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Elektronische Patientenakte: Was Versicherte jetzt wissen müssen

06 Februar 2025 von Felix Morgenstern

Ab dem 15. Januar 2025 startet in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Franken die elektronische Patientenakte (ePA) in einer Testphase. Die ePA soll künftig eine digitale Sammlung wichtiger Gesundheitsdaten für gesetzlich Versicherte sein. Doch viele Fragen bleiben: Wie funktioniert die ePA? Welche Vorteile und Risiken gibt es? Und wie kann man widersprechen?

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Gesundheitsordner, in dem Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, Röntgenbilder und Medikamentenpläne gespeichert werden. Auch Impfpässe, Mutterpässe und Zahnbonushefte sollen langfristig integriert werden. Jede gesetzliche Krankenkasse wird eine eigene ePA-App zur Verwaltung anbieten.

Automatische Einrichtung – Widerspruch möglich

Wer nicht widerspricht, erhält automatisch eine ePA. Der Widerspruch muss direkt bei der Krankenkasse erfolgen – sowohl vor als auch nach der Einrichtung der Akte. Bereits gespeicherte Daten werden bei einer Löschung vollständig entfernt. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Wer sie nicht nutzt, hat keine Nachteile in der medizinischen Versorgung.

Wie wird die ePA genutzt?

Versicherte können selbst Dokumente hochladen, löschen oder den Zugriff für Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken individuell festlegen. Die Standardzugriffszeit beträgt 90 Tage für Ärzte und Kliniken sowie drei Tage für Apotheken, kann aber verkürzt oder verlängert werden. Ohne eigenes digitales Endgerät können Versicherte die ePA passiv nutzen: Behandelnde Ärzte können die Gesundheitskarte einlesen und auf die Akte zugreifen.

Vorteile der ePA

  • Alle Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort
  • Vereinfachter Austausch zwischen Ärzten, Apotheken und Kliniken
  • Weniger Doppeluntersuchungen und einfachere Arztwechsel
  • Schnellere Notfallversorgung durch sofortige Einsicht in Vorerkrankungen

Risiken und Herausforderungen

  • Potenzielle Cyberangriffe oder Datenlecks
  • Technische Probleme oder Zugangsbarrieren durch langsames Internet
  • Benachteiligung von Menschen ohne digitale Geräte

Wechsel der Krankenkasse und Datenschutz

Bei einem Krankenkassenwechsel wird die ePA mit allen gespeicherten Daten übertragen – ebenso wie ein erteilter Widerspruch. Wer keinen Zugriff auf die App hat, kann über die Krankenkasse eine Vertrauensperson benennen, die die ePA verwaltet.

Die endgültige Einführung der ePA für alle Versicherten ist für den 15. Februar 2025 geplant, abhängig vom Verlauf der Testphase.

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