Köln/Bergisch Gladbach. Die Kölner Staatsanwaltschaft will ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug gegen die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach einleiten. Die Tochter des ehemaligen CDU-Politikers Wolfgang Bosbach soll laut ersten Vorwürfen Parteigelder in Höhe von rund 2.500 Euro unrechtmäßig entgegengenommen haben.

Symbolbild
Anfangsverdacht des Betrugs
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, bestehe ein Anfangsverdacht, der nun durch Ermittlungen geprüft werden soll. Die 36-jährige Politikerin aus Bergisch Gladbach bestreitet die Anschuldigungen entschieden. Bereits im Juli bezeichnete sie die Vorwürfe in einem Instagram-Post als Teil einer „Schmutzkampagne“.
In dem Beitrag veröffentlichte sie zudem eine Stellungnahme ihres Rechtsanwalts, in der die Vorwürfe als „von einem kriminellen, fristlos gekündigten Mitarbeiter konstruierte Rachekampagne“ bezeichnet wurden.
Ermittlungsstart nach Bundestagsinformation
Ermittlungen gegen Mitglieder des Bundestages können grundsätzlich ohne gesonderten Beschluss aufgenommen werden. Der Bundestag hat zu Beginn jeder Wahlperiode pauschal die Genehmigung erteilt, Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete durchzuführen.
Die Präsidentin des Deutschen Bundestages und Caroline Bosbach wurden laut Staatsanwaltschaft ordnungsgemäß über die geplanten Ermittlungen informiert. Frühestens 48 Stunden nach dieser Mitteilung darf das Verfahren offiziell beginnen.
Immunität bleibt vorerst bestehen
Sollte die Staatsanwaltschaft im Verlauf der Ermittlungen zu dem Ergebnis kommen, Anklage zu erheben, müsste zuvor die Immunität der Abgeordneten aufgehoben werden.
Dieses Verfahren ist klar geregelt: Der Antrag würde von der Bundestagspräsidentin an den Immunitätsausschuss weitergeleitet, der anschließend eine Empfehlung an das Plenum ausspricht. Erst dann entscheidet der Bundestag, ob die Immunität aufgehoben wird.
Direktmandat im Rheinisch-Bergischen Kreis
Caroline Bosbach ist seit Februar 2024 Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie zog über ein Direktmandat im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis ein und erhielt dabei 42,2 Prozent der Erststimmen.
Die CDU-Abgeordnete, die sich politisch unter anderem für Digitalisierung, Sicherheit und Bürgernähe einsetzt, sieht sich nun mit dem schwerwiegenden Betrugsvorwurf konfrontiert.
Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt, hängt von den Ergebnissen der Ermittlungen ab. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es sich derzeit lediglich um einen Anfangsverdacht handelt.





