Erhebliche Geldstrafen gegen ehemalige CDU-Kommunalpolitiker
Vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach wurde am 07.11.2012 auf Antrag der kölner Staatsanwaltschaft ein Fall gegen die ehemaligen CDU-Kommunalpolitker sowie dem einstigen Geschäftsführer der CDU, Rolf Buchholz, Rosemarie Schu, Friedhelm Pytlik und Jürgen Albrecht, verhandelt. Bis ins Jahr 2001 reichten die Ermittlungen um schwarze Kassen, Lustreisen, Sozialversicherungsbetrug, Geldwäsche und Zweckentfremdung von Geldern aus der Stadtkasse zurück.
Gegen Zahlung von teilweise erheblichen Geldsummen wurde das strafrechtliche Verfahren gegen ehemalige CDU-Kommunalpolitiker inklusive dem Geschäftsführer eingestellt. Oberamtsanwalt Alfred Jannes ließ durchblicken, dass er das Verfahren gegen Geldstrafe deshalb einstelle, weil die Stadt inzwischen gegen die Politiker und den Geschäftsführer eine Schadensersatzklage eingereicht hat. Ein weiterer Verhandlungstermin könnte also in naher Zukunft noch anstehen.
Was war eigentlich passiert?
Im Jahr 2006 deckte ein interner Prüfbericht der Bergisch Gladbacher CDU-Fraktion erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Führung der Fraktionskasse auf. Mit Steuergeldern finanzierte Schiffsreisen, Abendessen, Präsenten und auch Überweisungen auf privaten Konten wurden festgestellt. Die Unregelmäßigkeiten hatten den Rücktritt der gesamten Parteispitze, einschließlich des Geschäftsführers zur Folge. Ein von der CDU eingesetzter Wirtschaftsprüfer stellte fest, dass 18.500 Euro widerrechtlich verwendet worden waren. Das Geld wurde der Stadtkasse ersetzt. Es kann nur gehofft werden, dass nicht noch erheblich höhere Beträge widerrechtlich verwendet wurden.
Staatsanwaltschaft erhob Anklage
Oberamtsanwalt Jannes verlas vor dem Amtsgericht die Anklageschrift. Das Verlesen der Anklageschrift nahm ca. 25 Minuten in Anspruch. Komplex und vielfältig waren die Vergehen, in welchen die Staatsanwaltschaft über 10 Jahre ermittelte. Untreue und Betrug lauten die Vorwürfe. Knapp skizzierte Jannes die widerrechtlichen Handlungen der damaligen CDU-Fraktion. Es seien gezielt Konstrukte aufgebaut worden, um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen. Darüberhinaus seien auch „schwarze Kassen“ geführt worden und die damalige Schatzmeisterin habe sogar Steuergelder auf ihr Privatkonto überwiesen. Eine „transparente Buchführung“ z.B. nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung kurz GoB, habe es nicht gegeben. Belege über Transaktionen seien gezielt vernichtet worden und musste aufwendig von der Bank rekonstruiert werden für die Ermittlungen.
Richter Reinhard Bohn hörte Jannes zunächst aufmerksam zu, fragte dann aber zur Überraschung aller Beteiligter den Oberamtsanwalt ob er nicht lieber das Verfahren einstellen wolle, denn er hätte noch nie erlebt das eine Sache über so viele Jahre verfolgt worden sei. Jannes hätte sich mit den Beklagten ja auf eine Strafe in Vorfeld einigen können. Ein Negativbonus für Poliker dürfte es doch nicht geben. Es kam sodann zum heftigen Schlagabtausch. Oberamtsanwalt Jannes sprach von einer „Unverschämtheit“, wenn ihm unterstellt werde, ein Verfahren aus politischen Gründen zu führen.
Deal im Hinterzimmer
Nachdem der Richter bereits durchblicken lies, dass er wegen der seiner Meinung nach „geringen“ Geldbeträge lieber einen Deal, statt ein Urteil herbeiführen wollte war nun die Verteidigung dran. Die Verteidiger argumentierten der Oberamtsanwalt hätte seine Kompetenzen überschritten und müsse deshalb ersetzt werden. Es gäbe außerdem für das gesamte Verfahren keinerlei juristische Grundlage. Diese Punkte wurden jedoch nicht abschließend geklärt. Richter, Oberamtsanwalt sowie die Verteidiger zogen sich zur Beratung in ein Beratungszimmer zurück. Dort hatten keine anderen Personen Zutritt.
Es wurde eine Einstellung des Verfahrens gegen erhebliche Geldstrafen ausgehandelt.
Der ehemalige Fraktionsvorsitzende sowie die ehemalige Schatzmeisterin verpflichteten sich, jeweils 10.000 Euro an eine allgemeinnützige Organisation zu überweisen. Außerdem sollten beide jeweils 5.000 Euro an die Stadtkasse von Bergisch Gladbach zahlen. Der ehemalige Geschäftsführer kann mit einer Zahlung in Höhe vom 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation weitere strafrechtliche Schritte von sich abwenden. Das Strafverfahren gegen den nur kurz im Amt tätigen Fraktionsvorsitzender war bereits gegen 5.000 Euro eingestellt worden.
Zu einem endgültigen juristischen Ende der CDU-Fraktionsgelder-Affäre ist es jedoch noch nicht gekommen. Die Schadenerstatzklage der Stadt Bergisch Gladbach ist noch anhängig.
Um die Transparenz zu erhöhen wurde ein Protokoll zur Verhandlung angefertigt:
Prozess gegen ehemalige Fraktionsmitglieder der CDU
Verzeichnis der am Amtsgericht Bergisch Gladbach für den 07.11.2012:
Raum / Saal A 106
Strafsachen:
Mitwirkender Richter am Amtsgericht:
Reinhard Bohn
Beginn: 09:00 Uhr
Angeklagter:
Buchholz
Schu
Pytlik
Geschäfts-Nr:
46 DS
592 / 11
114 JS
127 / 06
Verteidiger:
Breidenbach
Dr. Heerspink
Bode
Keller
Krah
Öffentlich: Ja
Terminart: HVT
Angeklagte:
Buchholz
Schu
Pytlik
07.11.2012:
Prozessbeginn: 09:00 Uhr
Den Vorsitz hat Richter Bohn
Es fanden sich etwa 12 – 14 Personen im Zuschauerbereich ein.
Rolf Buchholz
Rosemarie Schu
Friedhelm Pytlik
Oberamtsanwalt Jannes verlaß die Anklageschrift. Dauer etwa 20 – 25 Minuten.
Herr Albrecht ursprünglich Mitangeklagter
Es sollen Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten worden sein.
Angeklagte sollen sich Vermögensvorteile verschafft haben
Schatzmeisterin Schu und Angeklagter Buchholz beschlossen mündlich Entgeltzahlungen sollten „gesplittet“ werden daraus sollte dann eine 400 Euro Beschäftigung deklariert werden.
Schu hatte um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gebeten.
Eine umfassende Buchprüfung wurde abgelehnt.
Keine transparente Buchführung.
Es wurde keine Buchführung nach GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) durchgeführt.
Schatzmeisterin Schu gab keine Ahnung von Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu haben.
Die Angeklagten Schu sowie Buchholz vernichteten Belege aus dem Jahr 2004.
Vorgehen führte zur Vermögensschädigung der Stadt Bergisch Gladbach
Den Angeklagten wurde Betrug §263 STGB sowie Untreue § 266 STGB vorgeworfen.
Albrecht, Schu und Buchholz unterzeichneten Verwendungszweck.
Schwarze Kassen wurden eingerichtet.
Auflösung von Festgeldkonten hat stattgefunden.
Geldbeträge wurden auf das private Girokonto von Frau Schu (Bensberger Bank) überwiesen.
Es wurden ebenso Geldbeträge vom Konto Schu auf ein Erbschaftskonto überwiesen.
Schu -> Schatzmeisterin. Einnahmen wurden für sogenannte „Spaßveranstaltungen“ der Fraktion verwendet.
Schu und Buchholz vernichteten im massiven Umfang Belege.
Betrugsanklage steht laut Richter auf „wackligen“ Füßen.
Vorwurf der Untreue etwas fraglich laut Richter Bohn.
Manche Vorwürfe bzw. Vorgänge ständen kurz vor einer Verjährung.
Richter appellierte an Oberamtsanwalt Jannes das Verfahren doch zur Einstellung zu bringen.
Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellte Unregelmäßigkeiten fest.
Fraktionsmitglieder seien angeblich nicht Herr über Mittelverwendung.
Belege sind vernichtet worden. Bankauszüge mussten angefordert worden.
Oberamtsanwalt Jannes bemerkte, dass sich deshalb die Ermittlungen gegen die Angeklagten so in die Länge gezogen hätten.
Die angeklagten Personen sind strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
Richter Bohn legte Einstellung des Verfahrens nahe an die Adresse des Oberamtsanwalt Jannes.
Der Verteidiger Dr. Heerspink bemerkte, dass die Angeklagten an der Aufklärung mitgewirkt haben.
Laut des Verteidigers sei eine Fraktion nicht zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet wie beispielsweise Wirtschaftsunternehmen (z.B. GmbH, AG).
Es läge weder gewerbsmäßiger noch ein einfacher Betrug vor laut Verteidigung.
Albrecht wurde Einstellung des Verfahrens angeboten gegen Geldzahlung und Kooperation bei der Aufklärung dieser Vorgänge.
Rechtsanwalt Breidenbach schloss sich den Ausführungen und Anträgen seines Vorredners Dr. Heerspink an.
Oberamtsanwalt Jannes arbeitet in der Abteilung für Wirtschaftsstrafrecht.
Damals Bürgermeisterin Opladen.
Richter, Oberamtsanwalt sowie die Verteidiger zogen sich zur Beratung in ein Beratungszimmer zurück. Dort hatten keine anderen Personen Zutritt.
(Keine Transparenz)
Ein wesentlicher Konfliktpunkt war auch, ob eine Fraktion sich den Gesetzen der ordnungsgemäßen Buchführung unterwerfen soll.
Unterbrechung der Verhandlung: 10:30 – 11:15 Uhr.
Jannes Abteilung Wirtschaftsstrafrecht wurde bei seinen Ermittlungen aktiv von einem Dipl.- Kaufmann Herr Simons unterstützt.
Nach Verhandlungspause um 11:15 Uhr zogen sich Richter, Oberamtsanwalt und die Verteidiger erneut für fünf Minuten bis 11:20 Uhr in das Beratungszimmer zurück.
Der Verteidiger von Buchholz räumte ein, dass sein Mandant in der Vergangenheit bestimmt nicht alles richtig gemacht hätte, aber er würde heute bei seinem heutigen Kenntnisstand so nicht mehr handeln.
Der Richter verkündet Einstellung des Verfahrens gegen folgende Auflagen:
Herr Buchholz: Geldbuße 10.000 Euro + 5.000 Euro Wiedergutmachung an die Stadt Bergisch Gladbach.
Frau Schu: Geldbuße 10.000 Euro + 5.000 Euro Wiedergutmachung an die Stadt Bergisch Gladbach.
Herr Pytlik: 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation, welche sich mit Palliativmedizin beschäftigt.
Der Richter richtete einen Appell an die Angeklagten die Geldbeträge zu entrichten, damit einer raschen Einstellung des Verfahrens nichts mehr im Wege steht.