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CDU Skandal landet vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach

15 September 2012 von Darian Lambert

Die Kölner Staatsanwaltschaft wollte nicht locker lassen. Zu groß erscheint ihr die kriminelle Energie der ehemaligen Bergisch Gladbacher CDU Spitzenpolitiker. Der Vorwurf, Fraktionsgelder seien über Privatkonten gewaschen und für Partei- und Wahlkampfzwecke verwendet worden, ist in der Tat schwerwiegend. Die Staatsanwaltschaft geht von einer vorsätzlichen Tat aus. Jegliche Versuche der Angeklagten sich mit einer Geldstrafe aus der Affäre zu ziehen oder der Unterstellung zwecks Abwehr einer Klage die Staatsanwaltschaft betreibe ein politisches Verfahren blieben erfolglos.

Der CDU kann man zugute halten, dass sie die missbräuchliche Mittelverwendung selbst im Rahmen einer Kassenprüfung aufgedeckt hat. In die Öffentlichkeit gelangt war dieser Vorfall jedoch dann nur durch eine Indiskretion. Die damalige Fraktionsspitze wurde in Folge dessen abgesetzt. Ein von der Fraktion eingeschalteter Wirtschaftsprüfer bezifferte Fehlabrechnungen allein für das Jahr 2005 mit 18 000 Euro. Dieser Betrag wurde der Stadt zurückerstattet.

Die Anklageschrift richtet sich konkret gegen die beiden Vorgänger des jetzigen CDU-Fraktionschefs Peter Mömkes sowie gegen die damalige Schatzmeisterin und den Geschäftsführer der Fraktion. Es wird den Beteiligten Untreue und Betrug vorgeworfen. Die Angeklagten selbst schweigen gegenüber der Öffentlichkeit mit Hinweis auf das schwebende Verfahren beharrlich. Eine Berichterstattung von CDU kontrollierten Medienunternehmen erfolgte bis dato ebenfalls nicht.

Der Gladbacher Amtsrichter Reinhardt Bohn muss sich mit einer rekordverdächtigen 130 Seiten starken Anklageschrift nun in Bensberg auseinandersetzten. Sein Versuch, den Fall an die nächst höhere Instanz nach Köln „abzuschieben“ blieb erfolglos. Die Frage, ob es dem Richter die Stärke der Klageschrift zu viel Arbeit war oder Ihm der politische Fall zu brisant war bleibt bis dato offen.

Die Vorwürfe lesen sich wie ein Paradebeispiel für krumme Parteigeschäfte. Es wurden unverhältnismäßige Ausflüge, Feiern und Geselligkeit abgerechnet:

– Weihnachtsfeier 2001 im Grandhotel Schloss Bensberg, (7140,70 Euro)

– Schiffstour auf dem Rhein mit Ehepartnern anlässlich der Veranstaltung „Rhein in Flammen“

Auch der Glaubwürdigkeit von Fraktionsmitgliedern der lokalen CDU schadete dies. Jene haben stets behauptet, bei der Bootsfahrt handele sich um eine legitime Veranstaltung. Es habe sich ja um eine Arbeitsveranstaltung zwecks Anbahnung besserer Kontakte zur Kölner CDU-Ratsfraktion gehandelt.

Am 7. November 2012 findet in den Räumen des Bergisch Gladbacher Amtsgerichtes um 9 Uhr im Saal A 106 die Verhandlung zu diesem skandalösen Fall statt. Viele Christdemokraten hatten bis zuletzt gehofft, dies sich ersparen zu können. Letztendlich schlugen alle Versuche fehl die Wahrheit unter den Teppich zu kehren.

An der Verhandlung können interessierte Bürger als Gäste teilnehmen um sich selbst ein Bild zu machen. Hierzu existiert auch über Facebook ein Aufruf an die Bürger an der Verhandlung als Zuschauer teilzunehmen.

 

Anmerkung: Stefan Merten von der Bergisch Gladbacher CDU versuchte unter Androhung rechtlicher Schritte zu erzwingen, dass wir das unten dargestellte Bild aus dem Internet entfernen. In Deutschland gewährleistet Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik die Pressefreiheit. Die Idee der Pressefreiheit wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung entwickelt. Sie dient der freien Meinungsbildung. Bei der bildlichen Darstellung werden keinerlei Rechte verletzt. Insoweit verstehen wir Herrn Mertens Äußerungen als plumpen Vertuschungsvesuch. In unseren Grundsätzen ist verankert: „Wir beugen uns keinem Druck.“ Daran halten wir uns auch.

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