Tanztheater „Lichtgestalten“, Junges Ensemble und Tanz- und Kulturgruppe „Arymara“ erhalten Auszeichnungen
Drei Projekte, die sich für Inklusion, Jugendkultur und den interkulturellen Austausch einsetzen, sind in Bergisch Gladbach mit dem Heimat-Preis 2026 ausgezeichnet worden. Aus zwölf Bewerbungen wählte eine neunköpfige Jury die drei Preisträger aus. Die Auszeichnungen sind mit insgesamt 5.000 Euro dotiert.
Die Preisverleihung übernahm in diesem Jahr erstmals Bürgermeister Marcel Kreutz. Er würdigte das Engagement der ausgezeichneten Gruppen und hob die große thematische und generationelle Vielfalt der Bewerbungen hervor.
„Die Bewerbungen für den diesjährigen Heimat-Preis haben eindrucksvoll gezeigt, wie vielfältig das Engagement in Bergisch Gladbach ist“, sagte Kreutz bei der Preisverleihung. Besonders freue ihn, dass in diesem Jahr drei Gruppen ausgezeichnet würden, die sich mit großem Engagement vor allem für Kinder und Jugendliche einsetzen.
Erster Platz für die „Lichtgestalten“
Den mit 2.500 Euro dotierten ersten Platz erhielt das Tanztheater „Lichtgestalten“ für das Projekt „ForM“. Dabei verbinden die Beteiligten Tanz, Theater und Fotografie mit der Geschichte des Zanders-Geländes.
An dem Projekt nehmen 20 Menschen mit und ohne Behinderung teil. Damit setzt die Gruppe ein Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt, kulturelle Vielfalt und gelebte Inklusion. Auch künftig möchte das Tanztheater entsprechende Projekte umsetzen und dafür das Preisgeld einsetzen.
„PULS354“ bringt junge Menschen auf die Bühne
Der zweite Platz und ein Preisgeld von 1.500 Euro gingen an das Junge Ensemble Bergisch Gladbach für seine Theaterproduktion „PULS354“.
Das Projekt gibt jungen Menschen die Möglichkeit, sich kreativ auszudrücken, eigene Perspektiven zu entwickeln und gesellschaftliche Themen sowie persönliche Gefühle auf die Bühne zu bringen. Gleichzeitig stärkt die Produktion das Jugend-Kulturzentrum Q1 als Ort für Kultur und Begegnung.
Das Preisgeld soll in die Wiederaufnahme von „PULS354“ im Herbst sowie in ein neues Projekt im Jahr 2027 fließen.
„Arymara“ fördert kulturellen Austausch
Den dritten Platz belegte die Tanz- und Kulturgruppe „Arymara“. Sie erhält ein Preisgeld von 1.000 Euro.
Mit regelmäßigen Tanz-, Musik- und Kulturangeboten für verschiedene Altersgruppen vermittelt die Gruppe kurdische Kultur und Traditionen. Gleichzeitig möchte sie einen offenen Raum für Begegnungen zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft schaffen.
Im Mittelpunkt stehen dabei Gemeinschaft, gegenseitiger Respekt und kulturelle Vielfalt. Das Preisgeld soll unter anderem für Tanzkostüme und Materialien sowie für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden.
Land unterstützt den Heimat-Preis
Der Heimat-Preis wird auch in diesem Jahr vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 5.000 Euro gefördert.
Mit dem Preis werden Projekte und Initiativen gewürdigt, die sich in besonderer Weise für das Zusammenleben und die Gestaltung der Stadtgesellschaft in Bergisch Gladbach engagieren.
Forstarbeiten dauern voraussichtlich rund einen Monat – Wanderwege müssen zeitweise gesperrt werden
(Symbolbild)
Im Lerbacher Wald beginnen im Oktober umfangreiche Forstarbeiten. Im Rahmen einer Durchforstung sollen gezielt einzelne Kiefern entnommen werden. Die Arbeiten übernimmt das Holzkontor im Auftrag der Gebäude- und Grundstücksverwaltung der Stadt Bergisch Gladbach.
Der genaue Beginn und die Dauer der Maßnahme hängen von den Witterungs- und Bodenverhältnissen ab. Nach derzeitiger Planung sollen die Arbeiten etwa einen Monat dauern.
Geschädigte und hiebsreife Bäume werden entnommen
Bei der Durchforstung werden einzelne hiebsreife Kiefern aus dem bestehenden Bestand entnommen. Dazu zählen insbesondere geschädigte Bäume sowie Bäume, die aufgrund ihrer Stammstärke oder ihres Schiefstandes für eine Fällung vorgesehen sind.
Ziel der Maßnahme ist es, den bestehenden Waldbestand zu pflegen und seine weitere Entwicklung zu unterstützen.
Arbeiten können sich bei Regen verzögern
Bei der Durchführung soll der Waldboden möglichst geschont werden. Vor allem nach stärkeren Regenfällen kann der Einsatz von Forstmaschinen auf aufgeweichten Böden zu Beeinträchtigungen führen.
Bei ungünstigen Bodenverhältnissen werden die Arbeiten deshalb vorübergehend unterbrochen. Dadurch kann sich der ursprünglich vorgesehene Zeitraum der Forstarbeiten witterungsbedingt verschieben.
Wanderwege werden zeitweise gesperrt
Während der Fällarbeiten und des Einsatzes von Forstmaschinen müssen aus Sicherheitsgründen verschiedene Wald- und Wanderwege vorübergehend gesperrt werden.
Betroffen sind unter anderem der überregional bekannte Streifzug 13 „Bensberger Schlossweg“ sowie der Bergische Weg des Bergischen Wanderlandes. Welche weiteren Wege gesperrt werden und wie lange die jeweiligen Sperrungen bestehen bleiben, hängt vom Fortschritt der Arbeiten ab.
Die Sperrungen sind notwendig, um während der Baumfällungen und beim Einsatz von Forstmaschinen einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu gewährleisten.
Stadt bittet um Beachtung der Absperrungen
Die Stadt Bergisch Gladbach bittet Besucherinnen und Besucher des Lerbacher Waldes, die Absperrungen und Hinweise vor Ort zu beachten und gesperrte Bereiche nicht zu betreten.
Die Einschränkungen sollen auf den Zeitraum begrenzt bleiben, der für eine sichere Durchführung der Forstarbeiten erforderlich ist.
Kaufen, bauen, abstimmen – und am Ende gewählt werden: Das neue Stadtspiel GLAD-O-POLIS 2.0 ist ab sofort kostenlos online. Ein Rundgang über das Brett.
Hebborn für 1.400 Euro, Refrath für 3.200, Schloss Bensberg für 4.000: In GLAD-O-POLIS 2.0 ist Bergisch Gladbach zu haben. Das Stadtspiel der Wählergemeinschaft Bürgerpartei GL ist seit heute unter gladopolis.de spielbar – kostenlos, ohne Anmeldung, auf dem Computer genauso wie auf dem Handy. Wer allein spielt, bekommt Computergegner; bis zu vier Menschen können sich ein Gerät teilen.
Vom Hinterzimmer bis zum Wahltag: das Spielbrett von GLAD-O-POLIS 2.0. Grafik: Bürgerpartei GL
Von Bärbroich bis Schloss Bensberg
Wer schon einmal ein Grundstücksspiel gespielt hat, findet sich sofort zurecht. Gewürfelt wird mit zwei Würfeln, auf freien Feldern darf man kaufen, auf fremden zahlt man Miete, und wer alle Ortsteile einer Farbe besitzt, darf bauen. Aus Bauvorhaben wird irgendwann ein Leuchtturmprojekt – so heißt im Spiel, was anderswo ein Hotel wäre.
Die 22 Ortsteile sind in acht Farbgruppen sortiert. Am günstigsten sind Bärbroich und Herrenstrunden mit je 600 Euro, am teuersten ist Schloss Bensberg. Dazwischen liegen Paffrath, Schildgen, die Hauptstraße, Moitzfeld, Refrath und all die anderen. Die S-Bahnhöfe Bergisch Gladbach, Duckterath und Refrath sowie der Busbahnhof Bensberg sind die Verkehrsknoten, Strom und Wasser die Versorger. Und auf zwei Feldern wird kassiert: bei der Grundsteuer B und beim Straßenausbaubeitrag.
Was kostet Bergisch Gladbach? Die Kaufpreise im Spiel – Ähnlichkeiten mit echten Bodenpreisen sind rein zufällig. Grafik: Bürgerpartei GL
Die Währung, die zählt
Der entscheidende Unterschied zu den bekannten Vorbildern: Gewonnen hat nicht, wer am Ende am meisten besitzt. Nach einer festen Zahl von Runden ist Wahltag, und dann wird ausgezählt. Jedes Leuchtturmprojekt bringt vier Stimmen, jeder Verkehrsknoten zwei, jeder Ortsteil eine. Für 10.000 Euro auf dem Konto gibt es gerade einmal eine Stimme.
Am meisten wert ist die zweite Währung des Spiels: die Bürgergunst. Man bekommt sie in der Bürgersprechstunde, mit dem Ehrenamtspreis, bei der Müllsammelaktion in der Nachbarschaft oder mit dem Bolzplatz, den man mit den Anwohnern selbst baut. Jede Marke zählt am Wahltag drei Stimmen. Verlieren kann man sie auch – etwa durch einen Shitstorm, weil man „bürgerfreundlich“ und „investorenfreundlich“ verwechselt hat.
Was am Wahltag zählt: die Endabrechnung von GLAD-O-POLIS 2.0. Grafik: Bürgerpartei GL
Warum der Reichste selten gewinnt
Die Regeln sind so gebaut, dass der reine Immobilienweg knapp nicht reicht. Ein Rechenbeispiel: Spielerin A besitzt sechs Ortsteile, drei davon mit Leuchtturmprojekten, dazu zwei Bahnhöfe und 20.000 Euro Bargeld – zusammen gut 60.000 Euro Vermögen, aber nur zwei Marken Bürgergunst. Spieler B hat vier bescheiden bebaute Ortsteile, einen Bahnhof, 5.000 Euro und 13 Marken Bürgergunst. A kommt auf 36 Stimmen, B auf 49. A ist mehr als viermal so reich – gewählt wird B.
Reich ist nicht gleich gewählt: ein Rechenbeispiel nach den Spielregeln. Grafik: Bürgerpartei GL
Das Hinterzimmer
Wer auf dem Feld „Berufung in den Ältestenrat“ landet, muss ins Hinterzimmer. Dort zieht man nicht mehr, kassiert aber jede Runde 500 Euro Sitzungsgeld aus der Stadtkasse. Mieten einnehmen, bauen und handeln darf man weiterhin – das Geschäft läuft also weiter. Der Haken: Jede Runde im Hinterzimmer kostet eine Marke Bürgergunst. Wer am Ende die meisten Runden dort verbracht hat, trägt die Klüngel-Krone und verliert sechs Stimmen. Herauskommen kann man mit einem Pasch, mit einer „Transparenzerklärung“ für 1.000 Euro oder mit der Karte „Formfehler in der Satzung“.
Daumen hoch, Daumen runter
Auf zwei Feldern des Bretts tagt der Rat. Wer dort landet, zieht einen Antrag, und dann stimmen alle ab – auch diejenigen, die schon pleite sind. Denn wer pleitegeht, scheidet in GLAD-O-POLIS 2.0 nicht aus, sondern wird sachkundiger Bürger und stimmt weiter mit.
Die zwölf Anträge haben es in sich. Die „Hebesatz-Anpassung“ macht die Grundsteuer teurer, bringt den Ja-Stimmern aber sofort Geld – und kostet sie Ansehen. Die „Investorenfreundliche Bauleitplanung“ halbiert die Kosten für Leuchtturmprojekte. „Rettet das Freibad“ belastet die Stadtkasse und macht alle beliebter. Und beim „Neuen Verwaltungsgebäude“ kassiert der Antragsteller 5.000 Euro als Bauherr, verliert dafür aber drei Marken Bürgergunst. Alle Stimmen werden gleichzeitig aufgedeckt. Wer für das Prestigeprojekt gestimmt hat, sieht jeder.
Drei Ratskollegen aus dem Rechner
Wer allein spielt, bekommt es mit drei Computergegnern zu tun, die sich deutlich unterscheiden. Der Investor kauft fast alles, baut bis zum Leuchtturmprojekt und bleibt gern im Hinterzimmer, solange das Sitzungsgeld fließt. „Wachstum ist auch eine Form von Bürgernähe“, sagt er. Die Amtsinhaberin wägt ab, baut mit Maß und kauft sich nach einer Runde aus dem Hinterzimmer frei: „Das haben wir im Ausschuss bereits ausführlich behandelt.“ Der Bürgernahe schließlich kauft nur, was er sich leisten kann, stimmt für Transparenz und Bürgerhaushalt und fragt zuverlässig: „Haben wir die Anwohner eigentlich mal gefragt?“ Kurz vor der Wahl schalten alle drei in den Wahlkampfmodus – dann zählt plötzlich nur noch die Bürgergunst.
Aus dem Kartenstapel
52 Karten liegen in vier Stapeln: Bürgeranträge, Ratsbeschlüsse, Anträge für die Ratssitzung und – für alle, die es bissig mögen – Klüngelkarten fürs Hinterzimmer. Die Ratsbeschlüsse kommen meist als Rechnung: Gebührenerhöhung, Kreisumlage, Straßensanierung genau vor dem eigenen Grundstück. Und manchmal passiert einfach nichts: „Dein Antrag wird zur weiteren Beratung in den Fachausschuss verwiesen.“
Vier von 52 Karten: der Verwaltungsalltag als Spielregel. Grafik: Bürgerpartei GL
Ein Wappen mit Selfie
Das Logo ist ein parodiertes Stadtwappen. Aufbau wie im Original – grüner Schild, silberner Zinnenbalken, oben der Löwe, unten der Hirsch –, aber mit neuen Requisiten. Der gekrönte Bergische Löwe grinst in ein Smartphone, auf dem er selbst zu sehen ist, und hält eine Tasse Kaffee. Am Geweih des müden Hirsches hängen Akte, Formular, Stempel und ein rotes Band. Darunter der Wahlspruch: „Pro crastinatione et bureaucratia“ – für das Aufschieben und die Bürokratie. Die Stadt kann beruhigt sein: Ein amtliches Wappen ist es nicht.
„Pro crastinatione et bureaucratia“: das Logo von GLAD-O-POLIS 2.0. Kein amtliches Wappen der Stadt Bergisch Gladbach. Grafik: Bürgerpartei GL
Warum ein Spiel?
„Politik wirkt von außen oft wie ein Spiel, dessen Regeln keiner erklärt“, sagt Frank Samirae, Vorsitzender der Wählergemeinschaft Bürgerpartei GL und Ratsmitglied. „Wir haben die Regeln aufgeschrieben – und ein bisschen zugespitzt. Wer nach einer Partie über den Nothaushalt schimpft, hat mehr über Kommunalfinanzen verstanden als nach jedem Haushaltsbericht.“
Die Satire zielt auf Verfahren, nicht auf Menschen: Im ganzen Spiel kommt kein echter Name vor.
Warum „2.0“
Die Idee stammt ursprünglich nicht von der Bürgerpartei GL. Schon zur Kommunalwahl 2014 hatte die Wählergemeinschaft Demokrative14 ein Bergisch Gladbacher Politikspiel namens GLAD-O-POLIS vorgestellt. Die Bürgerpartei GL hat die Idee aufgegriffen und weiterentwickelt – daher die 2.0 im Namen. „Wir fanden die Idee so gut, dass wir sie neu und, wie wir finden, noch ein Stück besser umgesetzt haben“, sagt Samirae. „Den Kolleginnen und Kollegen der Demokrative14 sagen wir ausdrücklich Danke für die Idee.“
Fünf Tipps für die erste Partie
Orange und Rot zuerst. Die Ortsteile kurz hinter dem Hinterzimmer – Hand, Paffrath, Katterbach, Schildgen, Gronau und die Hauptstraße – werden am häufigsten betreten. Wer dort baut, kassiert.
Bürgergunst ist die härtere Währung. Jede Marke ist am Wahltag drei Stimmen wert – mehr als ein Bauvorhaben und mehr als 10.000 Euro Bargeld.
Das Hinterzimmer rechnet sich selten. 500 Euro Sitzungsgeld pro Runde klingen gut, bis man die verlorene Gunst und die Klüngel-Krone gegenrechnet.
In der Ratssitzung zählt, wie man abstimmt. Manche Anträge bringen Geld, kosten die Ja-Stimmer aber Ansehen. Nicht jeder profitable Antrag ist ein guter.
Den Wahlkalender im Blick behalten. Jede Runde über LOS bringt den Wahltag näher. Wer in der Schlussphase Geld übrig hat, zahlt es in die Stadtkasse ein – das bringt Bürgergunst.
Mitspielen GLAD-O-POLIS 2.0 ist kostenlos unter gladopolis.de spielbar – ohne Anmeldung, ohne Werbung, auf Computer, Tablet und Smartphone. 1 bis 4 Personen an einem Gerät, freie Plätze übernehmen Computergegner. Eine Partie dauert 45 bis 90 Minuten.
Das Spiel in Zahlen. Grafik: Bürgerpartei GL
Ähnlichkeiten mit dem Rat der Stadt Bergisch Gladbach sind selbstverständlich rein zufällig.
Fast hundert Jahre Geschichte, ein gewonnener Markenstreit gegen Chanel und ein Duft, den in Ostdeutschland Generationen sofort wiedererkennen: KoKo ist zurück – und hat ab sofort eine eigene Webseite. Unter koko1938.de erzählt der Bergisch Gladbacher Unternehmer Frank Samirae die Geschichte des Erfrischungsmittels erstmals vollständig und verlinkt direkt auf den Verkauf.
Geboren aus dem Mangel
Die Geschichte beginnt 1938 in Erfurt. Die Gebrüder Strasser entwickeln ein Erfrischungs-, Belebungs- und Anregungsmittel – entstanden aus der Not heraus, als sich die Versorgungslücken des Zweiten Weltkriegs im Alltag immer deutlicher bemerkbar machen. Das historische Werbeplakat jener Jahre wirbt selbstbewusst mit dem Wort „altbewährt“, und genau das wird KoKo in den folgenden Jahrzehnten auch.
In der DDR ist das Fläschchen fester Bestandteil von Drogerien und Apotheken. Hergestellt wird es in einer kleinen Fabrik in der Erfurter Liebknechtstraße. 1956 erfolgt die offizielle Registrierung beim VEB Deutsches Hydrierwerk Rodleben in Roßlau. Ein Hauch auf die Schläfen, in den Nacken oder unter die Nase – KoKo gehört zum Alltag wie die Kaufhalle an der Ecke.
Als der Kommissar für KoKo warb
Den endgültigen Bekanntheitsschub bringt das Fernsehen: Peter Borgelt, dem Publikum als Kommissar aus dem „Polizeiruf 110″ vertraut, wirbt im DDR-Fernsehen für das Produkt. KoKo wird zu einer der bekanntesten Marken im Osten Deutschlands.
Nach der Wiedervereinigung dreht sich der Wind. Das Erfrischungsmittel verschwindet nach und nach aus den Regalen, der Markt sortiert es aus. 2001 fällt der Schlussstrich: Die Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt gelöscht. Was bleibt, wandert unter Liebhabern von Hand zu Hand – Restbestände, Sammlerstücke, Erinnerungen.
Eine Vorlesung, ein Opa und eine fixe Idee
Dass die Geschichte hier nicht endet, hat mit einem Rheinländer zu tun. Frank Samirae kennt KoKo aus den Erzählungen seines Großvaters, der das Fläschchen einst aus der DDR mitgebracht hatte. Zu Stundentenzeiten erfährt er in einer Vorlesung zum Markenrecht beiläufig, dass die Marke abgemeldet worden ist. Geld hat er damals keines – die Idee aber lässt ihn nicht mehr los.
Fast fünfzehn Jahre später, mitten in der Corona-Pandemie 2020, macht er ernst. Seine IT-Firma stellt damals auf die Produktion von Desinfektionsmitteln um, und beim Arbeiten fällt ihm die Parallele auf: Auch die Gebrüder Strasser hatten KoKo in einer Krise entwickelt. Gemeinsam mit seinem Team und Fachleuten analysiert Samirae die ursprüngliche Zusammensetzung und stellt sie in altbewährter Form wieder her – Ethanol, Minzöl, Menthol, Anisöl. Wochenlange Recherche, Tests, Nachjustieren. Dann steht die Rezeptur.
David gegen Goliath
Die schwierigste Hürde ist am Ende nicht die Chemie, sondern das Markenrecht. Gegen die Neuanmeldung beim DPMA legt ausgerechnet der französische Luxuskonzern Chanel Widerspruch ein – wegen angeblicher Verwechslungsgefahr mit „Coco Chanel“. In der ersten Runde hat Chanel Erfolg.
Mit Unterstützung des Kölner Markenrechtsanwalts Dr. Lucas Brost führt Samirae den Streit weiter, mit zwei Argumenten: KoKo ist ein eigenständiger Fantasiename, und KoKo ist ein Stück deutsche Geschichte, das es zu bewahren gilt. Das Bundespatentgericht folgt dieser Auffassung, Chanel zieht den Widerspruch zurück. Der Name gehört wieder dorthin, wo er seit 1938 hingehört.
Die Webseite: die ganze Geschichte auf einen Blick
Seit Dezember 2025 ist die erste Serie der Neuauflage online erhältlich. Was bislang fehlte, war ein eigener Ort im Netz. Den gibt es ab heute: koko1938.de.
Die Seite führt durch die komplette Chronik in fünf Stationen – von Erfurt 1938 über die Registrierung 1956 und die Markenlöschung 2001 bis zur Wiederentdeckung und der heutigen Neuauflage. Zu sehen sind das historische Werbeplakat der Gebrüder Strasser, Illustrationen aus dem KoKo-Faltblatt im Stil der Fünfzigerjahre und die neue Bildwelt zwischen Schnee, Eis und frostiger Minze. Dazu kommen alle Produktdetails, Anwendungs- und Sicherheitshinweise, häufige Fragen und ein direkter Weg zum Angebot.
Technisch bewusst schlank gehalten: keine Cookies, kein Tracking, kein Einwilligungsbanner. Wer möchte, schaltet per Klick die Hintergrundmusik zu – stummgeschaltet ist sie standardmäßig.
So kommt man an KoKo
Die Neuauflage kommt in einer handlichen Aluminium-Sprühflasche mit Pumpzerstäuber, 50 ml, hergestellt in Deutschland – damals Erfurt, heute Monheim am Rhein. Das Etikett greift das historische Design auf: schwarze Wortmarke auf kräftigem Gelb, fein gezeichnete Minzblätter.
Der Verkauf läuft weiterhin über eBay, Versand bundesweit per DHL. Der Preis liegt bei 19,99 Euro inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten – das entspricht einem Grundpreis von 39,98 Euro je 100 Milliliter. Der Kauf-Button auf koko1938.de führt direkt zum Angebot.
Für 2026 ist der nächste Schritt geplant: KoKo soll schrittweise in den stationären Handel, in Lifestyle-Shops, ausgewählte Parfümerien und Concept Stores. Nicht als Nostalgie-Nische, sondern als eigenständige Marke mit Charakter.
KoKo auf einen Blick Traditionsmarke seit 1938, entwickelt in Erfurt von den Gebrüdern Strasser · 1956 beim VEB Deutsches Hydrierwerk Rodleben registriert · 2001 beim DPMA gelöscht · seit 2020 von Frank Samirae rekonstruiert und neu angemeldet · 50 ml Sprühflasche, 19,99 Euro inkl. MwSt. (39,98 Euro / 100 ml), zzgl. Versand · Webseite: koko1938.de
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die hinter dem Muster des Landesintegrationsrates zurückbleibt. Die stärkste Liste im Ausschuss legte fünf Korrekturen vor – alle aus ebendiesem Muster. Alle wurden abgelehnt.
Rund zweieinhalb Stunden tagte der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) am Donnerstagabend im Großen Sitzungssaal des Rathauses Gladbach. Am Ende stand mit 11 zu 5 Stimmen eine neue Geschäftsordnung – und eine Grundsatzfrage, die über diesen Ausschuss hinausweist: Wie viel Minderheitenrecht verträgt ein Gremium, das ausdrücklich der Teilhabe dienen soll?
Worum gestritten wurde
Der ACI ist kein gewöhnlicher Fachausschuss. Zwei Drittel seiner Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt, ein Drittel entsendet der Rat. Bei der Wahl wurde Alle für Bergisch Gladbach mit 1.177 Stimmen und 31,44 Prozent stärkste Kraft, vor dem Bündnis für Vielfalt und Chancengleichheit (1.050 Stimmen, 28,04 Prozent), der LIL (13,86 Prozent), der Wählergruppe Cultura (10,44 Prozent), der Einzelbewerberin Khachatrian (8,68 Prozent), Unsere Stimme für Integration (6,06 Prozent) und dem Einzelbewerber Cirhigiri (1,47 Prozent).
Anders als im Stadtrat treten hier keine Parteien mit Fraktionsstatus an, sondern überwiegend parteiungebundene Listen. Genau daran entzündete sich der Streit. Die beschlossene Geschäftsordnung verlangt in § 2 für das Setzen eines Tagesordnungspunktes ein Fünftel der Mitglieder. Die Mustervorlage des Landesintegrationsrates NRW, auf die sich die Verwaltungsvorlage selbst beruft, verlangt an gleicher Stelle lediglich drei Mitglieder – und eine Frist von zehn Arbeitstagen statt drei Wochen.
Frank Samirae, der für Alle für Bergisch Gladbach im Ausschuss sitzt, rechnete das in der Sitzung vor: Im Ergebnis erreiche kaum eine der angetretenen Listen dieses Quorum aus eigener Kraft. „Wenn wir Themen erarbeiten und nicht wahrnehmen dürfen, dann können wir auch zu Hause bleiben“, sagte er. Und weiter: Das Quorum „widerspricht dem Demokratiegedanken“, den der Landesintegrationsrat für gewählte Gremien zugrunde lege. Im Stadtrat diene die Zwanzig-Prozent-Regel dazu, dass sich Ratsmitglieder überparteilich zusammenfinden müssten sofern es kein Antrag einer Fraktion im Stadtrat ist; auf einen Ausschuss aus Einzellisten übertragen, wirke dieselbe Hürde als Ausschluss.
Fünf Korrekturen – alle aus dem Muster, alle abgelehnt
Der Änderungsantrag von Alle für Bergisch Gladbach verfolgte ein bemerkenswert bescheidenes Ziel: Die Geschäftsordnung sollte dort, wo sie hinter der Mustervorlage zurückbleibt, an diese angeglichen werden. Konkret ging es um
eine Regelung zur Erstattung von Reisekosten für Fortbildungen und Sitzungen des Landesintegrationsrates,
das Recht auf eine persönliche Bemerkung und persönliche Erklärung,
das Recht jedes einzelnen Mitglieds, vor einer Abstimmung die zahlenmäßige Feststellung des Ergebnisses zu verlangen,
eine allgemeine Auffangklausel, wonach im Zweifel die Geschäftsordnung des Rates sinngemäß gilt,
die Absenkung des geforderten Kosten- und Finanzierungsnachweises bei Anträgen auf das Maß der Mustervorlage, die eine Begründung genügen lässt.
Kein einziger dieser Punkte ist eine Erfindung der Antragsteller. Alle fünf stehen im Muster des Landesintegrationsrates. Alle fünf sind kostenneutral. Alle fünf wurden in getrennten Abstimmungen abgelehnt, überwiegend mit Mehrheiten von acht bis zwölf gegen fünf bis sechs Stimmen.
Zuvor war auch ein Antrag eines anderen Ausschussmitgliedes gescheitert, die Sitzung kurz zu unterbrechen, um eine Verständigung zu suchen. Der Vorschlag, den Text vorab in einem Arbeitskreis gemeinsam durchzugehen, fand ebenfalls keine Mehrheit – mit dem Argument, die Verwaltung könne nicht auch noch Arbeitskreise organisieren.
Was die Vertagung im Juni gebracht hat
Bemerkenswert ist, was in der Debatte unterging: Die Kritik derselben Liste hatte im Juni bereits Wirkung gezeigt. Samirae hob das ausdrücklich hervor und dankte der Verwaltung für die Überarbeitung.
Der erste Entwurf hätte jede sogar Anfrage eines Mitglieds an die Verwaltung von der Zustimmung eines Drittels der Mitglieder abhängig gemacht. Diese Hürde ist gestrichen; das Fragerecht ist wieder ein Recht jedes Einzelnen. Ebenfalls gestrichen wurde die Vorgabe, dass Anträge und Anfragen „im Einklang mit der Präambel“ stehen müssen – eine inhaltlich-politische Wertung, die auf der Verfahrensebene nichts zu suchen hat. Und die missverständliche Formulierung „Antiislamismus“ wurde durch die klare Wendung gegen „Islamfeindlichkeit“ ersetzt, wie sie das Muster vorsieht.
Wer wissen will, wozu Opposition in einem solchen Gremium gut ist, findet hier die Antwort. Es waren diese Einwände, die aus einem schlechten Entwurf einen brauchbaren gemacht haben. Dass die Mehrheit im zweiten Anlauf nicht bereit war, die verbliebenen fünf Lücken zu schließen, bleibt der eigentliche Vorgang des Abends.
Der Streit um § 24 Aufenthaltsgesetz
Schon unter Tagesordnungspunkt 5 hatte die Sitzung einen Grundsatzkonflikt offengelegt. Die Verwaltung hatte eine Anfrage des Ausschussmitglieds Lilit Khachatrian schriftlich beantwortet: Der vorübergehende Schutz für ukrainische Geflüchtete nach § 24 Aufenthaltsgesetz endet nach aktuellem Stand am 4. März 2027. Khachatrian hatte angeregt, Ausländerbehörde, Jobcenter und Agentur für Arbeit gemeinsam in den Ausschuss einzuladen. Die Antwort verwies auf die Bundeszuständigkeit – und schloss mit dem Satz, im ACI dürften „nur Themen behandelt werden, die die Stadt direkt betreffen“.
Diese Pauschalität wurde im Ausschuss von mehreren Seiten zurückgewiesen. Richtig sei, dass über die Verlängerung der Bund entscheide, so Samirae. Die Folgen aber träfen unmittelbar die Stadt: 417 Menschen aus der Ukraine sind derzeit in städtischen Unterkünften untergebracht; betroffen wären Unterbringung, Leistungsgewährung, Schulen und soziale Beratung. Die beschlossene Geschäftsordnung selbst hält in der Präambel fest, dass sich der ACI mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befasst, und § 9 erlaubt ausdrücklich, Sachverständige hinzuzuziehen. Auch Ausschussmitglied Klein kritisierte, die Antwort der Verwaltung habe auf einen Einzelpunkt abgezielt und den eigentlichen Kern der Anfrage nicht berührt.
Ein halbes Jahr vor dem Stichtag hat die Stadt damit keine Antwort darauf, wie die Betroffenen informiert und begleitet werden sollen.
Zahlen, die niemand gern liest
Unter Tagesordnungspunkt 9 berichtete die Verwaltung über Geflüchtete und Obdachlose. Die Erfüllungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz liegt bei 94,44 Prozent, bei der Wohnsitzauflage bei 69,73 Prozent. Das entspricht einer offenen Aufnahmeverpflichtung von 136 beziehungsweise 237 Personen, zusammen 373. Dem stehen bei 1.575 Plätzen und 1.251 untergebrachten Personen rund 320 freie Plätze gegenüber. Rechnerisch ist der Puffer damit aufgebraucht, sobald die Bezirksregierung die Untererfüllung abruft.
Bei den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten besteht weiterhin eine Untererfüllung von 14 Plätzen. Die Hermann-Löns-Hallen sind leergezogen und können derzeit nicht belegt werden; der Umbau setzt eine neue Unterbringungsstrategie voraus. Jene Strategie hatte die Verwaltung im Frühsommer vorgelegt, nach Kritik aus der CDU zurückgezogen – und bis heute nicht erneut eingebracht. Der Stillstand ist damit kein Versehen, sondern das Ergebnis einer politischen Blockade, über die im Ausschuss niemand sprechen wollte.
Was bleibt
Die Geschäftsordnung tritt heute am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft. Ab der nächsten Sitzung gelten drei Minuten Redezeit und zwei Wortmeldungen je Tagesordnungspunkt. Für das Setzen eigener Themen braucht es künftig ein Fünftel der Mitglieder.
Ein Ausschuss, der für Chancengerechtigkeit steht, hat sich Regeln gegeben, die strenger sind als das, was der Landesintegrationsrat seinen Gremien empfiehlt. Viele Wählerinnen und Wähler, die der stärksten Liste ihre Stimme gaben, dürfen fragen, was ihr Votum in diesem Gremium noch bewirkt.