Kategorien | Aktuelles, Lokal

Bergisch Gladbach erhöht Grundsteuer B und Gewerbesteuer – Änderungsbescheide kommen im Juli

15 Juni 2026 von Darian Lambert

Die Stadt Bergisch Gladbach hebt die Hebesätze für Grundsteuer B und Gewerbesteuer um jeweils 25 Punkte an. Die rückwirkend für 2026 geltenden Änderungsbescheide werden im Juli verschickt.

Die Stadt Bergisch Gladbach passt die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer an. Der Rat der Stadt hatte die Erhöhung um jeweils 25 Punkte am 24. März 2026 beschlossen; die neue Hebesatzsatzung wurde am 2. April 2026 im Amtsblatt veröffentlicht.

Die entsprechenden Änderungsbescheide sollen im Juli verschickt werden und gelten rückwirkend für das Jahr 2026. „Nach der Veröffentlichung der neuen Hebesatzsatzung im Amtsblatt am 2. April 2026 werden die entsprechenden Änderungsbescheide im Juli verschickt. Die Bescheide gelten rückwirkend für das Jahr 2026″, so Stadtkämmerer Thore Eggert.

Was bedeutet die Anpassung für Steuerpflichtige? Durch die neuen Hebesätze ändern sich die Beträge der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Die Nachforderung für 2026 wird nicht sofort in einer Summe fällig: Der zusätzliche Betrag wird auf die noch ausstehenden Zahlungstermine am 15. August und 15. November 2026 verteilt.

Wer möchte, kann die voraussichtliche Änderung schon jetzt selbst berechnen. Grundlage ist der jeweilige Messbetrag, der im Grundsteuer- beziehungsweise Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ausgewiesen ist und auch im aktuellen Jahresbescheid oder im zuletzt erhaltenen Änderungsbescheid der Stadt aufgeführt wird. Der Messbetrag wird mit dem neuen Hebesatz multipliziert; die Differenz zur bisher festgesetzten Steuer verteilt sich anschließend auf die beiden verbleibenden Zahlungstermine.

Die Grundbesitzabgabenbescheide für 2026 werden vollständig neu berechnet. Dabei kann es vorkommen, dass in den Bescheiden bisherige Werte mit „0″ ausgewiesen werden. Hintergrund ist die technische Darstellung der verwendeten Fachsoftware, die alte und neue Werte gegenüberstellt, um die Änderungen nachvollziehbar zu machen.

„Diese Darstellung dient ausschließlich der rechnerischen Erläuterung und bedeutet nicht, dass frühere Steuerfestsetzungen aufgehoben wurden. Die bereits festgesetzten und fälligen Beträge zum 15. Februar und 15. Mai 2026 bleiben weiterhin gültig“, erläutert Stadtkämmerer Eggert.

Kurz vor dem Versand der Änderungsbescheide will die Stadt weitere Informationen zu Versand und Bescheiden veröffentlichen. Zudem sollen rechtzeitig Hinweise zu den Zuständigkeiten von Stadtverwaltung und Finanzamt bereitgestellt werden.

Kommentar schreiben

Advertise Here
Advertise Here
Juni 2026
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930