Archiv | Aktuelles

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Bergisch Gladbach: Einbruch in Einfamilienhaus im Stadtteil Lückerath

18 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Im Bergisch Gladbacher Stadtteil Lückerath ist es am Mittwoch, 17. Dezember, zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus an der Straße Am Fürstenbrünnchen gekommen. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei schlugen bislang unbekannte Täter zwischen 16:00 Uhr und 20:30 Uhr die Scheibe einer rückwärtig gelegenen Terrassentür ein und verschafften sich so gewaltsam Zugang zu dem Wohnhaus.

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Mehrere Räume durchsucht – Schadensübersicht läuft

Nach dem Eindringen durchsuchten die Einbrecher offenbar gezielt mehrere Räume. Schränke und Ablageflächen wurden geöffnet und durchwühlt. Ob bei der Tat Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände entwendet wurden, war zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme noch nicht abschließend geklärt. Die Bewohner des Hauses prüfen derzeit in Ruhe ihr Eigentum, um einen möglichen Diebstahl genau beziffern zu können.

Erkennungsdienst sichert Spuren am Tatort

Die Polizei Rhein-Berg nahm den Einbruch noch am Abend auf und leitete umgehend Ermittlungen ein. Zur Spurensuche und -sicherung wurde der Erkennungsdienst zum Tatort gerufen. Dort wurden unter anderem mögliche Einbruchsspuren, Fingerabdrücke und weitere Hinweise gesichert, die zur Identifizierung der Täter beitragen könnten.

Ermittlungen laufen – Zeugen werden gesucht

Das für Einbruchsdelikte zuständige Kriminalkommissariat 2 hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Die Polizei bittet Anwohnerinnen und Anwohner sowie mögliche Zeuginnen und Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Personen, Fahrzeuge oder ungewöhnliche Geräusche im Bereich der Straße Am Fürstenbrünnchen bemerkt haben, sich zu melden. Hinweise nimmt die Polizei Rhein-Berg unter der Telefonnummer 02202 205-0 entgegen.

Polizei gibt Präventionstipps

Gerade in der dunklen Jahreszeit kommt es vermehrt zu Wohnungseinbrüchen. Die Polizei empfiehlt, Türen und Fenster konsequent zu sichern, auch bei kurzer Abwesenheit. Zusätzlich können Zeitschaltuhren für Licht, aufmerksame Nachbarn und technische Sicherungen das Risiko eines Einbruchs deutlich senken. Eine kostenfreie Beratung zur Einbruchsprävention bietet die Polizei nach Terminvereinbarung ebenfalls an.

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Bergisch Gladbach: Schmuckdiebstahl bei Juwelier in der Innenstadt

18 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

In einem Juweliergeschäft an der Hauptstraße in Bergisch Gladbach ist es am Mittwochnachmittag (17. Dezember) zu einem Diebstahl gekommen. Eine Angestellte bemerkte, dass eine Glasvitrine geöffnet war und informierte daraufhin die Polizei.

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Vitrine manipuliert und Schmuck entwendet

Nach bisherigen Erkenntnissen manipulierte ein bislang unbekannter Täter das Schloss einer Schmuckvitrine mit einem unbekannten Gegenstand, sodass sich diese öffnen ließ. Anschließend entwendete er mehrere Schmuckstücke. Der Wert der Beute wird derzeit auf einen oberen vierstelligen Betrag geschätzt.

Die Tat ereignete sich nach Angaben der Angestellten in einem kurzen Zeitraum zwischen 15:30 Uhr und 16:05 Uhr.

Polizei ermittelt wegen schweren Diebstahls

Die alarmierten Polizeibeamtinnen und -beamten nahmen vor Ort eine Strafanzeige wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls auf. Die weiteren Ermittlungen hat das Kriminalkommissariat 3 der Polizei Rhein-Berg übernommen.

Zeugen gesucht

Die Polizei bittet Personen, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen im Bereich der Hauptstraße gemacht haben oder Hinweise zu dem Täter geben können, sich unter der Telefonnummer 02202 205-0 zu melden.

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Einbruch in Einfamilienhaus in Rösrath-Kleineichen – Polizei bittet um Hinweise

17 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

In Rösrath-Kleineichen ist es am Dienstag, 16. Dezember, zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus am Nonnenweg gekommen. Die Tat ereignete sich zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr. Bislang unbekannte Täter verschafften sich gewaltsam Zugang zu dem Gebäude, indem sie die rückwärtig gelegene Terrassentür aufbrachen.

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Räume durchsucht und Schmuck entwendet

Im Inneren des Hauses durchwühlten die Einbrecher mehrere Räume. Nach ersten Angaben der Geschädigten entwendeten sie unter anderem Schmuck. Anschließend verließen die Täter das Haus vermutlich durch die Eingangstür und flüchteten in unbekannte Richtung. Die Schadenssumme wird derzeit auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag geschätzt.

Polizei sichert Spuren und ermittelt

Die Polizei Rhein-Berg nahm vor Ort eine Strafanzeige auf und veranlasste eine Spurensicherung. Die Ermittlungen werden vom für Einbruchsdelikte zuständigen Kriminalkommissariat 2 geführt.

Zeugen gesucht

Die Polizei bittet Anwohnerinnen und Anwohner sowie mögliche Zeuginnen und Zeugen um Mithilfe. Wer im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Nonnenwegs beobachtet hat, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 02202 205-0 zu melden.

Kostenlose Beratung zum Einbruchschutz

Darüber hinaus weist die Polizei auf ihr kostenfreies Beratungsangebot zur Einbruchsprävention hin. Eine technische Beratung zur besseren Sicherung des eigenen Zuhauses ist nach Terminvereinbarung möglich – telefonisch unter 02202 205-444 oder per E-Mail an gl.kriminalpraevention@polizei.nrw.de.

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Polizeiwache Bergisch Gladbach (v. l. Tobias Müller, Kyra Jansen, Tobias Falkenstein, Abteilungsleiter Achim Cüppers, Polizeiseelsorger Norbert Schmitz, Michael Wilhelm)

Friedenslicht von Bethlehem erreicht erneut die Polizeiwachen im Rheinisch-Bergischen Kreis

17 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Seit nunmehr 25 Jahren gehört das Friedenslicht von Bethlehem fest zur Adventszeit im Rheinisch-Bergischen Kreis. Auch in diesem Jahr setzt die Polizei diese besondere Tradition fort und lädt Bürgerinnen und Bürger ein, das Zeichen des Friedens und der Hoffnung weiterzutragen.

Gute Tradition seit dem Jahr 2000

Bereits im Jahr 2000 wurde das Friedenslicht erstmals in den damaligen Polizeiwachen in Bergisch Gladbach, Wermelskirchen und Rösrath entzündet. Seither wird das Licht Jahr für Jahr in die Dienststellen im Kreis gebracht und steht dort als Symbol für Frieden, Menschlichkeit und Zusammenhalt – Werte, die gerade in der Weihnachtszeit besondere Bedeutung haben.

Friedenslicht in drei Polizeiwachen entzündet

Am Dienstag, 16. Dezember, brachte Polizeiseelsorger Norbert Schmitz das Friedenslicht in die Polizeiwachen Bergisch Gladbach, Burscheid und Overath. In allen drei Dienststellen wurde jeweils eine große Kerze im Wachbereich aufgestellt und entzündet. Das Licht ist dort gut sichtbar platziert und kann von allen Besucherinnen und Besuchern wahrgenommen werden.

Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind ab sofort eingeladen, das Friedenslicht persönlich in einer der drei Polizeiwachen abzuholen. Ein Termin ist dafür nicht erforderlich. Die Wachen sind rund um die Uhr besetzt – auch an den kommenden Feiertagen. Mitzubringen ist lediglich eine eigene Kerze, um das Licht sicher mitnehmen zu können.

Zeichen für Frieden und Zusammenhalt

Das Friedenslicht wird jedes Jahr in Bethlehem entzündet und anschließend in viele Länder weitergegeben. Es steht für den Wunsch nach Frieden über Grenzen, Kulturen und Religionen hinweg. Mit der Weitergabe des Lichts möchte die Polizei im Rheinisch-Bergischen Kreis auch in diesem Jahr ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit und Zuversicht setzen. Weitere Informationen zur Aktion sind unter www.friedenslicht.de zu finden.

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Großbrand in St. Tönis: Lagerhalle eines Handwerksbetriebs in Flammen

16 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Ein Großbrand hat am heutigen Tag den Stadtkern von St. Tönis im Kreis Viersen erschüttert. In einem Gewerbekomplex mit mehreren ansässigen Firmen steht eine Lagerhalle eines glasverarbeitenden Handwerksbetriebs in Vollbrand. Eine massive Rauchentwicklung ist kilometerweit sichtbar und hat einen Großeinsatz der Feuerwehr ausgelöst.

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Großeinsatz mit rund 80 Feuerwehrkräften

Vier Löschzüge der Feuerwehren aus Tönisvorst und Willich sind mit nahezu 80 Einsatzkräften vor Ort. Trotz des intensiven Einsatzes konnte das Feuer bislang nicht vollständig unter Kontrolle gebracht werden. Die Dauer der Löscharbeiten ist derzeit noch nicht absehbar.

Eingestürzte Gebäudeteile erschweren die Löscharbeiten

Besonders schwierig gestaltet sich der Einsatz durch bauliche Schäden am Gebäude. Im Eingangsbereich der Lagerhalle ist die Decke teilweise eingestürzt, sodass ein sicherer Zugang für die Einsatzkräfte aktuell nicht möglich ist. Der Brand kann deshalb derzeit ausschließlich von außen bekämpft werden. Parallel versuchen die Feuerwehrkräfte, einen sicheren Zugang zum Inneren der Halle zu schaffen, um den Brand gezielt löschen zu können.

Warnung an die Bevölkerung

Aufgrund der starken Rauchentwicklung wurden Anwohnerinnen und Anwohner über die Warn-App NINA informiert. Sie werden aufgefordert, das betroffene Gebiet großräumig zu meiden, Fenster und Türen geschlossen zu halten und sich möglichst nicht im Bereich des Stadtkerns von St. Tönis aufzuhalten.

Die Polizei hat den Einsatzort weiträumig abgesperrt. Die Maßnahmen betreffen auch Teile der Innenstadt, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und den Einsatzkräften ungehindertes Arbeiten zu ermöglichen.

Luftmessungen laufen – keine Verletzten

Derzeit finden Luftmessungen statt, um mögliche Gesundheitsgefahren durch die Rauchgase auszuschließen. Nach bisherigen Erkenntnissen gelten die Rauchgase nicht als hochtoxisch. Verletzte wurden bislang nicht gemeldet.

Ein Übergreifen der Flammen auf angrenzende Gebäude konnte durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr verhindert werden. Die Ermittlungen zur Brandursache werden aufgenommen, sobald der Brand vollständig gelöscht ist.

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Pflegeberatung in Burscheid ab 2026 beim Rheinisch-Bergischen Kreis angesiedelt

16 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Für Bürgerinnen und Bürger in Burscheid ändert sich zum 1. Januar 2026 die Zuständigkeit der Pflegeberatung. Nach einer Übergangsphase geht das Angebot von der Stadt Burscheid auf den Rheinisch-Bergischen Kreis über. Ziel der Neuregelung ist es, die wachsenden Anforderungen im Bereich Pflege fachlich gebündelt zu begleiten und das Beratungsangebot vor Ort weiter zu stärken.

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Beratung weiterhin wohnortnah möglich

Auch nach dem Zuständigkeitswechsel bleibt die Pflegeberatung für Burscheiderinnen und Burscheider gut erreichbar. Die Fachkräfte des Rheinisch-Bergischen Kreises beraten weiterhin zu Hause, vor Ort im Rathaus Burscheid, telefonisch oder per Videotelefonie.

Persönliche Beratungstermine im Rathaus werden

  • dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie
  • am ersten, zweiten und vierten Donnerstag im Monat von 14 bis 16 Uhr

angeboten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich und kann telefonisch unter 02202 136543 oder per E-Mail an pflegeberatung@rbk-online.de

erfolgen.

Zusätzlich steht ein Servicetelefon zur Verfügung. Dieses ist erreichbar

  • montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr,
  • mittwochs von 13 bis 16 Uhr,
  • montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises abrufbar.

Senioren- und Wohnberatung bleibt bei der Stadt

Unverändert bei der Stadt Burscheid bleibt die Senioren- und Wohnberatung. Beide Angebote werden weiterhin in gewohnter Qualität fortgeführt und künftig eng mit der Pflegeberatung des Kreises verzahnt. Damit soll ein umfassendes und aufeinander abgestimmtes Unterstützungsangebot für ältere Menschen und ihre Angehörigen sichergestellt werden.

Für Termine in der städtischen Senioren- und Wohnberatung ist eine vorherige Kontaktaufnahme unter 02174 670368 oder per E-Mail an seniorenberatung@burscheid.de

empfehlenswert.

Unterstützung rund um das Thema Pflege

Die Pflegeberatung richtet sich an pflegebedürftige Menschen ebenso wie an ihre Angehörigen. Sie informiert umfassend über Leistungen der Pflegeversicherung, Unterstützungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten. Auch bei der Antragstellung auf Pflegeleistungen wird Unterstützung geleistet.

Darüber hinaus verfolgt die Pflegeberatung einen präventiven Ansatz: Bürgerinnen und Bürger können sich frühzeitig beraten lassen, um sich auf eine mögliche Pflegesituation vorzubereiten. Pflegende Angehörige erhalten Informationen zu Entlastungsangeboten und werden bei Bedarf begleitet. Die Beratung ist kostenlos, trägerneutral und individuell auf die jeweilige Situation abgestimmt.

Mit der neuen Zuständigkeit des Rheinisch-Bergischen Kreises soll die Pflegeberatung in Burscheid künftig noch stärker an die Bedürfnisse der wachsenden älteren Bevölkerung angepasst werden.

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Handwerkerfahrzeug in Bensberg aufgebrochen – Polizei warnt vor zunehmenden Diebstählen aus Transportern

16 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

In Bergisch Gladbach-Bensberg haben Unbekannte am vergangenen Wochenende ein Handwerkerfahrzeug aufgebrochen und hochwertige Arbeitsgeräte entwendet. Die Tat ereignete sich zwischen Freitag, 12. Dezember, 16 Uhr, und Montag, 15. Dezember, 9.30 Uhr in der Straße Burggraben, an der Ecke zur Wipperfürther Straße.

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Der betroffene weiße Ford Transit war während dieses Zeitraums am Straßenrand abgestellt. Als der Besitzer am Montagmorgen zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, stellte er den Einbruch fest und alarmierte umgehend die Polizei. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten fanden deutliche Beschädigungen an der Schiebetür des Transporters, die darauf hindeuten, dass die Täter mit erheblicher Gewalt vorgegangen sind.

Hochwertige Werkzeuge gestohlen

Aus dem Innenraum des Fahrzeugs entwendeten die Täter zahlreiche Arbeitsgeräte und Maschinen namhafter Hersteller. Nach ersten Schätzungen beläuft sich der Wert der gestohlenen Werkzeuge der Marken Hilti, Bosch und Makita auf einen oberen vierstelligen Betrag. Für den betroffenen Handwerker bedeutet der Diebstahl nicht nur einen erheblichen finanziellen Schaden, sondern auch mögliche Einschränkungen bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit.

Ermittlungen laufen – Zeugen gesucht

Die Polizei Rhein-Berg hat eine Strafanzeige aufgenommen und die Ermittlungen aufgenommen. Der Tatzeitraum erstreckt sich über das gesamte Wochenende, weshalb bislang unklar ist, wann genau der Einbruch stattgefunden hat. Aus diesem Grund setzen die Ermittler auf Hinweise aus der Bevölkerung.

Zeuginnen und Zeugen, die zwischen Freitag und Montag verdächtige Personen, Fahrzeuge oder Geräusche im Bereich Burggraben/Wipperfürther Straße wahrgenommen haben, werden gebeten, sich zu melden. Auch scheinbar nebensächliche Beobachtungen könnten für die Ermittlungen von Bedeutung sein.

Polizei gibt Präventionstipps

In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut darauf hin, dass Handwerkerfahrzeuge häufig gezielt von Dieben ausgespäht werden. Wertvolle Werkzeuge sollten möglichst nicht über Nacht im Fahrzeug verbleiben. Zudem können zusätzliche Sicherungen wie verstärkte Schlösser, Alarmanlagen oder eine gut ausgeleuchtete Abstellfläche das Risiko eines Einbruchs verringern.

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 3 der Polizei Rhein-Berg unter der Telefonnummer 02202 205-0 entgegen.

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Staatsrechtler Oebbbecke zur Gleichstellung von Gruppen und Fraktionen in den Stadträten

Staatsrechtler Oebbbecke zur Gleichstellung von Gruppen und Fraktionen in den Stadträten

15 Dezember 2025 von Bernd Rohlfs

Janbernd Oebbecke (* 1950) ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er war langjähriger Geschäftsführender Direktor des Freiherr-vom-Stein-Instituts und hat sich als Experte in Kommunalrecht, Denkmalschutzrecht sowie Rechtsfragen des Islam in Deutschland etabliert.

Prof. Dr. Janbernd Oebbecke Foto: Peter Grewer (© WWU – Peter Grewer)


Anlass für ein Interview mit ihm war sein Rechtsgutachten, in dem er die rechtliche Stellung und Gleichbehandlung von Gruppen und Fraktionen in den Räten Nordrhein-Westfalens einordnet. Wir haben die Gelegenheit genutzt, um mit dem renommierten Verfassungsrechtler über die aktuellen Implikationen dieses Gutachtens für die kommunale Demokratie in NRW zu sprechen.

Sie lehrten ab 1991 an der Universität Münster, von 1994 bis 1997 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von 1997 bis 2018 Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität Münster. Sie waren  Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität. Sie waren Erster Beigeordneter des Landkreistages NRW und von 1997 bis 2018 der Geschäftsführende Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Münster und des Freiherr-vom-Stein-Instituts, der wissenschaftlichen Forschungsstelle des Landkreistages NRW. Sie sind Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Das ist bei Weitem noch nicht alles. Hat man bei so vielen Funktionen eigentlich noch ausreichend Zeit für Familie und Hobbys?

Zeitweise war es sicher herausfordernd; es hat aber nie Beschwerden gegeben.

Am 14. September 2025 wurde in Nordrhein-Westfalen, mit 18 Millionen Menschen das bevölkerungsreichste Bundesland in Deutschland, die Räte in 396 Gemeinden (darunter 272 mit Stadtrechten) und in 31 Kreisen für fünf Jahre neu gewählt. Wie viele Menschen in NRW wurden 2025 Mandatsträger? Ist diese Arbeit ehrenamtlich?

Wir haben in NRW in den Gemeinden, Kreisen, Landschaftsverbänden und beim RVR sicher mehr als 20.000 Mandatsträger. Genau wird Ihnen das wohl niemand sagen können. Sie alle werden ehrenamtlich tätig. Sie werden für ihre Arbeit also nicht bezahlt, sondern erhalten nur eine Aufwandsentschädigung, so ähnlich wie zum Beispiel die ehrenamtlichen Trainer im Sport oder die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.

Ein Ratsmitglied, ein Mitglied einer Bezirksvertretung oder ein Mitglied eines Ausschusses hat unter bestimmten Umständen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles, der ihm durch die Mandatsausübung entsteht. Warum ist das wichtig? 

Ohne den Ersatz des Verdienstausfalls könnten nur Menschen ein Mandat übernehmen, die für ihren Lebensunterhalt nicht auf Arbeit angewiesen sind oder deren Arbeitgeber sie für die Kommunalpolitik freistellen, vielleicht auch noch die aus den Informationen oder der Bekanntheit, die mit Kommunalpolitik verbunden sind, wirtschaftlichen Nutzen ziehen können. Die finanziellen Leistungen für Mandatsträger sollen sicherstellen, dass das passive Wahlrecht nicht von der wirtschaftlichen Lage abhängt.

Können Sie uns den Unterschied zwischen Fraktionen und Gruppen in den Räten erläutern? Was besagt § 56 Abs. 2 Satz 2 GO NRW? Wie oft wurde er neu gefasst oder geändert?

Gruppen haben weniger Mitglieder und weniger Rechte als Fraktionen. Nach § 56 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss eine Gruppe nur zwei Mitglieder haben. Fraktionen haben in größeren Räten dagegen mindestens drei Mitglieder, in den großen Städten sogar mindestens vier oder fünf. Die Gruppen sind vor einigen Jahren als Reaktion darauf eingeführt worden, dass nach der Streichung der 5%-Sperrklausel mehr und damit auch kleinere politische Parteien und Wählervereinigungen in die Vertretungen gewählt wurden. Die Gemeinden sollten eine Rechtsgrundlage haben, wenn sie deren Arbeit in den Vertretungen finanziell unterstützen. Mit Wirkung vom 1. November dieses Jahres sind die Mindestzahlen für die Fraktionen angehoben worden; das hat dazu geführt, dass die Anzahl der Gruppen deutlich gestiegen ist.

Was sind Fraktionssitzungen und Gruppensitzungen? Unterscheiden sich die Sitzungen einer politischen Gruppe von denen einer Fraktion im Hinblick auf den Aufwand des einzelnen Mandatsträgers?

In solchen Sitzungen stimmen sich Fraktionen und Gruppen politisch ab und bereiten Sitzungen der Vertretung, der Ausschüsse und anderer Gremien vor. Weil die Gruppen kleiner und nicht in allen Ausschüssen vertreten sind, kann man vermuten, dass weniger Sitzungen stattfinden und die Sitzungen im Durchschnitt auch etwas kürzer sind.

Im November 2025 schlossen Sie ein Gutachten zur Zulässigkeit von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen von Gruppen ab. Wer war ihr Auftraggeber? Was war der Anlass?

Auftraggeber war in diesem Fall die Vereinigung liberaler Kommunalpolitiker NRW. Anlass war, dass hier und da die Rechtsauffassung vertreten wurde, die Vorschrift der § 45 Abs. 1 GO NRW über die Entschädigung von Ratsmitgliedern sei auf Gruppensitzungen nicht anwendbar. Das hätte die betroffenen Ratsmitglieder deutlich schlechter gestellt.

War es eine Intention des Gesetzgebers, dass Gruppen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 13. April 2022 in eine schwache Position geraten?

Es ist immer schwer festzustellen, was die an der Gesetzgebung Beteiligten mit einer Regelung erreichen wollten. Soweit ich sehe, gibt es in den Materialien zum Änderungsgesetz aber keinen Anhaltspunkt dafür, dass Landesregierung oder Landtag eine solche Absicht verfolgt haben.

Ihre Kernaussage ist, dass die Kommunen zur Gewährung der Leistungen nach § 45 Abs. 1 GO verpflichtet sind, und zwar auch für Gruppensitzungen. Wie leiten Sie diese Verpflichtung aus dem Gesetz ab, obwohl hier nur von Fraktionen die Rede ist?

Der § 45 Abs. 1 GO gilt für die gesamte Mandatstätigkeit, also auch für Gruppensitzungen. Dass es keine erläuternde Vorschrift gibt, die wie für Fraktionssitzungen klarstellt, wann es sich um eine Gruppensitzung handelt, ändert daran nichts.

Der Städte- und Gemeindebund NRW und auch der Landkreistag NRW vertreten die Auffassung, Zahlungen seien unzulässig, unter Berufung auf eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKDB). Ist das nur eine rechtliche Aussage, oder auch ein inhaltliches Statement?

Mir ist eine schriftliche Stellungnahme des MHKBD nicht bekannt. Maßgeblich ist jedenfalls das Gesetz.

Sie argumentieren verfassungsrechtlich mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und dem freien Mandat. Würde ein Ausschluss von Gruppen somit verfassungswidrig sein?

Bei § 45 Abs. 1 GO NRW geht es nicht um Fraktionen oder Gruppen, sondern um den Aufwand der einzelnen Vertretungsmitglieder, der ihnen durch die Mandatstätigkeit entsteht. Die Vertretungsmitglieder entscheiden in Ausübung ihres freien Mandats, ob sie sich einer Partei oder Gruppe anschließen. Eine unterschiedliche Behandlung wäre mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.

Welche Konsequenzen hätte es für das kommunale Ehrenamt, wenn Gruppensitzungen dauerhaft schlechter gestellt würden als Fraktionssitzungen? Berührt das die Chancengleichheit politischer Minderheiten in Kommunalparlamenten?

Die Arbeit in den kommunalen Vertretungen hat Auswirkungen auf die nächste Wahl, denn die Wähler reagieren darauf, wie die gewählten Vertreter der Parteien oder Gruppen arbeiten. Der Verzicht auf die Abstimmung untereinander wirkt sich auf den Erfolg der Arbeit und damit auf die Wahlchancen aus.

Wie können die Kommunen das Problem lösen? Müssen sie ihre Hauptsatzungen oder Entschädigungsregelungen ändern?

Nach meiner Rechtsauffassung müssen sie festlegen, für wie viele Gruppensitzungen Leistungen nach § 45 Abs. 1 GO NRW gezahlt werden. Solche Regelungen gibt es schon. Meines Wissens sind weitere in Vorbereitung:

Glauben Sie, dass es ansonsten zu Klagen kommen wird?

Das kann man nicht ausschließen. Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass die Kommunen die Leistungen nach § 45 Abs. 1 GO NRW auf Dauer verweigern.

Wenn der Gesetzgeber an Sie herantreten würde: Welche Nachbesserungen der Gemeindeordnung für NRW würden Sie ihm empfehlen?

Änderungen sind nicht notwendig. Montesquieu hat zu Recht gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für uns so viel Zeit genommen und uns diesen schwierigen Sachverhalt so gut erklärt haben!

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Stadt Köln lockert Haushaltssperre – Finanzlage bleibt angespannt

15 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

Die Stadt Köln stellt ihre Finanzplanung für die kommenden Jahre neu auf. In dieser Woche informiert die Stadtverwaltung die politischen Gremien über eine aktualisierte Prognose der Haushaltsentwicklung. Auf dieser Grundlage läuft die seit längerem bestehende Haushaltssperre zum 31. Dezember 2025 aus. Ab dem Jahr 2026 kehrt die Stadt jedoch zu einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung zurück.

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Deutliche Haushaltsverschlechterungen absehbar

Die aktuellen Berechnungen zeigen, dass sich die finanzielle Situation der Stadt Köln in den kommenden Jahren weiter zuspitzen dürfte. Bereits für das Jahr 2026 wird mit einer zusätzlichen Belastung des Haushalts in Höhe von rund 78 Millionen Euro gerechnet. Hinzu kommt ein globaler Minderaufwand von 45 Millionen Euro, der ebenfalls erwirtschaftet werden muss.

In der mittelfristigen Finanzplanung fallen die Prognosen noch deutlich negativer aus:
Für 2027 werden Verschlechterungen von rund 182 Millionen Euro erwartet, für 2028 etwa 256 Millionen Euro und für 2029 rund 259 Millionen Euro.

Keine formale Haushaltssperre für 2026

Trotz der angespannten Lage verzichtet die Stadt für das Jahr 2026 zunächst auf eine erneute formale Haushaltssperre. Ausschlaggebend dafür sind zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen, die kurzfristig eingeleitet wurden. Dazu zählen unter anderem eine dem Rat separat vorgeschlagene Grundsteuererhöhung, eine strikte Priorisierung von Investitionen sowie eine weiterhin enge Ausgabenkontrolle in den städtischen Dienststellen.

Statt einer Haushaltssperre greift ab 2026 wieder das Instrument der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung, das bereits vor Einführung der Sperre angewendet wurde.

Strenge Kontrolle, aber Spielräume für wichtige Bereiche

Im Rahmen der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung werden alle Ausgaben weiterhin laufend auf ihre rechtliche und zeitliche Notwendigkeit überprüft. Die bestehenden Konsolidierungsvorgaben für die Dienststellen bleiben bestehen. Gleichzeitig sollen jedoch freiwillige Förderungen, die für den Erhalt wichtiger Strukturen notwendig sind, weiterhin möglich sein.

Eine deutliche Entlastung gibt es für die Bezirksvertretungen: Die bezirksorientierten Mittel, über die die neun Bezirksvertretungen verfügen, sollen im Jahr 2026 nicht mehr beschränkt werden.

Finanzielle Herausforderung bleibt bestehen

Trotz des Auslaufens der Haushaltssperre bleibt die finanzielle Lage der Stadt äußerst angespannt. Die Stadtspitze betont, dass es sich lediglich um eine begrenzte Entlastung handelt und Köln weiterhin weit von einer stabilen Haushaltslage entfernt ist. Die kommenden Jahre werden daher von weiteren Sparanstrengungen und schwierigen Entscheidungen geprägt sein.

Information der politischen Gremien

Der Finanzausschuss wird am Montag, 15. Dezember 2025, über die neue Bewirtschaftungsverfügung informiert. Am Dienstag, 16. Dezember 2025, folgt die Unterrichtung des Stadtrats. Die entsprechenden Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einsehbar.

Mit dem Schritt zurück zu einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung versucht die Stadt Köln, trotz wachsender finanzieller Belastungen handlungsfähig zu bleiben und zentrale Strukturen zumindest vorerst zu sichern.

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Straßenbahnunfall in Düsseldorf-Benrath: 23-jährige Person rund 300 Meter mitgeschleift

15 Dezember 2025 von Felix Morgenstern

In der Nacht zu Samstag ist es im Düsseldorfer Stadtteil Benrath zu einem schweren Unfall mit einer Straßenbahn gekommen. Eine 23-jährige Person wurde an der Haltestelle Schloss Benrath von einer Bahn erfasst und über eine Strecke von rund 300 Metern mitgeschleift. Die Person erlitt dabei glücklicherweise nur leichte Verletzungen.

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Unfall beim Versuch, die Bahn zu erreichen

Nach bisherigen Erkenntnissen war die Person zu Fuß an der Haltestelle unterwegs und versuchte offenbar, noch eine abfahrbereite Straßenbahn zu erreichen. Dabei soll sie zwischen zwei Wagen über die Kupplung geklettert sein, um auf der anderen Seite eine offene Tür zu erreichen. In diesem Moment setzte sich die Straßenbahn in Bewegung.

Die Bahn erfasste die Person und schleifte sie über eine längere Strecke mit. Einsatzkräfte der Feuerwehr mussten die 23-jährige Person schließlich aus der gefährlichen Lage befreien.

Leichte Verletzungen – Fahrer unter Schock

Die verletzte Person wurde mit einer leichten Beinverletzung in ein Krankenhaus gebracht. Nach Angaben der Polizei bestand keine Lebensgefahr. Der Fahrer der Straßenbahn erlitt einen Schock und wurde ebenfalls betreut.

Ermittlungen laufen

Die Polizei hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen. Unklar ist unter anderem, wie es zu der gefährlichen Situation an der Kupplung der Straßenbahn kommen konnte. Zunächst war von einem Mann die Rede, inzwischen spricht die Polizei allgemein von einer Person.

Der Vorfall verdeutlicht erneut die erheblichen Risiken im Bereich von Straßenbahnen und Haltestellen, insbesondere beim Versuch, noch kurzfristig ein Fahrzeug zu erreichen.

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