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Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren – Insbesondere bei ausstehendem Arbeitslohn

05 April 2023 von Darian Lambert

Arbeitnehmer stehen oft vor dem Problem, dass der Arbeitgeber den Arbeitslohn entweder nicht oder nicht rechtzeitig zahlt. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer den Lohn per Lohnklage einklagen soll oder ob das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren eine schnellere und kostengünstige Alternative darstellt.

Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren unterscheidet sich vom zivilrechtlichen Mahnverfahren, das vielen Arbeitnehmern bekannt ist. Im Arbeitsrecht kann das Mahnverfahren jedoch eine effiziente Möglichkeit sein, um Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtlich geltend zu machen.

Wie kann ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden?

Für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren gibt es spezielle Formulare für Mahnbescheide, die einfach und unkompliziert auf Rotemahnung.de erstellt werden können.

Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber?

Viele Arbeitnehmer sind sich nicht bewusst, dass es auch ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren gibt. Durch den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid können Forderungen, insbesondere in Bezug auf ausstehenden Lohn, gerichtlich geltend gemacht werden. In der Praxis wird der Lohn häufig per Lohnklage eingeklagt, insbesondere wenn es Ausschlussfristen für die Lohnklage gibt, beispielsweise aus dem Tarifvertrag. Dennoch kann das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren in einigen Fällen sinnvoll sein, abhängig von der Auslastung des Gerichts in Lohnklageverfahren.

Wirtschaftlichkeit

Besonders bei geringen Beträgen ist es sinnvoll, zunächst eine gerichtliche Mahnung zu veranlassen. Die direkte Einreichung einer Klage für wenige hundert Euro kann oft unverhältnismäßig sein.

Bei der Antragstellung im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren kann der Arbeitnehmer bereits entscheiden, ob im Falle eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid Klage erhoben werden soll und ob Verzugszinsen geltend gemacht werden sollen. Gerichtlich anerkannt sind Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszins. Darüber hinaus können auch Kosten, die dem Arbeitnehmer beispielsweise durch vorherigen Schriftverkehr mit dem Schuldner entstanden sind, angegeben werden.

So einfach funktioniert es:

  1. Registrierung und Login auf http://www.rotemahnung.de
  2. Nutzungsdauer auswählen und Gebühr bezahlen
  3. Formular als PDF-Datei ausfüllen, herunterladen und unterschriftsreif ausdrucken
  4. Formular ans das zuständige Arbeitsgericht schicken

Die Anschriften der zuständigen Arbeitsgerichte sind auf einer Landkarte nach Bundesländern aufgeführt.

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