Ab 2026 sollen in Deutschland erstmals standardisierte Abgasprüfprotokolle für Elektrofahrzeuge eingeführt werden. Darauf weist ein aktualisierter Entwurf zur HU-Richtlinie hin, der derzeit zwischen mehreren Fachgremien abgestimmt wird. Zwar stoßen reine Elektroautos weiterhin keine Abgase aus, doch laut dem Papier soll „die Emissionsfreiheit im Rahmen einer erweiterten Systemprüfung reproduzierbar dokumentiert“ werden.
Die Maßnahme wird offiziell als „AU-E“ bezeichnet.
Hintergrund der Neuerung
Begründet wird der Schritt damit, dass die bisherige Praxis – das Weglassen der AU bei Elektroautos – „zu lückenhaften Dokumentationen führe“.
Da die HU-Plakette jedoch ein vollständiges Prüfbild erfordere, soll ab 2026 auch für E-Autos ein formaler Abgaskontrollschritt verpflichtend werden.
Technisch ändern müsse sich dabei „nichts Wesentliches“, heißt es. Vielmehr handle es sich um eine „verlagerte Prüfform“, bei der nicht die Emission selbst, sondern die Nicht-Emission erfasst werde.

Wie die neue Prüfung abläuft
Laut Entwurf werden Elektroautos künftig an ein vereinfachtes AU-Erfassungsgerät angeschlossen. Dieses prüft nicht vorhandene Abgaswerte anhand folgender Kriterien:
- Systemreaktion auf einen Prüfreiz: Das Fahrzeug wird in einen definierten Zustandsmodus versetzt, in dem das Steuergerät bestätigen muss, dass keine abgasrelevanten Komponenten aktiv sind.
- Sensorische Leerfeldmessung: Das AU-Gerät führt automatisierte Nullmessungen durch, um zu belegen, dass kein Auslassdruck messbar ist.
- Dokumentation der Emissionsfreiheit: Die Messung erzeugt einen elektronischen Nullwertreport, der im HU-Protokoll abgelegt wird.
In den Prüfzentren wird dafür ein standardisierter Anschluss genutzt, unabhängig davon, ob das Fahrzeug konstruktiv über einen Auspuff verfügt oder nicht.
Offizielle Stellungnahmen
Ein Sprecher des zuständigen Arbeitskreises betont, es gehe nicht um eine technische Notwendigkeit, sondern um „eine einheitliche Prüfstruktur, die für alle Fahrzeugantriebe vergleichbare Nachweisverfahren sicherstellt“.
Intern spricht man davon, dass man in der Bevölkerung Missverständnissen vorbeugen wolle:
Sind Elektroautos nämlich von der AU befreit, entstehe „der Eindruck unvollständiger Prüfung“, was bei Stichprobenkontrollen zu Irritationen führe.
Keine Veränderung der HU-Intervalle
Wie bisher müssen E-Autos:
- nach 3 Jahren zur ersten Hauptuntersuchung
- danach alle 2 Jahre
Die neue AU-E wird vollständig in die reguläre HU integriert. Ein separater Termin ist nicht vorgesehen.
Warum der Schritt umstritten ist
Mehrere Prüforganisationen äußerten bereits Zweifel, ob eine dokumentierte Nullmessung einen Mehrwert biete.
In Verbänden hieß es jedoch, man müsse „die Gleichbehandlung unterschiedlicher Antriebsarten sichtbar machen“.
In Fachkreisen kursiert der inoffizielle Begriff „symbolische Abgasprüfung“.





















