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Bundestagswahl 2025: Briefwahl mit engen Fristen in Bergisch Gladbach

07 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl statt. Das Wahlbüro der Stadt Bergisch Gladbach weist auf die besonderen Fristen für die Briefwahl hin und informiert über die wichtigsten Abläufe und Möglichkeiten.

Briefwahl: Was Wählerinnen und Wähler wissen müssen

Ab dem 12. Januar 2025 können Wahlberechtigte in Bergisch Gladbach ihre Briefwahlunterlagen online beantragen. Der Antrag ist entweder über einen Link auf der städtischen Website oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung möglich, die spätestens bis zum 2. Februar 2025 zugestellt wird.

Wichtig: Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ausschließlich persönlich möglich. Wer im Auftrag einer anderen Person handelt, benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Der Antrag auf Briefwahl kann auf folgende Weise gestellt werden:

  • Schriftlich: Rücksendung der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung.
  • Online: Über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder den Link auf der städtischen Homepage ab dem 12. Januar 2025.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Für die Bearbeitung benötigt das Wahlbüro den vollständigen Namen, die Adresse und das Geburtsdatum des Wählers oder der Wählerin.

Wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt frühestens ab dem 10. Februar 2025, sobald die zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten sowie Parteien feststehen und die Stimmzettel gedruckt sind. Eine vorherige Wahlmöglichkeit – etwa im Direktwahlbüro – ist erst nach Bereitstellung der Stimmzettel möglich. Die Stadt wird den Zeitpunkt über ihre Social-Media-Kanäle bekannt geben.

Wahl aus dem Urlaub möglich

Briefwahlunterlagen können auch an eine Wunschadresse, beispielsweise im Urlaub, geschickt werden. Innerhalb Deutschlands ist die Rücksendung kostenfrei. Wählerinnen und Wähler im Ausland tragen die Portokosten und das Risiko des rechtzeitigen Rücktransports.

Keine Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Stimmabgabe ist ausschließlich persönlich möglich – entweder per Briefwahl, im Direktwahlbüro oder in einem der Wahlräume am Wahlsonntag.

Enger Zeitplan bei der Vorbereitung

Der Leiter des Wahlbüros, Frank Bodengesser, betont die logistischen Herausforderungen: „Erst nach der Entscheidung der Wahlausschüsse können die Stimmzettel erstellt und gedruckt werden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an unsere Bürgerinnen und Bürger zu verschicken.“

Wichtige Informationen auf einen Blick

  • Wahltag: Sonntag, 23. Februar 2025.
  • Briefwahl möglich ab: 12. Januar 2025 (Beantragung), frühester Versand ab 10. Februar 2025.
  • Anträge: Schriftlich, online oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Kostenfreier Rückversand: Innerhalb Deutschlands.

Die Stadt Bergisch Gladbach appelliert an alle Wahlberechtigten, ihre Stimme zu nutzen und sich rechtzeitig um die Beantragung der Wahlunterlagen zu kümmern.

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