Diesen Spruch dürfte jeder schon einmal gesehen haben: „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.“ YouTube schreibt, das tue ihnen leid. Doch was steckt wirklich dahinter? Die Kollegen von OpenDataCity zeigen auf ihrer Website (http://apps.opendatacity.de/gema-vs-youtube/), wie hoch unter den 1.000 beliebtesten Videos der Anteil der gesperrten Musikvideos ist. Während hierzulande stets über 60 % der populärsten Videos ohne Proxy nicht verfügbar sind, sind es in vielen anderen Ländern lediglich ein Prozent.
In Deutschland werden die meisten Musikvideos aber nicht wegen Urheberrechtsverletzungen vom Netz genommen. Juristische Auseinandersetzungen spielen eine eher untergeordnete Rolle. Zumeist geht es um einen Rechtsstreit zwischen der Google-Tochter YouTube und der Musikverwertungsgesellschaft GEMA. Deren Auseinandersetzung um die Vergütung der Urheber pro abgespieltem Video wird mittlerweile vor Gericht verhandelt, weil man sich bis heute nicht einigen kann. Der Kölner Dozent, DJ, Labelbetreiber und Jurist Stephan Benn spricht mit DigitalKultur.TV über viele weitere Baustellen und zeigt, wo es überall bei der GEMA hakt.
Wir fragten Herrn Benn unter anderem: Was ist eigentlich das Leistungsschutzrecht in Abgrenzung zum Urheberrecht? Wieso sollte man sogar das amerikanische Copyright vom europäischen Urheberrecht unterscheiden? Uns interessierte zudem, ob der Verein Musikpiraten e.V. auch in nächster Instanz wegen der GEMA-Vermutung vor Gericht verlieren wird. Außerdem ist die Unterscheidung zwischen den verschiedenen GEMA-Mitgliedern sehr interessant. Denn die wenigen Popstars, die als ordentliche Mitglieder organisiert sind, kassieren das meiste Geld und bestimmen, wie sich die Verwertungsgesellschaft künftig entwickeln wird. Da die Topstars nicht daran interessiert sind, mehr von ihrem Kuchen abzugeben, wird sich in den nächsten Jahren wohl kaum etwas ändern. Zahlreiche Kritiker bemängeln die undemokratische Struktur. Manche gehen sogar soweit, die GEMA als Kreativbremse Nr. 1 zu bezeichnen. Damit sind nicht nur stumme Weihnachtsmärkte in diversen Stätdten oder geschlossene Clubs gemeint, die sich eine Beschallung nicht mehr leisten können. Die Problematik der GEMA betrifft neben Videoplattformen auch die Leermedienabgabe, die neue DJ-Gebühr und vieles mehr.
Derzeit bemüht sich die Cultural Commons Collecting Society (C3S) beim Deutschen Patent- und Markenamt um eine Anerkennung als neue Verwertungsgesellschaft. Wenn alles so klappt, wie sich die C3S-Initiatoren es sich wünschen, wird die Organisation künftig nicht nur die Verwertung von Musik, sondern von alle möglichen digitalen Güter behandeln. Wir fragen Stephan Benn, ob diese neue Organisation eine Chance haben wird, neben der GEMA zu bestehen.
Unser 90-minütiger Audio-Podcast versucht alle Fragestellungen rund um die GEMA so verständlich wie möglich zu erläutern. Schon der Umfang der
Sendung zeigt, wie komplex dieses Thema ist. https://soundcloud.com/digitalkultur-tv/s01e03
Im Video-Interview von DigitalKultur.TV hat unser Gesprächspartner hingegen nur etwa 10 Minuten Zeit, alle Fragen rund um die GEMA zu
beantworten: http://www.youtube.com/watch?v=9zmmqdy62OQ