Schwarzarbeit – das bedeutet nicht immer nur großangelegten Steuerbetrug und gefährlichen Pfusch durch Unternehmer, die mit illegal Beschäftigten ganze Bauprojekte durchziehen. Auch Gewerbe- oder Handwerksbetriebe, die durch „Wochenendaufträge“ oder Ausführung fachfremder Gewerke gegen geltendes Recht verstoßen, sowie Einzelpersonen, die für private Auftraggeber mitunter erhebliche Arbeitsleistungen „nebenbei“ erbringen, führen Schwarzarbeit aus. Es gehört zu den Aufgaben der Ordnungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach, diese Art des Broterwerbs an Gesetz und Steuer vorbei zu verfolgen und zu ahnden. Denn Schwarzarbeit verdrängt legale Beschäftigung; sie führt zu Verlusten bei Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen.
Wieso befasst sich die Stadtverwaltung mit Schwarzarbeit? Im Fernsehen – wenn Kamerateams Beamte bei der Überprüfung von Baustellen begleiten – tritt meist der Zoll in Erscheinung. Dies hängt mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zusammen: Geht es in erster Linie um illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern, greifen unter anderem die Zöllner ein. Die städtische Ordnungsbehörde dagegen kümmert sich darum, ob Betriebe gegen das Gewerbe- oder das Handwerksrecht verstoßen.
Im Jahr 2015 wurden 116 Vorgänge erfasst, davon 102 abgeschlossen und fünf in andere Zuständigkeiten abgegeben; neun Verfahren laufen noch. Viele eingegangene Hinweise wurden außerdem umgehend an die zuständigen Anlaufstellen von Zollverwaltung, Finanzamt oder Jobcenter abgegeben und von dort weiter verfolgt. Diese Anzeigen wurden in der städtischen Statistik nicht aufgeführt.
Auf Mithilfe der Bevölkerung angewiesen
Die Ordnungsbehörde will nun im Jahre 2016 ihre Arbeit zur Aufdeckung „schwarzer Schafe“ intensivieren und bittet die Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe. Es geht nicht darum, den Nachbarn anzuschwärzen, sondern ehrliche Unternehmen und Beschäftigte vor Schaden zu bewahren. Deshalb werden zum einen die Kontrollen in den Branchen verstärkt, in denen Schwarzarbeit immer noch sehr verbreitet ist, wie z. B. im Baugewerbe. Bei der Ordnungsbehörde ist hierzu das Sachgebiet „Bekämpfung von Schwarzarbeit“ aktiv. Zwei Mitarbeiter kontrollieren nicht nur vor Ort die Baustellen, sondern suchen z.B. auch das Internet nach Anbietern illegaler Arbeit ab.
Zum anderen wird begründeten Anzeigen aus der Bevölkerung nachgegangen. Dabei arbeitet die Stadt eng mit Handwerkskammer, Polizei und Finanzbehörde/Zollverwaltung zusammen. In den letzten Jahren ist die Zahl der Meldungen von Verdachtsfällen der Schwarzarbeit aus der Bevölkerung allerdings stark zurückgegangen. Dies liegt aller Erfahrung nach nicht an dem Umstand, dass die tatsächlichen Fallzahlen sinken, sondern vermutlich an nachlassendem Problembewusstsein oder falsch verstandener Solidarität.
Für die Behörde steht die Einnahme von Bußgeldern – die natürlich im Falle eines Nachweises von Schwarzarbeit erhoben werden müssen – nicht im Vordergrund, sondern das Hauptziel liegt vielmehr darin, die Betriebe, die wegen Schwarzarbeit auffällig werden, durch Beratung in die Legalität zu bringen und legale Betriebe zu schützen – und damit auch die Verbraucher und Arbeitsplätze.
Bei Verdacht Hotline anrufen
Die städtische Ordnungsbehörde hat eine Telefonhotline eingerichtet, um auch an Wochenenden und in den Abendstunden, wenn Schwarzarbeiter besonders aktiv sind, erreichbar zu sein (Kontaktdaten siehe unten). Die Verdachtsmomente, die hier geäußert werden, sollten konkret genug sein, um eine Verfolgung einzuleiten; die Ordnungsbehörde entscheidet dann, ob sie dem Hinweis in eigener Zuständigkeit nachgeht oder weitere Behörden einschaltet.
Nicht selbst Auftraggeber von Schwarzarbeit werden
Auch unwissentlich können Bürgerinnen und Bürger zu Auftraggebern von Schwarzarbeit werden. Um sicherzugehen, dass im eigenen Hause legal arbeitende Betriebe mit der nötigen Fachkenntnis am Werk sind, rät das Ordnungsamt, sich die Handwerkskarte zeigen zu lassen und sich bei Dachverbänden wie der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder der Kreishandwerkerschaft nach der Seriosität von Firmen zu erkundigen. Wer allerdings bewusst Schwarzarbeiter beschäftigt, dem droht ein Bußgeld bis zu 50.000 € – genau wie dem Schwarzarbeiter auch.
Rufnummern der Ordnungsbehörde
Telefonnummer während der normalen Dienstzeiten: 02202 / 142636
Telefonnummer der Rufbereitschaft (Mo. – Sa.): 0177 / 2800407