Archiv | April 16th, 2015

Familien und Senioren aufgepasst: Günstige Baudarlehen der Landrat-Lucas-Stiftung – zehn Jahre zinsfrei

16 April 2015 von Darian Lambert

Rheinisch-Bergischer Kreis. Viele Menschen wünschen sich die eigenen vier Wände. Dabei hilft das Darlehen der Landrat-Lucas-Stiftung. Denn obwohl es aufgrund der derzeit günstigen Zinsen auf den ersten Blick vielleicht nicht mehr so attraktiv erscheint wie früher, lohnt es sich doch, es für einen Teil der Finanzierung in Betracht zu ziehen. Denn das Baudarlehen bietet einen großen Vorteil: eine zinsfreie Rückzahlung in den ersten zehn Jahren.
Die Stiftung möchte mit ihren günstigen Darlehen die Wohnverhältnisse von Familien mit mehreren Kindern, beziehungsweise von Alleinerziehenden, verbessern. Bezugsberechtigt sind Familien mit zwei Kindern, wenn die Eltern nicht länger als fünf Jahre verheiratet und nicht älter als 40 Jahre sind, sowie alle Familien mit drei Kindern. Auch Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern sowie Senioren oder Schwerbehinderte können das Darlehen bekommen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Grundstücke oder Häuser, die bebaut oder gekauft werden, im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises liegen. Die Höhe des Darlehens ist von der Zahl der Familienmitglieder abhängig. Eine Familie mit drei Kindern kann demnach 11.500 Euro erhalten. Darin enthalten sind ein Grundbetrag von 8.000 Euro, für die ersten beiden Kinder je 1.000 Euro und ab dem dritten Kind 1.500 Euro. Die Darlehen sind zehn Jahre zinsfrei und dann mit drei Prozent jährlich zu verzinsen. Die Tilgung beträgt ebenfalls 3 Prozent zuzüglich ersparter Zinsen.
Auch für Senioren oder Behinderte kann sich das Darlehen besonders lohnen, denn damit können Wohnungen auch in Hinblick auf Barrierefreiheit nachgerüstet werden, beispielsweise zur Verbreiterung von Türen oder Umbauten im Badezimmer. Auch für Sonderwohnformen wie das ambulant betreute Wohnen kann ein Darlehen gewährt werden. Die Darlehenshöhe ist auf höchstens 10.000 Euro pro Objekt und Maßnahme begrenzt und darf die tatsächlichen Kosten der Maßnahme nicht überschreiten. Einzelprojekte können auch in Verbindung mit der „Wohnraumberatung“ gefördert werden.
Interessierte können sich bei der Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises, Frau Dinkelmann, Tel. 02202 13-2436 oder Frau Brieke, Tel. 02202 13-2268 oder per E-Mail an 
wohnungsbaufoerderung@rbk-online.de näher informieren.
Hintergrund
Die Landrat-Lucas-Stiftung ist eine örtlich selbständige, rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts und wurde vom Kreistag des ehemaligen Landkreises Solingen am 13. Juli 1925 eingerichtet. Durch die in der Zwischenzeit erfolgten kommunalen Neugliederungen ging die Stiftung im Jahre 1929 auf den Rhein-Wupper-Kreis und ab dem 01 Januar 1975 auf den neuen Rheinisch-Bergischen Kreis über, wo sie heute noch angesiedelt wird. Das Stiftungsvermögen beträgt rund eine Millionen Euro. Organe der Stiftung sind der Kreistag, der Landrat und das Kuratorium.

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