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Global Marijuana March am Samstag in Köln

Global Marijuana March am Samstag in Köln

04 Mai 2017 von Gregor Herzfeld

Rauchzeichen über der Domstadt

Am 6. Mai um 14:00 Uhr, findet wieder der Global-Marijuana-March (GMM) in Köln auf dem Heumarkt statt. Diese Cannabis-Legalisierungsbewegung wurde 1999 in den USA ins Leben gerufen und wird inzwischen jährlich in 72 Ländern zelebriert. Dieses Jahr werden mehr als 30 Städte in Deutschland daran teilnehmen. Als bisher einzigster Bürgermeister in Deutschland, hat auch diesmal Andreas Hupke wieder die Schirmherrschaft für dieses Thema übernommen.

Viele Parteien, werden auch auf dem GMM-Event 2017 wieder vertreten sein. Neben den Parteien der BV Innenstadt, wie Die PIRATEN, die GRÜNEN, die FDP und DIE LINKE, werden auch die Bürgerpartei GL, DIE PARTEI und Jugendorganisationen wie die JuLis, die Solid- Jugend und engagierte Aktivisten dort ihre Standpunkte darlegen.

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Bürgerbeteiligung am neuen Landschaftsplan Odenthal: Jetzt Anregungen einbringen

02 Mai 2017 von Darian Lambert

Für das Gebiet der Gemeinde Odenthal überarbeitet die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises derzeit den Landschaftsplan. Bis zum 2. Juni haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Anregungen und Bedenken zu dem ersten Entwurf des Landschaftsplans zu äußern. So können sie aktiv an der Gestaltung ihrer Umwelt mitwirken.

Die derzeitige Überarbeitung hat die bereits seit 2004 beziehungsweise seit 1993 bestehenden Landschaftspläne Nr. 2 „Eifgenbachtal“ und Nr. 3 „Große Dhünntalsperre“ sowie den Landschaftsplan Nr. 4 „Mittlere Dhünn“ aus dem Jahr 1995 zur Grundlage. Jetzt geht es im Wesentlichen darum, den Landschaftsplan an die aktuelle Rechtslage anzupassen, denn in den letzten Jahren hat es im Bundesnaturschutzgesetz und im Landesnaturschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen zahlreiche Änderungen gegeben. Diese umfassen beispielsweise die Bedeutung von Flächen für einen Biotopverbund. Im künftigen Landschaftsplan liegen einige Flächen, die eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund haben und daher besonders schützenswert sind. Auf dem Gebiet des Landschaftsplans „Odenthal“ gilt für die geplanten Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile eine sogenannte Veränderungssperre. Dort sind vom Zeitpunkt der Bekanntmachung bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans alle Änderungen untersagt, ihre Nutzung ist aber natürlich weiterhin erlaubt. Ziel ist es, die Landschaftsplanung im Rheinisch-Bergischen Kreis zu vereinheitlichen, damit in allen Bereichen des gesamten Kreisgebietes die gleichen Bedingungen gelten.
Der Entwurf des neuen Landschaftsplans kann beim Amt Planung und Landschaftsschutz im Kreishaus Heidkamp (Am Rübezahlwald 7, Bergisch Gladbach), ab sofort bis zum 
2. Juni montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 
13 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Planentwurf bei der Gemeinde Odenthal, Altenberger-Dom-Straße 29, 51519 Odenthal, im Geschäftsbereich 3, Bauen und technische Dienste, Zimmer 5, in der Zeit vom 2. Mai bis zum 2. Juni 2017, zu den üblichen Dienstzeiten einzusehen. Während dieses Zeitraums steht zusätzlich am 11. und am 18. Mai von 15:30 – 18:00 Uhr im Geschäftsbereich 3, Bauen und technische Dienste, Zimmer 5 ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung für Informationen und Beratungen zur Verfügung.
Alle Anregungen werden im Verfahren einzeln geprüft, abgewogen und in die Entscheidung mit einbezogen.
Weitere Informationen zum Planentwurf und dem Thema Landschaftsplanung stehen auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises, www.rbk-direkt.de, Suchbegriff „Landschaftsplanung im Kreis“, zur Verfügung. Dort finden Sie die verschiedenen Landschaftspläne.
Für konkrete Nachfragen ist auch Bernd Guder, Mitarbeiter bei der Unteren Naturschutzbehörde, telefonisch unter 02202 13-2540 erreichbar.

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Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger 2017: Kreis bittet um Vorschläge

02 Mai 2017 von Darian Lambert

Der Rheinisch-Bergische Kreis zeichnet jedes Jahr bis zu 25 Personen mit der Ehrennadel in Gold aus. Damit werden Bürgerinnen und Bürger geehrt, die sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen einbringen. Vor diesem Hintergrund werden alle Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis dazu aufgerufen, jetzt Vorschläge einzureichen.

Voraussetzung für eine Ehrung ist, dass sich die entsprechende Person mindestens zehn Jahre lang in besonderem Maße ehrenamtlich in den Bereichen Jugendförderung, Soziales oder Kulturpflege verdient gemacht hat. Daneben muss die Tätigkeit schwerpunktmäßig im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises ausgeübt werden. Es können nur Einzelpersonen, die stellvertretend für Vereine oder Organisationen benannt sind, geehrt werden.
Die Anerkennung erfolgt im Rahmen einer Feierstunde Anfang 2018, in der die zu Ehrenden mit einer vom Kreistag gestifteten Ehrennadel in Gold ausgezeichnet werden. Dies ist ein Symbol für die öffentliche Auszeichnung und soll gleichzeitig zur Nachahmung anregen.

Vorschläge mit entsprechender Begründung sowie der Benennung von mindestens zwei Referenzpersonen für jede Ehrenamtlerin oder jeden Ehrenamtler können bis zum 15. August 2017 an den Rheinisch-Bergischen Kreis, Der Landrat, Referat für Presse und Kommunikation, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, oder per E-Mail an pressestelle@rbk-online.de gerichtet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises unter www.rbk-direkt.de, Stichwort „Ehrung verdienter Bürger“.

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Regionalen 2022 und 2025: Zuschlag geht ins Bergische Land

20 März 2017 von Darian Lambert

Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land (KAG) freut sich über das gute Abschneiden seiner beiden Teilregionen bei der Bewerbung um die Regionalen 2022 und 2025. Am Dienstag hatte das Landeskabinett über die Vergabe entschieden. Der südliche Teil des Bergischen Landes mit dem Rheinisch-Bergischen-Kreis, dem Oberbergischen Kreis und angrenzend dem Rhein-Sieg-Kreis sowie das Bergische Städtedreieck und der Kreis Mettmann hatten sich beworben. Das „Bergische Rheinland“, wie sich der südliche Verbund nennt, wurde dabei sogar als beste Bewerbung ausgewählt. Die Teilregion Bergisches Städtedreieck / Kreis Mettmann erhielt zwar keinen Regionale-Zuschlag, kann aber auf der Basis einer positiven Würdigung durch das Land mit einer deutlichen Unterstützung seiner Vorhaben rechnen.

„Damit hat das Bergische Land seine Handlungsfähigkeit und Leistungskraft wieder einmal eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Man sieht, dass es sich lohnt zusammenzuarbeiten“, betonte der Vorsitzende der KAG und Landrat des Rheinisch Bergischen Kreises Dr. Hermann-Josef Tebroke. Der Erfolg zeige auch, dass das Bergische Land seinem Anspruch, als wichtiger Teil des Rheinlandes zugleich Entwicklungsmotor zu sein, vollumfänglich gerecht würde. Tebroke dankte zugleich dem Land für die objektive und sachbezogene Bewertung der Bewerbungskonzepte.

Das Bewerbungskonzept des Bergischen Rheinlandes steht unter der Leitidee einer strukturierten und ausbalancierten Entwicklung, die sich im Spannungsfeld zwischen der dynamischen Rheinschiene und den Potenzialen des eher ländlich geprägten Bereichs ergibt. Es sollen nun Vorhaben in den Bereichen „Qualität von Wohnen und Leben“, „Innovation schafft Arbeit“, „Ressource trifft Kulturlandschaft“, „Mobilität und Digitalisierung als Zukunftsmotor“ sowie „Neue Partnerschaften quer vernetzt“ umgesetzt werden.

Die Bewerbung des Bergischen Städtedreiecks setzt unter dem Titel „Modellregion für Transformation“ vor allem auf die flexible Unterstützung des herausgehobenen bürgerschaftlichen Engagements in der Region. Genau diesen Ansatz will das Land nun jenseits der Regionale aufgreifen.

Über die REGIONALE
Die „REGIONALE“ ist ein Strukturförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit 1997 bietet das Land über das Instrument der REGIONALEN alle zwei bis drei Jahre einer ausgewählten Region die Gelegenheit, ihre eigenen Stärken, charakteristischen Merkmale und Qualitäten herauszuarbeiten und zu präsentieren.

Zusammenschlüsse aus Kommunen und Kreisen in NRW können sich für die Durchführung einer REGIONALE bewerben mit gemeinsam erarbeiteten Ideen für die Weiterentwicklung und Stärkung der Region. Erhält eine Region den Zuschlag, werden Projekte, die Antworten auf die Fragen der Zukunft finden, mit Fördermitteln des Landes in dreistelliger Millionenhöhe zeitlich begrenzt gefördert.

REGIONALEN eröffnen der jeweiligen Region vielfältige Möglichkeiten, das Lebensumfeld der Menschen attraktiver zu gestalten. Die geförderten Maßnahmen betreffen Bereiche wie Umwelt und Klimawandel, Wirtschaft, Mobilität, Kultur und Bildung. Alle Projekte werden einem Wettbewerbsverfahren unterzogen, der durch eine zentrale Steuerungseinheit, einer REGIONALE-Agentur, koordiniert und inhaltlich begleitet wird.

Die REGIONALEN verbessern zudem die interkommunale Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden und stärken die Regionen, deren Wirtschaft, den Tourismus und die Mobilität der Menschen vor Ort.

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Empfang und Ausstellung zum Internationalen Frauentag 2017

09 März 2017 von Darian Lambert

Seit 1911 steht jedes Jahr im März der Internationale Frauentag im Kalender. In Bergisch Gladbach gibt es seit 46 Jahren regelmäßige Veranstaltungen, natürlich auch im Jahr 2017. Nachdem bereits am 6. März die Fotoausstellung „Auf der Schwelle – Leben im Frauenhaus“ eröffnet worden ist, steht als nächstes der schon traditionelle Empfang am Samstag, dem 11. März auf dem Programm. Um 11.00 Uhr öffnet das Kunstmuseum Villa Zanders dazu seine Türen. Ausgerichtet wird die Veranstaltung vom Bündnis für Fraueninteressen FINTE e.V. Nicht nur die Netzwerkpartner, die mit Frauenpolitik zu tun haben, sind eingeladen; auch alle anderen Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen.

Die musikalische Begleitung des Vormittags wird gestaltet von Betül Sedes, Schülerin der Max-Bruch-Musikschule. Sie singt aktuelle Popsongs zur Gitarre. Das „Internationale Frauencafé“ zaubert ein deutsch-arabisches Buffet; außerdem sind der Eine-Welt-Laden und die Bergisch Gladbacher Fairtrade-Initiative mit Rosenstand wieder dabei.  Vizebürgermeister Josef Willnecker und natürlich Michaela Fahner als städtische Gleichstellungsbeauftragte sprechen Grußworte.

Ein weiteres Grußwort kommt von einer ganz besonderen Akteurin in Sachen Frauenarbeit: Afnan Ammar ist Palästinenserin, sprach von einem Jahr noch kein Wort Deutsch und steht nun am Rednerpult, um die Gäste zu begrüßen. Aber nicht nur das: Als treibende Kraft des Internationalen Frauencafés im Café Leichtsinn hält sie Frauen aus ganz unterschiedlichen Nationen, darunter viele Geflüchtete, zusammen und sorgt für ein beständiges Gemeinschaftsgefühl in einer Stadt, die nun nicht mehr ganz so fremd ist. Michaela Fahner hält große Stücke auf sie: „Am Anfang lief das Café gar nicht so gut, dann kam Afnan. Seitdem kommen auch die Frauen, viele mit ihren Kindern. Das ist ein wunderbarer Austausch geworden!“ Auf regen Austausch freuen sich die Frauen nun auch beim Empfang in der Villa am 11. März.

Was wäre Zanders ohne die Frauen? Ausstellung im Kulturhaus Zanders

Eine weitere Veranstaltung zum Internationalen Frauentag ist einige hundert Meter strundeaufwärts zu finden: Im Kulturhaus Zanders an der Hauptstraße 267/Ecke Odenthaler Straße eröffnet Archivarin Magdalene Christ am Sonntag, dem 19. März um 11.00 Uhr die Ausstellung „Lobpreis der Weiblichkeit. Frauen von und bei Zanders“, gleichzeitig Jubiläumsausstellung der Stiftung Zanders, die im April ihr 40jähriges Bestehen feiert. Die Ausstellung entstand in Zusammenarbeit mit FINTE und FIF – Frauen in Führung.

Sieben Frauen stehen mit ihrer Persönlichkeit im Fokus der Darstellungen. Von der Gründerin Julie Müller, geboren 1804, nachmalige Gattin von Johann Wilhelm Zanders, bis zu Renate von Hake, der Gemahlin von Dr. Johann Wilhelm Zanders, zieht sich die Geschichte der porträtierten Zanders-Frauen durch fünf Generationen. Die meisten verloren ihre Männer früh, mussten anschließend die Geschäfte selbst führen, und schafften dies mit viel Geschick und Erfolg. Ob Maria, Anna oder Olga – alle haben ihren festen Platz in der Werks- und Stadthistorie. Alexe Altenkirch, Professorin an den Kölner Werkschulen, ist in der Zeit zwischen den Kriegen Olgas beste Freundin und kreativer Kopf in Sachen Gestaltung und Werbung für das Unternehmen. Olgas Tochter Adelheid macht sich zeit ihres Lebens stark für alternative Gesundheitsvorsorge und wird zur Chronistin der Familie.

Die Ausstellung ist zu sehen vom 19. März bis zum 18. April 2017 – dem Jubiläumstag der Stiftung Zanders. Bei der Finissage präsentiert die Schauspielerin Ute Maria Lerner Texte aus dem „Kulinarischen Traktat für traurige Frauen“ des kolumbianischen Autors Héctor Abad. Eintritt frei, Anmeldung erbeten unter Tel. 02202 31974.

Für die Ausstellung „Lobpreis der Weiblichkeit“ sind auch Sonderführungen nach Vereinbarung möglich: Terminabsprache mit Archivarin Magdalene Christ unter Tel. 0173 9122899.

Die Veranstaltungen noch einmal in Kürze:

Internationaler Frauentag – Empfang
Samstag, 11. März 2017, 11.00 Uhr
Villa Zanders, Konrad-Adenauer-Platz 8

„Lobpreis der Weiblichkeit“
Ausstellungseröffnung
Sonntag, 19. März 2017, 11.00 Uhr
Finissage
Dienstag, 18. April 2017, 16.00 Uhr
Kulturhaus Zanders, Hauptstr. 267

„Auf der Schwelle – Leben im Frauenhaus“
Fotoausstellung bis 17. März
Foyer des Kreishauses, Am Rübezahlwald

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Humanismus: Mehr Gender wagen!

04 März 2017 von HVD-Bergischland

Seit mehr als 100 Jahren wird soziale und politische Gleichberechtigung von Frauen in der Gesellschaft gefordert. Seit damals ist der 8. März ein öffentlicher Tag zur Erneuerung dieser Forderungen. Was kann der Humanistische Verband (HVD) zu deren Verwirklichung selbst beitragen?

Nach jahrelanger Vorberatung hatte der Humanistische Verband Deutschlands im Jahr 2015 seinen Entwurf zum „Humanistischen Selbstverständnis“ (HSV) öffentlich vorgelegt (1). Schon in dieser Phase machte Frieder Otto Wolf aufmerksam, es „… haben sich immer wieder ältere weiße europäische Männer … selber zu Vorbildern … ernannt … Das müssen wir hinter uns lassen – sonst hat der Humanismus keine Zukunft mehr! … Die Frauenfrage wird ebenso zu einer Existenzfrage des künftigen Humanismus werden wie die Herausforderungen, die von der Migration ausgehen.“ (2) Wenn wir wollen, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer und ethnischer Herkunft frei, selbst bestimmt, ohne Ausbeutung und im Einklang mit der Natur leben können, dann hat das Konsequenzen für unsere Sichtweise auf die gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse.

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Seminar-Foto:
Oppermann

Im Rückblick auf die Begründung des (europäischen) Humanismus wird im HSV die Einsicht festgehalten: „Der wichtige Beitrag von Frauen für diese Entwicklung wurde lange vernachlässigt. Erst in neuer Zeit ist die Bedeutung von beispielsweise Sappho, Hypatia, Olympe de Gouges … herausgearbeitet worden.“ (HSV, S. 8) Bei der Auswahl der Beispiele wird recht weit ausgeholt. Warum sind nicht etwa Helene Stöcker (3) dabei oder Alma Kettig (4)? Beide haben sich sehr für die freidenkerische Bewegung und die Frage von Frauenrechten engagiert. Darüber hinaus bezeugt der HVD Berlin „22 Portraits freigeistiger Frauen“ (5). Auch Rosa Luxemburg hat pointierte Beiträge zu religionspolitischen Fragen verfasst, die der HVD ansonsten zu würdigen weiß (6). Räumliche und historische Nähe könnten evtl. die Identifikation erhöhen.

Kommen wir von der theoretischen bzw. „politischen“ Ebene zur Rolle des „Praktischen Humanismus für Geschlechtergerechtigkeit“. Reproduktionsarbeit wird bekanntlich mehrheitlich von Frauen verrichtet. Hier könnte eine deutlichere Kennzeichnung der Geschlechterbeziehung als Herrschaftsverhältnis zu finden sein. Da bleibt das HSV eher vage: „Die humanistische Lebensauffassung setzt die Gleichberechtigung aller Menschen voraus, unabhängig ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung. Wir unterstützen eine Politik, die Emanzipation und Beteiligung in allen Lebensbereichen ermöglicht.“ (HSV, S. 24)

Schon während der Frühphase der Diskussion um das neue HVS empfahl F. O. Wolf: „… dass sich der HVD als Organisation des praktischen Humanismus geeignete Maßnahmen überlegt, um die bestehende Diskriminierung von Frauen abzubauen – auch in seinen eigenen Reihen und in seinem praktischen Einflussbereich. Angesichts des Standes der gesellschaftlichen Debatte heißt dies unbestreitbar auch, dass er dabei ernsthaft über Quotenregelungen nachdenken muss.“ (7) Sind nicht – entgegen der verkündeten Werte – die Strukturen und die Organisationskultur im HVD auch aktuell noch männer-dominiert? Wo wird besondere Aufmerksamkeit darauf verwandt, gerade Frauen für den Verband und für Leitungsaufgaben zu interessieren, dieses Potenzial für die Modernisierung der Verbandskultur zu mobilisieren? Darauf machte unlängst Ines Scheibe aufmerksam (8), die dem Präsidium des HVD angehört, der seit Jahren den bundesweiten Aktionstag anlässlich des Internationalen Frauentages unterstützt. (9)

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Das HSV nimmt das Statement auf: „Ebenso wird kontrovers über die Selbstbestimmungsrechte der Menschen diskutiert. Dabei geht es etwa um die Gleichstellung von Frauen oder um verschiedene sexuelle Orientierungen, um Schwangerschaftsabbruch …“. (HSV, S. 6) Die gesellschaftliche Praxis geht hingegen über eine „einfache“ Diskriminierung hinaus. Das Recht auf selbstbestimmte Familienplanung wird durch gesellschaftlichen Druck auf betroffene Frauen, Ärzt/innen und Beratungseinrichtungen ausgehöhlt und führt schließlich zu deren Stigmatisierung und Kriminalisierung. Gerade in den letzten Jahren fordern rechte Politiker und Kirchen-Lobbyisten wieder stärker das allgemeine Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. (8)

In einzelnen Bundesländern tritt der HVD als Träger humanistischer Kitas auf. Bezüglich der Stärkung von Frauenrechten wäre aktuell eine Gelegenheit, auch in anderer Hinsicht konkreter zu werden: So könnte die Ausweitung der Schwangerschaftskonflikt-Beratung durch HVD in Aussicht gestellt werden. Das HSV könnte für eine politische Initiative zur Streichung des § 218 StGb votieren. Es ließe sich über die HVD-Trägerschaft für ein Frauenhaus reden. Mit diesen Positionen sollte der HVD für sich ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen säkularen Organisationen erlangen. Manche „blinken“ zwar konfessionsfrei, fahren dann aber weiter bzw. fort wie bisher. Am Ende würden sich innerhalb des HVD mehr Frauen häufiger zu Wort melden und auch gern engagieren.

Hinweise und Info  unter www.HVD-Bergischesland.de

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Stadtrat in Bergisch Gladbach - Viel Arbeit im Ehrenamt

Stadtrat in Bergisch Gladbach – Viel Arbeit im Ehrenamt

25 Februar 2017 von Wilfried Willie Obst

Kommunalpolitiker und Stadtratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig

Anders als Bundestags- und Landtagsabgeordnete, die oft tausende Euros im Monat verdienen, sind Kommunalpolitiker und Stadtratsmitglieder ehrenamtlich tätig. Diese kommunalen Mandatsträger sind oft dann tätig, wenn andere ihre Freizeit genießen. Sei es, dass sie wöchentlich an mehreren Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen teilnehmen, Termine im Wahlkreis oder im Rathaus wahrnehmen, Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern oder Diskussionen mit Vereinsmitgliedern führen. Vieles wird dann auch noch zu Hause vor- und nachbearbeitet, was wöchentlich viele Stunden betragen kann. Die daraus entstandene Höhe der Aufwandsentschädigung ist in der sogenannten „Entschädigungsverordnung“ des Landes Nordrhein-Westfalen gesetzlich festgelegt.

Die Ratsmitglieder in Bergisch Gladbach erhalten demnach monatlich eine Pauschale von 285,60 € und pro Sitzung ein Sitzungsgeld von 19,60 €. Zusätzliche Ausgaben, wie Bürgerbriefe, Druckerzeugnisse, Telefonate von zu Hause, Vereinsbeiträge oder Spenden für soziale Projekte, sollen auch mit der Aufwandsentschädigung abgegolten sein.

Weniger die Stadtratsmitglieder großer Parteien, eher die Parteien mit kleiner Anzahl kommunaler Mandatsträger, bezahlen ihre Büro-, Miet- und Personalkosten aus eigenen Mitteln und finanzieren ihre Partei zur Durchführung von Bürgerinformationsständen und Kundgebungen. Aber auch für Wahlkampfveranstaltungen werden die Mandatsträger nicht-etablierter Parteien oft komplett selbst zur Kasse gebeten.

Für die Fahrten zu offiziellen Terminen gibt es ausschließlich Fahrtkostenerstattungen und wenn Sitzungen und Termine innerhalb der Arbeitszeit stattfinden, kann auch ein Verdienstausfall gezahlt werden.

Zum Jahreswechsel wurde die Stärkung des kommunalen Ehrenamtes durch den Gesetzgeber in ganz NRW umgesetzt. Der Rahmen für Verdienstausfälle wird auf 8,84 € (gesetzlicher Mindestlohn) bis 80,00 € pro Stunde bei den Gemeinden festgeschrieben. In Bergisch Gladbach wird dies zum 1. März 2017 umgesetzt.

Auf der kommunalen Ebene erhält der hauptamtliche Bürgermeister als einziges Mitglied im Rat der Stadt ein festes Gehalt. Die Höhe seines Salärs orientiert sich an der Größe der Gemeinde.

Dem Bürgermeister müssen Stadtratsmitglieder in Bergisch Gladbach Mitgliedschaft und Funktion in Verbänden, Aufsichtsgremien, Vereinen, sowie ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen.

So wird es von dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW verlangt. Eine erheblich höhere Aufwandsentschädigung erhalten die stellvertretenden Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden großer Fraktionen, sowie deren Stellvertreter. Auch diese Angaben müssen zwecks Korruptionsvermeidung veröffentlicht werden.

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FNP wird im Bergischen Löwen beraten

FNP wird im Bergischen Löwen beraten

24 Februar 2017 von Gregor Herzfeld

Natur, Wohnen, Industrie? – der FNP entscheidet

Bürgermeister Urbach und CDU agierten erfolglos dagegen

Viele Bürger warten gespannt auf die Ergebnisse zum neuen Flächennutzungsplan. Einen ersten Einblick will die Stadtverwaltung dem Flächennutzungsplanausschuss und dem Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss geben, die gemeinsam am 8. März tagen. Diese Sitzung wurde jetzt auf mehrheitlichen Beschluss des Stadtrates aus dem Bensberger Ratssaal in den Theatersaal des Bergischen Löwen verlegt. SPD, Die Linke / Bürgerpartei GL, FDP und Grüne stimmten mehrheitlich dafür während sich die CDU enthielt. Zu Beginn der Ratssitzung kam es fast zum Eklat weil Bürgermeister Lutz Urbach den Antrag zur Verlegung der FNP – Ausschusssitzung in den Bergischen Löwen nicht auf die Tagesordnung des Rates setzen wollte.

Im Bergischen Löwen will man mehr Bürgern die Möglichkeit geben an der Sitzung als Zuschauer teilzunehmen. Einen weitergehenden Antrag, die Sitzung auch LIVE im Internet zu übertragen lehnte der Stadtrat erneut ab.

Entscheidungen sollen erst nach der Landtagswahl gefällt werden

Am 8. März allerdings keine Entscheidungen gefällt. Der Termin dient der Information nach Auswertung der Bürgerbeteiligung. Für einen Austausch mit den Bürgern oder den Bürgerinitiativen sieht die Verwaltung allerdings keinen Raum.

Die ersten Entscheidungen zum Flächennutzungsplan fallen nach Auskunft der Stadtverwaltung an einem Termin der direkt nach der Landtagswahl angesetzt wird. Ob ein Zusammenhang zwischen den Wahlen und dem FNP-Entscheidungstermin besteht wurde ist unklar.

 

 

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2017-01-17-Runder-Tisch-Verkehr

PM Runder Tisch „Verkehr im Rechtsrheinischen“

20 Januar 2017 von Darian Lambert

Mitglieder stellen kurz-, mittel- und langfristiges Maßnahmenpaket vor

Aufgrund drängender Verkehrsfragen in Bergisch Gladbach und im Kölner rechtsrheinischen Norden, insbesondere auf der Bergisch Gladbacher Straße, ist ein Runder Tisch „Verkehr im Rechtsrheinischen“ mit dem Ziel einberufen worden, gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten und diese auch gemeinsam voran zu bringen. Konkrete Vorschläge hierzu haben die Stadt Köln, die Stadt Bergisch Gladbach und der Rheinisch-Bergische Kreis sowie der „Region Köln/Bonn e.V.“ in den vergangenen Monaten erarbeitet.

Inhaltlich bedeutsam ist, dass die Maßnahmen nicht priorisiert sind. Alle Projekte werden von den Beteiligten gleich bedeutsam eingestuft. Hinsichtlich ihrer Realisierungszeiten unterscheiden sich die einzelnen Projekte stark, da der Aufwand sehr unterschiedlich hoch ist. Daher wurden die Vorhaben wie folgt eingeteilt:
– Kurzfristige Vorhaben, deren Umsetzung innerhalb der nächsten 4 Jahre zu erwarten ist.
– Mittelfristige Vorhaben mit einem Umsetzungszeitraum von 5 bis 8 Jahren.
– Langfristige Vorhaben, deren Umsetzung frühestens nach 8 Jahren möglich ist.

Es ist beabsichtigt, den Katalog der kurz-, mittel- und langfristig umsetzbaren Maßnahmen den zuständigen Gremien im 1. Halbjahr des Jahres 2017 zur Entscheidung vorzulegen.

Die Zuständigkeiten für die Bearbeitung sind sehr unterschiedlich. Die Städte Bergisch Gladbach und Köln, der Rheinisch-Bergische Kreis, das Land Nordrhein-Westfalen, der Nahverkehrsverband Rheinland und die Verkehrsunternehmen KVB, RVK und Wupsi müssen aktiv werden. Alle Organisationen haben sich an der Erarbeitung des Maßnahmenpaketes beteiligt.
Somit ist es in der Region Köln/Bonn erstmalig gelungen, ein sehr umfangreiches und wirkungsvolles gemeinsames Maßnahmenkonzept zur Mobilitätssicherung und -entwicklung zu erarbeiten.

Der Schwerpunkt liegt ganz eindeutig auf der Stärkung des öffentlichen Verkehrs, unabhängig davon, ob es sich um Projekte der DB, des Nahverkehrsverbundes Rheinland, der KVB oder der RVK handelt.

Beispielhaft ist auch der Ansatz zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis und der Stadt Köln, ein gemeinsames Konzept für regionale Radwege zu entwickeln und umzusetzen.

Neben einem Vollanschluss der Autobahnanschlussstelle Köln-Mülheim wurden ebenfalls große Straßenbauprojekte vereinbart, auf die Leistungssteigerung der A 4 abzuzielen und über die L 286 n Entlastungseffekte der Bergisch Gladbacher Straße erzielen. Daneben gibt es eine Vielzahl von Verbesserungen für die Bergisch Gladbacher Straße.

Zur Reduzierung der Luftschadstoffe auf der Bergisch Gladbacher Straße ist vereinbart, die Sinnhaftigkeit einer Umweltampel im Bereich der Stadtgrenze zu Bergisch Gladbach zu prüfen.

Die Städte Köln, Bergisch Gladbach und der Rheinisch-Bergische Kreis arbeiten aktuell gemeinsam mit Leverkusen, Rösrath, Troisdorf, Niederkassel und dem Rhein-Sieg-Kreis an integrierten Planungskonzepten für den rechtsrheinischen Verflechtungsraum. Das Thema Mobilität spielt hierbei eine gewichtige Rolle.

Es ist beabsichtigt, die bisherigen Ergebnisse und Vereinbarungen sowie die Prüfung, Planung und Realisierung der erarbeiteten Maßnahmen in den interkommunalen Abstimmungs- und Planungsprozess des „StadtUmland-Verbunds Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ einzuspeisen.

Anlagen:

2017-01-20 Massnahmenkatalog Runder Tisch Verkehr im Rechtsrheinischen

2017-01-20 Übersichtsplan Maßnahmen Runder Tisch Verkehr im Rechtsrheinischen

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Eisige Temperaturen lassen Müll in den Tonnen gefrieren

18 Januar 2017 von Darian Lambert

 Abfuhr teilweise nicht möglich

Aufgrund der dauerhaften und tiefen Frosttemperaturen kommt es in den letzten Tagen zu Schwierigkeiten bei der Leerung von Biotonnen. Zugefrorene Deckel lassen sich nicht öffnen oder die feuchten Bioabfälle in den Tonnen frieren an den Seitenwänden fest, so dass sie nur teilweise oder gar nicht geleert werden können (obwohl die automatisch arbeitenden Schüttungen die Tonnen mehrfach anschlagen).

Zur Vorbeugung können Tonnen nachts z.B. in der Garage untergestellt werden.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach bittet um Verständnis dafür, dass diese vorbereitenden Maßnahmen nicht von den Müllwerkern geleistet werden können. Leider sind die Abfuhrpläne so eng getaktet, dass keine Zeit besteht zu versuchen, festgefrorenen Inhalt von Biotonnen zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu leeren.

Außerdem ist es leider auch nicht möglich, Grundstücke ein weiteres Mal anzufahren, um einen erneuten Leerungsversuch zu unternehmen. Angesichts der Vielzahl der betroffenen Tonnen würde dies die Kapazitäten des Abfallwirtschaftsbetriebs überschreiten.

Eine Leerung der (teilweise) noch vollen Biotonnen kann also erst am nächsten regulären Leerungstermin erfolgen. Für alle, bei denen bis dahin weiterer Biomüll anfällt, der nicht mehr in die Tonne passt, bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb eine unbürokratische Problemlösung: Bei der nächsten Abfuhr kann ein mit Biomüll gefüllter Papiersack (erhältlich im Bau- oder Gartenmarkt, im Haushaltswarenladen, gerne auch ein übriggebliebener Sack der Laubabfuhr) neben der Biotonne zur Abholung bereit gestellt werden.

Diese Sonderlösung gilt selbstverständlich nur für Abfuhrtermine, die auf solche folgen, bei denen frostbedingt Tonnen nicht oder nur teilweise geleert werden konnten.

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