-westfälische Landtag hat einen bedeutenden Schritt für die politische Mitbestimmung junger Menschen beschlossen: Künftig dürfen Jugendliche bereits ab 16 Jahren an Landtagswahlen teilnehmen. CDU, SPD, Grüne und FDP erreichten gemeinsam die für die notwendige Verfassungsänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Damit erhalten rund 290.000 junge Menschen zusätzlich das aktive Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen.

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Die Organisation Mehr Demokratie begrüßt die Entscheidung ausdrücklich und wertet sie als wichtigen Fortschritt für eine zeitgemäße Demokratie. Aus Sicht des Vereins stärkt die Absenkung des Wahlalters die politische Teilhabe junger Menschen und trägt dazu bei, demokratische Prozesse frühzeitig erlebbar zu machen.

Stärkeres Mitspracherecht für junge Generation

Jugendliche übernehmen bereits heute in vielen Bereichen Verantwortung – etwa in Ausbildung, Ehrenamt oder gesellschaftlichem Engagement. Mit dem neuen Wahlrecht erhalten sie nun auch bei der Zusammensetzung des Landesparlaments ein direktes Mitspracherecht. Mehr Demokratie sieht darin ein klares Signal, dass junge Stimmen ernst genommen und aktiv in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Politische Bildung gewinnt an Bedeutung

Mit der Ausweitung des Wahlrechts rückt auch die politische Bildung stärker in den Fokus. Mehr Demokratie betont, dass das neue Wahlrecht von gezielten Bildungsangeboten begleitet werden müsse, um Jugendliche auf ihre neue Verantwortung vorzubereiten. Schulen, Jugendverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen spielen dabei eine zentrale Rolle.

Bereits in diesem Jahr hat der NRW-Landesverband von Mehr Demokratie eigene Impulse gesetzt: Im Rahmen eines Schulwettbewerbs entwickelten Schülerinnen und Schüler kreative Konzepte, um Gleichaltrige über Wahlen zu informieren und zur Teilnahme zu motivieren. Die Erfahrungen aus dem Wettbewerb zeigten, dass viele junge Menschen großes Interesse an politischen Themen haben und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.

Signal für eine generationenübergreifende Demokratie

Mit der Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre folgt Nordrhein-Westfalen dem Beispiel anderer Bundesländer und Kommunen, die diesen Schritt bereits gegangen sind. Für Mehr Demokratie ist die Entscheidung ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer inklusiveren und generationenübergreifenden Demokratie, in der politische Teilhabe nicht am Alter scheitert, sondern Engagement und Verantwortungsbewusstsein in den Mittelpunkt stellt.

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Svenja Udelhoven übernimmt Vorsitz im Aufsichtsrat der Regionalverkehr Köln GmbH

16 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) hat eine neue Aufsichtsratsvorsitzende: Svenja Udelhoven wurde am 15. Dezember 2025 einstimmig an die Spitze des Gremiums gewählt. Die Kreisdirektorin des Rhein-Sieg-Kreises tritt die Nachfolge von Stephan Santelmann, dem ehemaligen Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, an und ist damit die erste Frau in diesem Amt bei der RVK.

Langjährige Erfahrung im Aufsichtsrat

Svenja Udelhoven gehört dem Aufsichtsrat der RVK bereits seit 2014 an. Zuletzt hatte sie die Funktion der zweiten stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden inne. Mit ihrer Wahl übernimmt sie nun die Gesamtverantwortung für die strategische Begleitung des Unternehmens, das eine zentrale Rolle für den öffentlichen Personennahverkehr in der Region spielt.

Mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrer engen Einbindung in kommunale und regionale Strukturen bringt Udelhoven beste Voraussetzungen mit, um die Weiterentwicklung der RVK in einer Phase großer Herausforderungen im ÖPNV zu begleiten.

Bedeutung für den öffentlichen Nahverkehr

Die RVK steht in den kommenden Jahren vor wichtigen Aufgaben – darunter die Weiterentwicklung des Angebots, die Sicherung der Mobilität in Stadt und ländlichem Raum sowie die Anpassung an neue ökologische und wirtschaftliche Anforderungen. Ein handlungsfähiger und gut aufgestellter Aufsichtsrat gilt dabei als entscheidender Faktor.

Auch die Geschäftsführung der RVK blickt positiv auf die Zusammenarbeit mit der neuen Vorsitzenden und sieht den Aufsichtsrat gut gerüstet für die anstehenden Weichenstellungen im regionalen Nahverkehr.

Weitere personelle Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Zuge der Neubesetzung kommt es zu weiteren Veränderungen im Aufsichtsrat. Thorsten Schmalt, Vertreter des Rheinisch-Bergischen Kreises, rückt als zweiter stellvertretender Vorsitzender nach. Andreas Frauenkron, Vertreter der Beschäftigten der RVK, bleibt weiterhin erster stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender.

Hintergrund der Umbesetzung sind unter anderem die zurückliegenden Kommunalwahlen. Neben Stephan Santelmann scheiden auch Achim Blindert (Kreis Euskirchen) und Andreas Wolter (Stadt Köln) aus dem Gremium aus. Ihre Nachfolge treten Thorsten Schmalt, Wolfgang Heller (Kreis Euskirchen) und Lars Wahlen (Stadt Köln) an.

Dank an scheidende Mitglieder

Die Regionalverkehr Köln GmbH bedankt sich bei den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für die vertrauensvolle, konstruktive und zukunftsorientierte Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Zugleich wünscht das Unternehmen dem neu zusammengesetzten Aufsichtsrat einen erfolgreichen Start und eine weiterhin enge Zusammenarbeit zum Wohle des öffentlichen Nahverkehrs in der Region.

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Staatsrechtler Oebbbecke zur Gleichstellung von Gruppen und Fraktionen in den Stadträten

Staatsrechtler Oebbbecke zur Gleichstellung von Gruppen und Fraktionen in den Stadträten

15 Dezember 2025 von Bernd Rohlfs

Janbernd Oebbecke (* 1950) ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er war langjähriger Geschäftsführender Direktor des Freiherr-vom-Stein-Instituts und hat sich als Experte in Kommunalrecht, Denkmalschutzrecht sowie Rechtsfragen des Islam in Deutschland etabliert.

Prof. Dr. Janbernd Oebbecke Foto: Peter Grewer (© WWU – Peter Grewer)


Anlass für ein Interview mit ihm war sein Rechtsgutachten, in dem er die rechtliche Stellung und Gleichbehandlung von Gruppen und Fraktionen in den Räten Nordrhein-Westfalens einordnet. Wir haben die Gelegenheit genutzt, um mit dem renommierten Verfassungsrechtler über die aktuellen Implikationen dieses Gutachtens für die kommunale Demokratie in NRW zu sprechen.

Sie lehrten ab 1991 an der Universität Münster, von 1994 bis 1997 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von 1997 bis 2018 Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität Münster. Sie waren  Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität. Sie waren Erster Beigeordneter des Landkreistages NRW und von 1997 bis 2018 der Geschäftsführende Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Münster und des Freiherr-vom-Stein-Instituts, der wissenschaftlichen Forschungsstelle des Landkreistages NRW. Sie sind Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Das ist bei Weitem noch nicht alles. Hat man bei so vielen Funktionen eigentlich noch ausreichend Zeit für Familie und Hobbys?

Zeitweise war es sicher herausfordernd; es hat aber nie Beschwerden gegeben.

Am 14. September 2025 wurde in Nordrhein-Westfalen, mit 18 Millionen Menschen das bevölkerungsreichste Bundesland in Deutschland, die Räte in 396 Gemeinden (darunter 272 mit Stadtrechten) und in 31 Kreisen für fünf Jahre neu gewählt. Wie viele Menschen in NRW wurden 2025 Mandatsträger? Ist diese Arbeit ehrenamtlich?

Wir haben in NRW in den Gemeinden, Kreisen, Landschaftsverbänden und beim RVR sicher mehr als 20.000 Mandatsträger. Genau wird Ihnen das wohl niemand sagen können. Sie alle werden ehrenamtlich tätig. Sie werden für ihre Arbeit also nicht bezahlt, sondern erhalten nur eine Aufwandsentschädigung, so ähnlich wie zum Beispiel die ehrenamtlichen Trainer im Sport oder die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.

Ein Ratsmitglied, ein Mitglied einer Bezirksvertretung oder ein Mitglied eines Ausschusses hat unter bestimmten Umständen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles, der ihm durch die Mandatsausübung entsteht. Warum ist das wichtig? 

Ohne den Ersatz des Verdienstausfalls könnten nur Menschen ein Mandat übernehmen, die für ihren Lebensunterhalt nicht auf Arbeit angewiesen sind oder deren Arbeitgeber sie für die Kommunalpolitik freistellen, vielleicht auch noch die aus den Informationen oder der Bekanntheit, die mit Kommunalpolitik verbunden sind, wirtschaftlichen Nutzen ziehen können. Die finanziellen Leistungen für Mandatsträger sollen sicherstellen, dass das passive Wahlrecht nicht von der wirtschaftlichen Lage abhängt.

Können Sie uns den Unterschied zwischen Fraktionen und Gruppen in den Räten erläutern? Was besagt § 56 Abs. 2 Satz 2 GO NRW? Wie oft wurde er neu gefasst oder geändert?

Gruppen haben weniger Mitglieder und weniger Rechte als Fraktionen. Nach § 56 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss eine Gruppe nur zwei Mitglieder haben. Fraktionen haben in größeren Räten dagegen mindestens drei Mitglieder, in den großen Städten sogar mindestens vier oder fünf. Die Gruppen sind vor einigen Jahren als Reaktion darauf eingeführt worden, dass nach der Streichung der 5%-Sperrklausel mehr und damit auch kleinere politische Parteien und Wählervereinigungen in die Vertretungen gewählt wurden. Die Gemeinden sollten eine Rechtsgrundlage haben, wenn sie deren Arbeit in den Vertretungen finanziell unterstützen. Mit Wirkung vom 1. November dieses Jahres sind die Mindestzahlen für die Fraktionen angehoben worden; das hat dazu geführt, dass die Anzahl der Gruppen deutlich gestiegen ist.

Was sind Fraktionssitzungen und Gruppensitzungen? Unterscheiden sich die Sitzungen einer politischen Gruppe von denen einer Fraktion im Hinblick auf den Aufwand des einzelnen Mandatsträgers?

In solchen Sitzungen stimmen sich Fraktionen und Gruppen politisch ab und bereiten Sitzungen der Vertretung, der Ausschüsse und anderer Gremien vor. Weil die Gruppen kleiner und nicht in allen Ausschüssen vertreten sind, kann man vermuten, dass weniger Sitzungen stattfinden und die Sitzungen im Durchschnitt auch etwas kürzer sind.

Im November 2025 schlossen Sie ein Gutachten zur Zulässigkeit von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen von Gruppen ab. Wer war ihr Auftraggeber? Was war der Anlass?

Auftraggeber war in diesem Fall die Vereinigung liberaler Kommunalpolitiker NRW. Anlass war, dass hier und da die Rechtsauffassung vertreten wurde, die Vorschrift der § 45 Abs. 1 GO NRW über die Entschädigung von Ratsmitgliedern sei auf Gruppensitzungen nicht anwendbar. Das hätte die betroffenen Ratsmitglieder deutlich schlechter gestellt.

War es eine Intention des Gesetzgebers, dass Gruppen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 13. April 2022 in eine schwache Position geraten?

Es ist immer schwer festzustellen, was die an der Gesetzgebung Beteiligten mit einer Regelung erreichen wollten. Soweit ich sehe, gibt es in den Materialien zum Änderungsgesetz aber keinen Anhaltspunkt dafür, dass Landesregierung oder Landtag eine solche Absicht verfolgt haben.

Ihre Kernaussage ist, dass die Kommunen zur Gewährung der Leistungen nach § 45 Abs. 1 GO verpflichtet sind, und zwar auch für Gruppensitzungen. Wie leiten Sie diese Verpflichtung aus dem Gesetz ab, obwohl hier nur von Fraktionen die Rede ist?

Der § 45 Abs. 1 GO gilt für die gesamte Mandatstätigkeit, also auch für Gruppensitzungen. Dass es keine erläuternde Vorschrift gibt, die wie für Fraktionssitzungen klarstellt, wann es sich um eine Gruppensitzung handelt, ändert daran nichts.

Der Städte- und Gemeindebund NRW und auch der Landkreistag NRW vertreten die Auffassung, Zahlungen seien unzulässig, unter Berufung auf eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKDB). Ist das nur eine rechtliche Aussage, oder auch ein inhaltliches Statement?

Mir ist eine schriftliche Stellungnahme des MHKBD nicht bekannt. Maßgeblich ist jedenfalls das Gesetz.

Sie argumentieren verfassungsrechtlich mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und dem freien Mandat. Würde ein Ausschluss von Gruppen somit verfassungswidrig sein?

Bei § 45 Abs. 1 GO NRW geht es nicht um Fraktionen oder Gruppen, sondern um den Aufwand der einzelnen Vertretungsmitglieder, der ihnen durch die Mandatstätigkeit entsteht. Die Vertretungsmitglieder entscheiden in Ausübung ihres freien Mandats, ob sie sich einer Partei oder Gruppe anschließen. Eine unterschiedliche Behandlung wäre mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.

Welche Konsequenzen hätte es für das kommunale Ehrenamt, wenn Gruppensitzungen dauerhaft schlechter gestellt würden als Fraktionssitzungen? Berührt das die Chancengleichheit politischer Minderheiten in Kommunalparlamenten?

Die Arbeit in den kommunalen Vertretungen hat Auswirkungen auf die nächste Wahl, denn die Wähler reagieren darauf, wie die gewählten Vertreter der Parteien oder Gruppen arbeiten. Der Verzicht auf die Abstimmung untereinander wirkt sich auf den Erfolg der Arbeit und damit auf die Wahlchancen aus.

Wie können die Kommunen das Problem lösen? Müssen sie ihre Hauptsatzungen oder Entschädigungsregelungen ändern?

Nach meiner Rechtsauffassung müssen sie festlegen, für wie viele Gruppensitzungen Leistungen nach § 45 Abs. 1 GO NRW gezahlt werden. Solche Regelungen gibt es schon. Meines Wissens sind weitere in Vorbereitung:

Glauben Sie, dass es ansonsten zu Klagen kommen wird?

Das kann man nicht ausschließen. Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass die Kommunen die Leistungen nach § 45 Abs. 1 GO NRW auf Dauer verweigern.

Wenn der Gesetzgeber an Sie herantreten würde: Welche Nachbesserungen der Gemeindeordnung für NRW würden Sie ihm empfehlen?

Änderungen sind nicht notwendig. Montesquieu hat zu Recht gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für uns so viel Zeit genommen und uns diesen schwierigen Sachverhalt so gut erklärt haben!

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Kreistag würdigt langjähriges Engagement und verabschiedet frühere Mitglieder

12 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

In der zweiten Sitzung des neu gewählten Kreistags stand neben der inhaltlichen Arbeit auch der Rückblick im Mittelpunkt: Landrat und Kreistag verabschiedeten zahlreiche ausgeschiedene Mitglieder und ehrten ihr langjähriges kommunalpolitisches Engagement. Zudem wurde der frühere Landrat Stephan Santelmann offiziell gewürdigt.

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Würdigung des ehemaligen Landrats

Stellvertretend für den Kreistag dankte der CDU-Fraktionsvorsitzende Uwe Pakendorf dem ehemaligen Landrat Stephan Santelmann, dessen Amtszeit am 31. Oktober endete. Er hob dessen verantwortungsvolle Amtsführung und den prägenden Beitrag zur Entwicklung des Rheinisch-Bergischen Kreises hervor. Santelmann habe den Kreis über viele Jahre hinweg mit großem Einsatz und Weitblick geführt.

Ehrungen für ausgeschiedene Kreistagsmitglieder

Im Anschluss ehrte der Landrat zahlreiche ehemalige Kreistagsmitglieder, die sich über viele Jahre – teilweise über Jahrzehnte – ehrenamtlich für den Rheinisch-Bergischen Kreis engagiert haben. Die Auszeichnungen wurden entsprechend der Dauer der Zugehörigkeit zum Kreistag vergeben und reichten von der Ehrennadel in Silber und Gold bis hin zum Ehrenring.

Ehrennadel in Silber

Für zwei Wahlperioden kommunalpolitisches Engagement erhielten die Ehrennadel in Silber:

  • Hans-Jürgen Klein, der sich besonders im Bereich Verkehr und ÖPNV engagierte und ab 2020 Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Bauen war.
  • Vera Müller, die ihre Fachkenntnisse aus der Bezirksplanung einbrachte und insbesondere im Umwelt- und Planungsausschuss aktiv war.
  • Elvi Reudenbach, die sich unter anderem im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur engagierte und den Kreis in der Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Köln vertrat.
  • Dirk Weber, der neben zwei Wahlperioden als Kreistagsmitglied zuvor bereits acht Jahre als sachkundiger Bürger tätig war und Schwerpunkte im sozialen Bereich setzte.

Ehrennadel in Gold

Für drei Wahlperioden Zugehörigkeit zum Kreistag wurden mit der Ehrennadel in Gold ausgezeichnet:

  • Michael Becker, der sich langjährig in sozial- und gesundheitspolitischen Gremien engagierte und vierter stellvertretender Landrat war.
  • Wolfgang Büscher, der kontinuierlich im Ausschuss für Personal, Organisation, Gleichstellung und IT tätig war und sich zusätzlich in weiteren Gremien einbrachte.
  • Doris Rehme, die ihren Schwerpunkt im Bildungsbereich hatte und den Kreis in verschiedenen regionalen Zusammenschlüssen vertrat.

Ehrenring für jahrzehntelanges Engagement

Mit dem Ehrenring zeichnete der Kreis Mitglieder aus, die mindestens vier Wahlperioden dem Kreistag angehörten:

  • Rainer Deppe, der über mehr als drei Jahrzehnte die Umwelt- und Regionalpolitik maßgeblich prägte.
  • Ulrich Heimann, langjährig in Jugend- und Schulausschüssen aktiv und erster stellvertretender Landrat; auf eigenen Wunsch erhielt er die Ehrennadel in Gold.
  • Helga Loepp, die seit 1989 dem Kreistag angehörte und insbesondere Finanz- und Beteiligungsfragen begleitete.
  • Roland Rickes, der Schwerpunkte in der Finanz- und Steuerungspolitik setzte.
  • Lenore Schäfer, die sich viele Jahre für Umwelt- und Regionalpolitik engagierte und stellvertretende Landrätin war.
  • Dr. Klaus-Georg Wey, der zehn Jahre den Rechnungsprüfungsausschuss leitete.
  • Sylvia Wöber-Servaes, die sich besonders im Sozialbereich und im Zukunftsausschuss einbrachte.

Auch Martin Bosbach und Dirk Weber wurden mit dem Ehrenring ausgezeichnet, konnten an der Sitzung jedoch nicht persönlich teilnehmen.

Anerkennung für kommunalpolitisches Engagement

Mit der feierlichen Verabschiedung und den Ehrungen würdigten Landrat und Kreistag das langjährige Engagement der ausgeschiedenen Mitglieder. Die Auszeichnungen unterstrichen die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit für die kommunale Selbstverwaltung und den nachhaltigen Einsatz für den Rheinisch-Bergischen Kreis.

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Rheinisch-Bergischer Kreis: Kitas mussten 228-mal ganz oder teilweise schließen – SPD fordert schnelle Entlastungsmaßnahmen

11 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Im Rheinisch-Bergischen Kreis kommt es weiterhin zu erheblichen Einschränkungen im Betrieb von Kindertagesstätten. Das geht aus aktuellen Zahlen der Landesregierung hervor, die im Familienausschuss des Landtags vorgestellt wurden. Zwischen Januar und November 2025 wurden 520 Meldungen über personelle Unterbesetzungen registriert. Betroffen waren 108 der insgesamt 192 Kitas im Kreis. In 228 Fällen musste der Betrieb sogar ganz oder teilweise eingestellt werden.

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Belastung für Familien, Kinder und Personal

Die Auswertung macht deutlich, dass die Einrichtungen vielerorts an ihren Belastungsgrenzen arbeiten. Fehlt Personal, wirkt sich dies unmittelbar auf den Betreuungsalltag aus: Eltern müssen kurzfristig Alternativen zur Kinderbetreuung organisieren, Kinder verlieren wichtige Zeiten der frühkindlichen Förderung, und das bestehende Kita-Team wird zusätzlich belastet.

Mit Blick auf den Winter und die bevorstehende Erkältungswelle könnte sich die Situation weiter zuspitzen.

SPD sieht Handlungsbedarf

Die SPD-Landtagsabgeordnete Tülay Durdu bewertet die aktuellen Zahlen als deutliches Warnsignal und verweist auf mögliche Maßnahmen, die andere Bundesländer bereits umgesetzt haben. Nach ihrer Einschätzung könnten trägerübergreifende Springerpools zur Entlastung beitragen – also Vertretungspersonal, das flexibel in Kitas einspringt, wenn Mitarbeitende krankheitsbedingt ausfallen. Sie betont, dass eine solche Lösung nur mit finanzieller Unterstützung durch das Land realisierbar sei.

Kritik an Plänen der Landesregierung

Durdu äußert zudem Sorge über die geplanten Änderungen am Kinderbildungsgesetz. Demnach soll künftig nur noch ein Kernzeitraum von fünf Stunden pro Tag verbindlich durch Fachkräfte betreut werden. Für sogenannte „Randzeiten“ könnten die Träger selbst entscheiden, wie viele Fachkräfte eingesetzt werden.

Nach Einschätzung der SPD würde diese Regelung zu deutlichen Qualitätsunterschieden zwischen den Einrichtungen führen – abhängig von deren finanziellen Möglichkeiten.

Statistische Daten zeigen, dass mehr als 95 Prozent der Kinder in NRW über 25 Stunden pro Woche eine Kita besuchen und damit regelmäßig über die Kernzeiten hinaus betreut werden.

Forderung nach Nachbesserungen

Die SPD-Fraktion kündigte an, im Landtag konkrete Vorschläge zur Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen vorzulegen. Aus ihrer Sicht müsse das Gesetz überarbeitet werden, um sowohl die Qualität der Betreuung als auch die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte zu sichern.

Die Pressemitteilung schließt mit der Bitte um Veröffentlichung und verweist auf den ausführlichen Bericht der Landesregierung an den Landtagsausschuss für Familie, Kinder und Jugend.

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GL steuert in ein ungewisses Haushaltsjahr 2026

GL steuert in ein ungewisses Haushaltsjahr 2026

07 Dezember 2025 von Gregor Herzfeld

Finanzlage bleibt angespannt

Bergisch Gladbach steht zum Jahresende 2025 vor einem finanziellen Wendepunkt. Der Haushaltsplan für 2026 liegt noch nicht vor, und obwohl das IKVS-System bereits Daten der Vorjahre zeigt, fehlen verbindliche Zahlen für das kommende Jahr.

Haushalt im freien Fall – laute Kritik wegen SPD/Grüner Politik

Klar ist jedoch: Die bisherigen Entwicklungen zeichnen ein Bild wachsender struktureller Defizite und einer Stadt, die sich finanziell immer weiter unter Druck setzt.

Die Aufwendungen liegen jedes Jahr deutlich über den Erträgen. Trotz wachsender Einnahmen steigt die Kostenlast schneller. Das ist der Kern des Haushaltsproblems.

Die bisherigen Haushaltsabschlüsse zeigen deutlich, dass die Ausgaben der Stadt dauerhaft schneller steigen als ihre Einnahmen. 2024 wurde ein Fehlbetrag von rund 50 Millionen Euro verzeichnet, 2025 waren es bereits fast 69 Millionen Euro. Für 2026 wird ein noch höheres Defizit erwartet, sollte der Trend unverändert bleiben. Ohne entschlossene Kurskorrektur drohen langfristig steigende Schulden, erneut wachsende Defizite und perspektivisch Belastungen für Bürger und Gewerbetreibende.

2026 zeigt den Tiefpunkt mit 84 Mio. € Defizit. Ab 2028 leichte Erholung – aber weiterhin klar im Minus. Ohne Kurswechsel bleibt der Haushalt langfristig nicht tragfähg.

Zanders-Areal: Großchance oder Haushaltsrisiko?

Ein besonders umstrittenes Thema ist die Entwicklung des Zanders-Areals – knapp 40 Hektar innerstädtische Fläche, eine der größten Konversionsflächen Deutschlands.
Kritiker bemängeln, dass die Vermarktung der Flächen noch nicht begonnen hat und wichtige Entscheidungen in der Vergangenheit politisch blockiert wurden. Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Gewerbeansiedlungen oder Erbbau könnten den Haushalt spürbar entlasten – stattdessen entstehen laufende Kosten ohne finanzielle Gegenwirkung.

Die Frage, die sich viele Bergisch Gladbacher stellen:
Warum wird eine Fläche mit solchem Potenzial bisher nicht als Einnahmequelle genutzt?

Politische Verantwortung und strategische Weichenstellung

Beobachter verweisen auf Entscheidungen der bisherigen Mehrheiten von SPD und Grünen, die Entwicklungsschritte des Areals zu langsam angegangen zu haben. Aus Sicht der Kritiker wurde damit eine große wirtschaftliche Chance nicht genutzt – mit Auswirkungen bis tief in die städtischen Finanzen.

Sollte sich dieser politische Kurs nicht ändern, warnen Wirtschaftsexperten vor einer absehbaren Konsequenz: Um die wachsenden Haushaltslöcher zu schließen, müsste die Stadt über kurz oder lang auf Steuererhöhungen zurückgreifen – Jahr für Jahr, immer weiter ansteigend.

Die Stadt lebt über ihren finanziellen Verhältnissen. Es fehlen im Basisjahr mehrere Prozentpunkte Stabilität.

Was bedeutet das für 2026?

Solange große Vermögensflächen wie das Zanders-Areal nicht aktiv genutzt werden, bleiben der Stadt nur zwei Reaktionswege:

  1. Einsparungen bei Personal, sozialen Leistungen und freiwilligen Ausgaben
  2. Steuer- und Abgabenerhöhungen zur Gegenfinanzierung

Beide Wege treffen Bürger direkt – der eine durch Leistungskürzungen, der andere durch finanzielle Belastungen.

Bergisch Gladbach steht vor einer Richtungsentscheidung.
Die derzeitige Haushaltslage ist das Ergebnis mehrerer Jahre wachsender Ausgaben, fehlender Einnahmenschöpfung und nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotenziale. Das Haushaltsjahr 2026 könnte entweder einen Kurswechsel markieren – oder den Weg in noch tiefer werdende finanzielle Abhängigkeiten.


Ob dieser Umbruch gelingt, hängt nun davon ab, ob die kommunalpolitische Führung bereit ist, Entscheidungen anders zu treffen als bisher. Nur wenn große Flächen wie das Zanders-Gelände aktiv genutzt werden und ein klarer Konsolidierungskurs eingeschlagen wird, kann Bergisch Gladbach wieder finanziell handlungsfähig werden.

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Brötchentüten setzen klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen im Rheinisch-Bergischen Kreis

03 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Mit einer aufmerksamkeitsstarken Mitmachaktion setzen mehrere Bäckereien im Rheinisch-Bergischen Kreis derzeit ein sichtbares Signal gegen häusliche Gewalt. Im Rahmen der Orange Days geben Betriebe in Wermelskirchen, Burscheid, Kürten, Odenthal und Leichlingen speziell gestaltete Brötchentüten aus, die auf Hilfsangebote für betroffene Frauen hinweisen. Die Initiative wurde vom Runden Tisch „Keine Gewalt an Frauen“ entwickelt und im Vorfeld an die teilnehmenden Bäckereien verteilt.

Alltägliche Geste – große Wirkung

Die schlichten, aber eindrücklichen Tüten tragen die Botschaft: „Häusliche Gewalt kommt mir nicht in die Tüte“. Ergänzt wird der Slogan durch Hinweise auf verfügbare Unterstützungsangebote sowie die Nummer des bundesweiten Hilfetelefons.

Anja Möldgen, Gleichstellungsbeauftragte des Rheinisch-Bergischen Kreises, betont die Bedeutung der Aktion:
„Häusliche Gewalt findet oft im Verborgenen statt. Mit einer alltäglichen Handlung wie dem Kauf von Brötchen erreichen wir viele Menschen – und können Betroffenen Mut machen, sich Hilfe zu holen.“

Die Aktion ist Teil der jährlichen Aktivitäten zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen am 25. November. Sie soll das Thema sichtbar machen und Betroffenen wie nahestehendem Umfeld aufzeigen, wohin sie sich im Ernstfall wenden können.

Breite Unterstützung aus dem lokalen Bäckerhandwerk

Mehrere Bäckereien im Kreisgebiet beteiligen sich aktiv und tragen dazu bei, dass die Botschaft weit verbreitet wird. Mit dabei sind:

  • Bäckerei Kretzer (Odenthal, Burscheid, Wermelskirchen)
  • Bäckerei Beckmann (Burscheid, Wermelskirchen)
  • Bäckerei Busch’s (Burscheid, Leichlingen)
  • Bäckerei Schirmer (Leichlingen)
  • Bäckerei Strieker (Leichlingen)
  • Bäckerei Willeke (Leichlingen)
  • Landbäckerei Fritzen (Kürten)
  • Landbäckerei Bauer (Kürten)

Durch die Vielzahl der teilnehmenden Filialen wird die Botschaft täglich von hunderten Kundinnen und Kunden wahrgenommen.


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Fachtag „Demokratieförderung in Schule“: Lehrkräfte erhalten praxisnahe Unterstützung – Schülerinnen und Schüler im Gespräch mit Innenminister Reul

27 November 2025 von Felix Morgenstern

Wie wichtig demokratische Bildung ist, zeigt sich besonders in Zeiten zunehmender Desinformation und polarisierter Debatten im Netz. Schulen spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie vermitteln jungen Menschen, wie man Informationen kritisch einordnet, Konflikte fair austrägt und demokratische Werte lebt. Vor diesem Hintergrund hat das Bildungsnetzwerk des Rheinisch-Bergischen Kreises rund 130 Lehrkräfte und Schulleitungen zum Fachtag „Demokratieförderung in Schulen“ ins Kreishaus Heidkamp eingeladen.

Demokratie als Lern- und Lebensraum

Landrat Arne von Boetticher betonte zur Eröffnung, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit sei. Schulen seien der Ort, an dem junge Menschen früh lernen, Meinungen zu äußern, zu diskutieren und respektvoll mit Unterschieden umzugehen. Die hohe Bedeutung des Themas spiegelte sich nicht zuletzt in der Teilnahme von NRW-Innenminister Herbert Reul wider, der sich im Verlauf der Veranstaltung einer intensiven Diskussion mit Jugendlichen stellte.

Impulse aus Forschung und Praxis

Den fachlichen Auftakt gestaltete Dr. Wolfgang Beutel vom Institut für Didaktik der Demokratie der Leibniz Universität Hannover. In seinem Vortrag „Herausforderung Demokratie!“ hob er hervor, dass demokratische Bildung dauerhaft verankert werden müsse – als grundlegende Aufgabe für Schulen von der ersten Klasse an. Demokratie könne nur bestehen, wenn bereits junge Menschen befähigt würden, die liberale Grundordnung zu verstehen und zu verteidigen.

Arbeitsforen: Von Medienkompetenz bis Erinnerungskultur

In fünf Arbeitsforen setzten sich die Teilnehmenden mit zentralen Fragen der Demokratiebildung auseinander. Die Themen reichten von Debattenkultur und Perspektivwechsel über die Förderung eines wertschätzenden Miteinanders bis hin zum Umgang mit Desinformation, Deepfakes und Hass im Netz. Workshops zu Projekten wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ oder zu zeitgemäßen Formen schulischer Erinnerungskultur boten konkrete Handlungsmöglichkeiten für den Schulalltag.

Zahlreiche Best-Practice-Beispiele lieferten den Lehrkräften wertvolle Anregungen, um Demokratie und Respekt im Klassenzimmer aktiv zu stärken und Schülerinnen und Schüler resilient gegenüber demokratiefeindlichen Anfeindungen zu machen.

Schülerinnen und Schüler im Dialog mit Minister Reul

Ein Höhepunkt des Fachtages war die 45-minütige Diskussionsrunde zwischen Innenminister Herbert Reul und Jugendlichen der Nelson-Mandela-Gesamtschule sowie des Gymnasiums Odenthal. Die Schülerinnen und Schüler stellten gut vorbereitete, kritische Fragen – unter anderem zu Radikalisierung im Netz, Fake News, Bedrohungen für die Demokratie und der Rolle der Sicherheitsbehörden.

Reul betonte die Notwendigkeit, gesellschaftliche Probleme offen anzusprechen, um Vertrauen in staatliche Institutionen zurückzugewinnen. Zudem sprach er sich für stärkere Regulierung des Internets und klare Altersgrenzen beim Zugang zu digitalen Plattformen aus. Das von den Jugendlichen angesprochene Modell einer „Verfassungsviertelstunde“ zur Stärkung politischer Bildung begrüßte er ausdrücklich.

Landrat von Boetticher fasste das Gespräch abschließend zusammen und appellierte an alle Beteiligten: „Wir müssen unsere Demokratie gemeinsam pflegen.“

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