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ACI: Kaum Rechte Themen auf die Tagesordnung zu setzen

ACI: Kaum Rechte Themen auf die Tagesordnung zu setzen

18 September 2026 von Darian Lambert

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die hinter dem Muster des Landesintegrationsrates zurückbleibt. Die stärkste Liste im Ausschuss legte fünf Korrekturen vor – alle aus ebendiesem Muster. Alle wurden abgelehnt.

Rund zweieinhalb Stunden tagte der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) am Donnerstagabend im Großen Sitzungssaal des Rathauses Gladbach. Am Ende stand mit 11 zu 5 Stimmen eine neue Geschäftsordnung – und eine Grundsatzfrage, die über diesen Ausschuss hinausweist: Wie viel Minderheitenrecht verträgt ein Gremium, das ausdrücklich der Teilhabe dienen soll?

Worum gestritten wurde

Der ACI ist kein gewöhnlicher Fachausschuss. Zwei Drittel seiner Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt, ein Drittel entsendet der Rat. Bei der Wahl wurde Alle für Bergisch Gladbach mit 1.177 Stimmen und 31,44 Prozent stärkste Kraft, vor dem Bündnis für Vielfalt und Chancengleichheit (1.050 Stimmen, 28,04 Prozent), der LIL (13,86 Prozent), der Wählergruppe Cultura (10,44 Prozent), der Einzelbewerberin Khachatrian (8,68 Prozent), Unsere Stimme für Integration (6,06 Prozent) und dem Einzelbewerber Cirhigiri (1,47 Prozent).

Anders als im Stadtrat treten hier keine Parteien mit Fraktionsstatus an, sondern überwiegend parteiungebundene Listen. Genau daran entzündete sich der Streit. Die beschlossene Geschäftsordnung verlangt in § 2 für das Setzen eines Tagesordnungspunktes ein Fünftel der Mitglieder. Die Mustervorlage des Landesintegrationsrates NRW, auf die sich die Verwaltungsvorlage selbst beruft, verlangt an gleicher Stelle lediglich drei Mitglieder – und eine Frist von zehn Arbeitstagen statt drei Wochen.

Frank Samirae, der für Alle für Bergisch Gladbach im Ausschuss sitzt, rechnete das in der Sitzung vor: Im Ergebnis erreiche kaum eine der angetretenen Listen dieses Quorum aus eigener Kraft. „Wenn wir Themen erarbeiten und nicht wahrnehmen dürfen, dann können wir auch zu Hause bleiben“, sagte er. Und weiter: Das Quorum „widerspricht dem Demokratiegedanken“, den der Landesintegrationsrat für gewählte Gremien zugrunde lege. Im Stadtrat diene die Zwanzig-Prozent-Regel dazu, dass sich Ratsmitglieder überparteilich zusammenfinden müssten sofern es kein Antrag einer Fraktion im Stadtrat ist; auf einen Ausschuss aus Einzellisten übertragen, wirke dieselbe Hürde als Ausschluss.

Fünf Korrekturen – alle aus dem Muster, alle abgelehnt

Der Änderungsantrag von Alle für Bergisch Gladbach verfolgte ein bemerkenswert bescheidenes Ziel: Die Geschäftsordnung sollte dort, wo sie hinter der Mustervorlage zurückbleibt, an diese angeglichen werden. Konkret ging es um

  • eine Regelung zur Erstattung von Reisekosten für Fortbildungen und Sitzungen des Landesintegrationsrates,
  • das Recht auf eine persönliche Bemerkung und persönliche Erklärung,
  • das Recht jedes einzelnen Mitglieds, vor einer Abstimmung die zahlenmäßige Feststellung des Ergebnisses zu verlangen,
  • eine allgemeine Auffangklausel, wonach im Zweifel die Geschäftsordnung des Rates sinngemäß gilt,
  • die Absenkung des geforderten Kosten- und Finanzierungsnachweises bei Anträgen auf das Maß der Mustervorlage, die eine Begründung genügen lässt.

Kein einziger dieser Punkte ist eine Erfindung der Antragsteller. Alle fünf stehen im Muster des Landesintegrationsrates. Alle fünf sind kostenneutral. Alle fünf wurden in getrennten Abstimmungen abgelehnt, überwiegend mit Mehrheiten von acht bis zwölf gegen fünf bis sechs Stimmen.

Zuvor war auch ein Antrag eines anderen Ausschussmitgliedes gescheitert, die Sitzung kurz zu unterbrechen, um eine Verständigung zu suchen. Der Vorschlag, den Text vorab in einem Arbeitskreis gemeinsam durchzugehen, fand ebenfalls keine Mehrheit – mit dem Argument, die Verwaltung könne nicht auch noch Arbeitskreise organisieren.

Was die Vertagung im Juni gebracht hat

Bemerkenswert ist, was in der Debatte unterging: Die Kritik derselben Liste hatte im Juni bereits Wirkung gezeigt. Samirae hob das ausdrücklich hervor und dankte der Verwaltung für die Überarbeitung.

Der erste Entwurf hätte jede sogar Anfrage eines Mitglieds an die Verwaltung von der Zustimmung eines Drittels der Mitglieder abhängig gemacht. Diese Hürde ist gestrichen; das Fragerecht ist wieder ein Recht jedes Einzelnen. Ebenfalls gestrichen wurde die Vorgabe, dass Anträge und Anfragen „im Einklang mit der Präambel“ stehen müssen – eine inhaltlich-politische Wertung, die auf der Verfahrensebene nichts zu suchen hat. Und die missverständliche Formulierung „Antiislamismus“ wurde durch die klare Wendung gegen „Islamfeindlichkeit“ ersetzt, wie sie das Muster vorsieht.

Wer wissen will, wozu Opposition in einem solchen Gremium gut ist, findet hier die Antwort. Es waren diese Einwände, die aus einem schlechten Entwurf einen brauchbaren gemacht haben. Dass die Mehrheit im zweiten Anlauf nicht bereit war, die verbliebenen fünf Lücken zu schließen, bleibt der eigentliche Vorgang des Abends.

Der Streit um § 24 Aufenthaltsgesetz

Schon unter Tagesordnungspunkt 5 hatte die Sitzung einen Grundsatzkonflikt offengelegt. Die Verwaltung hatte eine Anfrage des Ausschussmitglieds Lilit Khachatrian schriftlich beantwortet: Der vorübergehende Schutz für ukrainische Geflüchtete nach § 24 Aufenthaltsgesetz endet nach aktuellem Stand am 4. März 2027. Khachatrian hatte angeregt, Ausländerbehörde, Jobcenter und Agentur für Arbeit gemeinsam in den Ausschuss einzuladen. Die Antwort verwies auf die Bundeszuständigkeit – und schloss mit dem Satz, im ACI dürften „nur Themen behandelt werden, die die Stadt direkt betreffen“.

Diese Pauschalität wurde im Ausschuss von mehreren Seiten zurückgewiesen. Richtig sei, dass über die Verlängerung der Bund entscheide, so Samirae. Die Folgen aber träfen unmittelbar die Stadt: 417 Menschen aus der Ukraine sind derzeit in städtischen Unterkünften untergebracht; betroffen wären Unterbringung, Leistungsgewährung, Schulen und soziale Beratung. Die beschlossene Geschäftsordnung selbst hält in der Präambel fest, dass sich der ACI mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befasst, und § 9 erlaubt ausdrücklich, Sachverständige hinzuzuziehen. Auch Ausschussmitglied Klein kritisierte, die Antwort der Verwaltung habe auf einen Einzelpunkt abgezielt und den eigentlichen Kern der Anfrage nicht berührt.

Ein halbes Jahr vor dem Stichtag hat die Stadt damit keine Antwort darauf, wie die Betroffenen informiert und begleitet werden sollen.

Zahlen, die niemand gern liest

Unter Tagesordnungspunkt 9 berichtete die Verwaltung über Geflüchtete und Obdachlose. Die Erfüllungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz liegt bei 94,44 Prozent, bei der Wohnsitzauflage bei 69,73 Prozent. Das entspricht einer offenen Aufnahmeverpflichtung von 136 beziehungsweise 237 Personen, zusammen 373. Dem stehen bei 1.575 Plätzen und 1.251 untergebrachten Personen rund 320 freie Plätze gegenüber. Rechnerisch ist der Puffer damit aufgebraucht, sobald die Bezirksregierung die Untererfüllung abruft.

Bei den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten besteht weiterhin eine Untererfüllung von 14 Plätzen. Die Hermann-Löns-Hallen sind leergezogen und können derzeit nicht belegt werden; der Umbau setzt eine neue Unterbringungsstrategie voraus. Jene Strategie hatte die Verwaltung im Frühsommer vorgelegt, nach Kritik aus der CDU zurückgezogen – und bis heute nicht erneut eingebracht. Der Stillstand ist damit kein Versehen, sondern das Ergebnis einer politischen Blockade, über die im Ausschuss niemand sprechen wollte.

Was bleibt

Die Geschäftsordnung tritt heute am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft. Ab der nächsten Sitzung gelten drei Minuten Redezeit und zwei Wortmeldungen je Tagesordnungspunkt. Für das Setzen eigener Themen braucht es künftig ein Fünftel der Mitglieder.

Ein Ausschuss, der für Chancengerechtigkeit steht, hat sich Regeln gegeben, die strenger sind als das, was der Landesintegrationsrat seinen Gremien empfiehlt. Die 1.177 Wählerinnen und Wähler, die der stärksten Liste ihre Stimme gaben, dürfen fragen, was ihr Votum in diesem Gremium noch bewirkt.

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