Archiv | Wirtschaft

9. Thermografie-Sonderaktion im Rheinisch-Bergischen Kreis

27 Oktober 2014 von Darian Lambert

ThermographieEnergieverlusten auf der Spur

Rheinisch-Bergischer Kreis. Die Temperaturen sinken, die Heizkosten steigen – höchste Zeit, an der Thermografie-Sonderaktion teilzunehmen, die der Rheinisch-Bergische Kreis diesen Winter bereits zum neunten Mal anbietet. Ab sofort haben Immobilienbesitzer wieder die Möglichkeit, ihr Gebäude von einem Fachmann zu vergünstigten Konditionen auf energetische Schwachstellen hin untersuchen zu lassen.

Gerade in älteren Gebäuden geht häufig ein Großteil der Heizungswärme durch undichte Fenster, unzureichend gedämmte Außenwände oder Rollladenkästen verloren. Daher lohnt es sich, mittels Infrarotaufnahmen den energetischen Schwachstellen auf die Spur zu kommen. Anhand von Wärmebildern erstellt der Thermograf ein Gutachten, das die entdeckten Schwachstellen analysiert und Vorschläge unterbreitet, wie das Gebäude sinnvoll und kostensparend saniert werden kann. Oft tragen schon kleine Investitionen in Sanierungsmaßnahmen wesentlich zur langfristigen Entlastung des eigenen Geldbeutels bei. Durch Bündelung erprobter Energiespartechniken wie Wärmedämmung, Fensteraustausch und Heizungserneuerung lassen sich der Energieverbrauch und damit auch die Energiekosten deutlich senken.

Die Thermografien werden von einem zertifizierten Thermografen durchgeführt. Die Kosten betragen 150 Euro inklusive Mehrwertsteuer für ein Ein- oder Zweifamilienhaus beziehungsweise 180 Euro inklusive Mehrwertsteuer für ein Mehrfamilienhaus bis sechs Wohneinheiten.
Ein Musterbericht des Thermografen, das Anmeldeformular sowie weitere Informationen stehen auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises unter www.rbk-direkt.de (Suchbegriff: Thermografie-Sonderaktion) zur Verfügung. Die Anmeldung zur Sonderaktion ist bis zum 31. Januar 2015 möglich. Informationen zum Ablauf der Thermografie-Sonderaktion gibt es auch telefonisch beim Rheinisch-Bergischen Kreis (02202 13-2553 bzw. -2337) oder per E-Mail an standortentwicklung@rbk-online.de.

Kommentare (0)

GL Solar-Genossenschaft vor Aufgabe

27 Oktober 2014 von Darian Lambert

gl_solar_letztel

Vorstand Stephen Letzel will aus „beruflichen Gründen“ Amt niederlegen

Die GL-Solar-Genossenschaft kann auf keine erfolgreichen Geschäftsjahre zurückblicken. Im Gegenteil: Es droht möglicherweise die Insolvenz. In den vergangenen beiden Jahren wurden ausschließlich Verluste eingefahren. Vorstand und Aufsichtsrat wollen nun ihre Ämter niederlegen. Die offizielle Begründung: Man habe aus beruflichen Gründen keine Zeit mehr. Die investierten Bürger, insgesamt sind es 50 Genossen, müssen bei der Generalversammlung am Mittwochabend  um 18:30 in der Hauptstelle der Bensberger Bank über die Zukunft des Geschäftsbetriebs entscheiden.

Dabei könnte die GL Solargenossenschaft bereits auf Grund gelaufen sein. Der Verlust ist nicht durch die Hälfte des Geschäftsguthabens und die Rücklagen gedeckt, heißt es unter Punkt 7 der Einladung zur Generalversammlung. Die beiden errichteten Solaranlagen würden nicht ausreichen, um die Genossenschaft zu tragen. – meint der Vorstand. Sie erwirtschaften insgesamt 7000 Euro pro Jahr.

Frank Samirae, Stadtrat und Mitglied der Genossenschaft meint hierzu: „Wenn Vorstand und Aufsichtsrat aus fadenscheinigen Gründen das Weite suchen wollen und gleichzeitig für einen Verlust, der durch die Hälfte der Geschäftsguthaben und die Rücklagen nicht gedeckt ist, die Entlastung fordern, steht wahrscheinlich die Insolvenz des Unternehmens bevor. Die investierenden Bürger könnten sogar einen Totalverlust Ihres Geldes erleiden. Mich betrübt das sehr. Hier ging es nicht nur um Geld und Dividenden, sondern auch um die Energiewende und die Zukunft unserer Kinder. Ich prüfe nun juristische Schritte.“

Würden sich keine engagierten Mitarbeiter finden und werden nicht zusätzliche Anteile gezeichnet, müsse die Solar-Genossenschaft aufgelöst werden, bedauert Aufsichtsratsvorsitzender Wilfried Kamp. Gemeint ist wohlgemerkt eine ehrenamtliche, also völlig unbezahlte Mitarbeit. Im schlimmsten Fall kämw der Verkauf der beiden Photovoltaikanlagen und die Auflösung der Genossenschaft in Betracht – meint Kamp.

Kommentare (0)

Amazonen sammeln Spenden für die Tafel

23 Oktober 2014 von Darian Lambert

tafel

Die Amazonen Tanja Nurna und Juliane Simon zusammen mit Edi Stoffel von der Bergisch Gladbacher Tafel

Die AMAZONEN der Grossen Bensberger Karnevalsgesellschaft haben sich auf die „Fahne“ geschrieben in Zusammenarbeit mit ihrer Muttergesellschaft auch gemeinnützig tätig zu werden. Als Begünstigte der Auftaktveranstaltung in diesem Jahr wurde die „Bergisch Gladbacher Tafel“ erkoren.

Ziel war es, eine Tombola auf die Beine zu stellen und den Erlös vollumfänglich diesem gemeinnützigen Verein zukommen zu lassen. Das Pilotprojekt wurde von zwei Amazonen federführend übernommen (Juliane Simon und Tanja Nurna). Große Unterstützung erhielten Sie von unserem Freund Eddy Stoffel, der bereits seit vielen Jahren ehrenamtlich und mit sehr viel Engagement für die Tafel tätig ist.

Aufgrund der überwältigenden Unterstützung der vielen Geschäftsleuten in Bensberg und Umgebung kamen so viele Preise zusammen, sodass zwei statt der geplanten einen Tombola stattfanden. Die erste Verlosung erfolgte auf dem jährlich stattfindenden „Amazonenherrenabend“ (hier laden die Damen ihre dazugehörigen Männer ein) und die zweite Verlosung folgte eine Woche später auf dem Grillfest der Gesellschaft.

Der stolze Betrag, der durch die Tombola erzielt werden konnte, wurde durch weitere Spenden der Grossen Bensberger Karnevalsgesellschaft (Rat, Senat & Herrenreiter) und einem Motto-„Schlado“ von Frau Nurna in „DAS BISTRO“ noch einmal aufgestockt. Final konnte eine Gesamtsumme von 2.000,00€ an „Die Bergisch Gladbacher Tafel“ übergeben werden.

Kommentare (0)

Rückruf von Rindfleisch

21 Oktober 2014 von Dirk Sonntag

Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 20.10.2014

Mögliche bakterielle Verunreinigung in Rindfleisch

Vorsorglicher Rückruf der Produkte in NRW

 

Lebensmittel-Rindfleisch1-Asio.JPGAus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird in Nordrhein-Westfalen in mehreren Betrieben Fleisch zurückgerufen, das möglicherweise bakteriell verunreinigt ist. Das Rindfleisch stammt aus einer Lieferung aus Polen, zu der es eine Warnmeldung der niederländischen Behörden im europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel gegeben hat. Zwei in Polen geschlachtete Rinder stammen aus einem Betrieb in der Slowakei, bei dem Ende September bei einem Tier Milzbrand festgestellt worden ist. Zum Zeitpunkt der Schlachtung in Polen gab es bei den beiden Rindern keine Anzeichen einer Erkrankung. Eine Infektion der Tiere mit dem Erreger ist zwar nach aktuellem Kenntnisstand wenig wahrscheinlich, kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das Fleisch wurde dann von Polen in die Niederlande geliefert und dort weiter zerlegt und auch nach Deutschland geliefert.

Nach der Information durch die niederländischen Behörden haben die nordrhein-westfälischen Behörden umgehend die Lieferwege in NRW ermittelt. Noch im Handel vorhandenes Fleisch wurde durch die zuständigen Behörden der Kreise gesperrt und zurückgerufen. Bei mehreren Betrieben wurde das betreffende Frischfleisch über die Fleischtheken verkauft. Es handelt sich dabei um Produkte, die im Zeitraum Ende September bis Anfang Oktober verkauft wurden. Die Behörden der Kreise haben die Betriebe vor Ort informiert und einen Produktrückruf sowie eine Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über einen Filialaushang veranlasst. Über die genauen Betriebe, Produkte und den genauen Verkaufszeitraum können Verbraucherinnen und Verbraucher sich auf Externer Link – öffnet in neuem Fenster www.lebensmittelwarnung.de informieren.

Foto: commons.wikimedia Asio otus

Kommentare (0)

Vergabekammer Köln: BELKAW-Verfahren beanstandungsfrei

20 Oktober 2014 von Darian Lambert

Mit Beschluss vom heutigen Tage (20.10.2014) hat die Vergabekammer Köln das Verfahren der Bädergesellschaft der Stadt Bergisch Gladbach mbH für beanstandungsfrei erklärt. In seinen 35-seitigen Entscheidungsgründen betont die Kammer, dass sämtliche Anträge der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH bereits nicht geeignet seien, die Schwelle der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu überschreiten.

Der Kauf der Geschäftsanteile an der BELKAW unterliege ebenso wenig dem Vergaberecht wie das parallel geführte Verfahren zur Suche eines strategischen Partners für eigene Stadtwerke. Darüber hinaus erklärte die Vergabekammer, dass das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren nicht dazu dienen könne, einen eventuellen Schadensprozess vorzubereiten oder die Rehabilitation des unterlegenen Bieters zu betreiben. Solche Fallkonstellationen seien vom vergaberechtlichen Rechtsschutz nicht erfasst. Die Kosten des Verfahrens wurden den Stadtwerken Schwäbisch Hall auferlegt.

Kommentare (0)

Architektenfortbildung

Barrierefrei bauen – Kreis bildet Architekten fort

21 September 2014 von Darian Lambert

ArchitektenfortbildungRheinisch-Bergischer Kreis. Als blinder Mensch durch das Treppenhaus, mit dem Gipsbein in die Badewanne oder dem Kinderwagen einige Stufen hoch – im Alltag begegnen uns viele Barrieren. Um besonders Architekten für dieses Themenfeld zu sensibilisieren und Kompetenzen für Planungen und Umsetzungen für barrierefreies Wohnen zu vermitteln, organisierte der Rheinisch-Bergische Kreis jetzt die Fortbildung „Barrierefreier Wohnungsbau“. Diese richtete sich insbesondere an Architekten, aber auch an Bauträger und Baubehörden.

„Wir möchten Inklusion in allen Lebensbereichen vorantreiben. Die Förderung des barrierefreien Lebens im häuslichen Umfeld ist ein wichtiger Teil davon“, betonte Willi Palm von der Geschäftsstelle Inklusion des Rheinisch-Bergischen Kreises. In dem Vortrag der Referentin Vera Schmitz von der Akademie der Architektenkammer NRW ging es unter anderem um die Möglichkeiten der technischen Gebäudeausrüstung, um Gesetze und Richtlinien und darum, welche unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen es gibt und wie Neubauten so geplant werden können, dass sie der DIN 18040-2 entsprechen. Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit von Neubauten, damit sie für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Zudem informierte Monika Dinkelmann von der Wohnungsbauförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises, welche Fördermöglichkeiten es für den barrierefreien Wohnungsbau gibt. Ergänzend stellte Gabi Schmidt vom Sozialamt des Kreises die vor einigen Monaten gegründete Wohn-Raum-Beratung Rhein-Berg vor. Im Anschluss tauschten sich die rund 40 Teilnehmer in einer lebhaften Diskussion aus. „Die Veranstaltung hat mir neue Denkanstöße und viele gute Informationen gegeben, die ich für künftige Projekte mitnehmen kann“, zog einer der Teilnehmer sein persönliches Fazit.

Kommentare (0)

Pilzsammler aufgepasst: Maximal zwei Kilogramm für den eigenen Bedarf

10 September 2014 von Darian Lambert

Rheinisch-Bergischer Kreis. Der Herbst rückt näher und das feuchtwarme lässt die Pilze aus dem Boden sprießen. Das lockt Pilzsammler in den Wald. Neben dem Wissen, welche Pilze genießbar und welche giftig sind, sollten Pilzsammler aber auch noch einiges mehr beachten.
Pilze gehören zu den besonders geschützten Arten. Daher gibt es nur wenige Sorten, die gesammelt werden dürfen. Dies sind Steinpilze, Pfifferlinge, Brätlinge, Birkenpilze, Rotkappen sowie Morcheln. Als nicht geschützt, und daher zum Sammeln erlaubt, gelten der Maronenröhrling und der Hallimasch. Privatpersonen dürfen pro Tag zwei Kilogramm dieser Pilze für den eigenen Bedarf sammeln. Das gewerbliche Sammeln von Pilzen ist verboten und kann mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Um Natur und Tiere zu schützen, ist das Pilzesammeln in den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH), die nach einer europäischen Norm besonders geschützt sind, und in allen Naturschutzgebieten nicht erlaubt. Damit die Tiere nicht gestört und aufgescheucht werden, dürfen die Wege dort nicht verlassen werden. Dies gilt beispielsweise für die beliebten Erholungsgebiete Königsforst und Wahner Heide sowie für alle sonstigen Naturschutzgebiete im Rheinisch-Bergischen Kreis. Nähere Informationen zu den Schutzgebieten gibt es unter www.rbk-direkt.de, Suchbegriff Landschaftspläne, Naturschutzgebiete. In den betroffenen Gebieten werden während der Pilzsaison Kontrollen durchgeführt. Verstöße gegen das Verbot des Pilzesammelns in diesen besonderen Schutzgebieten können ebenfalls mit einer hohen Geldbuße bestraft werden.

Bei Fragen steht die untere Landschaftsbehörde unter Tel.: 02202 13-2525 zur Verfügung.

Kommentare (0)

DSC01244

Verkehr und Verkehrsverhalten werden auf Herz und Nieren geprüft

22 August 2014 von Darian Lambert


Mobilitätskonzept Bergisch Gladbach – MobiK GL

DSC01244
In Bergisch Gladbach soll jetzt die Zukunft verkehrsplanerisch angepackt werden. Ziel ist ein Mobilitätskonzept – ein umfassendes Planwerk, bei dem die Gesamtmobilität der Stadt erfasst wird: Pkw-Verkehr, Bus und Bahn, Rad- und Fußverkehr, Güterverkehr und ruhender Verkehr. Das Konzept soll nicht nur dokumentieren, sondern auch die Möglichkeit bieten, lenkend einzugreifen. Die Erstellung des Konzepts wird gefördert durch den Verkehrsverbund Rhein-Sieg; Bergisch Gladbach ist Modellkommune.

Erster Schritt: die ausführliche Bestandsaufnahme aller Verkehrsträger sowie die Aufzeichnung von Verkehrsgewohnheiten und Verkehrsströmen. Dann folgt die Auswertung und die planerische Arbeit – zunächst in Form von strategischen Leitzielen, und daran ausgerichtet konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen.

Mit der Bestandsaufnahme geht es in Bergisch Gladbach nun los. Die graue Theorie bleibt dabei außen vor: Die Bürgerinnen und Bürger werden konkret nach ihren täglichen Gewohnheiten, aber auch nach tatsächlich zurückgelegten Wegstrecken gefragt.

5.500 Haushalte sind gefragt  – Je mehr mitmachen, desto besser fürs Ergebnis

In den nächsten Wochen (bis Ende September) erhalten 5.500 zufällig ausgewählte Haushalte in Bergisch Gladbach ein Anschreiben des Bürgermeisters, in dem er um freiwillige und anonyme Mitwirkung bei der Haushaltsbefragung bittet. Per Fragebogen werden die an einem bestimmten Stichtag zurückgelegten Wege erfragt mit dem Auto, mit Bus & Bahn, mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Je mehr der Angeschriebenen mitmachen, desto aussagekräftiger wird das Bild des Verkehrsverhaltens und der dadurch erzeugten Verkehrsströme erfasst. Anhand dieser Angaben sind die auswertenden Experten beispielsweise in der Lage, Aussagen darüber zu treffen, zu welchen Anteilen sich der Verkehr auf die Verkehrsmittel verteilt und wie diese Verteilung optimiert werden kann („Modal Split“).

Slogan und Logo beschreiben kurz und knackig die Zielvorstellung des Konzeptes:

Bergisch Gladbach – clever. vernetzt. mobil.

Beauftragt mit der Haushaltsbefragung ist das Ingenieurbüro Helmert aus Aachen, das auch den Fragebogen entwickelt hat. Ein weiteres Expertenteam, das Büro Rödel & Pachan aus Kamp-Lintfort, setzt sich anschließend zwei Jahre lang intensiv mit der Mobilitätsentwicklung in Bergisch Gladbach auseinander. Zusammen mit lokalen und übergeordneten Interessensvertretern, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern soll diskutiert werden, wie Mobilität in Bergisch Gladbach heute und morgen aussehen kann. Daraus sollen Leitvorstellungen, Ziele und Handlungsempfehlungen entstehen. Aufbauend auf dem 2012 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK 2030 rückt mit dem Mobilitätskonzept ein weiteres Stück gesamtstädtischer Entwicklung in den Blickpunkt.

Bürgerbeteiligung als zentrales Element

Während der gesamten Erarbeitungszeit des Mobilitätskonzeptes spielt die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger eine entscheidende Rolle. Neben der Haushaltsbefragung ist im weiteren Verlauf eine offene Bürgerbeteiligung vorgesehen, bei der alle Bergisch Gladbacher teilnehmen können und sollen. Geplant sind in diesem Zusammenhang auch stadtteilbezogene Veranstaltungen.

Bergisch Gladbach ist Modellkommune – gefördert durch den VRS

Das Mobilitätskonzept steht in engem Zusammenhang mit dem Förderprojekt „Mobilität der Zukunft – Kommunales Mobilitätsmanagement“ des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS), in dessen Rahmen Bergisch Gladbach als Modellkommune ausgewählt wurde. Das Förderprojekt zielt darauf ab, die Kommunen sowohl fachlich als auch finanziell zu unterstützen, ein zukunftsfähiges Mobilitätskonzept zu entwickeln, bei dem intelligente und vernetzte Verkehrslösungen im Vordergrund stehen.Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.stadtentwicklung-gl.de

Kommentare (0)

Gewerbegebiet Obereschbach: Dübel sichern bald den Hang

21 August 2014 von Darian Lambert

Nicht zu übersehen wird das Tiefbaugerät sein, mit dem ab Anfang September auf dem Gelände des neuen Gewerbegebiets Obereschbach gedübelt wird. Etwa 25 Meter hoch wird es in den Himmel ragen, und es bohrt seine Löcher nicht in Wände, sondern in den Boden. Die werden dann mit Stahlbeton verfüllt und sichern auf diese Weise ein Stück des Hanges in Richtung L136 endgültig vor jeglicher Talwärts-Bewegung.

Grundstückseigentümer und Projektentwickler ist der Stadtentwicklungsbetrieb AÖR (SEB). Im vorletzten Jahr waren Bodenrisse in einem gut eingrenzbaren Randbereich des Geländes entdeckt worden. Dieser ist zum überwiegenden Teil als Standort für die Entwässerungsanlage des Gewerbegebietes vorgesehen; ganz am Rande ist auch eines der Gewerbegrundstücke betroffen, für dessen Qualität SEB-Vorstand Bernd Martmann aber seine Hand ins Feuer legt: „Das Grundstück ist mittlerweile wohl das bestuntersuchte Stück Erde in ganz Bergisch Gladbach.“

Und künftig wohl auch ganz besonders stabil: Nach gutachterlicher Prüfung verschiedener Sanierungsmöglichkeiten wurde das Dübel-Verfahren als das beste und effektivste ausgewählt. 75 Pfähle mit einer Länge von bis zu 18 Metern gelangen hier in die Erde; das ausführende Unternehmen ist die Fa. Bickhardt Bau AG aus Kirchheim, Hessen. Bis Mitte Oktober sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Im unmittelbaren Anschluss beginnt dann der Bau eines Regensammlers und eines Regenklärbeckens an dieser Stelle.

Das Gewerbegebiet Obereschbach besteht aus insgesamt elf Grundstücken, die auch als Teilstücke vermarktet werden können. Der Verkauf der Grundstücke ist angelaufen; der erste Käufer hat bereits eine Teilbaugenehmigung erhalten. Weitere Verkäufe sind für dieses Jahr geplant.

Kommentare (0)

Hygiene-Qualitätssiegel jetzt auch für Pflegeeinrichtungen und Altenheime

15 August 2014 von Darian Lambert

Rheinisch-Bergischer Kreis. Mit einem gemeinsamen Qualitätssiegel zu Hygiene-Standards den wachsenden Problemen mit multiresistenten Erregen (MRE) entgegenzuwirken, das ist das Ziel des überkommunalen Netzwerk mre-netz rhein-ahr. Nachdem im letzten Jahr die Krankenhäuser das Qualitätssiegel erworben haben, soll dies nun auch auf die Pflegeheime erweitert werden.

Bei der Auftaktveranstaltung nutzten 32 Vertreter von 27 Seniorenpflegeheimen im Rheinisch-Bergischen Kreis die Gelegenheit, sich über das Qualitätssiegel für Hygiene zu informieren. Ziel des Siegels ist es, einheitliche Standards im Umgang mit resistenten Erregern, wie beispielsweise MRSA, oder ansteckenden Krankheiten wie Grippe und Magen-Darm Infektionen zu etablieren. Auch allgemeine Hygienestandards, wie zum Beispiel die Händehygiene, sollen überprüft werden. Um das „Qualitätssiegel für Hygiene in Alten- und Pflegeeinrichtungen“ zu bekommen, müssen die Einrichtungen zehn Vorgaben erfüllen. Die Umsetzung der einzelnen Vorgaben wird vor Ort durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes begleitet und beratend unterstützt.

Da MRE gegen viele Antibiotika unempfindlich (resistent) sind, ist die Behandlung von Infektionen mit diesem Keimen besonders schwierig. Durch die Aktivitäten des Netzwerkes sollen alle Maßnahmen koordiniert werden, die eine Verbreitung der Erreger eindämmen können. Hierzu gehören beispielsweise eine sorgfältige Hygiene und ein überlegter Einsatz von Antibiotika.

Kommentare (0)

Advertise Here
Advertise Here
Januar 2026
M D M D F S S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031