Der Ausbruch des Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand im Eifelkreis Bitburg-Prüm hat weitreichende Folgen für landwirtschaftliche Betriebe im gesamten Umland – darunter auch im Rheinisch-Bergischen Kreis. Weil laut EU-Tiergesundheitsrecht eine 150-Kilometer-Restriktionszone eingerichtet werden muss, fallen nahezu alle Kommunen des Regierungsbezirks Köln in den betroffenen Bereich. Damit gelten ab sofort besondere Auflagen für den Transport von Rindern, Schafen und Ziegen in nicht betroffene Regionen.

Symbolbild
Transport nur mit Mückenschutz – das gilt jetzt für Tierhalter
Alle Halterinnen und Halter, die Tiere aus dem Kreisgebiet in Regionen außerhalb der Restriktionszone verbringen wollen, müssen ab sofort eine Haltererklärung mitführen. Diese muss bestätigen, dass die Tiere vor dem Transport mit einem geeigneten Mittel gegen stechende Mücken – den Überträgern des Virus – behandelt wurden.
Für Landwirtinnen und Landwirte, insbesondere Milchviehbetriebe, ist dies eine erhebliche logistische Herausforderung, da regelmäßige Tiertransporte zum Betriebsalltag gehören. „Der Klimawandel führt dazu, dass ein weiterer Virustyp unsere Wiederkäuer im Bergischen Land bedroht“, erklärt Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig. Er verweist zugleich auf die gute Nachricht: Ein wirksamer Impfstoff steht bereits zur Verfügung. Tiere, die korrekt gegen BTV-8 geimpft sind, profitieren zudem von deutlichen Erleichterungen bei überregionalen Transporten.
Konkrete Informationen zur Restriktionszone und den genauen Verbringungsregeln stellt das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung online bereit. Fragen beantwortet das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises unter Tel. 02202 13-2815.
Was ist das Blauzungenvirus?
Das Blauzungenvirus gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und wird ausschließlich durch bestimmte stechende Mücken – sogenannte Gnitzen – übertragen. Betroffen sind sowohl Haus- als auch Wildwiederkäuer, darunter Schafe, Ziegen, Rinder sowie Rot- und Rehwild. Eine Ansteckung von Tier zu Tier durch direkten Kontakt findet nicht statt.
Zu den typischen Krankheitsbildern gehören:
- Fieber und Apathie
- Schwellungen und Rötungen der Schleimhäute
- Blutungen und bläuliche Verfärbungen im Maul- und Zungenbereich
- starker Speichelfluss
- Lahmheit und ein gekrümmter Rücken
- Aborte bei tragenden Tieren
Im Jahr 2023 waren im Rheinisch-Bergischen Kreis bereits Muffelwildbestände in Odenthal betroffen. Besonders in den Sommermonaten steigt das Risiko, da die Gnitzen dann besonders aktiv sind.
Neue Virusvariante in Deutschland – Impfung dringend empfohlen
Nachdem sich der Serotyp BTV-3 seit Herbst 2023 stark ausgebreitet hatte, wurde im Oktober 2025 erstmals auch der Serotyp BTV-8 in mehreren Bundesländern nachgewiesen. Das NRW-Landwirtschaftsministerium empfiehlt deshalb, empfängliche Tierarten noch vor Beginn der Gnitzen-Hochsaison umfassend zu impfen. Grundimmunisierungen und Wiederholungsimpfungen sollten spätestens im Mai abgeschlossen sein.
Fazit
Mit dem Auftreten von BTV-8 verschärft sich die Lage für Tierhalter in Nordrhein-Westfalen. Die neuen Auflagen sollen verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet und Tierbestände gefährdet. Für den Menschen besteht keine Gefahr. Trotzdem bleibt die wachsende Bedeutung von Prävention, Impfung und Aufklärung ein zentrales Thema für Landwirtschaft und Veterinärwesen im Rheinisch-Bergischen Kreis.
























