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Bergisches Waldforum am 17. März: Experten diskutieren Klimawandel im Wald

13 März 2025 von Felix Morgenstern

Wie können Wälder den Klimawandel überstehen? Welche Baumarten sind zukunftsfähig? Und welche Rolle spielt der Waldboden? Antworten auf diese Fragen gibt es beim Bergischen Waldforum am Montag, 17. März 2025, um 19:00 Uhr im Kreishaus Bergisch Gladbach (Am Rübezahlwald 7). Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) lädt alle Interessierten zu einem kostenlosen Vortragsabend mit führenden Experten ein. Eine Anmeldung wird erbeten unter waldforum@sdw-rbk.de.

Wälder im Klimawandel – Herausforderungen für die Zukunft

Für SDW-Kreisvorsitzenden Rainer Deppe ist klar: Der Klimawandel ist längst Realität. Besonders die Wälder im Bergischen Land sind betroffen, denn als jahrhundertelang wachsende Ökosysteme können sie sich nur schwer an die rasanten Veränderungen anpassen.

„Klimawandel – das sind nicht nur ein paar Zahlen in Temperaturstatistiken. Das ist sichtbar Realität in unserer Landschaft.“

Das Bergische Waldforum bietet spannende Einblicke in aktuelle Forschungsergebnisse und zeigt Wege auf, wie der Wald widerstandsfähiger gestaltet werden kann.

Hochkarätige Referenten und spannende Themen

  • Waldboden als Grundlage für gesunde Wälder
    Hartwig Dolgner, Leiter des Fachbereichs Hoheit des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, wird erläutern, warum ein gesunder Waldboden die Basis für klimaresistente Wälder ist.
  • Welche Bäume überleben den Klimawandel?
    Uwe Schölmerich, Lehrbeauftragter für Waldbau an der Universität Bonn, widmet sich in seinem Vortrag „Alles fließt – wie wir den Klimawandel im Wald begleiten sollten“ der Frage, welche Baumarten sich an veränderte Bedingungen anpassen können und wie Förster die richtigen Entscheidungen für die Zukunft treffen.
  • Roteiche: Ein Hoffnungsträger für die Zukunft?
    Die Roteiche ist Baum des Jahres 2025. Förster Louis Altinkamis stellt diese aus Nordamerika stammende Baumart vor, die mit ihrem starken Wurzelwachstum Wasser und Nährstoffe aus tieferen Bodenschichten zieht – ein Vorteil in Zeiten zunehmender Trockenheit.

Nachhaltige Wälder für kommende Generationen

Das Ziel des Forums ist klar: Den Wald von heute so entwickeln, dass er auch in 150 Jahren noch vital und vielfältig ist.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich an diesem Abend über die Zukunft des Bergischen Waldes zu informieren und mit den Experten ins Gespräch zu kommen.

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Kita-Notstand in Bergisch Gladbach: Eltern können klagen!

Kita-Notstand in Bergisch Gladbach: Eltern können klagen!

25 Februar 2025 von Darian Lambert

Der Mangel an Kita-Plätzen in Bergisch Gladbach nimmt katastrophale Ausmaße an. Während die Stadtverwaltung weiterhin mit Planungsfehlern und Bauverzögerungen kämpft, stehen hunderte Familien verzweifelt ohne Betreuungsplatz für ihre Kinder da. Die Verantwortlichen dieser Misere? Die Stadt Bergisch Gladbach, die unter der Führung von Lutz Urbach (CDU) und Frank Stein (SPD) seit Jahren in chronischer Haushaltspleite versinkt und es nicht schafft, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

518 fehlende Kita-Plätze: Eltern sind verzweifelt!

Die offiziellen Zahlen zeichnen ein erschreckendes Bild: Für das kommende Kita-Jahr fehlen mindestens 518 Betreuungsplätze. Eltern werden damit gezwungen, sich privat um Betreuung zu kümmern oder ihre Berufstätigkeit aufzugeben. Die Stadt räumt ein, dass sie mit der Bereitstellung der Plätze nicht hinterherkommt – doch das ist keine Entschuldigung. Der Gesetzgeber sieht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr vor. Diesen Anspruch verweigert die Stadtverwaltung zahlreichen Familien, die sich nun juristisch wehren.

Welle der Klagen: Eltern fordern Schadenersatz!

Immer mehr betroffene Eltern haben genug von der Untätigkeit der Stadt. Sie verklagen Bergisch Gladbach auf Schadenersatz oder direkt auf einen Kita-Platz. Tatsächlich gibt es bereits zahlreiche erfolgreiche Klagen in Deutschland, in denen Kommunen zur Zahlung hoher Summen verurteilt wurden, weil sie ihrer Pflicht zur Bereitstellung von Kita-Plätzen nicht nachgekommen sind. In Bergisch Gladbach könnte es bald eine Klagewelle geben – denn die Stadt hat offenkundig versagt.

Misswirtschaft und Fehlplanung: Stadt versagt auf ganzer Linie

Der Kita-Engpass ist keineswegs ein neues Problem. Bereits seit Jahren gibt es deutliche Hinweise darauf, dass die vorhandenen Betreuungsplätze nicht ausreichen. Trotzdem hat die Stadt es versäumt, rechtzeitig und effektiv gegenzusteuern. Geplante Neubauten verzögern sich oder werden gestrichen. So sollten bereits 333 neue Kita-Plätze geschaffen werden – doch durch Misswirtschaft, den eklatanten Fachkräftemangel und Blockaden von Anwohnern entsteht lediglich ein Bruchteil davon.

Besonders dramatisch ist die Lage in Refrath, Kippekausen, Frankenforst und Lustheide, wo 149 Plätze fehlen. In Schildgen, Katterbach und Hand fehlen sogar 172 Plätze, wenn geplante Neubauten nicht realisiert werden. Auch in Herkenrath, Lückerath, Bensberg und Moitzfeld verschärft sich der Mangel weiter.

Fachkräftemangel? Kein Grund für Rechtsbruch!

Zwar verweist die Stadtverwaltung immer wieder auf den dramatischen Mangel an Erziehern, doch dieser rechtfertigt nicht das strukturelle Versagen. Es liegt in der Verantwortung der Stadt, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen und ausreichend Personal für die Kinderbetreuung zu gewinnen. Doch statt pragmatische Lösungen zu erarbeiten, häufen sich die Probleme. Eltern erhalten stattdessen nur Vertröstungen und vage Versprechen, während ihre Kinder ohne Betreuung dastehen.

Eltern, wehrt euch: Klagen lohnt sich!

Für betroffene Eltern gibt es eine klare Handlungsoption: den Rechtsweg einschlagen! Bereits jetzt gibt es in vielen Städten wegweisende Urteile, die den Eltern Schadensersatz zusprechen – etwa für Verdienstausfälle, weil sie nicht arbeiten können. Auch in Bergisch Gladbach sollten Eltern nicht zögern, ihr Recht einzufordern. Die Stadt muss endlich handeln, statt weiter auf Zeit zu spielen.

Die Verantwortung der Politik: Wann endet das Versagen?

Lutz Urbach (CDU) und Frank Stein (SPD) stehen für das jahrzehntelange Missmanagement der Stadt Bergisch Gladbach. Ihre politische Unfähigkeit, die Haushaltssituation in den Griff zu bekommen und vorausschauend in die Kinderbetreuung zu investieren, rächt sich nun. Während die Stadt in finanzieller Dauerkrise steckt, sind es die Familien, die die Konsequenzen tragen müssen. Das kann und darf so nicht weitergehen!

Fazit: Klagen als letztes Mittel gegen Ignoranz

Die dramatische Unterversorgung mit Kita-Plätzen ist kein lästiges Problem, sondern eine massive Rechtsverletzung durch die Stadt. Eltern haben nicht nur das moralische, sondern auch das juristische Recht, sich gegen diese Ungerechtigkeit zu wehren. Bergisch Gladbach muss endlich Verantwortung übernehmen – und wenn nicht freiwillig, dann per Gerichtsbeschluss!

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Cropped picture of handsome young african man early morning with bicycle walking outdoors.

Änderungen beim Bergischen Fahrrad- und Wanderbus: Kosteneinsparungen und angepasste Fahrpläne

18 Februar 2025 von Felix Morgenstern

Der Bergische Wander- und Fahrradbus bietet seit vielen Jahren einen besonderen Service für Wanderer und Radfahrer in der Region. Doch die Angebote verursachen auch erhebliche Kosten. Der Rheinisch-Bergische Kreis will nun sparen und hat im Ausschuss für Verkehr und Bauen Änderungen beschlossen, die – vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags – ab der kommenden Saison umgesetzt werden sollen. Ziel ist eine jährliche Kosteneinsparung von knapp 29.000 Euro bei einem bisherigen Zuschussbedarf von rund 100.000 Euro im Jahr 2024.

Saisonstart und Fahrplanänderungen

Der Bergische Wanderbus startet auch in diesem Jahr zu Beginn der Osterferien am 12. April, der Bergische Fahrradbus folgt am 1. Mai. Beide Angebote enden künftig in der Woche des 3. Oktober. Bisher fuhr der Wanderbus bis Allerheiligen, doch die Auslastung im Oktober und November war mit durchschnittlich zehn Fahrgästen pro Tag weniger als in den Sommermonaten deutlich geringer.

In der kommenden Saison entfallen zudem die letzten beiden Fahrten des Wanderbusses, sodass die letzte Rückfahrt ab Wermelskirchen nun um 17 Uhr statt um 19 Uhr erfolgt. Der Linienweg bleibt unverändert.

Weniger Fahrradanhänger und geänderte Abfahrtszeiten

Die Linie 430, die als Zubringer zur Balkantrasse diente, wird in Zukunft keinen Fahrradanhänger mehr mitführen, da dieser im Schnitt nur bei jeder vierten Fahrt genutzt wurde. Fahrräder können jedoch weiterhin in begrenztem Umfang im Bus mitgenommen werden.

Einen großen Einschnitt gibt es beim Bergischen Fahrradbus: Der Oberbergische Kreis zieht sich aufgrund seiner angespannten Haushaltslage und Personalmangels komplett aus dem Gemeinschaftsprojekt zurück. Dennoch bleibt die beliebte Strecke in Richtung Marienheide bestehen. Die Abfahrten werden jedoch auf die stärkeren Nutzungszeiten konzentriert. In Opladen starten die Busse künftig um 9, 11 und 14 Uhr Richtung Marienheide, die letzte Rückfahrt endet in Wermelskirchen.

Zukunftsorientierte Planung im Nahverkehr

Im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans sollen künftig touristische Busangebote gezielt analysiert und an die Bedürfnisse der Bürgerinnen, Bürger und Touristen angepasst werden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Kreiskommunen, der Tourismusorganisation Das Bergische GmbH und weiteren Akteuren, um ein attraktives und gleichzeitig wirtschaftliches Angebot zu schaffen.

Trotz der Einsparungen bleibt der Bergische Fahrrad- und Wanderbus ein wichtiger Bestandteil der touristischen Infrastruktur, der auch künftig den Zugang zu den schönsten Ecken des Bergischen Landes erleichtert.

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Logos of the biggest German nationwide operating political parties (CDU, SPD, Die Grünen, FDP, Die Linke, AfD) on a heap on a table. Copy space.

Karneval in Wahlkampfzeiten: Zwischen Politik und Auszeit vom Alltag

17 Februar 2025 von Felix Morgenstern

Die Karnevalssession 2025 in Nordrhein-Westfalen steht ganz im Zeichen politisch aufgewühlter Zeiten und des bevorstehenden Bundestagswahlkampfs. Während der Karneval traditionell der Obrigkeit den Spiegel vorhält, sehnen sich viele Jecken auch nach einer Auszeit von der täglichen Politik.

Mehr politische Statements im Karneval

Besonders spürbar ist der politische Einfluss in dieser Session: Viele Karnevalsveranstaltungen setzen verstärkt auf politische Themen und Statements. Marc Bunse vom Verband der Rheinisch-Bergisch-Märkischen Karnevalsgesellschaften in Wuppertal bestätigt: „Ich habe noch nie so viele Karnevalsorden gesehen, die sich mit dem Thema Diversität beschäftigen. Der Karneval zeigt deutlich, dass er bunt und nicht braun ist.“

Auch Redner und Künstler greifen politische Themen auf. „Politik spielt in diesem Jahr eine größere Rolle, das merke ich allein daran, dass in meinem Team viel mehr darüber diskutiert wird“, sagt der Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly, bekannt für seine satirisch-bissigen Mottowagen.

Politische Präsenz und klare Botschaften

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte kürzlich bei einer Karnevalsveranstaltung: „Miteinander übereinander zu lachen, tut der politischen Landschaft in dieser aufgeheizten Situation gut.“ Die kritische Auseinandersetzung mit den Herrschenden sei eine wichtige Aufgabe des Karnevals.

In Münster setzt das Bistum Münster mit einer Fußgruppe im Rosenmontagszug ein klares Zeichen für Demokratie – auch als Antwort auf rechtspopulistische Tendenzen.

Balance zwischen Politik und Karnevalsfreude

Trotz der politischen Themen bleibt der Karneval für viele Jecken eine ersehnte Flucht aus dem Alltag. Moritz Peters, Sitzungspräsident der Großen Monheimer Karnevalsgesellschaft, sieht die Herausforderung darin, den richtigen Spagat zwischen politischen Statements und unbeschwertem Feiern zu finden.

Ob mit kritischen Reden oder ausgelassenem Schunkeln – der Karneval 2025 zeigt, dass Tradition und aktuelle Themen Hand in Hand gehen können.

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Steuern

Mögliche Verpackungssteuer in Köln: Rat entscheidet über Mehrkosten für Einwegverpackungen

11 Februar 2025 von Felix Morgenstern

In Köln steht eine bedeutende Entscheidung an: Der Stadtrat berät in dieser Woche über die Einführung einer Verpackungssteuer, die den Einsatz von Einwegverpackungen in der Gastronomie verteuern würde. Ziel ist es, umweltfreundliche Alternativen wie Mehrweggeschirr attraktiver zu machen und die Müllflut in der Stadt einzudämmen.

Was bedeutet die Steuer für Verbraucher?

Ein schneller Kaffee zum Mitnehmen oder eine Portion Pommes in der Pappschale könnte bald teurer werden. Falls der Stadtrat die Verpackungssteuer beschließt, müssen Gastronomiebetriebe wie Cafés, Imbisse und Fast-Food-Ketten eine Abgabe für die Nutzung von Einwegverpackungen zahlen. Diese Mehrkosten könnten viele Betriebe an ihre Kunden weitergeben.

Konkret sieht der Vorschlag folgende Steuerbeträge vor:

  • 50 Cent pro Einweg-Kaffeebecher oder Pappschale
  • 20 Cent pro Einweg-Besteck oder Strohhalm

Die Steuer soll dazu beitragen, dass mehr Betriebe auf umweltfreundliche Mehrwegoptionen umsteigen.

Geteilte Meinungen im Stadtrat

Die Initiative zur Verpackungssteuer wird von CDU und Grünen getragen, auch die Fraktionen der Linken und Volt sprechen sich – mit einigen Einschränkungen – für die Maßnahme aus. SPD, FDP und AfD lehnen sie hingegen ab.

Kritik von der Gastronomiebranche

Die Gastronomieverbände sind wenig begeistert. Mathias Johnen vom DEHOGA Nordrhein sieht in der Steuer keine sinnvolle Umweltmaßnahme, sondern eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Betriebe.

„Wir halten es für plumpe Wegelagerei unter falschem Umweltlabel. Es geht um Geldmacherei.“ – Mathias Johnen, DEHOGA Nordrhein e.V.

Besonders kleinere Betriebe befürchten hohe Zusatzkosten, die sie entweder auf ihre Preise umlegen oder selbst tragen müssten.

Vorbild aus Tübingen: Funktioniert die Steuer?

Köln orientiert sich mit der geplanten Verpackungssteuer an Tübingen, wo eine solche Abgabe bereits seit 2022 existiert. Ende Januar 2025 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass eine Verpackungssteuer rechtlich zulässig ist.

Eine Untersuchung der Universität Tübingen ergab, dass die Gesamtmenge an Müll zwar nicht drastisch reduziert wurde, jedoch deutlich mehr Betriebe Mehrweggeschirr anbieten. Auch in Köln könnte die Steuer also zumindest langfristig zu einem Umdenken führen.

Der Kölner Steuerexperte Michael Thöne von der Universität Köln hält die Maßnahme für sinnvoll, allerdings mit Einschränkungen. Er glaubt, dass die Verpackungssteuer einen positiven Effekt haben könnte, auch wenn sie nicht alle Müllprobleme lösen wird.

Wann fällt die Entscheidung?

Der Stadtrat Köln wird am 13. Februar 2025 über die Einführung der Verpackungssteuer entscheiden. Falls die Steuer beschlossen wird, könnte sie ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die Diskussion bleibt spannend: Während Befürworter die Steuer als wichtigen Schritt für mehr Nachhaltigkeit und weniger Müll sehen, kritisieren Gegner die zusätzlichen Kosten für die Gastronomie und mögliche Preissteigerungen für Verbraucher. Die Entscheidung des Rats wird zeigen, welchen Weg Köln in Sachen Umweltschutz einschlägt.

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Ein Tablet mit dem Text ePA Elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenakte: Was Versicherte jetzt wissen müssen

06 Februar 2025 von Felix Morgenstern

Ab dem 15. Januar 2025 startet in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Franken die elektronische Patientenakte (ePA) in einer Testphase. Die ePA soll künftig eine digitale Sammlung wichtiger Gesundheitsdaten für gesetzlich Versicherte sein. Doch viele Fragen bleiben: Wie funktioniert die ePA? Welche Vorteile und Risiken gibt es? Und wie kann man widersprechen?

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Gesundheitsordner, in dem Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, Röntgenbilder und Medikamentenpläne gespeichert werden. Auch Impfpässe, Mutterpässe und Zahnbonushefte sollen langfristig integriert werden. Jede gesetzliche Krankenkasse wird eine eigene ePA-App zur Verwaltung anbieten.

Automatische Einrichtung – Widerspruch möglich

Wer nicht widerspricht, erhält automatisch eine ePA. Der Widerspruch muss direkt bei der Krankenkasse erfolgen – sowohl vor als auch nach der Einrichtung der Akte. Bereits gespeicherte Daten werden bei einer Löschung vollständig entfernt. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Wer sie nicht nutzt, hat keine Nachteile in der medizinischen Versorgung.

Wie wird die ePA genutzt?

Versicherte können selbst Dokumente hochladen, löschen oder den Zugriff für Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken individuell festlegen. Die Standardzugriffszeit beträgt 90 Tage für Ärzte und Kliniken sowie drei Tage für Apotheken, kann aber verkürzt oder verlängert werden. Ohne eigenes digitales Endgerät können Versicherte die ePA passiv nutzen: Behandelnde Ärzte können die Gesundheitskarte einlesen und auf die Akte zugreifen.

Vorteile der ePA

  • Alle Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort
  • Vereinfachter Austausch zwischen Ärzten, Apotheken und Kliniken
  • Weniger Doppeluntersuchungen und einfachere Arztwechsel
  • Schnellere Notfallversorgung durch sofortige Einsicht in Vorerkrankungen

Risiken und Herausforderungen

  • Potenzielle Cyberangriffe oder Datenlecks
  • Technische Probleme oder Zugangsbarrieren durch langsames Internet
  • Benachteiligung von Menschen ohne digitale Geräte

Wechsel der Krankenkasse und Datenschutz

Bei einem Krankenkassenwechsel wird die ePA mit allen gespeicherten Daten übertragen – ebenso wie ein erteilter Widerspruch. Wer keinen Zugriff auf die App hat, kann über die Krankenkasse eine Vertrauensperson benennen, die die ePA verwaltet.

Die endgültige Einführung der ePA für alle Versicherten ist für den 15. Februar 2025 geplant, abhängig vom Verlauf der Testphase.

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A rear view of people with placards and posters on global strike for climate change. Copy space.

Warnstreiks in NRW: Kitas, Müllabfuhr und ÖPNV betroffen

05 Februar 2025 von Felix Morgenstern

Die Gewerkschaft Verdi ruft ab Mittwoch die Beschäftigten von Bund und Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu Warnstreiks auf. Damit will die Gewerkschaft in den laufenden Tarifverhandlungen Druck auf die Arbeitgeber ausüben. Betroffen sind unter anderem Kitas, Müllabfuhr, Stadtverwaltungen und der öffentliche Nahverkehr.


Hintergrund: Tarifstreit um höhere Löhne

Verdi fordert für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst acht Prozent mehr Gehalt oder mindestens 350 Euro pro Monat zusätzlich. Die Arbeitgeber haben bisher kein Angebot vorgelegt und halten die Forderung für zu hoch – angesichts der angespannten Haushaltslage in vielen Kommunen.

„Seit Oktober hatten die Arbeitgeber Zeit, ein Angebot vorzubereiten – geliefert haben sie nichts“, kritisiert Gewerkschaftssekretär Eric Lobach.


Mittwoch: Erste Warnstreiks in Gladbeck

Am Mittwoch (7. Februar) beginnen die ersten punktuellen Warnstreiks. In Gladbeck sind unter anderem die Beschäftigten von Stadtverwaltung, Sparkasse und Entsorgungsbetrieben aufgerufen, ihre Arbeit niederzulegen.

Das bedeutet für viele Bürgerinnen und Bürger:

  • Müllabfuhr könnte ausfallen
  • Kitas und OGS-Betreuung an Grundschulen könnten geschlossen bleiben
  • Einschränkungen bei städtischen Dienstleistungen

Einige Kita-Träger haben bereits angekündigt, dass Eltern sich alternative Betreuungsmöglichkeiten suchen müssen.


Donnerstag: Größere Streikwelle in mehreren Städten

Am Donnerstag (8. Februar) weitet Verdi die Warnstreiks deutlich aus. Dann könnten Stadtverwaltungen, Bürgerämter und kommunale Betriebe in folgenden Städten betroffen sein:

  • Bochum, Bottrop, Herne, Mönchengladbach, Siegen, Aachen, Viersen, Korschenbroich, Gummersbach
  • Kreisverwaltungen in Viersen, Düren, Heinsberg und Oberbergischer Kreis

Zusätzlich könnten Kitas, Müllabfuhr und der öffentliche Nahverkehr bestreikt werden. In Mönchengladbach und Aachen sind Warnstreiks im ÖPNV angekündigt – Pendler müssen sich auf Bus- und Bahnausfälle einstellen.

Besonders betroffen sind auch:

  • Bochum: Schließung des Stadttheaters und aller Schwimmbäder
  • Herne: Müllabfuhr auch am Freitag im Streik
  • Oberbergischer Kreis: Einschränkungen in den Kreiskrankenhäusern Gummersbach und Waldbröl
  • Würselen: Rhein-Maas-Klinikum betroffen

Freitag: Nahverkehr in Köln, Bonn und Rhein-Sieg-Kreis lahmgelegt

Für Freitag (9. Februar) hat Verdi alle Beschäftigten von:

  • Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB)
  • Stadtwerke Bonn Bus und Bahn
  • Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG)

zum Streik aufgerufen. Das bedeutet, dass in diesen Regionen Busse und Bahnen nicht oder nur eingeschränkt fahren.


Weitere Streiks in der nächsten Woche möglich

Die nächste Verhandlungsrunde zwischen Verdi und den Arbeitgebern findet am 17. und 18. Februar statt. Sollte es bis dahin keine Einigung geben, sind weitere Streikaktionen in NRW wahrscheinlich.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher auf Ausfälle im öffentlichen Dienst, im Nahverkehr und in der Müllabfuhr einstellen.

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Property Tax Season: A rustic house stands in the background, slightly out of focus, drawing the eye to a weathered sign reading "Property Tax" in the foreground.

Grundsteuer-Schock: Kölner soll fast 3.400 Euro für unbebaubare Wiese zahlen

04 Februar 2025 von Felix Morgenstern

Ein harmloses Stück Wiese sorgt für massiven Ärger in Köln-Dellbrück. Grundstücksbesitzer Folker Deinert staunte nicht schlecht, als er den neuen Grundsteuerbescheid erhielt: Statt bisher 115 Euro pro Jahr soll er plötzlich 3.389 Euro zahlen. Der Grund? Seine unbebaubare Wiese wird nun wie Bauland bewertet.

Exorbitante Steuersteigerung durch neue Bewertung

„Ich bin fast umgefallen“, berichtet Deinert, als er den Bescheid vor wenigen Wochen erhielt. Seine 2.000 Quadratmeter große Wiese im Landschaftsschutzgebiet sei eigentlich wertlos – zumindest, wenn es um eine Bebauung geht. Doch laut Finanzamt soll sie nun den Wert von Bauland haben, was eine drastische Erhöhung der Steuer mit sich bringt.

Der neue Bescheid basiert auf dem Messbetrag, den das Finanzamt für die Berechnung der Steuer ansetzt. Während dieser für Deinerts Grundstück zuvor 22,72 Euro betrug, wurde er jetzt auf 658,07 Euro erhöht – eine Steigerung um das Dreißigfache.

Gutachten zur Korrektur? Kaum bezahlbar

Die Oberfinanzdirektion Münster äußerte sich nur allgemein zu solchen Fällen: Eigentümer könnten durch ein Sachverständigengutachten nachweisen, dass der Wert zu hoch angesetzt wurde. Doch das Problem:

„So ein Gutachten kostet mindestens 2.500 Euro – und es ist nicht mal sicher, dass es akzeptiert wird.“
Folker Deinert, Betroffener aus Köln-Dellbrück

Ein finanzielles Risiko, das viele Eigentümer nicht eingehen können oder wollen. Zudem seien fehlerhafte Flurstück-Zuschnitte der Bewertungsgrundlage laut Deinert nicht so einfach zu korrigieren.

Tausende Einsprüche gegen Steuerbescheide in Köln

Deinerts Fall ist kein Einzelfall: Knapp 70.000 Kölner haben bereits Einspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide eingelegt. Laut Haus & Grund Rheinland-Westfalen sind viele Grundstücke betroffen, die zu Unrecht als bebaubar eingestuft wurden.

„Das Bewertungsverfahren, das hier in NRW angewandt wird, ist fehleranfällig“, kritisiert Experte Erik-Uwe Amaya. Besonders in Hanglagen, Naturschutzgebieten oder auf anderweitig nicht nutzbaren Flächen führe die Berechnung zu völlig unrealistischen Steuerforderungen.

Eigentümer müssen vorerst zahlen

Doch bis eine Lösung gefunden wird, müssen Betroffene erst einmal zahlen. Laut Haus & Grund sind die meisten Eigentümer verpflichtet, die Bescheide fristgerecht zu bedienen. Nur in absoluten Ausnahmefällen könne bei der Stadt eine Ratenzahlung oder Zahlungsaussetzung beantragt werden.

Für viele Betroffene, wie auch Bruno Lemancik aus Bocklemünd, eine bittere Pille:

„Jetzt muss ich viel Geld für ein Grundstück bezahlen, das ich nicht mal nutzen kann.“

Klage gegen das Grundsteuermodell läuft

Der Bund der Steuerzahler NRW hat bereits Klage eingereicht und will bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ziel ist es, das aktuell angewendete Grundsteuermodell für verfassungswidrig erklären zu lassen.

Doch der Prozess könnte sich über Jahre hinziehen. Bis dahin bleibt Eigentümern wie Folker Deinert und tausenden anderen Kölnern nichts anderes übrig, als weiterhin überhöhte Steuern zu zahlen – und zu hoffen, dass die Gerichte am Ende für sie entscheiden.

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Muss das Bußgeld in der Schloßsstrasse trotz des Urteils gegen die Stadt bezahlt werden?

Muss das Bußgeld in der Schloßsstrasse trotz des Urteils gegen die Stadt bezahlt werden?

31 Januar 2025 von Darian Lambert

Frank Samirae: Tausende unrechtmäßige Knöllchen – Stadt Bergisch Gladbach muss Fehler eingestehen

Frank Samirae, Stadtrat

Frank Samirae, Ratsmitglied in Bergisch Gladbach und zugleich Händler in der Schloßstraße, hat die Situation aus seiner Sicht als Kommunalpolitiker analysiert und bewertet. Seiner Einschätzung nach wurden mehrere hundert, wenn nicht tausende, Knöllchen unrechtmäßig ausgestellt. Hintergrund ist die durch das Verwaltungsgericht Köln als rechtswidrig erklärte verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer temporären Fußgängerzone. Samirae fordert nun, dass die Stadt ihren Fehler öffentlich zugibt und sämtliche Bußgelder, die auf Grundlage dieser Anordnung verhängt wurden, unverzüglich zurücknimmt.

Ihm zufolge kann es nicht sein, dass Bürger für einen Verwaltungsfehler der Stadt zur Kasse gebeten werden. Besonders brisant: Das Gericht stellte fest, dass die Anordnung nicht nur fehlerhaft, sondern offensichtlich rechtswidrig war. Samirae betont jedoch ausdrücklich, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt – diese kann nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Verwaltungsrecht leisten.

1. Sachverhalt

  • Die Stadt Bergisch Gladbach hat eine temporäre Fußgängerzone eingerichtet, die durch ein Verkehrszeichen 242.1 StVO signalisiert wurde.
  • Das Verwaltungsgericht Köln (Beschluss vom 09.01.2025, Az. 18 L 2487/24) hat die Anordnung der Fußgängerzone als rechtswidrig bewertet und die Stadt angewiesen, das Verkehrszeichen zu entfernen oder unwirksam zu machen.
  • Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bezieht sich auf die Tatsache, dass die zugrunde liegende Verkehrsregelung als rechtswidrig festgestellt wurde.
  • Die Stadt hält dennoch an der Sanktion fest und argumentiert, dass ein Verkehrszeichen auch dann zu beachten ist, wenn sich seine Anordnung nachträglich als rechtswidrig herausstellt.

2. Rechtslage: Ist das Bußgeld trotz der Rechtswidrigkeit der Fußgängerzone gerechtfertigt?

a) Bindungswirkung des Gerichtsbeschlusses
  • Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die verkehrsrechtliche Anordnung offensichtlich rechtswidrig ist.
  • Die Stadt wurde angewiesen, die Verkehrszeichen zu entfernen.
  • Obwohl es sich um eine Eilentscheidung und kein endgültiges Urteil handelt, ist die Stadt daran gebunden und muss sich an die Anordnung halten.
b) Prinzip des „trotzdem gültigen Verkehrszeichens“
  • Die Stadt argumentiert, dass ein Verkehrsschild auch dann befolgt werden muss, wenn es später als rechtswidrig festgestellt wird.
  • Diese Argumentation beruht auf dem Grundsatz der Bestandskraft von Verkehrszeichen.
  • Tatsächlich gibt es Fälle, in denen ein Verkehrsverstoß auch dann geahndet wird, wenn die zugrunde liegende Regelung später aufgehoben wird.
c) Gilt das auch hier?
  • Problem 1: Rückwirkung des Gerichtsbeschlusses
    • Der Beschluss des VG Köln hat keine rückwirkende Wirkung, sondern entfaltet seine Wirkung ab dem Zeitpunkt der Entscheidung (09.01.2025).
    • Verstöße, die vor dem 09.01.2025 begangen wurden, könnten somit grundsätzlich noch sanktioniert werden.
    • Verstöße nach dem 09.01.2025 dürften hingegen nicht mehr verfolgt werden.
  • Problem 2: Offensichtliche Rechtswidrigkeit der Anordnung
    • Das Gericht hat festgestellt, dass die Anordnung nicht nur fehlerhaft, sondern offensichtlich rechtswidrig war.
    • Dies bedeutet, dass die Verkehrsbeschränkung gar nicht hätte angeordnet werden dürfen.
    • In solchen Fällen kann sich der Bürger darauf berufen, dass er nicht verpflichtet war, die offensichtlich fehlerhafte Anordnung zu beachten.
d) Rechtsgrundlage für eine Bußgelderstattung
  • § 47 OWiG (Rücknahme eines rechtswidrigen Bußgeldbescheids)
    • Wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Ordnungswidrigkeit nicht vorlag, muss das Verfahren eingestellt werden.
  • § 80 Abs. 5 VwGO (aufschiebende Wirkung von Klagen)
    • Da das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung angeordnet hat, kann das Verkehrszeichen ab dem Zeitpunkt des Beschlusses nicht mehr als gültig betrachtet werden.

3. Fazit: Hat die Stadt recht oder unrecht?

Die Stadt hat UNRECHT.

  • Das Bußgeld kann nicht rechtmäßig durchgesetzt werden, weil die zugrunde liegende Verkehrsregelung als offensichtlich rechtswidrig festgestellt wurde.
  • Verstöße nach dem 09.01.2025 können definitiv nicht mehr geahndet werden.
  • Auch Verstöße vor dem 09.01.2025 sind fraglich, weil das Gericht feststellte, dass die gesamte Regelung fehlerhaft war und es nie eine gültige Grundlage gab.
  • Der Einspruch sollte Erfolg haben, und der Bußgeldbescheid müsste aufgehoben werden.
Empfehlung:
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und den Einspruch aufrechterhalten.
  • Falls die Stadt nicht einlenkt, kann eine fachanwaltliche Prüfung (Fachanwalt für Verkehrsrecht/Verwaltungsrecht) sinnvoll sein.
  • In vergleichbaren Fällen wurden rechtswidrige Bußgeldbescheide nachträglich zurückgenommen oder von Gerichten aufgehoben.

📌 Ergebnis: Die Stadt Bergisch Gladbach handelt rechtswidrig, wenn sie auf die Zahlung des Bußgeldes besteht.

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CO2-Kosten für Heizungen: Digitaler Infoabend zu Rechten und Pflichten für Mietende und Vermietende

23 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Ab sofort müssen Vermieterinnen und Vermieter je nach CO2-Ausstoß eines Gebäudes einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser tragen. Um die Auswirkungen des neuen Gesetzes zu erklären, lädt der Rheinisch-Bergische Kreis gemeinsam mit :metabolon zu zwei digitalen und kostenfreien Infoveranstaltungen ein.

Hintergrund des Gesetzes

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das 2023 in Kraft trat, sieht eine gestaffelte Verteilung der CO2-Kosten zwischen Mietenden und Vermietenden vor. Maßgeblich ist der jährliche CO2-Ausstoß eines Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei hohem CO2-Ausstoß tragen Vermietende bis zu 95 Prozent der Kosten. Ziel ist es, Mietende in wenig energieeffizienten Gebäuden zu entlasten und Vermietende zu Modernisierungen zu motivieren. Auch Immobilien mit Fernwärme oder Wärmecontracting fallen unter die Regelung.

Infoveranstaltungen für beide Zielgruppen

Die Veranstaltungen bieten jeweils einen spezifischen Fokus:

  • Für Mietende: Donnerstag, 30. Januar, 18:00 Uhr
    In Kooperation mit dem Mieterverein Köln und der Verbraucherzentrale NRW.
  • Für Vermietende: Dienstag, 25. Februar, 18:00 Uhr
    In Zusammenarbeit mit Haus & Grund Rhein-Berg e.V.

Was erwartet die Teilnehmenden?

Wiebke Hoberg von der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) wird die Regelungen des Gesetzes, Rechte und Pflichten sowie praktische Umsetzungsmöglichkeiten erläutern. Im Anschluss können Teilnehmende Fragen stellen. Die Veranstaltungen dauern maximal 90 Minuten.
Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich, der Einwahllink lautet: https://t1p.de/6mybc.

Weitere Ressourcen und Unterstützung

Interessierte können sich mit hilfreichen Online-Rechnern auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (https://t1p.de/9v3w4) und der Verbraucherzentrale NRW über ihren CO2-Kostenanteil informieren.

Für Fragen zu Energieeinsparung und Klimaschutz steht das Team der Energie & Klima Koordinierungsstelle (EKKO) des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.rbk-direkt.de/team-ekko.aspx.

Ein Schritt in Richtung Klimaschutz

Mit der neuen Gesetzesregelung sollen nicht nur Mietende entlastet, sondern auch Vermietende dazu angeregt werden, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und langfristig zu geringeren Heizkosten für alle Beteiligten.

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