Die Entscheidung für eine Operation will gut überlegt sein. Gesetzlich Versicherte haben bei bestimmten Eingriffen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Dieses Verfahren hilft, Eingriffe auf Basis aktueller medizinischer Standards zu bewerten und unnötige Operationen zu vermeiden. Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, wie Patient:innen davon profitieren können.
Welche Eingriffe sind abgedeckt?
Die Zweitmeinung gilt derzeit für elf planbare Operationen, darunter:
- Mandeloperationen
- Gebärmutterentfernungen
- Knie- und Hüftgelenkprothesen
- Herzschrittmacher
- Eingriffe an der Wirbelsäule
Seit Juli 2024 umfasst das Verfahren auch den Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks, eine der häufigsten Operationen in Deutschland.
Wie läuft das Verfahren ab?
Patient:innen erhalten von der behandelnden Praxis oder Klinik alle notwendigen Unterlagen, etwa Berichte oder Röntgenbilder. Qualifizierte Zweitmeinungsärzt:innen prüfen die Befunde unabhängig und dürfen den Eingriff nicht selbst durchführen. Neue Untersuchungen sind in der Regel nicht nötig. Die Ergebnisse helfen, Alternativen abzuwägen und gut informierte Entscheidungen zu treffen.
Warum eine Zweitmeinung einholen?
Gerade bei häufigen Eingriffen wie Knie- oder Hüftoperationen kann eine Zweitmeinung Sicherheit geben. „Das Verfahren sorgt dafür, dass Patient:innen fundierte Entscheidungen treffen können, frei von finanziellen Interessen einer Klinik“, erklärt Wolter.
Zusätzliche Angebote der Krankenkassen
Viele Krankenkassen bieten auch für andere Diagnosen freiwillige Zweitmeinungsprogramme an. Eine Nachfrage lohnt sich, da dies unnötige Operationen vermeiden kann.
Fazit
Die ärztliche Zweitmeinung ist ein wichtiger Schritt für Patient:innen, um sich sicher zu fühlen und die bestmögliche Behandlung zu erhalten. Sie stärkt das Vertrauen in die medizinische Entscheidung und reduziert unnötige Risiken. Betroffene sollten diese Möglichkeit nutzen, um bestens informiert in ihre Behandlung zu gehen.