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Bergisch Gladbach: Unterrichtsgebühren der Max-Bruch-Musikschule steigen ab 1. Januar 2025

14 Oktober 2024 von Felix Morgenstern

Bergisch Gladbach – Ab dem 1. Januar 2025 müssen Schülerinnen und Schüler der Städtischen Max-Bruch-Musikschule mit höheren Unterrichtsgebühren rechnen. Hintergrund dieser Maßnahme ist ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 (das sogenannte „Herrenberg-Urteil“), das dazu führt, dass die Musikschule künftig ausschließlich festangestellte, sozialversicherungspflichtige Lehrkräfte beschäftigen muss. Die damit verbundenen höheren Betriebskosten machen eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren unumgänglich.

In der Ratssitzung am 1. Oktober 2024 wurden die notwendigen Schritte zur Bewältigung der Mehrkosten beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Unterrichtsgebühren um 15 %. Darüber hinaus wird für erwachsene Schülerinnen und Schüler ab 25 Jahren ein Erwachsenenzuschlag eingeführt. Die aktualisierte Gebührentabelle wird auf der Webseite der Musikschule unter www.musikschule-gl.de veröffentlicht.

Die letzte Entgelterhöhung fand im Jahr 2008 statt, was die diesjährige Anpassung nach langer Zeit notwendig macht. Die Schulleitung betont jedoch, dass dies nicht leichtfertig entschieden wurde. „Wir wissen, dass die Erhöhung für viele Familien und Schüler eine finanzielle Belastung darstellt“, erklärte Agnes Pohl-Gratkowski, Leiterin der Musikschule. Um Härtefälle abzumildern, weist die Musikschule auf verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten hin: Geschwisterermäßigungen, die Hilfe durch den Förderverein in besonders schwierigen Fällen oder die Möglichkeit, statt einer höheren Gebühr eine verkürzte Unterrichtszeit zu wählen.

Zudem wird den Nutzern der Musikschule ein Sonderkündigungsrecht zum 1. Januar 2025 eingeräumt, sollten sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sein. Andernfalls wird der Einzug der neuen Gebühren automatisch am 15. Januar 2025 erfolgen.

„Wir hoffen, dass die Maßnahmen auf Verständnis stoßen und freuen uns gleichzeitig, dass unsere Lehrkräfte nun in festen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten können“, so Pohl-Gratkowski weiter.

Die Musikschule wird alle Nutzerinnen und Nutzer postalisch über die Neuerungen informieren und ihnen die entsprechenden Schritte zur Verfügung stellen.

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