Die Stadt Bergisch Gladbach informiert über wichtige Änderungen bei den Steuer- und Gebührenbescheiden für das Jahr 2025. Aufgrund der Umsetzung der Grundsteuerreform werden Grundsteuer und Gebühren für Abfallbeseitigung sowie Straßenreinigung getrennt festgesetzt. Dies hat Auswirkungen auf den Versand der Bescheide und die Fälligkeitstermine.
Getrennter Versand von Grundsteuer und Gebühren
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen erhalten Anfang des Jahres wie gewohnt die Bescheide für Abfall- und Straßenreinigungsgebühren. Die Fälligkeitstermine bleiben unverändert und sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Der Versand der Grundsteuerbescheide für 2025 verzögert sich jedoch. Die Stadt kann derzeit nicht genau abschätzen, wann die Bescheide zugestellt werden, da umfangreiche Vorarbeiten und Prüfungen im Rahmen der Grundsteuerreform erforderlich sind. Nach aktuellem Stand ist geplant, die Bescheide im Frühjahr 2025 zu versenden. Die Stadt empfiehlt den Eigentümerinnen und Eigentümern, sich regelmäßig auf der Homepage www.bergischgladbach.de/kommunalsteuern.aspx zu informieren.
Keine neuen Bescheide für Hundesteuer, Gewerbesteuer und Zweitwohnungsteuer
Bereits seit 2023 werden keine jährlichen Steuerbescheide für die Hundesteuer, Gewerbesteuer und Zweitwohnungsteuer mehr verschickt. Die Abteilung Kommunalsteuern hat auf Dauerbescheide umgestellt, um Kosten und Ressourcen zu sparen. Steuerpflichtige erhalten nur dann neue Bescheide, wenn sich Änderungen ergeben, etwa bei der Abmeldung eines Hundes oder bei Änderungen in der Anzahl der Hunde.
Hundesteuer:
- Die aktuelle Hundesteuersatzung ist seit dem 1. Januar 2023 gültig.
- Die Hundesteuer wird in zwei Raten fällig: am 1. März und am 1. September.
- Der Dauerbescheid bleibt gültig, solange sich keine steuerrelevanten Änderungen ergeben.
Formulare für Hundeanmeldung, Hundeabmeldung und SEPA-Mandate können unter www.bergischgladbach.de/kommunalsteuern.aspx abgerufen werden.
Gewerbesteuer und Zweitwohnungsteuer:
- Gewerbesteuer: Fälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Zweitwohnungsteuer: Fälligkeiten am 1. April und 1. Oktober.
- Auch hier werden 2025 keine neuen Bescheide verschickt, sofern sich keine Änderungen ergeben.
Stadt setzt auf Nachhaltigkeit und Effizienz
Mit der Umstellung auf Dauerbescheide und dem Verzicht auf jährliche Bescheide verfolgt die Stadt das Ziel, Papier- und Portokosten zu sparen sowie den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei Fragen oder Änderungen direkt Kontakt mit der Abteilung Kommunalsteuern aufzunehmen.
Kontakt und weitere Informationen
Für weitere Informationen oder bei Unklarheiten stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Kommunalsteuern zur Verfügung. Aktuelle Hinweise und Formulare finden Interessierte auf der städtischen Website unter www.bergischgladbach.de/kommunalsteuern.aspx.