Archiv | Mai 27th, 2013

Video: YouTube versus GEMA

27 Mai 2013 von Lars Sobiraj

Diesen Spruch dürfte jeder schon einmal gesehen haben: „Dieses Video ist  in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält,  für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt  wurden.“ YouTube schreibt, das tue ihnen leid. Doch was steckt wirklich  dahinter? Die Kollegen von OpenDataCity zeigen auf ihrer Website  (http://apps.opendatacity.de/gema-vs-youtube/), wie hoch unter den 1.000  beliebtesten Videos der Anteil der gesperrten Musikvideos ist. Während  hierzulande stets über 60 % der populärsten Videos ohne Proxy nicht  verfügbar sind, sind es in vielen anderen Ländern lediglich ein Prozent.
In Deutschland werden die meisten Musikvideos aber nicht wegen  Urheberrechtsverletzungen vom Netz genommen. Juristische  Auseinandersetzungen spielen eine eher untergeordnete Rolle. Zumeist  geht es um einen Rechtsstreit zwischen der Google-Tochter YouTube und  der Musikverwertungsgesellschaft GEMA. Deren Auseinandersetzung um die  Vergütung der Urheber pro abgespieltem Video wird mittlerweile vor  Gericht verhandelt, weil man sich bis heute nicht einigen kann. Der  Kölner Dozent, DJ, Labelbetreiber und Jurist Stephan Benn spricht mit  DigitalKultur.TV über viele weitere Baustellen und zeigt, wo es überall  bei der GEMA hakt.

Wir fragten Herrn Benn unter anderem: Was ist eigentlich das  Leistungsschutzrecht in Abgrenzung zum Urheberrecht? Wieso sollte man  sogar das amerikanische Copyright vom europäischen Urheberrecht  unterscheiden? Uns interessierte zudem, ob der Verein Musikpiraten e.V.  auch in nächster Instanz wegen der GEMA-Vermutung vor Gericht verlieren  wird. Außerdem ist die Unterscheidung zwischen den verschiedenen  GEMA-Mitgliedern sehr interessant. Denn die wenigen Popstars, die als  ordentliche Mitglieder organisiert sind, kassieren das meiste Geld und  bestimmen, wie sich die Verwertungsgesellschaft künftig entwickeln wird.  Da die Topstars nicht daran interessiert sind, mehr von ihrem Kuchen  abzugeben, wird sich in den nächsten Jahren wohl kaum etwas ändern.  Zahlreiche Kritiker bemängeln die undemokratische Struktur. Manche gehen  sogar soweit, die GEMA als Kreativbremse Nr. 1 zu bezeichnen. Damit sind  nicht nur stumme Weihnachtsmärkte in diversen Stätdten oder geschlossene  Clubs gemeint, die sich eine Beschallung nicht mehr leisten können. Die  Problematik der GEMA betrifft neben Videoplattformen auch die  Leermedienabgabe, die neue DJ-Gebühr und vieles mehr.

Derzeit bemüht sich die Cultural Commons Collecting Society (C3S) beim  Deutschen Patent- und Markenamt um eine Anerkennung als neue  Verwertungsgesellschaft. Wenn alles so klappt, wie sich die  C3S-Initiatoren es sich wünschen, wird die Organisation künftig nicht  nur die Verwertung von Musik, sondern von alle möglichen digitalen Güter  behandeln. Wir fragen Stephan Benn, ob diese neue Organisation eine  Chance haben wird, neben der GEMA zu bestehen.

Unser 90-minütiger Audio-Podcast versucht alle Fragestellungen rund um  die GEMA so verständlich wie möglich zu erläutern. Schon der Umfang der
Sendung zeigt, wie komplex dieses Thema ist.  https://soundcloud.com/digitalkultur-tv/s01e03

Im Video-Interview von DigitalKultur.TV hat unser Gesprächspartner  hingegen nur etwa 10 Minuten Zeit, alle Fragen rund um die GEMA zu
beantworten: http://www.youtube.com/watch?v=9zmmqdy62OQ

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