Kardinal Rainer Maria Woelki hat im Streit gegen die Bild-Zeitung erneut vor Gericht gesiegt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln untersagte der Zeitung, weiter zu behaupten, der Kardinal habe Missbrauchsvorwürfe absichtlich geheim gehalten. Mit dem Urteil ist der Rechtsstreit rechtskräftig beendet.
Hintergrund des Verfahrens
Der Fall dreht sich um Vorwürfe gegen den ehemaligen Sternsinger-Präsidenten Winfried Pilz, der 2019 verstorben ist. Laut Bild-Bericht vom Juli 2022 habe Woelki seit seinem Amtsantritt 2014 bewusst Informationen über Pilz zurückgehalten und damit gegen seine Dienstpflichten verstoßen. Diese Behauptung konnte das Blatt jedoch nicht belegen.
Kardinal Woelki erklärte unter Eid, er habe sich erst im Juni 2022 intensiv mit den Vorwürfen beschäftigt. Vor Woelkis Amtszeit hatte bereits sein Vorgänger, Kardinal Meisner, versäumt, das Bistum Dresden-Meißen über die Vorwürfe gegen Pilz zu informieren. Pilz hatte seinen Ruhestand in diesem Bistum verbracht.
Gericht: Behauptungen unbelegt
Das OLG urteilte, dass die Formulierung der Bild-Zeitung eine verdeckte Behauptung darstellt, für die es keine Beweise gibt. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Köln die Vorwürfe der Zeitung als unbelegt zurückgewiesen.
Rechtskräftiges Urteil ohne Revision
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts ist der Fall endgültig abgeschlossen. Da der Streitwert bei 20.000 Euro liegt, ist eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht möglich. Der Sieg vor Gericht stärkt die Position Woelkis in einem ohnehin belasteten Umfeld von Vorwürfen und öffentlicher Kritik.
Der Fall unterstreicht die Bedeutung sorgfältiger Recherche und klarer Beweislage in der Berichterstattung über sensible Themen wie den Umgang mit Missbrauchsvorwürfen in kirchlichen Institutionen.